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System der Interessenvertretung<br />

Unternehmensmitbestimmung<br />

• Ziel: Bei den zentralen unternehmerischen Planungen und Grundentscheidungen<br />

sollen neben den Interessen der Anteilseigner auch die Interessen der<br />

Arbeitnehmer Berücksichtigung finden.<br />

• Gegenstand: zentrale unternehmerische Planungs-, Lenkungs- und<br />

Organisationsentscheidungen im Unternehmen als juristischer Einheit<br />

• Mittel:<br />

• Die Einflussnahme auf die Unternehmensleitung wird durch eine institutionelle<br />

Veränderung der Unternehmensverfassung gewährleistet<br />

• Dazu werden Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat integriert (sog.<br />

Einheitsmodell bzw. Integrationsmodell).<br />

• Gesetzliche Grundlage:<br />

• MontanMitbestG, MontanMitbestErgG, DrittelbG, MitbestG<br />

‣ Welches Gesetz im Einzelnen Anwendung findet, richtet sich nach der Zahl<br />

der Arbeitnehmer und dem Gegenstand des Unternehmens.<br />

Träger:<br />

mitbestimmte Organe der<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Die Unternehmensmitbestimmung ist<br />

damit entscheidend von der Rechtsform<br />

des Unternehmens abhängig<br />

Arbeitsrecht – Preis 2007

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