Leitfaden für Auswahlverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren
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Zusammensetzung der Auswahlkommission2F Seite 9<br />
ZUSAMMENSETZUNG DER AUSWAHLKOMMISSION 3<br />
Im Einvernehmen mit dem Vorstand wird die Auswahlkommission (AK) durch den Fakultätsrat eingesetzt.<br />
Ihre Mitglieder werden durch die Vertreter der Statusgruppen im Fakultätsrat benannt. Für die Qualitätssicherung<br />
des Verfahrens trägt der Sprecher der AK Sorge. Die Hochschullehrer des Fakultätsrates müssen<br />
der Zusammensetzung der AK mehrheitlich zustimmen. Die AK wird vom Vorstand (Dekan) über die Zielsetzungen<br />
des <strong>Auswahlverfahren</strong>s informiert. Folgende Kommission kann <strong>für</strong> die <strong>Besetzung</strong> der Juniorprofessur<br />
gebildet werden:<br />
KLEINE KOMMISSION<br />
3 : 1 : 1 : 1<br />
<strong>Juniorprofessuren</strong> (W 1)<br />
W1 auf Zeit (tenure track)<br />
Hochschullehrer<br />
<br />
<br />
<br />
(Sprecher)<br />
(weibl.)<br />
Studierende<br />
<br />
Wiss. Mitarbeiter<br />
<br />
Mitarbeiter aus dem Techn.-<br />
/Verwaltungsdienst 4<br />
<br />
Ständige Gäste:<br />
Gleichstellungsbeauftragte (beratend)<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
Mitglieder des Vorstands oder ihre Vertreter<br />
3<br />
4<br />
<strong>Juniorprofessuren</strong> (W1): <strong>Besetzung</strong>sverfahren mit Auswahlkommission<br />
W2/W3-Professuren: Berufungsverfahren mit Berufungskommission<br />
Hinweis: ohne Stimmrecht in Berufungs-/Auswahlkommissionen, vgl. § 25 Abs. 3 der Grundordnung<br />
der Universität