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System der Interessenvertretung<br />

Betriebliche Mitbestimmung<br />

• Ziele:<br />

• Teilhabe der Arbeitnehmer an Entscheidungen, die ihr tägliches Berufsleben<br />

betreffen<br />

• Beteiligung der Arbeitnehmer an Leitung und Gestaltung der betrieblichen<br />

Ordnung im weitesten Sinne<br />

• Der Betrieb erhält eine auch für den Arbeitgeber verbindliche Konstitution,<br />

gedacht als eine Art Spiegelbild der Demokratisierung des Staates auf<br />

betrieblicher Ebene.<br />

• Gegenstand: soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten in der<br />

räumlich-organisatorischen Einheit Betrieb<br />

• Mittel: Das BetrVG stellt den Arbeitnehmervertretern zur Wahrnehmung ihrer<br />

Aufgaben ein differenziertes System von Informations-, Anhörungs-, Beratungs-,<br />

Veto- und Initiativrechten zur Verfügung<br />

• Gesetzliche Grundlage: BetrVG 2001, SprAuG, Europ. <strong>Betriebs</strong>rätegesetz,<br />

BPersVG, LPersVG<br />

Träger:<br />

(Gesamt-)<strong>Betriebs</strong>rat<br />

Sprecherausschuß<br />

Personalrat<br />

Arbeitsrecht – Preis 2007

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