Leitfaden für Auswahlverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren
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Berufungsvorschlag in den Gremien Seite 19<br />
Liegt eine positive Senatsempfehlung vor, stellt der Vorstand <strong>für</strong> seine Berufungsentscheidung das Einvernehmen<br />
mit dem Präsidium her. Nach Herstellung des Einvernehmens obliegt dem Vorstand die Ruferteilung.<br />
Kann mit dem Präsidium kein Einvernehmen erzielt werden, leitet das Präsidium den Berufungsvorschlag<br />
an den Stiftungsrat <strong>zur</strong> endgültigen Beschlussfassung weiter.<br />
Bei <strong>Juniorprofessuren</strong> ist eine Einvernehmensherstellung mit dem Präsidium und dem Stiftungsausschuss<br />
UMG nicht erforderlich. Hier beschließt der Vorstand nach Beschlussempfehlung des Senats über den Berufungsvorschlag.<br />
Der Stiftungsausschuss UMG wird über den Berufungsvorschlag informiert. Ausnahmen<br />
bilden <strong>Juniorprofessuren</strong> mit tenure track. In diesen Fällen (W1 a.Z., tenure track, W1 a.Z., tenure track W2)<br />
ist das Einvernehmen mit dem Präsidium herzustellen.