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Leitfaden für Auswahlverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren

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Berufungsvorschlag in den Gremien Seite 18<br />

Der Berufungsvorschlag muss eine eingehende und vergleichende Würdigung der fachlichen, pädagogischen<br />

und persönlichen Eignung der Kandidaten enthalten sowie eine Begründung <strong>für</strong> die gewählte Reihenfolge<br />

und eine Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten. Aus der Dokumentation soll auch<br />

hervorgehen wie sich die AK im Zuge ihrer Meinungsbildung mit den Gutachten auseinandergesetzt und<br />

diese bewertet hat.<br />

Zusammenfassung der Beweggründe, die die Auswahlkommission zu ihrer Reihung der Bewerber veranlasst<br />

hat.<br />

Die Stellungnahme <strong>zur</strong> Qualitätssicherung ist beizufügen.<br />

BERUFUNGSVORSCHLAG IN DEN GREMIEN<br />

(Fakultätsrat, Senat, Vorstand, Stiftungsausschuss UMG)<br />

Der Sprecher der AK erstattet dem Fakultätsrat Bericht über den Verlauf des <strong>Auswahlverfahren</strong>s. Er<br />

schlägt dem Fakultätsrat eine <strong>von</strong> der AK erarbeitete Berufungsliste vor. Dieser Vortrag soll 10 Minuten zuzüglich<br />

5 Minuten Diskussion nicht überschreiten. 20 Die Kommissionsmitglieder werden als Gäste zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt eingeladen und haben das Recht <strong>zur</strong> Stellungnahme.<br />

Die Mitglieder des Fakultätsrates (ohne MTVs) stimmen zunächst über den unterbreiteten Listenvorschlag<br />

der AK ab.<br />

Erhält die vorgeschlagene Gesamtliste nicht die Mehrheit der Stimmen des Fakultätsrates, so kann der Fakultätsrat<br />

entweder die Liste an die AK durch Beschluss <strong>zur</strong>ückverweisen oder selbst eine Reihung der Bewerber<br />

durch Abstimmung vornehmen. Im letzteren Fall muss über die neu erstellte Gesamtliste erneut im<br />

Fakultätsrat abgestimmt werden. Im Fall, dass die AK und/oder der Fakultätsrat zu keiner einvernehmlichen<br />

Empfehlung gelangen, entscheidet der Vorstand über die weitere Vorgehensweise.<br />

Der Berufungsvorschlag des Fakultätsrates wird vom Dekan der Geschäftsführung des Senats der Universität<br />

<strong>zur</strong> Befassung im Senat vorgelegt. Informationen über den Verlauf des <strong>Auswahlverfahren</strong>s, insbesondere<br />

über die Abstimmungsergebnisse der AK und des Fakultätsrates, erhalten die Senatsmitglieder und<br />

die Präsidentin über ein entsprechendes Formblatt.<br />

Im Senat wird der Berufungsvorschlag vom Dekan vorgetragen und mündlich Stellung genommen.<br />

Der Senat hat die Möglichkeit, sich entweder dem Berufungsvorschlag der Fakultät anzuschließen oder<br />

diesen oder Teile dieses Berufungsvorschlags einmal <strong>zur</strong> erneuten Beschlussfassung an den Fakultätsrat<br />

<strong>zur</strong>ückzuverweisen.<br />

Der Fakultätsrat wird in der nächstmöglichen Sitzung über das Ergebnis der Senatssitzung informiert.<br />

20 lt. Fakultätsratsbeschluss vom 27.04.2009

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