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Schwerpunkt - Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit

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GATS<br />

14<br />

GATS – Was ist das?<br />

Mehrere NGOs fordern in öffentlichkeitswirksamen<br />

Kampagnen einen vorläufigen<br />

Stopp der GATS-Verhandlungen. (Auch die<br />

BSÖ ist dafür.) Kein anderes Ergebnis der<br />

Uruguay-Runde erfreut sich solcher Reaktionen.<br />

Wie bereits im letzten FUI angekündigt<br />

setzen wir unsere Artikelreihe<br />

zum GATS mit einer Darstellung der wesentlichen<br />

Inhalte des Vertrages fort.<br />

Der Geltungsbereich<br />

Nach der Präambel folgt im ersten Teil des<br />

Vertrages die Festlegung des Geltungsbereichs<br />

und die Definition verschiedener<br />

Moden des Handels mit Dienstleistungen.<br />

Laut Artikel 1, Absatz 1 des Vertragstextes (1)<br />

findet das GATS Anwendung auf die Maßnahmen<br />

der Mitglieder, die den Handel mit<br />

Dienstleistungen beeinträchtigen. Mit Maßnahmen<br />

sind dabei insbesondere Gesetze<br />

und Verordnungen von Regierungen und<br />

Behörden gemeint. Alle Dienstleistungssektoren<br />

sind Gegenstand dieses Vertrages.<br />

Ausgenommen sind lediglich Dienstleistungen,<br />

die in Ausübung hoheitlicher Gewalt<br />

erbracht werden, d.h. nach Artikel 1:3(c):<br />

„[...] jede Art von Dienstleistung, die weder<br />

zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb<br />

mit einem oder mehreren Dienstleistungsanbietern<br />

erbracht wird“. Unter<br />

welchen Bedingungen eine Dienstleistung<br />

kommerziell erbracht wird, ist jedoch nicht<br />

klar. Selbst die WTO hat dazu noch keine<br />

eindeutige Position. Es kann davon ausgegangen<br />

werden, daß nur sehr wenige Dienstleistungen<br />

vom GATS nicht betroffen sind (2) .<br />

Meistbegünstigung und<br />

Transparenz<br />

Ziel des GATS ist es den Handel mit Dienstleistungen<br />

fortschreitend zu liberalisieren.<br />

Beinträchtigungen wie die ausschließliche<br />

Zulassung oder Subventionierung einheimischer<br />

Dienstleistungsanbieter sollen abgebaut<br />

werden. Der Vertrag enthält verbindliche<br />

Regeln zur Erreichung dieses Ziels:Ein<br />

Vertragsmitglied, das einem anderen Land<br />

Handelsvergünstigungen gewährt, muss<br />

diese automatisch allen anderen Mitgliedern<br />

zugestehen (Artikel 2, Absatz 1). Ausnahmen<br />

gelten allerdings für bestehende<br />

Integrationsabkommen wie den EU-Binnenmarkt.<br />

Über Maßnahmen, die den Handel<br />

mit Dienstleistungen betreffen, muss der Rat<br />

für den Handel mit Dienstleistungen (3) unterrichtet<br />

werden.<br />

„nicht belastender<br />

als nötig“<br />

Innerstaatliche Maßnahmen, die den Handel<br />

mit Dienstleistungen beeinträchtigen,<br />

werden sogenannten Disziplinen unterworfen<br />

(Artikel 6, Absatz 4). Dadurch soll gewährleistet<br />

werden, daß Gesetze, Vorschriften<br />

und Verwaltungsrichtlinien keine „unnötigen<br />

Hemmnisse“ für den Handel mit<br />

Dienstleistungen darstellen. Das GATS darf<br />

allerdings nicht ausgenutzt werden, um<br />

Maßnahmen zu verhindern, die der Aufrechterhaltung<br />

der öffentlichen Ordnung<br />

und dem Schutz der Umwelt dienen (Artikel<br />

14).<br />

Die spezifischen<br />

Verpflichtungen<br />

Zur Feststellung der fortschreitenden Liberalisierung<br />

erstellt jedes Mitgliedsland eine<br />

Liste sogenannter spezifischer Verpflichtungen.<br />

In diese Liste wird eingetragen, in welchen<br />

Sektoren ausländischen Erbringern<br />

Marktzugang und Inländerbehandlung gewährt<br />

werden und welche Beschränkungen<br />

bestehen. Will ein Land beispielsweise die<br />

Anzahl der Erbringer einer Dienstleistung<br />

beschränken oder ausschließlich einheimische<br />

Anbieter subventionieren, muss dieses<br />

in seine Liste eingetragen werden. Eine<br />

Verpflichtung kann nur nach Ablauf von drei<br />

Jahren zurückgenommen werden. Von einer<br />

solchen Änderung betroffene Mitglieder<br />

können Ausgleichsmaßnahmen verlangen,<br />

die notfalls durch ein Schiedsverfahren der<br />

WTO entschieden werden. Hält sich ein<br />

Mitglied nicht an das Ergebnis des Schiedsverfahrens,<br />

dürfen die betroffenen Mitglieder<br />

ausgleichende Sanktionen vornehmen.<br />

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des GATS<br />

sollten aufeinanderfolgende Verhandlungen<br />

über weiterreichende Verpflichtungen stattfinden.<br />

Durch das Scheitern der WTO-Ministerkonferenz<br />

in Seattle ist der Zeitplan<br />

um zwei Jahre zurückgeworfen worden. Jetz<br />

befinden sich die Verhandlungen in einer<br />

interessanten Phase: Seit Mitte 2002 liegen<br />

die Fordrungen der Mitgliedsstaaten vor.<br />

Bis März diesen Jahres sollen die Angebote<br />

unterbreitet werden. Über den Stand und<br />

wichtige Ergebnisse der Verhandlungen informieren<br />

wir Euch im nächsten FUI. Außerdem:<br />

eine kritische Auseinandersetzung mit<br />

dem Vertragstext.<br />

(1) Bürgerliches Gesetzblatt 1994 Teil II Seite<br />

1643. www.vilp.de/Depdf/16/d093.pdf<br />

(2) Krajewski, Michael: Public Services and<br />

the scope of GATS. www.ciel.org/<br />

Publications/PublicServicesScope.pdf<br />

(3) Der Rat für den Handel mit Dienstleistungen<br />

mit Sitz in Genf besteht aus Vertretern<br />

aller Mitgliedsstaaten. Entscheidungen werden<br />

für gewöhnlich im Konsenz getroffen.<br />

Für spezielle Fragen sind ihm weitere Gremien<br />

untergeordnet. Zu den genauen Aufgaben<br />

siehe www.wto.org/english/tratop_e/<br />

serv_e/s_coun_e.htm

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