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Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.<br />

Staatsrecht I<br />

Trennung und Zuordnung der Gewalten<br />

Die Funktionengliederung auf der Bundesebene (horizontale Gewaltenteilung) wird ergänzt<br />

durch eine Funktionengliederung zwischen den Gebietskörperschaften (vertikale Gewaltenteilung).<br />

Auch letztere besitzt eine demokratische Funktion und sorgt für rechtsstaatliche Mäßigung,<br />

verhindert eine gemeinwohlschädliche Machtkonzentration durch gegenseitige Einflussnahme<br />

und Kontrolle.<br />

Gewaltenverschränkung bei der Kompetenzausübung von Bund und Ländern: Beteiligung<br />

des Bundesrates an der Gesetzgebung, Vollzug der Bundesgesetze durch die Länder, Zusammensetzung<br />

des gerichtlichen Instanzenzuges aus Landes- und Bundesgerichten.

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