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Landtag Brandenburg P-AIL 5/43 S. 19<br />

Ausschuss <strong>für</strong> <strong>Infrastruktur</strong> <strong>und</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> 27.11.2012<br />

43. (öffentliche Sitzung) Stenogr. Dienst/bl-wz<br />

Das ist <strong>für</strong> uns nicht der richtige Ansatz. Denn eine solche Betrachtungsweise unterstellt<br />

automatisch, dass das bisher realisierte Verkehrsangebot den Mobilitätsbedürfnissen<br />

der Bevölkerung entsprach <strong>und</strong> die Bürger einfach nicht klug genug waren,<br />

dieses Angebot anzunehmen. Darüber hinaus unterstellt diese Betrachtungsweise,<br />

dass kein weiteres Potenzial zur Steigerung der Fahrgastzahlen vorhanden ist, <strong>und</strong><br />

diese Betrachtungsweise unterstellt auch, dass kein Potenzial <strong>für</strong> eine umweltgerechtere<br />

Gestaltung des Verkehrs besteht, indem mehr Bürger bewogen werden, öffentliche<br />

Verkehrsmittel zu nutzen.<br />

Das Land Brandenburg hat sich in verschiedenen Dokumenten zum Klimaschutz, zur<br />

Energiestrategie, zum Verkehr <strong>und</strong> auch im ÖPNV-Gesetz selbst das Ziel gesteckt,<br />

den motorisierten Individualverkehr zurückzudrängen. Das sehen wir mit dem vorgelegten<br />

Landesnahverkehrsplan nicht gewährleistet.<br />

In dem Landesnahverkehrsplan werden einzelne Regionalbahnlinien betrachtet, insbesondere<br />

solche mit geringen Fahrgastzahlen. Das ist eine isolierte Betrachtung.<br />

Herr Vogelsänger hat zum Beispiel dargestellt, dass er es nicht vertreten kann, <strong>für</strong><br />

die beiden Bahnlinien PE 73 <strong>und</strong> PE 74, <strong>für</strong> die gekämpft wird, jährlich 5 Millionen<br />

Euro auszugeben. Diese isolierte Betrachtung ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht;<br />

denn man muss das Schienenpersonennahverkehrsnetz als Gesamtheit sehen.<br />

Die einzelnen Bahnlinien bedienen sich gegenseitig. Wenn man irgendwo etwas<br />

abschneidet, dann wirkt sich das auch auf die anderen Linien aus. Deshalb können<br />

wir dieser Betrachtungsweise nicht zustimmen.<br />

Die Vorgehensweise des Landesnahverkehrsplans wird vielfach auch auf den Bevölkerungsrückgang<br />

außerhalb des Berliner Umlandes zurückgeführt. Einmal davon<br />

abgesehen, dass, wie hier schon mehrfach betont wurde, die Gewährleistung von<br />

öffentlichem Personennahverkehr auch eine Frage der Daseinsvorsorge ist <strong>und</strong><br />

dass, wie ich schon erwähnt habe, diese auch die umweltgerechte Gestaltung des<br />

Verkehrs mit zu berücksichtigen hat, erscheint uns diese Betrachtungsweise auch<br />

deshalb nicht sachgerecht, weil ja im Landesnahverkehrsplan selbst festgestellt wird,<br />

dass die Fahrgastzahlen, abgesehen von einigen kleinen Einbrüchen, trotz des Bevölkerungsrückgangs<br />

stabil gehalten werden konnten. Die Fahrgastzahlen - so steht<br />

es im Landesnahverkehrsplan - haben sich in den letzten vier Jahren von 2008 bis<br />

2011 um 11 % erhöht. - Es wurde aber nur 7 % mehr Verkehr bestellt. - Das heißt:<br />

Die Bürger haben das Bestreben, öffentliche Verkehrsmittel, insbesondere den<br />

Schienenpersonennahverkehr, zu nutzen.<br />

Aus unserer Sicht ist das Angebot entscheidend. Dass dies hinterfragt werden muss,<br />

ist auch aus den Ausführungen von Herrn Bona vom Deutschen Bahnk<strong>und</strong>enverband<br />

deutlich geworden. So weit wie er haben wir uns, ehrlich gesagt, nicht vorgewagt,<br />

weil dazu auf der einen Seite sehr viele Untersuchungen zum Verkehrsbedarf erforderlich<br />

sind <strong>und</strong> weil das auf der anderen Seite aus unserer Sicht auch Aufgabe des<br />

Verkehrsministeriums <strong>und</strong> des VBB ist.<br />

Des Weiteren werden im Landesnahverkehrsplan nachfrageschwache Stationen infrage<br />

gestellt. Wenn an einer Station weniger als 50 Personen am Tag ein- <strong>und</strong> aussteigen,<br />

wird überlegt, ob diese Station erhalten werden muss.

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