Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main
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ARBeitslosengeld I<br />
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist e<strong>in</strong>e Versicherungsleistung auf der<br />
Grundlage des Sozialgesetzbuchs III (SGB III). Sie wird befristet gezahlt,<br />
wenn jemand arbeitslos ist, sich persönlich bei der Agentur<br />
für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und <strong>in</strong>nerhalb der letzten 2 Jahre<br />
vor der Arbeitslosmeldung m<strong>in</strong>destens 12 Monate versicherungspflichtig<br />
gegenüber der Arbeitslosenversicherung war. Arbeitslose mit m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d erhalten 67 Prozent ihres pauschalierten Nettoentgelts.<br />
Die Bezugsdauer beträgt bis zum Alter von 50 Jahren maximal<br />
12 Monate, ab 50 Jahren steigt sie bis auf maximal 24 Monate. Als<br />
arbeitslos werden Sie nur anerkannt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur<br />
Verfügung stehen; dafür muss immer die K<strong>in</strong>derbetreuung gesichert<br />
se<strong>in</strong>! Wenn Sie arbeitslos s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong> ALG I erhalten, müssen Sie<br />
Ihre Arbeitslosmeldung zur Sicherung Ihrer sonstigen Ansprüche spätestens<br />
alle 3 Monate erneuern.<br />
Wichtig: Ihr Arbeitslosengeld orientiert sich nur dann an Ihrem letzten<br />
E<strong>in</strong>kommen, wenn Sie <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren m<strong>in</strong>destens 150 Tage/<br />
5 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ansonsten<br />
wird e<strong>in</strong> fiktiver, häufig niedrigerer Wert als Bemessungsgrundlage<br />
genommen. Ihre erwarteten 67 Prozent können also, zum Beispiel<br />
bei Arbeitslosigkeit nach längerer Elternzeit, viel ger<strong>in</strong>ger ausfallen als<br />
gedacht.<br />
Außerdem: Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird auch davon bestimmt,<br />
wie viele Wochenstunden Sie arbeiten wollen! Wenn Sie vor Ihrer<br />
Arbeitslosigkeit Vollzeit gearbeitet haben und nun e<strong>in</strong>e Teilzeitstelle<br />
suchen, verr<strong>in</strong>gert sich Ihr Arbeitslosengeld mit dem angestrebten<br />
Arbeitsumfang.<br />
Genaue Information über die Gewährung von Arbeitslosengeld I im E<strong>in</strong>zelfall<br />
erteilt die Leistungsberatung der Agentur für Arbeit – nicht<br />
erst, wenn Sie arbeitslos s<strong>in</strong>d, sondern auch bei drohender Arbeitslosigkeit<br />
und anderen Veränderungen Ihres Beschäftigungsverhältnisses,<br />
zum Beispiel bei Fragen zu Aufhebungsverträgen, Sperrzeiten, Beschäftigung<br />
<strong>in</strong> der Elternzeit.<br />
E Agentur für Arbeit, Hotl<strong>in</strong>e 0800 4555500<br />
Arbeitslosmeldung und Antragstellung für ALG I bei<br />
E Agentur für Arbeit <strong>Frankfurt</strong><br />
14 öffentliCHe Leistungen …