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Leitfaden für Auswahlverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren

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Berufungsvorschlag in den Gremien Seite 19<br />

Liegt eine positive Senatsempfehlung vor, stellt der Vorstand <strong>für</strong> seine Berufungsentscheidung das Einvernehmen<br />

mit dem Präsidium her. Nach Herstellung des Einvernehmens obliegt dem Vorstand die Ruferteilung.<br />

Kann mit dem Präsidium kein Einvernehmen erzielt werden, leitet das Präsidium den Berufungsvorschlag<br />

an den Stiftungsrat <strong>zur</strong> endgültigen Beschlussfassung weiter.<br />

Bei <strong>Juniorprofessuren</strong> ist eine Einvernehmensherstellung mit dem Präsidium und dem Stiftungsausschuss<br />

UMG nicht erforderlich. Hier beschließt der Vorstand nach Beschlussempfehlung des Senats über den Berufungsvorschlag.<br />

Der Stiftungsausschuss UMG wird über den Berufungsvorschlag informiert. Ausnahmen<br />

bilden <strong>Juniorprofessuren</strong> mit tenure track. In diesen Fällen (W1 a.Z., tenure track, W1 a.Z., tenure track W2)<br />

ist das Einvernehmen mit dem Präsidium herzustellen.

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