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Leitfaden für Auswahlverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren

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1. Sitzung der Auswahlkommission Seite 15<br />

Sitzungsprotokoll<br />

Das Sitzungsprotokoll enthält u.a.:<br />

Vorschlag der Kandidatinnen und Kandidaten, die zu Lehrprobe und Vortrag eingeladen werden sollen,<br />

nebst kurzer Begründung und Abstimmungsergebnis. Es sollten max. 6 Kandidaten in die engere<br />

Wahl gezogen werden.<br />

Angabe der Themen <strong>für</strong> die abzuhaltenden Lehrproben nach vorheriger Absprache zwischen dem<br />

Sprecher der AK und dem beteiligten Zentrum, dem die Professur zugeordnet ist.<br />

Benennung der Gutachter mit vollständiger Adressangabe<br />

Terminvorschläge <strong>für</strong> die Vorträge und Lehrproben - wenn möglich mit Mitgliedern der AK abgesprochen<br />

-<br />

Eine Teilnehmerliste der Mitglieder der AK ist dem Protokoll beizulegen.<br />

Der G1-1 wird die Sprecher der AK bei der Protokollierung der Sitzungen unterstützen und das Protokoll an<br />

die Mitglieder der AK weiterleiten.<br />

Die Einladung zu Vortrag und Lehrprobe sowie die Organisation der Hörsäle und Räume wird durch den<br />

G1-1 in Absprache mit dem Sprecher der AK organisiert. Der G1-1 lädt ggf. die Gutachter zu den Vorträgen,<br />

Lehrproben und den sich daran anschließenden Gesprächen mit den Kandidaten ein bzw. bittet die Gutachter<br />

um die schriftlichen Gutachten.<br />

Der zeitliche Ablauf <strong>von</strong> Lehrprobe und wissenschaftlichem Vortrag orientiert sich an den Festlegungen des<br />

Fakultätsrates vom 08.02.1996, 07.02.2005 und 16.01.2006. 12<br />

⊗ Der Vorstand bittet ausdrücklich darum, mit den Bewerbern keine Gespräche über die Ausstattung der<br />

Professur sowie über Vertrags- und Vergütungsangelegenheiten zu führen, da die nachfolgenden Berufungsverhandlungen<br />

dadurch erheblich erschwert werden können.<br />

Besonderheiten des <strong>Auswahlverfahren</strong>s aktive Rekrutierung<br />

Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich nicht auf die ausgeschriebene Professur beworben<br />

haben, aber über die geforderten Qualifikationen verfügen, können <strong>zur</strong> Teilnahme an Vortrag und Lehrprobe<br />

eingeladen werden.<br />

Nach Eingang der vergleichenden Gutachten stehen diese den Mitgliedern der AK, der Gleichstellungsbeauftragten<br />

sowie der Schwerbehindertenvertretung <strong>zur</strong> Einsichtnahme durch das Online-<br />

Bewerbungsportal <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Der Inhalt der Gutachten und die Namen der Gutachter<br />

sind unbedingt v e r t r a u l i c h zu behandeln.<br />

12 vgl. Anlage 6 - 8

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