Schwerpunkt - Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit
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GATS<br />
14<br />
GATS – Was ist das?<br />
Mehrere NGOs fordern in öffentlichkeitswirksamen<br />
Kampagnen einen vorläufigen<br />
Stopp der GATS-Verhandlungen. (Auch die<br />
BSÖ ist dafür.) Kein anderes Ergebnis der<br />
Uruguay-Runde erfreut sich solcher Reaktionen.<br />
Wie bereits im letzten FUI angekündigt<br />
setzen wir unsere Artikelreihe<br />
zum GATS mit einer Darstellung der wesentlichen<br />
Inhalte des Vertrages fort.<br />
Der Geltungsbereich<br />
Nach der Präambel folgt im ersten Teil des<br />
Vertrages die Festlegung des Geltungsbereichs<br />
und die Definition verschiedener<br />
Moden des Handels mit Dienstleistungen.<br />
Laut Artikel 1, Absatz 1 des Vertragstextes (1)<br />
findet das GATS Anwendung auf die Maßnahmen<br />
der Mitglieder, die den Handel mit<br />
Dienstleistungen beeinträchtigen. Mit Maßnahmen<br />
sind dabei insbesondere Gesetze<br />
und Verordnungen von Regierungen und<br />
Behörden gemeint. Alle Dienstleistungssektoren<br />
sind Gegenstand dieses Vertrages.<br />
Ausgenommen sind lediglich Dienstleistungen,<br />
die in Ausübung hoheitlicher Gewalt<br />
erbracht werden, d.h. nach Artikel 1:3(c):<br />
„[...] jede Art von Dienstleistung, die weder<br />
zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb<br />
mit einem oder mehreren Dienstleistungsanbietern<br />
erbracht wird“. Unter<br />
welchen Bedingungen eine Dienstleistung<br />
kommerziell erbracht wird, ist jedoch nicht<br />
klar. Selbst die WTO hat dazu noch keine<br />
eindeutige Position. Es kann davon ausgegangen<br />
werden, daß nur sehr wenige Dienstleistungen<br />
vom GATS nicht betroffen sind (2) .<br />
Meistbegünstigung und<br />
Transparenz<br />
Ziel des GATS ist es den Handel mit Dienstleistungen<br />
fortschreitend zu liberalisieren.<br />
Beinträchtigungen wie die ausschließliche<br />
Zulassung oder Subventionierung einheimischer<br />
Dienstleistungsanbieter sollen abgebaut<br />
werden. Der Vertrag enthält verbindliche<br />
Regeln zur Erreichung dieses Ziels:Ein<br />
Vertragsmitglied, das einem anderen Land<br />
Handelsvergünstigungen gewährt, muss<br />
diese automatisch allen anderen Mitgliedern<br />
zugestehen (Artikel 2, Absatz 1). Ausnahmen<br />
gelten allerdings für bestehende<br />
Integrationsabkommen wie den EU-Binnenmarkt.<br />
Über Maßnahmen, die den Handel<br />
mit Dienstleistungen betreffen, muss der Rat<br />
für den Handel mit Dienstleistungen (3) unterrichtet<br />
werden.<br />
„nicht belastender<br />
als nötig“<br />
Innerstaatliche Maßnahmen, die den Handel<br />
mit Dienstleistungen beeinträchtigen,<br />
werden sogenannten Disziplinen unterworfen<br />
(Artikel 6, Absatz 4). Dadurch soll gewährleistet<br />
werden, daß Gesetze, Vorschriften<br />
und Verwaltungsrichtlinien keine „unnötigen<br />
Hemmnisse“ für den Handel mit<br />
Dienstleistungen darstellen. Das GATS darf<br />
allerdings nicht ausgenutzt werden, um<br />
Maßnahmen zu verhindern, die der Aufrechterhaltung<br />
der öffentlichen Ordnung<br />
und dem Schutz der Umwelt dienen (Artikel<br />
14).<br />
Die spezifischen<br />
Verpflichtungen<br />
Zur Feststellung der fortschreitenden Liberalisierung<br />
erstellt jedes Mitgliedsland eine<br />
Liste sogenannter spezifischer Verpflichtungen.<br />
In diese Liste wird eingetragen, in welchen<br />
Sektoren ausländischen Erbringern<br />
Marktzugang und Inländerbehandlung gewährt<br />
werden und welche Beschränkungen<br />
bestehen. Will ein Land beispielsweise die<br />
Anzahl der Erbringer einer Dienstleistung<br />
beschränken oder ausschließlich einheimische<br />
Anbieter subventionieren, muss dieses<br />
in seine Liste eingetragen werden. Eine<br />
Verpflichtung kann nur nach Ablauf von drei<br />
Jahren zurückgenommen werden. Von einer<br />
solchen Änderung betroffene Mitglieder<br />
können Ausgleichsmaßnahmen verlangen,<br />
die notfalls durch ein Schiedsverfahren der<br />
WTO entschieden werden. Hält sich ein<br />
Mitglied nicht an das Ergebnis des Schiedsverfahrens,<br />
dürfen die betroffenen Mitglieder<br />
ausgleichende Sanktionen vornehmen.<br />
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des GATS<br />
sollten aufeinanderfolgende Verhandlungen<br />
über weiterreichende Verpflichtungen stattfinden.<br />
Durch das Scheitern der WTO-Ministerkonferenz<br />
in Seattle ist der Zeitplan<br />
um zwei Jahre zurückgeworfen worden. Jetz<br />
befinden sich die Verhandlungen in einer<br />
interessanten Phase: Seit Mitte 2002 liegen<br />
die Fordrungen der Mitgliedsstaaten vor.<br />
Bis März diesen Jahres sollen die Angebote<br />
unterbreitet werden. Über den Stand und<br />
wichtige Ergebnisse der Verhandlungen informieren<br />
wir Euch im nächsten FUI. Außerdem:<br />
eine kritische Auseinandersetzung mit<br />
dem Vertragstext.<br />
(1) Bürgerliches Gesetzblatt 1994 Teil II Seite<br />
1643. www.vilp.de/Depdf/16/d093.pdf<br />
(2) Krajewski, Michael: Public Services and<br />
the scope of GATS. www.ciel.org/<br />
Publications/PublicServicesScope.pdf<br />
(3) Der Rat für den Handel mit Dienstleistungen<br />
mit Sitz in Genf besteht aus Vertretern<br />
aller Mitgliedsstaaten. Entscheidungen werden<br />
für gewöhnlich im Konsenz getroffen.<br />
Für spezielle Fragen sind ihm weitere Gremien<br />
untergeordnet. Zu den genauen Aufgaben<br />
siehe www.wto.org/english/tratop_e/<br />
serv_e/s_coun_e.htm