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Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main

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SOZIALHilFe<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />

(Sozialhilfe) s<strong>in</strong>d staatliche Leistungen auf der Grundlage<br />

des Sozialgesetzbuchs XII. Die Regelleistungen zur Deckung des Bedarfs<br />

des täglichen Lebens plus angemessene Unterkunftskosten und<br />

Heizkosten erhalten bedürftige Menschen, die (dauerhaft) voll erwerbsgem<strong>in</strong>dert,<br />

also nicht erwerbsfähig s<strong>in</strong>d. Die Leistungen s<strong>in</strong>d denjenigen<br />

des Arbeitslosengeldes II vergleichbar. <strong>Alle<strong>in</strong>erziehende</strong> haben<br />

ebenfalls Anspruch auf e<strong>in</strong>en Mehrbedarfszuschlag sowie e<strong>in</strong>e Beihilfe<br />

zur Wohnungserstausstattung, die K<strong>in</strong>der haben Anspruch auf Leistungen<br />

zur Bildung und Teilhabe.<br />

E Sozialrathäuser, Soziale Hilfen Wirtschaftsdienst<br />

LEISTUNGEN Zur Bildung und teilHABE<br />

K<strong>in</strong>der und Jugendliche aus F<strong>am</strong>ilien mit niedrigem E<strong>in</strong>kommen haben<br />

e<strong>in</strong>en eigenen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe.<br />

Gefördert werden Schulbedarf, Freizeitaktivitäten, Kita- und Schulausflüge,<br />

das Mittagessen <strong>in</strong> diesen E<strong>in</strong>richtungen, Klassenfahrten und<br />

Kita-Freizeiten, Schülerbeförderungskosten ab 11. Klasse oder Lernförderung.<br />

Bitte wenden Sie sich an folgende Stellen:<br />

Wenn Sie wenig verdienen oder Arbeitslosengeld II beziehen<br />

E Jobcenter <strong>Frankfurt</strong><br />

Wenn Sie Grundsicherung im Alter/bei dauerhafter Erwerbsm<strong>in</strong>derung,<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz<br />

erhalten<br />

E Sozialrathäuser<br />

Wenn Sie K<strong>in</strong>derzuschlag oder Wohngeld bekommen<br />

E Jugend- und Sozial<strong>am</strong>t, Zentrales Te<strong>am</strong> 51.A66<br />

Grundsätzlich werden überall Anträge angenommen und an die zuständige<br />

Stelle weitergeleitet. Lassen Sie sich beraten!<br />

K<strong>in</strong>dergeld<br />

K<strong>in</strong>dergeld beträgt für das erste und zweite K<strong>in</strong>d je 184 Euro, für das<br />

dritte K<strong>in</strong>d 190 Euro und für alle weiteren je 215 Euro. Gezahlt wird es<br />

für alle K<strong>in</strong>der bis zum 18. Lebensjahr, für K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> Ausbildung, Studium<br />

und auf Ausbildungssuche bis zum 25. und für arbeitssuchende<br />

K<strong>in</strong>der bis zum 21. Lebensjahr. Für K<strong>in</strong>der, die sich wegen e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung<br />

nicht selbst unterhalten können, wird es zeitlich unbegrenzt<br />

gezahlt.<br />

Das K<strong>in</strong>dergeld wird dem Elternteil ausgezahlt, bei dem das K<strong>in</strong>d lebt.<br />

Das K<strong>in</strong>dergeld muss bei der F<strong>am</strong>ilienkasse beantragt werden. Beschäftigte<br />

im öffentlichen Dienst erhalten es mit ihrem Gehalt. Näheres erfahren<br />

Sie bei<br />

E F<strong>am</strong>ilienkasse der Agentur für Arbeit<br />

16 öffentliCHe Leistungen …

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