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E-COMMERCE<br />

15/13 22. Juli 2013<br />

<strong>Internet</strong> <strong>World</strong> BUSINESS 25<br />

Eingetragen oder nicht?<br />

Über die Werbung mit Markenzeichen, die (noch nicht) registriert sind<br />

Abmahnfallen,<br />

aktuelle Urteile,<br />

neue Gesetze:<br />

Auf Online-Recht<br />

spezialisierte Fachleute<br />

helfen Ihnen weiter.<br />

arf man den Eindruck erwecken,<br />

Deine Marke sei eingetragen, obwohl<br />

sie es nicht ist? Der Bundesgerichtshof<br />

hat bereits im Februar 2009 (Az: I ZR<br />

219/06) entschieden, dass eine Irreführung<br />

dann vorliegt, wenn der<br />

Hinweis auf den Schutz einer<br />

Marke erfolgt, dieser jedoch gar<br />

nicht existiert. Dies gilt immer<br />

dann, wenn bei einer Darstellung<br />

mit dem<br />

®<br />

-Zeichen geworben<br />

wird (Registered Trademark).<br />

In einer aktuellen Entscheidung<br />

beschäftigte sich das Kammergericht<br />

Berlin (Az.: 5 W 114/13) mit<br />

dem -Symbol – und der Frage, ob<br />

seine Verwendung wettbewerbswidrig<br />

sein kann.<br />

Das -Symbol (Trademark) ist im<br />

US-amerikanischen Recht zu Hause und<br />

wird in den USA als Hinweis dafür verwendet,<br />

dass ein Begriff oder eine Darstellung<br />

markenrechtlich genutzt wird,<br />

ohne dass jedoch bereits eine Markeneintragung<br />

vorliegt.<br />

Nach Auffassung des Gerichts wird<br />

auch im deutschsprachigen Raum mit<br />

der Verwendung dieses Zeichens der<br />

Rolf Albrecht<br />

Fachanwalt für gewerblichen<br />

Rechtsschutz und für IT-Recht in<br />

der Kanzlei Volke 2.0 in Lünen<br />

■ www.volke2-0.de<br />

Eindruck erweckt, der Werbende habe<br />

einen Antrag auf Erteilung einer Marke<br />

gestellt – die zuständige Behörde ist hier<br />

das Deutsche Patent- und Markenamt<br />

oder das Harmonisierungsamt für den<br />

Binnenmarkt.<br />

Nach Ansicht der Berliner Richter verstehen<br />

dies auch die deutschen Verbraucher<br />

so und setzen das -Symbol nicht<br />

<br />

mit einer bereits erfolgten, verbindlichen<br />

Markenanmeldung gleich.<br />

Und auch bei der Frage, ob die Verbraucher<br />

®<br />

das -Symbol mit dem<br />

-Zeichen verwechseln – schließlich<br />

wird das<br />

®<br />

-Zeichen in Deutschland als<br />

Kennzeichen für bereits eingetragene<br />

Marken verwendet – sieht das Gericht<br />

keine Gefahr: In der Regel<br />

verstehe der Verbraucher das<br />

und seine Be-<br />

-Symbol deutung gar nicht. Deshalb<br />

sah das Gericht keine Gefahr<br />

der Irreführung: Da die Verbraucher<br />

nicht genau wissen,<br />

was mit dem<br />

-Symbol<br />

zum Ausdruck gebracht werden<br />

soll, können sie es auch<br />

nicht mit dem<br />

®<br />

-Zeichen<br />

verwechseln.<br />

Gegen eine wettbewerblich bedenkliche<br />

Irreführung der Verbraucher spricht<br />

auch die geringe Werbewirkung des<br />

Trademark-Zeichens, das in Deutschland<br />

nicht besonders gebräuchlich ist.<br />

Im Rahmen der Interessenabwägung<br />

stellten die Richter auch den Schutz des<br />

Verbrauchers dem Interesse des Werben-<br />

Laut Gericht ist<br />

in Deutschland<br />

nur<br />

das ®-<br />

Zeichen<br />

bekannt<br />

Foto: Fotolia / SO47<br />

Werbung mit Marken<br />

■ Verwenden Sie das ®-Zeichen nur dann,<br />

wenn Sie eine Markenanmeldung vorgenommen<br />

haben und die Marke eingetragen<br />

wurde.<br />

■ Die Verwendung des<br />

-Symbols sollte<br />

trotz der Entscheidung des Kammergerichts<br />

Berlin mit äußerster Vorsicht erfolgen,<br />

da andere Gerichte vielleicht anders<br />

entscheiden.<br />

■ Werben Sie weder mit dem ®-Zeichen<br />

noch mit dem<br />

-Symbol, wenn Sie für<br />

die Bezeichnung weder eine Marke<br />

eingetra gen haben noch eine Markenanmeldung<br />

bei einer zuständigen Behörde<br />

in die Wege geleitet wurde.<br />

den gegenüber. Mit der Verwendung des<br />

-Symbols werde wahrheitsgemäß auf<br />

ein laufendes Eintragungsverfahren hingewiesen.<br />

Ein Freibrief für die Werbung mit<br />

einer Eintragung eines Markenschutzes<br />

ist dieses Urteil nicht: Ob sich diese Ansicht<br />

des Kammergerichts Berlin bei anderen<br />

Gerichten durchsetzen wird,<br />

bleibt abzuwarten.<br />

Fazit<br />

Wenn Sie Ihre Marke nicht eingetragen<br />

haben, sollten Sie auf keinen Fall mit<br />

einem entsprechenden Hinweis werben.<br />

RA ROLF ALBRECHT<br />

Der E-Shop-Rechtstipp<br />

Sabine Heukrodt-<br />

Bauer LL.M., Rechtsund<br />

Fachanwältin für<br />

Informationstechnologierecht<br />

in Mainz<br />

■ www.legalershop.de<br />

Weiße Ware: Auf die Typenbezeichnung<br />

kommt es an<br />

Wirbt ein Elektrohändler in Werbeanzeigen<br />

mit Haushaltsgeräten (Weiße Ware),<br />

so muss er die jeweiligen Typenangaben<br />

für die Geräte angeben. Fehlen sie, stellt<br />

das eine unlautere geschäftliche Handlung<br />

dar und ist geeignet, die Interessen<br />

von Verbrauchern und Wettbewerbern<br />

spürbar zu beeinträchtigen.<br />

Ein Wettbewerbsverband hatte das<br />

Fehlen einer Typenbezeichnung in einer<br />

Werbeanzeige für ein Elektrogerät abgemahnt.<br />

Das Oberlandesgericht (OLG)<br />

Stuttgart gab dem recht und entschied,<br />

dass es sich bei der Typenbezeichnung<br />

um eine wesentliche Information handelt,<br />

deren Fehlen eine Irreführung durch<br />

Unterlassen nach Paragraf 5a III Nr. 1 des<br />

Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

darstellt. Die Typenbezeichnung<br />

erlaube es dem Verbraucher, bei der Anschaffung<br />

langlebiger Waren, Produktund<br />

Preisvergleiche vorzunehmen und<br />

Testergebnisse herauszufinden (Urteil<br />

vom 17.01.2013, Az.: 2 U 97/12).<br />

In Online Shops gehört die Herstellerund<br />

Typenbezeichnung bei Weißer Ware<br />

(Beispiel: „Waschomat XY123“) auch<br />

nach der Verordnung zur Kennzeichnung<br />

von energieverbrauchsrelevanten Produkten<br />

(EnVKV) und entsprechenden EU-<br />

Richtlinien zu den Pflichtangaben, deren<br />

Fehlen abgemahnt werden kann. Händler<br />

müssen daher auf korrekte Artikelbeschreibungen<br />

für ihre Produkte in ihren<br />

Online Shops achten.<br />

Aktuelle Kurzmeldungen zum Thema <strong>Internet</strong>-Recht<br />

HADOPI-GESETZ<br />

Keine Netzsperren mehr<br />

VERBOTENES GLÜCKSSPIEL<br />

Countdown-Auktion<br />

GEHACKTER EBAY-ACCOUNT<br />

Nutzer haftet nicht<br />

DIENSTLEISTER<br />

SEO als Werkvertrag<br />

Kurz nachdem das umstrittene „Hadopi-Gesetz“<br />

in Frankreich erstmals Anwendung fand, wurde<br />

es jetzt von der sozialistischen Regierung Hollande<br />

abgeschafft. Das nach der gleichnamigen<br />

Behörde benannte Gesetz sollte Personen, die<br />

mehrfach Raubkopien aus dem Netz laden, mit<br />

der Sperre ihres <strong>Internet</strong>-Anschlusses bestrafen –<br />

eine Sanktion, die seit Inkrafttreten des Gesetzes<br />

2010 immer wieder als Eingriff in die Bürgerrechte<br />

kritisiert wurde. Im Juni 2013 wurde erstmals<br />

ein Franzose zu zwei Wochen <strong>Internet</strong>-<br />

Sperre verurteilt (wir berichteten). Ob das Urteil<br />

vollstreckt wird, ist unklar. Stattdessen will die<br />

Regierung zukünftig illegale <strong>Download</strong>s mit<br />

Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro belegen. fk ■<br />

Eine Countdown-Auktion kann unter bestimmten<br />

Umständen verbotenes Glücksspiel sein. Der<br />

Verwaltungsgerichtshof Mannheim stufte eine<br />

Versteigerung, in deren Rahmen vorwiegend Elektrogeräte<br />

angeboten wurden, als ein solches ein.<br />

Teilnehmer an der Verkaufsaktion können durch<br />

Einsatz zuvor gekaufter „Wertpunkte“ den Ablauf<br />

der Auktion verzögern und Höchstbietender werden.<br />

Dadurch entstehen den Teilnehmern nicht<br />

nur beim Kauf der Ware Kosten, sondern auch<br />

beim – meist mehrfachen – Einsatz von Wertpunkten.<br />

Dabei, so das Gericht, werde den Teilnehmern<br />

eine Einflussmöglichkeit auf den Ausgang<br />

der Auktion vorgegaukelt, ohne dass sie diese<br />

wirklich haben (Az.: 6 S 88/13). fk<br />

■<br />

Spioniert ein Hacker fremde eBay-Zugangsdaten<br />

aus und kauft auf fremde Rechnung ein,<br />

haftet der Inhaber des Kundenkontos nicht.<br />

Dies entschied das Landgericht Gießen. Voraussetzung<br />

ist, dass der eigentliche Nutzer seine<br />

Zugangsdaten nicht an andere weitergegeben<br />

hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Anbieter eines<br />

Notebooks auf eBay behauptet, der Käufer<br />

habe das Gerät bei ihm persönlich abgeholt<br />

und müsse es jetzt bezahlen. Der angebliche<br />

Käufer wusste jedoch nichts davon, offenbar<br />

waren seine eBay-Zugangsdaten gestohlen worden.<br />

Das Gericht entschied, dass ihn keine Schuld<br />

treffe – der Verkäufer hätte sich einen Ausweis<br />

zeigen lassen müssen (Az.: 1 S 337/12). fk ■<br />

Das Landgericht Amberg hat entschieden, dass<br />

Verträge mit SEO-Dienstleistern Werkverträge<br />

sind. Das bedeutet, der Dienstleister schuldet<br />

dem Auftraggeber einen konkreten und messbaren<br />

Erfolg. Zudem hat der Auftraggeber bei<br />

einem Werkvertrag Anspruch auf Nachbesserung,<br />

Minderung, Schadensersatz und sogar<br />

den Rücktritt vom Vertrag, falls das gesetzte Ziel<br />

nicht erreicht wird. Auch bei erbrachter Leistung<br />

kann der Auftraggeber jederzeit den<br />

Werkvertrag kündigen und muss nur den Teilbetrag<br />

für bisher geleistete Dienste plus fünf<br />

Prozent bezahlen. Bei einem Dienstvertrag<br />

reicht hingegen der reine Nachweis der Tätigkeit<br />

aus (Az.: 14 O 117/12). fk<br />

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