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Leitfaden für Auswahlverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren

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Was bedeutet “doppelte Mehrheit“?<br />

Beschlüsse in <strong>Auswahlverfahren</strong> sind sowohl mit der Mehrheit der benannten, stimmberechtigten<br />

Mitglieder des Gremiums als auch mit der Mehrheit der dem Gremium angehörenden Mitglieder der<br />

Hochschullehrergruppe zu fassen (doppelte absolute Mehrheit).<br />

Es ist zu protokollieren, mit welcher Stimmenzahl hiernach ein Beschluss zustande gekommen ist;<br />

der Hinweis auf die Einstimmigkeit des Beschlusses genügt nicht. Auch das Abstimmungsergebnis<br />

der Mitglieder der Hochschullehrergruppe ist zu protokollieren.<br />

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Wie erstelle ich den Abschlussbericht?<br />

Der Abschlussbericht der Auswahlkommission muss folgende Punkte beinhalten:<br />

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Angaben über die Zusammensetzung der Auswahlkommission<br />

Die Teilnahme der Mitglieder der Auswahlkommission an den Sitzungen ist zu dokumentieren<br />

Dokumentation des <strong>Auswahlverfahren</strong>s, d.h. Ausführungen über den Gang der Vorauswahl der<br />

Bewerber und die dabei angewandten Kriterien<br />

Hinweis auf das Vorhandensein bzw. das Nichtvorhandensein <strong>von</strong> Bewerbungen Schwerbehinderter<br />

sowie auf die Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung in das Verfahren sowie auf<br />

das Ergebnis<br />

Bewertung der Vorträge und Lehrproben<br />

Auseinandersetzung mit den Gutachtern<br />

Die Beschlüsse der Auswahlkommission einschließlich der Abstimmungsergebnisse im Einzelnen<br />

Die Kandidaten des Listenvorschlags sind in der Reihenfolge des Vorschlags einzeln im Hinblick<br />

auf ihre Leistungen in Forschung, Lehre und ggf. Krankenversorgung, der persönlichen<br />

Eindrücke aus Vortrag und Lehrprobe sowie der Stellungnahmen der einzelnen Gutachter zu<br />

würdigen (Bewertung der wissenschaftlichen Arbeiten, Vorträge, Bewertung der Lehrproben,<br />

Gespräche mit der Kommission)<br />

Der Berufungsvorschlag muss eine eingehende und vergleichende Würdigung der fachlichen,<br />

pädagogischen und persönlichen Eignung der Kandidaten enthalten sowie eine Begründung <strong>für</strong><br />

die gewählte Reihenfolge<br />

Zusammenfassung der Beweggründe, die die Auswahlkommission zu ihrer Reihung der Bewerber<br />

veranlasst hat<br />

Ausführung und Begründung <strong>zur</strong> Abstimmung über die Listenplätze und die Gesamtliste sowie<br />

genaue Dokumentation der Abstimmungsergebnisse<br />

Der Abschlussbericht muss am 10. Tag (i.d.R. Freitag) bis 12 Uhr vor der Fakultätsratssitzung dem<br />

Dekanat vorliegen, damit das <strong>Auswahlverfahren</strong> im Fakultätsrat behandelt werden kann.<br />

<br />

Wer unterstützt administrativ das Verfahren?<br />

<strong>Auswahlverfahren</strong> werden administrativ durch den Geschäftsbereich Forschung und Allgemeine<br />

Akademische Angelegenheiten – Frau Röser – begleitet. Sie erreichen Frau Röser unter der Durchwahl<br />

9906 oder per E-Mail unter: Juliane.Roeser@med.uni-goettingen.de<br />

Anlage 17

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