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<strong>Betriebs</strong>teile und Kleinstbetriebe (§ 4 BetrVG)<br />

U1<br />

U1<br />

< 5 AN<br />

<strong>Betriebs</strong>teil<br />

Hauptbetrieb<br />

Hauptbetrieb<br />

<strong>Betriebs</strong>teil<br />

5 AN oder mehr<br />

‣ räumlich weit<br />

entfernt oder<br />

‣ eigenständig<br />

BR2<br />

BR<br />

BR1<br />

Optionsrecht<br />

statt eigenem BR<br />

Das Gesetz will eine möglichst flächendeckende Geltung seiner Vorschriften sowie eine möglichst<br />

arbeitnehmernahe Repräsentation der Belegschaft durch <strong>Betriebs</strong>räte erreichen. Andererseits soll<br />

es aber zu keiner Aufspaltung von Einheiten kommen, die wirtschaftlich und organisatorisch als<br />

ein Betrieb aufgefasst werden können.<br />

Arbeitsrecht – Preis 2007

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