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Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.<br />
Staatsrecht I<br />
Parteien als Mittler der Willensbildung<br />
Staat (Staatswille)<br />
Gesellschaft<br />
Die Parteien sind nichtstaatlicher Natur und wurzeln in der Gesellschaft. Sie wirken<br />
jedoch in den Staat hinein, indem sie sich an der Bildung des Volkswillens beteiligen,<br />
der sich im Staatswillen abbilden soll. Als gesellschaftliche Kräfte wirken sie so<br />
in besonderem Maße auf den Staat ein, insb. bei der Vorbereitung und Durchführung<br />
von Wahlen.