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Landtag Brandenburg Drucksache 5/1804 - Brandenburg.de

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Im Rahmen <strong>de</strong>r Novellierung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes (LBG) durch das <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische<br />

Beamtenrechtsneuordnungsgesetz wur<strong>de</strong> mit § 94 Abs. 3 LBG die Möglichkeit geschaffen, Personalakten<br />

künftig teilweise o<strong>de</strong>r vollständig in automatisierter Form zu führen.<br />

Die LDA kritisiert, dass die Lan<strong>de</strong>sregierung im Rahmen <strong>de</strong>r Abstimmung <strong>de</strong>s Gesetzentwurfes ihrem<br />

Vorschlag nicht gefolgt ist, diese Regelung durch eine Verordnungsermächtigung zu ergänzen.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sregierung ist <strong>de</strong>m Vorschlag <strong>de</strong>r LDA nicht gefolgt, da sich die aus Sicht <strong>de</strong>r LDA durch<br />

Rechtsverordnung zu regeln<strong>de</strong>n Sachverhalte zum Teil bereits aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz selbst, aber<br />

auch aus <strong>de</strong>m <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Datenschutzgesetz und <strong>de</strong>m Verwaltungsverfahrensgesetz ergeben.<br />

Der Gesetzgeber hat die Regelung <strong>de</strong>s § 94 Abs. 3 LBG in <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung vorgelegten Fassung<br />

beschlossen.

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