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Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main

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ARBeitslosengeld I<br />

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist e<strong>in</strong>e Versicherungsleistung auf der<br />

Grundlage des Sozialgesetzbuchs III (SGB III). Sie wird befristet gezahlt,<br />

wenn jemand arbeitslos ist, sich persönlich bei der Agentur<br />

für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und <strong>in</strong>nerhalb der letzten 2 Jahre<br />

vor der Arbeitslosmeldung m<strong>in</strong>destens 12 Monate versicherungspflichtig<br />

gegenüber der Arbeitslosenversicherung war. Arbeitslose mit m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d erhalten 67 Prozent ihres pauschalierten Nettoentgelts.<br />

Die Bezugsdauer beträgt bis zum Alter von 50 Jahren maximal<br />

12 Monate, ab 50 Jahren steigt sie bis auf maximal 24 Monate. Als<br />

arbeitslos werden Sie nur anerkannt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur<br />

Verfügung stehen; dafür muss immer die K<strong>in</strong>derbetreuung gesichert<br />

se<strong>in</strong>! Wenn Sie arbeitslos s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong> ALG I erhalten, müssen Sie<br />

Ihre Arbeitslosmeldung zur Sicherung Ihrer sonstigen Ansprüche spätestens<br />

alle 3 Monate erneuern.<br />

Wichtig: Ihr Arbeitslosengeld orientiert sich nur dann an Ihrem letzten<br />

E<strong>in</strong>kommen, wenn Sie <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren m<strong>in</strong>destens 150 Tage/<br />

5 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ansonsten<br />

wird e<strong>in</strong> fiktiver, häufig niedrigerer Wert als Bemessungsgrundlage<br />

genommen. Ihre erwarteten 67 Prozent können also, zum Beispiel<br />

bei Arbeitslosigkeit nach längerer Elternzeit, viel ger<strong>in</strong>ger ausfallen als<br />

gedacht.<br />

Außerdem: Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auch davon bestimmt,<br />

wie viele Wochenstunden Sie arbeiten wollen! Wenn Sie vor Ihrer<br />

Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet haben und nun e<strong>in</strong>e Teilzeitstelle<br />

suchen, verr<strong>in</strong>gert sich Ihr Arbeitslosengeld mit dem angestrebten<br />

Arbeitsumfang.<br />

Genaue Information über die Gewährung von Arbeitslosengeld I im E<strong>in</strong>zelfall<br />

erteilt die Leistungsberatung der Agentur für Arbeit – nicht<br />

erst, wenn Sie arbeitslos s<strong>in</strong>d, sondern auch bei drohender Arbeitslosigkeit<br />

und anderen Veränderungen Ihres Beschäftigungsverhältnisses,<br />

zum Beispiel bei Fragen zu Aufhebungsverträgen, Sperrzeiten, Beschäftigung<br />

<strong>in</strong> der Elternzeit.<br />

E Agentur für Arbeit, Hotl<strong>in</strong>e 0800 4555500<br />

Arbeitslosmeldung und Antragstellung für ALG I bei<br />

E Agentur für Arbeit <strong>Frankfurt</strong><br />

14 öffentliCHe Leistungen …

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