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Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.<br />

Staatsrecht I<br />

Die Rechtspersönlichkeit des Staates<br />

Staat<br />

Der Staat ist als juristische Person Träger von Rechten<br />

und Pflichten und hat damit Rechtspersönlichkeit.<br />

Die Rechtspersönlichkeit verbindet den Staat zu einer<br />

Einheit kraft normativer Zurechnung.<br />

Auch das Binnenverhältnis<br />

des Staates<br />

ist rechtlicher Natur.<br />

Im Staatsinternum gilt<br />

damit Recht; insbesondere<br />

die Grundrechte<br />

können greifen<br />

(BVerfGE 33, 1).

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