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Schwerpunkt - Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit

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nur unglaubwürdig sondern eine Frechheit.<br />

Wenn die Polizei eine Menschenblockade<br />

als gemeingefährliche Straftat wertet, was<br />

sie nach bisheriger Rechtssprechung nicht<br />

ist, müßte sie sich selber der Vereitelung von<br />

Straftaten bezichtigen, da die Polizei und der<br />

BGS höchstwahrscheinlich schon bei dem<br />

Verlassen des Hauses der Gruppe ihr Ziel<br />

Mitte Juni letzten Jahres beschloss das Umweltzentrum<br />

Münster im Bahnhof von Münster<br />

eine Glasvitrine zu Mieten, um die Menschen<br />

im Münsteraner Bahnhof über die Aktivitäten<br />

des Umweltzentrums zu Informieren.<br />

Wichtige Themenbereiche des UWZ<br />

sind Antirassismus, Flüchtlingspolitik und<br />

Anti-Atom. Der Bahnhof schien ein geeigneter<br />

Platz zu sein, da sich rassistisch motivierte<br />

Personenkontrollen und unnötige, gefährliche<br />

Atomtransporte gerade dort abspielen.<br />

Die Vitrine wurde zunächst probeweise,<br />

für die Zeit vom 1. Bis 31. Juli gemietet.<br />

Also machten sich am 1. Juli zwei Menschen<br />

daran, die Vitrine auszustatten. Das erste<br />

Thema sollten Atomtransporte sein. Nach<br />

einer halben Stunde hingen in der Vitrine:<br />

ein Transparent (X auf gelbem Grund, 2 x<br />

1,5 Meter), eine Liste der Atommülltransporte<br />

durch Münster, ‚Plakate mit dem Aufruf<br />

„Wir stellen uns quer.“, sowie einige<br />

Aufkleber, Buttons und Bücher zum Thema,<br />

die im UWZ verkauft werden. Doch<br />

dann kam ein völlig entnervter Bahnhofsmanager<br />

mit zwei „Schwarzen Scherrifs“ und<br />

forderte Lautstark das Ausräumen der Vitrine.<br />

Die Mitglieder des UWZ wurden unter<br />

Androhung eines Bahnhofsverbots genötigt,<br />

die Vitrine auszuräumen, sonst würden<br />

Mitarbeiter der Bahn dies besorgen. Daraufhin<br />

beantragte das UWZ beim Amtsgericht<br />

eine einstweilige Verfügung gegen die<br />

Bahn, um diese davon abzuhalten, das Einrichten<br />

der Vitrine zu behindern. Der Antrag<br />

wurde abgelehnt, mit der Begründung, das<br />

UWZ habe die Vitrine ja freiwillig geräumt,<br />

besitze aber immer noch den Schlüssel und<br />

das Hausrecht und habe daher gar keinen<br />

Grund sich zu beschweren.<br />

Daraufhin richteten Mitglieder des UWZ<br />

die Vitrine am 11. Juli erneut ein, schnell<br />

genug, um vor dem Eintreffen der Bahnmitarbeiter<br />

fertig zu sein.<br />

Am nächsten Morgen wurde die Vitrine eigenmächtig<br />

durch den Sicherheitsdienst der<br />

kannte. Es ist klar worauf das Ziel der Behörden<br />

hinausläuft: Friedliche Demonstrierende<br />

sollen kriminalisiert und als Straftäter<br />

in der Presse dargestellt werden. Damit sollen<br />

zukünftige Blockadeaktionen verhindert<br />

werden. Nach 26 Jahren Anti-Atom-Widerstand<br />

im Wendland wäre es naiv zu glauben,<br />

daß sich die AtomkraftgegnerInnen<br />

(K)ein (K)ein X X im im Bahnhof Bahnhof Münster<br />

Münster<br />

Bahn geräumt. Das UWZ stellte beim BGS<br />

Anzeige gegen die Bahn wegen Hausfriedensbruch,<br />

Diebstahl, Nötigung und Selbstjustiz.<br />

Und schon am nächsten Tag wurde<br />

die Vitrine wieder eingerichtet. Die Bahn<br />

hatte wohl kalte Füße bekommen und ließ<br />

die Sachen einige Tage hängen.<br />

Dann jedoch, am 16. Juli um 11.09 Uhr kam<br />

ein Fax der Deutschen Eisenbahn-Reklame<br />

GmbH. Wörtlich heißt es darin:“ aufgrund<br />

des vertragswidrigen Gebrauches der ...<br />

Werbevitrine...kündigen wir oben genannten<br />

Vertrag per sofort. ... Wir fordern sie auf,<br />

die entsprechende Vitrine bis heute 14.30,<br />

zu räumen.“ Der Inhalt des FAX ist für das<br />

UWZ absolut irrelevant, da die Vitrine nicht<br />

vertragswidrig gebraucht wurde. Kündigung<br />

ist somit nichtig. Die Bahn kündigte<br />

zudem an, die Vitrine notfalls selbst zu räumen.<br />

Das sollten aus Sicht des UWZ natürlich<br />

auch die Münsteraner Medien erfahren,<br />

und so hofften sie, den einen oder anderen<br />

Pressevertreter zur Vitrine mobilisieren<br />

zu können. Mit dem was sie dann erfuhren,<br />

hatte allerdings niemand gerechnet. Die<br />

Bahn hatte bereits offiziell zur Pressekonferenz<br />

um 14.30 Uhr an der Vitrine geladen.<br />

Anti-Atom<br />

durch solche Versuche einschüchtern lassen.<br />

Von den Behörden eingeleitete Ermittlungsverfahren<br />

gegen die Demonstrierenden<br />

werden zeigen, wie der Staat auf friedliche<br />

Demonstrationen und Menschenblockaden<br />

reagieren möchte.<br />

Um Punkt 14.30 Uhr war der Gang, in dem<br />

die Vitrine steht, voll von Anti-Atom Aktivisten,<br />

Pressevertretern, Bahnhofsmanagern,<br />

privatem Sicherheitsdienst, Kunden der<br />

Bahn, usw. Der Vertreter der Bahn faselte<br />

etwas von „Vertrag erschlichen“, „Atomkraftgegner<br />

sind kriminell“ usw. Unterbrochen<br />

von Zwischenrufen und auch kritischen<br />

Fragen der Presse. Der Vertreter des<br />

UWZ stellte noch mal ausführlich seine<br />

Sicht der Dinge dar, werte sich gegen die<br />

Verleumdungen und betonte wie wichtig es<br />

ist, die Öffentlichkeit über die gefährliche<br />

Fracht zu informieren. Nachdem die Mitgliedeer<br />

des UWZ sich weigerten, wurde die<br />

Vitrine von der Bahn ausgeräumt. (Was sich<br />

allerdings noch einige Stunden verzögerte,<br />

da das UWZ das Schloss ausgewechselt<br />

hatte.)<br />

Im darauf folgenden Rechtsstreit stellte das<br />

UWZ den Antrag, wegen der rechtswidrigen<br />

Räumung der Vitrine ein Ordnungsgeld<br />

gegen die Bahn zu verhängen, bot aber an,<br />

den Antrag zurückzuziehen, wenn die Bahn<br />

die Vitrine einen Monat lang dem UWZ zur<br />

Verfügung stellt. Die Bahn lehnte ab und<br />

wurde zur Zahlung eines Ordnunggeldes in<br />

Höhe von 3000 Euro verurteilt. Dem UWZ<br />

ging es zwar nicht darum der Bahn zu schaden,<br />

dennoch ist sie nicht nur unrechtmäßig<br />

vorgegangen, sondern hat auch dauerhaft<br />

versucht, die Atomkraftgegner als Kriminelle<br />

zu diskreditieren.<br />

Derzeit überlegt das UWZ, einen neuen<br />

Mietvertrag zu erklagen. Da bei einem Scheitern<br />

der Klage allerdings sehr hohe Kosten<br />

auf das UWZ zukämen, werden aber noch<br />

Sponsoren gesucht.<br />

Kontakt:<br />

Umweltzentrum Münster<br />

Scharnhorststr. 57<br />

48151 Münster<br />

Tel: 0251/521112<br />

Mail: uwz@muenster.de<br />

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