Steirisches Kürbiskernöl ggA - Landentwicklung - Steiermark
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neuen Höhepunkten. Das Heute<br />
wird stärker im Mittelpunkt<br />
stehen. Es muss sich heute was<br />
tun im Verein und es muss ein<br />
bisschen größer und sensationeller<br />
sein als gestern.<br />
Steuertipp<br />
Was kann ich als Vereinsobmann meinen<br />
Mitgliedern steuerfrei auszahlen?<br />
9. Freiheit<br />
Eines der wichtigsten Güter<br />
der Menschen wird wieder belebt.<br />
Die Menschen werden<br />
sich noch mehr befreien von<br />
allen „Verpflichtungen“. Mitgliedschaften<br />
wird es eher als<br />
seltene Sonderform geben. Die<br />
Mobilität wird steigen, es muss<br />
nicht der örtliche Verein sein,<br />
der erwählt wird und nicht der<br />
Verein, der einem eigentlich<br />
von Berufs oder Alters wegen<br />
„zusteht“.<br />
10. Innovation<br />
Als wär´s noch nicht genug:<br />
Das Abbild der täglich neuen<br />
Welt will der Mensch der Zukunft<br />
im Verein wiederfinden.<br />
Die Zukunft wird jede Menge<br />
Mobilität von Vereinsverantwortlichen<br />
verlangen. Damit<br />
diese nicht zu abgehobenen<br />
„Flatterwesen“ werden, die sich<br />
zum Spielball der Trends entwickeln,<br />
werden sie wohl eine<br />
gute Verwurzelung und eine<br />
starke Standfestigkeit brauchen.<br />
Ludwig Kapfer ist Organisationsentwickler<br />
und Unternehmensberater.<br />
Die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen (wie zum Beispiel Obmann,<br />
Rechnungsprüfer, Kassier) ist für die Existenz eines Vereines von enormer Bedeutung.<br />
Da die Erfüllung dieser Funktionen mit zeitaufwendigem und selbstlosem<br />
Einsatz verbunden ist, ist es bedeutend, wie viel zumindest steuerfrei abgegolten<br />
werden kann. Dem Vereinsfunktionär und anderen aktiven Vereinsmitgliedern,<br />
die ihre Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchführen,<br />
steht ein monatlich pauschalierter Aufwandsersatz in der Höhe von<br />
€ 75,00 pro Verein zu. Ebenso dürfen als Reisekosten bei Benützung eines PKW<br />
€ 0,282/km, die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels sowie Verpflegungskosten<br />
in der Höhe von € 14,70 bei einer Tätigkeit unter vier Stunden und darüber<br />
€ 29,40 steuerfrei ausbezahlt werden. Beachtenswert ist, dass für die Auszahlung<br />
der Verpflegungskosten nur die Dauer (Anreise, Vereinstätigkeit, Heimfahrt),<br />
nicht aber die Entfernung bedeutend ist. Somit können etwa für einen<br />
Wettkampf im Nachbarort Verpflegungskosten in durchaus beachtlicher Höhe<br />
angesetzt werden.<br />
Derzeit sorgt allerdings eine Entscheidung des „Unabhängigen Finanzsenates“ in<br />
Tirol für großes Aufsehen. Laut diesem Erkenntnis über eine Beschwerde eines<br />
Hobbysportlers entspricht die derzeitig gehandhabte vereinsrechtliche Regelung<br />
der Auszahlung von steuerfreien Diäten und Reisekosten nicht dem Gesetz.<br />
Demgemäß muss eine Dienstreise im einkommenssteuerlichen Sinn vorliegen,<br />
daher können Reisekosten nur mehr steuerfrei ausbezahlt werden, wenn die Reise<br />
unter anderem mindestens drei Stunden dauert und ebenso eine größere Wegstrecke<br />
zurückgelegt wird (zumindest 25 km einfache Wegstrecke). Zurzeit liegen<br />
mehrere Anfragen beim Finanzministerium vor. Mit aller Wahrscheinlichkeit<br />
wird die begünstigte Regelung für echte freiwillige Mitarbeiter und unentgeltlich<br />
tätige Hobbysportler weiter gelten. Eine Klarstellung und eine Sicherung<br />
für die ehrenamtliche Tätigkeit sind absolut wünschenswert und erforderlich.<br />
Mag. Heike Stark ist Obfrau<br />
der Zukunftsplattform Steirische Vereine und<br />
Mitarbeiterin der Möstl & Pfeiffer Steuerberatung.<br />
Hätt’ ich mir ja<br />
denken können, …<br />
… wenn einer wie du<br />
von Mobilität redet …<br />
… bewegt sich halt<br />
nur der Mund.<br />
Nicht so schnell,<br />
bitte !<br />
KUHBERT reloaded<br />
Wiederkäuer unter sich<br />
©k.toon<br />
mail: k.toon@inode.at<br />
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