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Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main

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OHNE<br />

DEUTSCHEN<br />

PASS<br />

AUFentHAlts- und<br />

FAmilienreCHt<br />

Wenn Sie nicht die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit besitzen,<br />

ist es wichtig, dass Sie Ihre<br />

aufenthaltsrechtliche Situation<br />

kennen und Sie auch im<br />

Zus<strong>am</strong>menhang mit Ihrer<br />

F<strong>am</strong>iliensituation sehen.<br />

BürgerInnen der EU und deren F<strong>am</strong>ilienangehörige s<strong>in</strong>d freizügigkeitsberechtigt<br />

und benötigen ke<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung, sie müssen<br />

sich lediglich polizeilich melden. E<strong>in</strong>e Trennung/Scheidung hat ke<strong>in</strong>e<br />

nachteiligen Folgen für ihr Aufenthaltsrecht. F<strong>am</strong>ilienangehörige, die<br />

selbst ke<strong>in</strong>e EU-StaatsbürgerInnen s<strong>in</strong>d, zum Beispiel die russische<br />

Ehefrau e<strong>in</strong>es Franzosen, behalten bei e<strong>in</strong>er Scheidung das Aufenthaltsrecht,<br />

wenn die Ehe 3 Jahre bestanden hat und davon 1 Jahr <strong>in</strong><br />

Deutschland geführt wurde oder wenn sie sorge- oder umgangsberechtigt<br />

für K<strong>in</strong>der des Unionsbürgers s<strong>in</strong>d.<br />

Staatsangehörige von außerhalb der EU, sogenannte Drittstaater, unterliegen<br />

dem Aufenthaltsgesetz und benötigen grundsätzlich e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung.<br />

Diese wird zunächst als befristete Aufenthaltserlaubnis<br />

erteilt und muss je nach Zweck des Aufenthalts jeweils verlängert<br />

werden. S<strong>in</strong>d verschiedene Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt – wichtig s<strong>in</strong>d<br />

ausreichende Sprachkenntnisse und die eigenständige Sicherung des<br />

Lebensunterhaltes – kann frühestens nach fünf Jahren e<strong>in</strong>e unbefristete<br />

Verlängerung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Niederlassungserlaubnis erfolgen. Bei<br />

e<strong>in</strong>er Ehe mit e<strong>in</strong>em deutschen Partner/e<strong>in</strong>er deutschen Partner<strong>in</strong> kann<br />

42 OHne deutsCHen PAss …

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