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Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.<br />

Staatsrecht I<br />

Parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren<br />

Rechtsstellung des Vermittlungsausschusses:<br />

Zusammensetzung: Art. 77 II 1 i.V.m. GOVA:<br />

‣ 16 Abgeordnete des Bundestages<br />

‣ 16 Mitglieder des Bundesrates<br />

Art. 77 II 2 GG: Eigene Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird<br />

und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.<br />

Art. 77 II 3 GG: Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden.<br />

Problem: Überschreitung des Anrufungsgegenstandes durch den Vermittlungsausschuss.

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