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Leitfaden für Auswahlverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren

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Verfahren vor der Ausschreibung Seite 7<br />

VERFAHREN VOR DER AUSSCHREIBUNG<br />

Das Verfahren wird wie folgt umgesetzt:<br />

Das Verfahren startet auf Grundlage des Formblattes „Profil der Professur und strukturelle Einbettung“ 2 .<br />

Der Antragsteller einer Professur (in der Regel der Fachvertreter) legt dem Dekan das ausgefüllte Formblatt<br />

vor, welches bereits alle Grundsatzinformationen enthält. Diesem Formular ist ein Entwurf <strong>für</strong> einen Ausschreibungstext<br />

/ <strong>für</strong> ein Thesenpapier sowie ein Konzept über die zukünftige Professur beizufügen.<br />

⊗ Der Dekan legt die Unterlagen dem Dekanat (Dekan <strong>für</strong> Allgemeine Akademische Angelegenheiten, Forschungsdekan<br />

und Studiendekan), dem Vorstand und der Strukturkommission vor. Bei positiver Resonanz<br />

im Dekanat und im Vorstand werden die Unterlagen (Kurzbeschreibung und Ausschreibungstext) <strong>zur</strong> Zustimmung<br />

dem Stiftungsausschuss UMG zugesandt. Dem Stiftungsausschuss UMG wird eine Ausschlussfrist<br />

<strong>von</strong> einer Woche <strong>für</strong> seine Entscheidung eingeräumt. Nach Zustimmung des Stiftungsausschusses und<br />

der Strukturkommission wird das Verfahren an den Fakultätsrat gegeben. Entscheidet der Fakultätsrat das<br />

Verfahren weiter durchzuführen wird er eine Auswahlkommission einrichten und diese mit der Aus- bzw.<br />

Überarbeitung des Ausschreibungstextes beauftragen.<br />

Das Verfahren kann in der Reihenfolge individuell abweichen.<br />

Bei Professuren, die in der Entwicklungsplanung der Universitätsmedizin vorgesehen sind, erfolgt die Beteiligung<br />

des Stiftungsausschusses UMG nur <strong>zur</strong> Information.<br />

2 Siehe Anlage 1

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