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Steirisches Kürbiskernöl ggA - Landentwicklung - Steiermark

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neuen Höhepunkten. Das Heute<br />

wird stärker im Mittelpunkt<br />

stehen. Es muss sich heute was<br />

tun im Verein und es muss ein<br />

bisschen größer und sensationeller<br />

sein als gestern.<br />

Steuertipp<br />

Was kann ich als Vereinsobmann meinen<br />

Mitgliedern steuerfrei auszahlen?<br />

9. Freiheit<br />

Eines der wichtigsten Güter<br />

der Menschen wird wieder belebt.<br />

Die Menschen werden<br />

sich noch mehr befreien von<br />

allen „Verpflichtungen“. Mitgliedschaften<br />

wird es eher als<br />

seltene Sonderform geben. Die<br />

Mobilität wird steigen, es muss<br />

nicht der örtliche Verein sein,<br />

der erwählt wird und nicht der<br />

Verein, der einem eigentlich<br />

von Berufs oder Alters wegen<br />

„zusteht“.<br />

10. Innovation<br />

Als wär´s noch nicht genug:<br />

Das Abbild der täglich neuen<br />

Welt will der Mensch der Zukunft<br />

im Verein wiederfinden.<br />

Die Zukunft wird jede Menge<br />

Mobilität von Vereinsverantwortlichen<br />

verlangen. Damit<br />

diese nicht zu abgehobenen<br />

„Flatterwesen“ werden, die sich<br />

zum Spielball der Trends entwickeln,<br />

werden sie wohl eine<br />

gute Verwurzelung und eine<br />

starke Standfestigkeit brauchen.<br />

Ludwig Kapfer ist Organisationsentwickler<br />

und Unternehmensberater.<br />

Die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen (wie zum Beispiel Obmann,<br />

Rechnungsprüfer, Kassier) ist für die Existenz eines Vereines von enormer Bedeutung.<br />

Da die Erfüllung dieser Funktionen mit zeitaufwendigem und selbstlosem<br />

Einsatz verbunden ist, ist es bedeutend, wie viel zumindest steuerfrei abgegolten<br />

werden kann. Dem Vereinsfunktionär und anderen aktiven Vereinsmitgliedern,<br />

die ihre Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchführen,<br />

steht ein monatlich pauschalierter Aufwandsersatz in der Höhe von<br />

€ 75,00 pro Verein zu. Ebenso dürfen als Reisekosten bei Benützung eines PKW<br />

€ 0,282/km, die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels sowie Verpflegungskosten<br />

in der Höhe von € 14,70 bei einer Tätigkeit unter vier Stunden und darüber<br />

€ 29,40 steuerfrei ausbezahlt werden. Beachtenswert ist, dass für die Auszahlung<br />

der Verpflegungskosten nur die Dauer (Anreise, Vereinstätigkeit, Heimfahrt),<br />

nicht aber die Entfernung bedeutend ist. Somit können etwa für einen<br />

Wettkampf im Nachbarort Verpflegungskosten in durchaus beachtlicher Höhe<br />

angesetzt werden.<br />

Derzeit sorgt allerdings eine Entscheidung des „Unabhängigen Finanzsenates“ in<br />

Tirol für großes Aufsehen. Laut diesem Erkenntnis über eine Beschwerde eines<br />

Hobbysportlers entspricht die derzeitig gehandhabte vereinsrechtliche Regelung<br />

der Auszahlung von steuerfreien Diäten und Reisekosten nicht dem Gesetz.<br />

Demgemäß muss eine Dienstreise im einkommenssteuerlichen Sinn vorliegen,<br />

daher können Reisekosten nur mehr steuerfrei ausbezahlt werden, wenn die Reise<br />

unter anderem mindestens drei Stunden dauert und ebenso eine größere Wegstrecke<br />

zurückgelegt wird (zumindest 25 km einfache Wegstrecke). Zurzeit liegen<br />

mehrere Anfragen beim Finanzministerium vor. Mit aller Wahrscheinlichkeit<br />

wird die begünstigte Regelung für echte freiwillige Mitarbeiter und unentgeltlich<br />

tätige Hobbysportler weiter gelten. Eine Klarstellung und eine Sicherung<br />

für die ehrenamtliche Tätigkeit sind absolut wünschenswert und erforderlich.<br />

Mag. Heike Stark ist Obfrau<br />

der Zukunftsplattform Steirische Vereine und<br />

Mitarbeiterin der Möstl & Pfeiffer Steuerberatung.<br />

Hätt’ ich mir ja<br />

denken können, …<br />

… wenn einer wie du<br />

von Mobilität redet …<br />

… bewegt sich halt<br />

nur der Mund.<br />

Nicht so schnell,<br />

bitte !<br />

KUHBERT reloaded<br />

Wiederkäuer unter sich<br />

©k.toon<br />

mail: k.toon@inode.at<br />

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