Betriebs
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Der <strong>Betriebs</strong>begriff des BetrVG (§ 1 BetrVG)<br />
Betrieb i. S. des § 1 BetrVG ist „die organisierte Untergliederung des<br />
Tätigkeitsbereichs eines oder mehrerer Unternehmen, in dem die personelle<br />
oder technische oder organisatorische Umsetzung einer unternehmerischen<br />
Zielsetzung unter einheitlicher personeller Leitung erfolgt.”<br />
>>> Konkretisierung erfolgt durch teleologische Typenbildung nach folgenden<br />
Maximen:<br />
Art und Struktur des Unternehmens<br />
• Punktbetrieb (Entscheidungsnähe + räumliche Einheit)<br />
• Filialstruktur (Regionalstruktur + Entscheidungsnähe)<br />
• Spartenorganisation : Leitungsmacht + Tätigkeitszusammenhang;<br />
keine räumliche Einheit)<br />
Entscheidungsnähe Effiziente Mitbestimmung Arbeitnehmernähe<br />
• Einstellungs- und<br />
Entlassungsbefugnis<br />
• Kompetenz im mitbestimmungsrelevanten<br />
Bereich<br />
• Zuordnung kleiner zu<br />
größerer Einheit<br />
• Regionale Zusammenfassung<br />
von Filialen<br />
• räumliche Einheit<br />
• Tätigkeitszusammenhang<br />
Arbeitsrecht – Preis 2007