Betriebs
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System der Interessenvertretung<br />
Betriebliche Mitbestimmung<br />
• Ziele:<br />
• Teilhabe der Arbeitnehmer an Entscheidungen, die ihr tägliches Berufsleben<br />
betreffen<br />
• Beteiligung der Arbeitnehmer an Leitung und Gestaltung der betrieblichen<br />
Ordnung im weitesten Sinne<br />
• Der Betrieb erhält eine auch für den Arbeitgeber verbindliche Konstitution,<br />
gedacht als eine Art Spiegelbild der Demokratisierung des Staates auf<br />
betrieblicher Ebene.<br />
• Gegenstand: soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten in der<br />
räumlich-organisatorischen Einheit Betrieb<br />
• Mittel: Das BetrVG stellt den Arbeitnehmervertretern zur Wahrnehmung ihrer<br />
Aufgaben ein differenziertes System von Informations-, Anhörungs-, Beratungs-,<br />
Veto- und Initiativrechten zur Verfügung<br />
• Gesetzliche Grundlage: BetrVG 2001, SprAuG, Europ. <strong>Betriebs</strong>rätegesetz,<br />
BPersVG, LPersVG<br />
Träger:<br />
(Gesamt-)<strong>Betriebs</strong>rat<br />
Sprecherausschuß<br />
Personalrat<br />
Arbeitsrecht – Preis 2007