Betriebs
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System der Interessenvertretung<br />
Unternehmensmitbestimmung<br />
• Ziel: Bei den zentralen unternehmerischen Planungen und Grundentscheidungen<br />
sollen neben den Interessen der Anteilseigner auch die Interessen der<br />
Arbeitnehmer Berücksichtigung finden.<br />
• Gegenstand: zentrale unternehmerische Planungs-, Lenkungs- und<br />
Organisationsentscheidungen im Unternehmen als juristischer Einheit<br />
• Mittel:<br />
• Die Einflussnahme auf die Unternehmensleitung wird durch eine institutionelle<br />
Veränderung der Unternehmensverfassung gewährleistet<br />
• Dazu werden Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat integriert (sog.<br />
Einheitsmodell bzw. Integrationsmodell).<br />
• Gesetzliche Grundlage:<br />
• MontanMitbestG, MontanMitbestErgG, DrittelbG, MitbestG<br />
‣ Welches Gesetz im Einzelnen Anwendung findet, richtet sich nach der Zahl<br />
der Arbeitnehmer und dem Gegenstand des Unternehmens.<br />
Träger:<br />
mitbestimmte Organe der<br />
Kapitalgesellschaften<br />
Die Unternehmensmitbestimmung ist<br />
damit entscheidend von der Rechtsform<br />
des Unternehmens abhängig<br />
Arbeitsrecht – Preis 2007