Betriebs
Betriebs
Betriebs
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beschränkung von Mitbestimmungsrechten<br />
Beschränkung von Mitbestimmungsrechten<br />
Grundsatz: Die Vorschriften des BetrVG enthalten als Schutzgesetze zugunsten der<br />
Arbeitnehmer Mindestanforderungen an eine wirksame Interessenvertretung, von denen<br />
zum Nachteil der Arbeitnehmer nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abgewichen<br />
werden darf.<br />
>>> Beschränkung daher nur durch TV<br />
in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§<br />
87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG)<br />
Grenze: Den <strong>Betriebs</strong>partnern muss ein<br />
Kernbereich an Zuständigkeiten verbleiben.<br />
>>> im Grundsatz keine Beschränkung<br />
durch BV<br />
>>> aber inhaltliche Konkretisierung in<br />
BV zulässig; in diesem Rahmen ist auch<br />
die Zubilligung einseitiger Gestaltungsbefugnisse<br />
im Rahmen einer generellen<br />
Regelung zulässig<br />
Grenze: Die Substanz der Mitbestimmungsrechte<br />
muss unberührt bleiben.<br />
Arbeitsvertraglich kann die Mitbestimmung des <strong>Betriebs</strong>rats nicht ausgeschlossen werden.<br />
Arbeitsrecht – Preis 2007