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Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.<br />

Staatsrecht I<br />

Parteien als Mittler der Willensbildung<br />

Staat (Staatswille)<br />

Gesellschaft<br />

Die Parteien sind nichtstaatlicher Natur und wurzeln in der Gesellschaft. Sie wirken<br />

jedoch in den Staat hinein, indem sie sich an der Bildung des Volkswillens beteiligen,<br />

der sich im Staatswillen abbilden soll. Als gesellschaftliche Kräfte wirken sie so<br />

in besonderem Maße auf den Staat ein, insb. bei der Vorbereitung und Durchführung<br />

von Wahlen.

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