Betriebs
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<strong>Betriebs</strong>teile und Kleinstbetriebe (§ 4 BetrVG)<br />
U1<br />
U1<br />
< 5 AN<br />
<strong>Betriebs</strong>teil<br />
Hauptbetrieb<br />
Hauptbetrieb<br />
<strong>Betriebs</strong>teil<br />
5 AN oder mehr<br />
‣ räumlich weit<br />
entfernt oder<br />
‣ eigenständig<br />
BR2<br />
BR<br />
BR1<br />
Optionsrecht<br />
statt eigenem BR<br />
Das Gesetz will eine möglichst flächendeckende Geltung seiner Vorschriften sowie eine möglichst<br />
arbeitnehmernahe Repräsentation der Belegschaft durch <strong>Betriebs</strong>räte erreichen. Andererseits soll<br />
es aber zu keiner Aufspaltung von Einheiten kommen, die wirtschaftlich und organisatorisch als<br />
ein Betrieb aufgefasst werden können.<br />
Arbeitsrecht – Preis 2007