Alleinerziehende in Frankfurt, 2013 (pdf, 1.2 MB) - Frankfurt am Main
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OHNE<br />
DEUTSCHEN<br />
PASS<br />
AUFentHAlts- und<br />
FAmilienreCHt<br />
Wenn Sie nicht die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit besitzen,<br />
ist es wichtig, dass Sie Ihre<br />
aufenthaltsrechtliche Situation<br />
kennen und Sie auch im<br />
Zus<strong>am</strong>menhang mit Ihrer<br />
F<strong>am</strong>iliensituation sehen.<br />
BürgerInnen der EU und deren F<strong>am</strong>ilienangehörige s<strong>in</strong>d freizügigkeitsberechtigt<br />
und benötigen ke<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung, sie müssen<br />
sich lediglich polizeilich melden. E<strong>in</strong>e Trennung/Scheidung hat ke<strong>in</strong>e<br />
nachteiligen Folgen für ihr Aufenthaltsrecht. F<strong>am</strong>ilienangehörige, die<br />
selbst ke<strong>in</strong>e EU-StaatsbürgerInnen s<strong>in</strong>d, zum Beispiel die russische<br />
Ehefrau e<strong>in</strong>es Franzosen, behalten bei e<strong>in</strong>er Scheidung das Aufenthaltsrecht,<br />
wenn die Ehe 3 Jahre bestanden hat und davon 1 Jahr <strong>in</strong><br />
Deutschland geführt wurde oder wenn sie sorge- oder umgangsberechtigt<br />
für K<strong>in</strong>der des Unionsbürgers s<strong>in</strong>d.<br />
Staatsangehörige von außerhalb der EU, sogenannte Drittstaater, unterliegen<br />
dem Aufenthaltsgesetz und benötigen grundsätzlich e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung.<br />
Diese wird zunächst als befristete Aufenthaltserlaubnis<br />
erteilt und muss je nach Zweck des Aufenthalts jeweils verlängert<br />
werden. S<strong>in</strong>d verschiedene Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt – wichtig s<strong>in</strong>d<br />
ausreichende Sprachkenntnisse und die eigenständige Sicherung des<br />
Lebensunterhaltes – kann frühestens nach fünf Jahren e<strong>in</strong>e unbefristete<br />
Verlängerung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Niederlassungserlaubnis erfolgen. Bei<br />
e<strong>in</strong>er Ehe mit e<strong>in</strong>em deutschen Partner/e<strong>in</strong>er deutschen Partner<strong>in</strong> kann<br />
42 OHne deutsCHen PAss …