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Erläuterungen zum Biotop- und Lebensraumtypenkatalog

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Gradueller Verlust der LRT-Qualität<br />

Wie der Erhaltungszustandsbewertung zu entnehmen ist verliert der LRT 3150 seine Qualität, wenn<br />

keine der dort genannten Kenn- <strong>und</strong> Trennarten oder nur artenarme Lemna-Bestände (Lemna minor <strong>und</strong>/oder<br />

Lemna gibba bzw. Neophyten der Wasserlinsengesellschaften) oder<br />

individuenarme Einartbestände von Potamogeton natans oder Lemna trisulca bzw.<br />

keine der wertgebenden Vegetationsstrukturelemente (Verlandungs- <strong>und</strong> aquatische Vegetation) vorhanden sind.<br />

Bei naturnahem Charakter (Gewässermorphologie) des Gewässers sind auch Ausbildungen mit Fragmentgesellschaften<br />

auf Verbandsebene eingeschlossen. Gewässer mit lediglich artenarmen Lemna-Beständen (Lemna minor<br />

<strong>und</strong>/oder Lemna gibba) oder Dominanz von Neophyten sind nicht einzubeziehen.<br />

Ein Verlust als LRT tritt in der Regel auch bei naturfernen Uferstrukturen von > 50% ein, kann aber z.B. durch eine<br />

besonders gut ausgeprägte Gewässervegetation des LRT 3150 ausgeglichen werden.<br />

Naturnahe eutrophe Stillgewässer, die weder den Kriterien des LRT 3150 noch anderen verwandten LRT entsprechen,<br />

können ggf. als LRT NFD0, mithin als Geschützte <strong>Biotop</strong>e gemäß § 30/62 kartiert werden.<br />

Biogeographische Anmerkungen:<br />

(Link zur Verbreitungskarte)<br />

Kartierungshinweise<br />

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:<br />

Vervollständigung der Listen lebensraumtypischer <strong>Biotop</strong>typen, Arten <strong>und</strong> Vegetationstypen<br />

Hinweise <strong>zum</strong> graduellen Verlust der LRT-Qualität<br />

Definition, welche künstlich entstandenen Stillgewässer in dem LRT eingeschlossen / ausgeschlossen sind<br />

Abgrenzung zu LRT 3130<br />

Erhaltungszustandsbewertung<br />

<strong>Biotop</strong>kataster - Kartierung:<br />

Alle 3150 <strong>Biotop</strong>e erfahren eine <strong>Biotop</strong>typenkartierung, die in allen Fällen in Objekte des Fachkatasters „Geschützte<br />

<strong>Biotop</strong>e“ übertragen <strong>und</strong> in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst <strong>und</strong> ggf. aggregiert werden.<br />

Für eine BK- bzw. FFH-Gebietsabgrenzung sind zur Pufferung hinreichend große Bereiche des Umfeldes zu sichern.<br />

<strong>Biotop</strong>typenkartierung:<br />

z.B. in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten <strong>Biotop</strong>en, NSG-würdigen <strong>Biotop</strong>en:<br />

Der Lebensraumtyp 3150 wird in jedem Fall der <strong>Biotop</strong>typenkartierung unterzogen.<br />

Die Ergebnisse werden in allen Fällen in Objekte des Fachkatasters „Geschützte <strong>Biotop</strong>e“ übertragen oder aggregiert.<br />

Der FFH-LRT 3150 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.<br />

Die Abgrenzung umfasst i.d.R. das gesamte Gewässer, in dem Vegetation der aufgeführten Syntaxa nachgewiesen<br />

werden kann. Der LRT 3150 wird in der Regel ohne nennenswerte Pufferbereiche abgegrenzt. Insbesondere sind<br />

naturferne Uferbereiche auszugrenzen.<br />

Beeinträchtigungen, insbesondere Freizeitnutzungen oder Wasserspiegelabsenkungen, sind im Sachdatensatz<br />

festzuhalten; sie können zur Abstufung des Erhaltungszustandes herangezogen werden.<br />

z.B. in ÖFS-Flächen <strong>und</strong> im <strong>Biotop</strong>-Monitoring (BM):<br />

(siehe bei „Numerische Bewertung“)<br />

Kartierung der Geschützten <strong>Biotop</strong>e gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NW<br />

Der Lebensraumtyp 3150 wird in jedem Fall der <strong>Biotop</strong>typenkartierung unterzogen.<br />

Die Ergebnisse werden in allen Fällen in Objekte des Fachkatasters „Geschützte <strong>Biotop</strong>e“ übertragen oder aggregiert.<br />

Erhaltungszustandsbewertung:<br />

Bewertungsmatrix 3150<br />

HNV-Bewertung:<br />

LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM<br />

Numerische <strong>Biotop</strong>bewertung:<br />

LINK zur Bewertungsmatrix<br />

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