Erläuterungen zum Biotop- und Lebensraumtypenkatalog
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definierte FFH-Lebensraumtyp. Während der FFH-Lebensraumtyp 3260 bei lebensraumtypischer Artenkombination<br />
auch noch in Gewässern angesprochen werden kann, die einer Gewässerstrukturgüte 4 (deutlich verändert) bezogen<br />
auf die Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlenstruktur, Querprofil <strong>und</strong> Uferstruktur entsprechen, so darf<br />
ein § 30 Lebensraumtyp <strong>zum</strong>indest bezogen auf die o. g. Hauptparameter die GSG-Klasse 3 nicht unterschreiten<br />
(nähere <strong>Erläuterungen</strong> siehe LRT NFM0).<br />
Naturnahe Fließgewässer mit völlig fehlender Vegetation sind nicht dem LRT 3260, sondern dem LRT NFM0<br />
zuzuordnen. Bei Vorkommen entsprechender Wasservegetation (v.a. auch Moose) ist auch dann der LRT 3260 zu<br />
kartieren, wenn das Gewässer naturferne Waldbereiche (z.B. Fichtenforste) durchzieht.<br />
Der LRT 3260 zeigt Übergänge zu Stillgewässer – LRT (z.B. flutende Formen von Schwimmblatt-Gesellschaften)<br />
einerseits <strong>und</strong> zu Röhricht – LRT (Flutformen gehen in aufrechte Formen über) andererseits. Sofern diese nicht<br />
eigenständig als LRT angesprochen werden können, sollten sie bei der Abgrenzung dieses LRT 3260 einbezogen<br />
werden (vergl. Anmerkung 4. im Interpretation Manual).<br />
Wasserfälle <strong>und</strong> Stromschnellen (v.a. in Kalkgebieten) können auch Vegetation des Cratoneurion aufweisen <strong>und</strong><br />
stehen dann dem Lebensraumtyp 7220 nahe. Sofern sie nicht quellnah liegen, werden sie dem LRT 3260 zugeordnet.<br />
Gewässer begleitende Kies- <strong>und</strong> Schlammflächen der Flüsse <strong>und</strong> Ströme sind, sofern eine entsprechende Vegetation<br />
ausgebildet ist, als eigene Lebensraumtypen zu fassen (3270).<br />
Gradueller Verlust der LRT-Qualität:<br />
Der Verlust der LRT-Qualität (LRT nicht signifikant ausgeprägt = Erhaltungszustand „D“) ist erreicht, wenn im Sinne der<br />
WRRL hinsichtlich der Vegetation die „Zustandsklasse „schlecht“ attestiert werden muss. Dies ist insbesondere dann<br />
der Fall, wenn eine nicht mehr Leitbild-konforme Verschiebung des Artengefüges vor allem in Richtung Stickstoff<br />
toleranter Arten verzeichnet wird oder wenn eine Auflösung der Vegetation in untypische Einzelartbestände beobachtet<br />
wird oder wenn eine untypische Auflichtung der Bestände festgestellt wird (s. LANUV 2008, Arbeitsblatt 3). Die<br />
Wasserpflanzenbestände dürfen große Lücken aufweisen, doch sollten die Wasserpflanzen im saisonalen Optimum im<br />
Flachland (bis 200 m üNN) nicht wesentlich weniger als 5% des Fließgewässers bedecken, im Bergland sollten 2%<br />
nicht unterschritten werden. Als Größenanhalt sollten Gewässerabschnitte von rd. 100 m betrachtet werden. Die<br />
LRT-Qualität geht auch dann verloren, wenn die Gewässerstrukturgüte bezogen auf die Hauptparameter<br />
Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlenstruktur, Querprofil <strong>und</strong> Uferstruktur mit 5 oder schlechter bewertet werden muss.<br />
Ein hervorragender Zustand der Artenzusammensetzung kann ggfl. GSGK 5 oder 6 ausgleichen.<br />
Biogeographische Anmerkungen:<br />
(Link zur Verbreitungskarte)<br />
Kartierungshinweise<br />
Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:<br />
Vervollständigung der Listen lebensraumtypischer <strong>Biotop</strong>typen, Arten <strong>und</strong> Vegetationstypen<br />
Kennzeichnung der Nicht-Leitbild-konformen Arten <strong>und</strong> Vegetationstypen<br />
Abgrenzung <strong>zum</strong> LRT NFM0<br />
Hinweise <strong>zum</strong> graduellen Verlust der LRT-Qualität<br />
<strong>Biotop</strong>kataster - Kartierung<br />
In der Abgrenzungspraxis für einen schutzwürdigen <strong>Biotop</strong> ist ein funktional ausgerichteter Schutz der gesamten Aue in<br />
einem Gebiet (Komplexgebiete) anzustreben. So gelangt man bei der Auswahl naturnaher Fließgewässerabschnitte<br />
unter funktionalen Gesichtspunkten i.d.R. zu Gebieten, die neben dem Gewässer selbst meist mehrere weitere<br />
Lebensraumtypen z.B. verschiedene Auwälder, Grünlandtypen, feuchte Hochstaudenfluren <strong>und</strong> eine Reihe weiterer<br />
Arten, insbesondere einige Fischarten, enthalten. Besteht eine Möglichkeit <strong>zum</strong> Schutz ganzer Fließgewässersysteme,<br />
so ist der Schutz des gesamten Systems ab den Quellen unter Einschluss mgl. großer Teile der Gewässeraue oder der<br />
Randstreifen in jedem Fall vielen kleinen Fließgewässerabschnitten vorzuziehen.<br />
Alle § 30/62-würdigen <strong>Biotop</strong>typen inkl. der Fließgewässer (NFM0) erfahren eine <strong>Biotop</strong>typenkartierung, die in den<br />
Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst <strong>und</strong> ggf. aggregiert werden.<br />
Für alle FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete <strong>und</strong> für NSG-würdige <strong>Biotop</strong>e werden darüber hinaus auch alle FFH-LRT mit<br />
der <strong>Biotop</strong>typenkartierung erfasst <strong>und</strong> im BK-Dokument aggregiert. Das schließt den LRT 3260 ausdrücklich ein, aber<br />
auch LRT der Ufer mitsamt ihrer Ufervegetation aus Röhricht, Hochstaudenfluren (LRT 6430) etc. (vergl. Anmerkung 4.<br />
im Interpretation Manual). Auch Vorkommen von fließgewässerbegleitenden Gehölzen der Lebensraumtypen<br />
Erlen-Eschenwälder <strong>und</strong> Weichholzauenwälder an Fließgewässern der Ebene bis subalpinen Stufe bzw.<br />
Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder größerer Flüsse sind einbezogen. Gewässer begleitende Kies- <strong>und</strong><br />
Schlammflächen großer Ströme sind, sofern eine entsprechende Vegetation ausgebildet ist, als eigene<br />
Lebensraumtypen zu fassen (LRT 3270) <strong>und</strong> einzuschließen.<br />
Für nicht-NSG-würdige <strong>Biotop</strong>e kann zwar auf die <strong>Biotop</strong>typenkartierung von FFH-LRT verzichtet werden, deren LRT<br />
muss jedoch angelistet werden.<br />
<strong>Biotop</strong>typenkartierung<br />
z.B. in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten <strong>Biotop</strong>en, NSG-würdigen <strong>Biotop</strong>en:<br />
Der Lebensraumtyp 3260 wird in jedem Fall der <strong>Biotop</strong>typenkartierung unterzogen.<br />
Die Ergebnisse werden in allen Fällen mit GSGK 3 oder besser in Objekte des Fachkatasters „Geschützte <strong>Biotop</strong>e“<br />
übertragen oder aggregiert.<br />
Der FFH-LRT 3260 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung. Der Lebensraumtyp umfasst Abschnitte<br />
planarer bis montaner Fließgewässer, die durch das Vorkommen von flutender submerser Vegetation der aufgeführten<br />
Syntaxa ausgezeichnet sind <strong>und</strong> meist eine naturnahe Gewässermorphologie besitzen. Dabei sind neben natürlichen<br />
Fließgewässern wie Bächen <strong>und</strong> Flüssen auch durchströmte Altarme sowie ständig wasserführende <strong>und</strong> ständig<br />
fließende naturnahe Gräben (begradigte Bäche mit naturnaher Fließgewässerdynamik) eingeschlossen. Die meist<br />
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