Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
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<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong><br />
5. Wahlperio<strong>de</strong><br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport<br />
<strong>Protokoll</strong><br />
<strong>37</strong>. Sitzung (öffentlich)<br />
10. Januar 2013<br />
Potsdam - Haus <strong>de</strong>s <strong>Landtag</strong>es<br />
13.30 Uhr bis 16.55 Uhr<br />
Vorsitz:<br />
Torsten Krause<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
Ingo Borkowski<br />
Anwesen<strong>de</strong> Ausschussmitglie<strong>de</strong>r:<br />
Beate Blechinger (CDU)<br />
Andreas Büttner (FDP)<br />
Gerrit Große (DIE LINKE)<br />
Thomas Günther (SPD)<br />
Torsten Krause (DIE LINKE)<br />
Jutta Lieske (SPD)<br />
Ina Muhß (SPD)<br />
stellv. Roswitha Schier (CDU)<br />
Marie Luise von Halem (GRÜNE/B90)<br />
Birgit Wöllert (DIE LINKE)<br />
Datum <strong>de</strong>r Ausgabe: 19.03.2013
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 2<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Tagesordnung:<br />
1. Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Verkauf <strong>de</strong>r<br />
Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong> durch die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“<br />
2. Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum aktuellen Stand<br />
<strong>de</strong>r Vorbereitung <strong>de</strong>s gemeinsamen Abiturs mit <strong>de</strong>m Land Berlin<br />
3. Schriftlicher Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetzes - Bun<strong>de</strong>sför<strong>de</strong>rung „Frühe Hilfen“ - sowie<br />
Vorstellung <strong>de</strong>s Konzeptes <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
4. Schriftlicher Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rschutzgesetzes (§ 72 a SGB VIII) - Erweitertes Führungszeugnis<br />
für haupt- und ehrenamtliche Kräfte in <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />
5. Information <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung <strong>de</strong>s<br />
Fiskalpaktes - För<strong>de</strong>rung von U3-Ausbau<br />
6. Verschie<strong>de</strong>nes<br />
- Berichterstattung <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu<br />
aktuellen bildungspolitischen Themen und Gesetzgebungsinitiativen
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 3<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Festlegungen:<br />
1. Der Ausschuss nimmt <strong>de</strong>n Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und<br />
Sport sowie die Stellungnahmen <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>r Stiftung „Großes Waisenhaus<br />
zu Potsdam“ und <strong>de</strong>r NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V. zum Verkauf <strong>de</strong>r Schlossgärtnerei<br />
Gerswal<strong>de</strong> zur Kenntnis. Der Ausschuss sieht sich nicht berufen, in dieser Angelegenheit<br />
eine Entscheidung herbeizuführen und lehnt einen Antrag <strong>de</strong>r Fraktion<br />
GRÜNE/B90 ab. Der Vorschlag <strong>de</strong>r Ministerin in Bezug auf ein vermitteln<strong>de</strong>s<br />
Gespräch mit <strong>de</strong>n Beteiligten sowie einer Rücksprache mit <strong>de</strong>r Ministerin für<br />
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hinsichtlich <strong>de</strong>r Problematik <strong>de</strong>r<br />
Rückzahlung von För<strong>de</strong>rmitteln wird ausdrücklich begrüßt.<br />
2. Der Ausschuss nimmt <strong>de</strong>n Bericht <strong>de</strong>s MBJS sowie die Stellungnahmen <strong>de</strong>r<br />
Vertreter <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slehrerrates, <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>selternrates und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sschülerrates<br />
zum aktuellen Stand <strong>de</strong>r Vorbereitung <strong>de</strong>s Abiturs mit <strong>de</strong>m Land Berlin zur<br />
Kenntnis.<br />
3. Der schriftliche Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetzes - Bun<strong>de</strong>sför<strong>de</strong>rung „Frühe Hilfen“ -<br />
sowie die Vorstellung <strong>de</strong>s Konzeptes <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung hierzu wird zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
4. Der schriftliche Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rschutzgesetzes (§ 72 a SGB VIII) - Erweitertes Führungszeugnis<br />
für haupt- und ehrenamtliche Kräfte in <strong>de</strong>r Jugendhilfe - wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
5. Die Information <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Fiskalpaktes - För<strong>de</strong>rung von U3-Ausbau - wird zur Kenntnis genommen.<br />
6. Der Ausschuss informiert sich über <strong>de</strong>n aktuellen Stand bei <strong>de</strong>r Nichtschülerprüfung<br />
für <strong>de</strong>n Erzieherberuf und bedankt sich für die ausführliche Darstellung.<br />
7. Der Ausschuss lässt sich aufgrund einer Zuschrift über die nicht erfolgte Einrichtung<br />
eines Musik-Leistungskurses am Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium in<br />
Neuruppin unterrichten und stellt fest, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen<br />
seien und die Eltern über das Ergebnis umgehend informiert wer<strong>de</strong>n.<br />
8. Der Ausschuss hat ein Schreiben <strong>de</strong>s Kreisrates <strong>de</strong>r Lehrkräfte <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Teltow-Fläming zur Kenntnis genommen. Es steht <strong>de</strong>n Fraktionen und Abgeordneten<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>s Mandates frei, sich diesem Sachverhalt<br />
zu widmen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 4<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Aus <strong>de</strong>r Beratung:<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> begrüßt die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschusses, die Ministerin<br />
Frau Dr. Münch, die Vertreter <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie<br />
die zahlreich erschienenen Gäste zur <strong>37</strong>. Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses in <strong>de</strong>r 5. Wahlperio<strong>de</strong><br />
- <strong>de</strong>r ersten Sitzung im neuen Jahr 2013 -, die angesichts <strong>de</strong>s gut gefüllten Zuschauerraumes<br />
offenbar auf ein beträchtliches öffentliches Interesse stoße. Er wünsche<br />
allen Teilnehmern <strong>de</strong>r Sitzung ein gesun<strong>de</strong>s und erfolgreiches Jahr 2013 und<br />
hoffe, dass <strong>de</strong>r etwas holperige politische Start in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Wochen korrigiert<br />
wer<strong>de</strong>n könne, so dass das Jahr 2013 als ein erfolgreiches Jahr in die Geschichte<br />
eingehen wer<strong>de</strong>. Er gibt bekannt, dass die Abgeordnete Frau Schier (CDU) angezeigt<br />
habe, dass sie in Vertretung <strong>de</strong>s Abgeordneten Hoffmann (CDU) an <strong>de</strong>r heutigen Sitzung<br />
teilnehmen wer<strong>de</strong> und stellt auf Nachfrage fest, dass es we<strong>de</strong>r in Bezug auf <strong>de</strong>n<br />
Entwurf <strong>de</strong>r Tagesordnung noch hinsichtlich <strong>de</strong>s <strong>Protokoll</strong>s <strong>de</strong>r 35. Sitzung vom<br />
8. November 2012 Än<strong>de</strong>rungs- o<strong>de</strong>r Ergänzungsbedarf gebe, weshalb man nach dieser<br />
Tagesordnung verfahren könne. Das <strong>Protokoll</strong> sei damit gemäß § 83 <strong>de</strong>r Geschäftsordnung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Landtag</strong>es bestätigt.<br />
Zu TOP 1:<br />
Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum<br />
Verkauf <strong>de</strong>r Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong> durch die Stiftung<br />
„Großes Waisenhaus zu Potsdam“<br />
Hierzu seien an die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschusses in <strong>de</strong>n vergangenen Tagen zahlreiche<br />
Schreiben, unter an<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendrings, <strong>de</strong>r NAJU, ein Antrag <strong>de</strong>r<br />
Fraktion GRÜNE/B90 sowie <strong>de</strong>s Regionalverban<strong>de</strong>s Templin <strong>de</strong>s NABU verteilt wor<strong>de</strong>n.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r komplexen Situation habe man sich entschlossen, die Geschäftsführerin<br />
sowie <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stiftungsrates <strong>de</strong>r Stiftung „Großes Waisenhaus<br />
zu Potsdam“ und die Vertretung <strong>de</strong>r Naturschutzjugend einzula<strong>de</strong>n, damit <strong>de</strong>r Ausschuss<br />
sich ein umfassen<strong>de</strong>s Bild machen und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Argumente<br />
bei<strong>de</strong>r Seiten eine Diskussion führen könne. Er <strong>de</strong>nke, alle Beteiligten seien darüber<br />
einig, dass die eingetretene Situation nieman<strong>de</strong>m gefallen könne.<br />
Dennoch han<strong>de</strong>le es sich bei <strong>de</strong>r Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im Ausschuss<br />
um ein Novum, dass aus seiner Sicht keiner Wie<strong>de</strong>rholung bedürfe. Er weise<br />
darauf hin, dass <strong>de</strong>r Ausschuss we<strong>de</strong>r bevollmächtigt noch kompetent sei, um an<br />
dieser Stelle Recht o<strong>de</strong>r Unrecht feststellen zu können. Gleichwohl fin<strong>de</strong> man eine<br />
politische komplizierte Situation vor, da es sich bei <strong>de</strong>n Parteien um eine öffentlichrechtliche<br />
Stiftung sowie einen Jugendverband <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> han<strong>de</strong>le,<br />
<strong>de</strong>ssen Arbeit sehr geschätzt wer<strong>de</strong>. Er <strong>de</strong>nke daher, dass es in diesem Fall sinnvoll<br />
sei, miteinan<strong>de</strong>r zu sprechen, und äußert seine Hoffnung, zu einem Ergebnis kommen<br />
zu können, das es bei<strong>de</strong>n Seiten ermögliche, konstruktiv miteinan<strong>de</strong>r zu arbeiten<br />
und sich wie<strong>de</strong>r in die Augen schauen zu können.
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) beantragt, <strong>de</strong>m Geschäftsführer <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendrings, Herrn Bernd Mones, zu diesem Tagesordnungspunkt das Re<strong>de</strong>recht<br />
zuzugestehen.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> stellt klar, dass Herr Mones für Nachfragen zur Verfügung stehen<br />
solle und keine eigene Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendrings abgeben wer<strong>de</strong>. Er<br />
stellt fest, dass <strong>de</strong>m Antrag einvernehmlich stattgegeben wor<strong>de</strong>n sei und begrüßt<br />
Herrn Mones in <strong>de</strong>r Run<strong>de</strong>.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch übermittelt ihre besten Wünsche zum neuen Jahr und<br />
erklärt, sie wolle die Gelegenheit nutzen, um <strong>de</strong>n Gesamtkontext <strong>de</strong>r Ereignisse darzustellen.<br />
Die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ sei eine im Jahr 1992 von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
wie<strong>de</strong>rbelebte öffentlich-rechtliche Stiftung, die vor wenigen Wochen ihr<br />
20-jähriges Jubiläum gefeiert habe. Der Stiftung sei durch die Lan<strong>de</strong>sregierung seinerzeit<br />
Lan<strong>de</strong>svermögen, insbeson<strong>de</strong>re Liegenschaften zugeordnet wor<strong>de</strong>n, um damit<br />
die Stiftung wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, ihren Stiftungszweck zu erfüllen.<br />
Hierbei han<strong>de</strong>le es sich zum einen um die För<strong>de</strong>rung innovativer Projekte <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rund<br />
Jugen<strong>de</strong>rziehung sowie zum an<strong>de</strong>ren um <strong>de</strong>n Betrieb von Kin<strong>de</strong>r- und Jugendheimen,<br />
die Anfang <strong>de</strong>r 90er Jahre in die Trägerschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s übergegangen<br />
seien.<br />
Um die Betreuung, Erziehung und auch die Ausbildung von Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen<br />
langfristig zu sichern und <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>shaushalt nicht zu belasten, habe <strong>de</strong>r Stifter<br />
<strong>de</strong>r Stiftung aufgegeben, <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>s Vermögens ungeschmälert zu erhalten.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sregierung habe seinerzeit bewusst in Kauf genommen, dass das Lan<strong>de</strong>svermögen<br />
mit <strong>de</strong>r Übergabe an die Stiftung <strong>de</strong>r unmittelbaren Einflussnahme <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sregierung entzogen wor<strong>de</strong>n sei. Man blicke mittlerweile auf 20 Jahre zweifelsohne<br />
sehr erfolgreiche Arbeit <strong>de</strong>r Stiftung zurück, was zeige, dass diese Grundsatzentscheidung<br />
damals richtig gewesen sei.<br />
Einen sehr geringen Teil <strong>de</strong>s an die Stiftung übertragenen Lan<strong>de</strong>svermögens bil<strong>de</strong><br />
die Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong>, um die es heute gehe. Diese wer<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Betrieb<br />
<strong>de</strong>s dortigen Jugendheimes Gerswal<strong>de</strong> nicht benötigt. Die durch die NAJU gezahlte<br />
Pacht, die auf einen von 2006 bis 2015 laufen<strong>de</strong>n Pachtvertrag basiere, <strong>de</strong>cke die<br />
laufen<strong>de</strong>n Ausgaben für die unabweisbaren Sicherungs- und Instandsetzungsaufgaben<br />
in<strong>de</strong>s nicht. Die Stiftung habe sich daher entschlossen, dieses Grundstück zu<br />
veräußern, weil an<strong>de</strong>renfalls mittelfristig die Gefahr einer Vermögenseinbuße bestan<strong>de</strong>n<br />
hätte. Der Stiftungsrat habe <strong>de</strong>r Geschäftsführung ausdrücklich aufgegeben,<br />
auch mit <strong>de</strong>r NAJU in Verkaufsverhandlungen zu treten. Aus stiftungsaufsichtsrechtlicher<br />
Perspektive vermöge sie nicht zu erkennen, dass die Stiftung gegen ihre eigentlichen<br />
Interessen gehan<strong>de</strong>lt habe.
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Auch die Interessen <strong>de</strong>r NAJU wür<strong>de</strong>n nach ihrer Auffassung gewahrt bleiben, da <strong>de</strong>r<br />
noch bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2015 laufen<strong>de</strong> Pachtvertrag zwischen <strong>de</strong>r Stiftung und <strong>de</strong>r<br />
NAJU unverän<strong>de</strong>rt fortbestehe. Eine Fortsetzung <strong>de</strong>r Aktivitäten <strong>de</strong>r NAJU erscheine<br />
im Übrigen angesichts <strong>de</strong>r Zusagen <strong>de</strong>r Erwerber <strong>de</strong>s Grundstücks als gewährleistet.<br />
Über <strong>de</strong>n aktuellen Stand wür<strong>de</strong>n die Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Stiftung, Frau Nikiforow,<br />
sowie Herr Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.) berichten.<br />
Die Wahrnehmung <strong>de</strong>r Stiftungsaufsicht seitens <strong>de</strong>s MBJS sei in einer von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
beschlossene Satzung ein<strong>de</strong>utig geregelt. Die Stiftungsaufsicht beschränke<br />
sich insoweit auf die Rechtsaufsicht, die auch in diesem Fall ohne Beanstandungen<br />
erfolgt sei.<br />
Den Stiftungsrat bil<strong>de</strong>ten satzungsgemäß fünf Bedienstete <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung, die<br />
von <strong>de</strong>r Staatskanzlei sowie von <strong>de</strong>n für Inneres, Finanzen, Jugend und Bildung zuständigen<br />
Ministerien vorgeschlagen und vom Ministerpräsi<strong>de</strong>nten berufen wür<strong>de</strong>n.<br />
Beschlüsse <strong>de</strong>s Stiftungsrates über <strong>de</strong>n Verkauf von Liegenschaften seien einstimmig<br />
zu fassen. Ein einstimmiger Beschluss liege hier vor und aus stiftungsaufsichtsrechtlicher<br />
Sicht liege kein Grund vor, <strong>de</strong>r zu einer Beanstandung dieses Beschlusses berechtige.<br />
Man habe im Vorfeld <strong>de</strong>r Entscheidung sowohl fachliche als auch wirtschaftliche<br />
Belange <strong>de</strong>r Stiftung gewürdigt und dies im Antrag an die Stiftungsaufsicht plausibel<br />
dargelegt.<br />
Auch die Interessen <strong>de</strong>r NAJU als Pächter <strong>de</strong>s Grundstücks habe <strong>de</strong>r Stiftungsrat<br />
angemessen berücksichtigt. Sämtliche bestehen<strong>de</strong>n Rechte und Pflichten seien beachtet<br />
wor<strong>de</strong>n, weshalb die Stiftung mit Schreiben vom 18. Juli 2012 bei <strong>de</strong>r Stiftungsaufsicht<br />
die Genehmigung zum Verkauf <strong>de</strong>s Grundstücks beantragt habe. Für<br />
die Versagung <strong>de</strong>s Verkaufs hätten keine Grün<strong>de</strong> vorgelegen; <strong>de</strong>shalb habe man mit<br />
Schreiben vom 3. August 2012 die Einwilligung in <strong>de</strong>n geplanten Verkauf erteilt und<br />
dieser sei am 12. Dezember 2012 notariell beglaubigt wor<strong>de</strong>n.<br />
Der erzielte Verkaufserlös liege über <strong>de</strong>m gutachterlich ermittelten Verkehrswert und<br />
das Vermögen <strong>de</strong>r Stiftung bleibe erhalten. Sowohl die Bestimmungen <strong>de</strong>r Satzung<br />
als auch <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shaushaltsordnung seien eingehalten wor<strong>de</strong>n. Die inhaltliche Prüfung<br />
<strong>de</strong>s Kaufvertrages sei nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Rechtsaufsicht.<br />
Dennoch gehe es ihr darum, in <strong>de</strong>r entstan<strong>de</strong>nen Situation und mit <strong>de</strong>r offenbar bestehen<strong>de</strong>n<br />
Konfliktlage konstruktiv umzugehen und einen Dialog zwischen <strong>de</strong>n Parteien<br />
zu beför<strong>de</strong>rn. Deshalb halte sie es für entschei<strong>de</strong>nd, die Situation sachlich aufzuklären<br />
und miteinan<strong>de</strong>r ins Gespräch zu kommen, um eine tragfähige Lösung zu<br />
fin<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>ren Grundlage die geschätzte Tätigkeit <strong>de</strong>r NAJU auch weiterhin fortgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n könne. Hierzu hätten sowohl die Erwerber als auch die Stiftung ihre Bereitschaft<br />
erklärt.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bittet die Vertreter <strong>de</strong>r Stiftung, ihre Sicht darzustellen.
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Herr HIlliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) führt aus, er wer<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>r Perspektive<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsrates <strong>de</strong>n Vorgang skizzieren. Frau Nikoforow als Geschäftsführerin<br />
wer<strong>de</strong> seinen Vortrag mit Details ergänzen.<br />
Dem Stiftungsrat oblägen zwei zentrale Aufgaben. Zum einen gehe es um <strong>de</strong>n Erhalt<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsvermögens und zum an<strong>de</strong>ren um die Erfüllung <strong>de</strong>s Stiftungszwecks.<br />
Diese bei<strong>de</strong>n Bereiche seien streng voneinan<strong>de</strong>r zu trennen, was be<strong>de</strong>ute, dass kein<br />
Vermögen eingesetzt wer<strong>de</strong>n dürfe, um <strong>de</strong>n Stiftungszweck unmittelbar zu erfüllen.<br />
Es dürfe daher keine För<strong>de</strong>rung von Projekten aus <strong>de</strong>m Verkauf von Grundstücken<br />
erfolgen.<br />
Die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s Verkaufs sei entstan<strong>de</strong>n, weil das Grundstück für <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
nicht benötigt wer<strong>de</strong>. Das Stiftungsvermögen enthalte verschie<strong>de</strong>ne Grundstücke,<br />
die man nicht unmittelbar für die Einrichtungen brauche. Diese Grundstücke<br />
seien in <strong>de</strong>r Regel vermietet und damit <strong>de</strong>rgestalt verwertet, dass die Stiftung von<br />
<strong>de</strong>n Erträgen Projekte för<strong>de</strong>rn könne. Die NAJU als Jugendverband habe im Übrigen<br />
insgesamt 30 000 Euro aus diesen Erträgen <strong>de</strong>r Stiftung erhalten.<br />
Die Situation stelle sich in<strong>de</strong>s an<strong>de</strong>rs dar, wenn man feststellen müsse, dass ein<br />
Grundstück - wie auch das betreffen<strong>de</strong> Grundstück in Gerswal<strong>de</strong> - Risiken berge, die<br />
zu einer Schädigung <strong>de</strong>s Stiftungsvermögens führen könnten. Dieses Risiko sei finanziell<br />
nicht durch die gezahlte Pacht abge<strong>de</strong>ckt. Er gestehe zu, dass es sich hierbei<br />
um eine wirtschaftliche Perspektive han<strong>de</strong>le, jedoch sei er in seiner Funktion gehalten,<br />
<strong>de</strong>n Gesichtspunkt <strong>de</strong>s Vermögenserhalts zu berücksichtigen. Angesichts <strong>de</strong>s<br />
festgestellten Risikos sowie zur Sicherung <strong>de</strong>s Gesamtvermögens <strong>de</strong>r Stiftung, habe<br />
man sich entschlossen, das Grundstück zu veräußern.<br />
Wie je<strong>de</strong>r Grundstücksbesitzer habe die Stiftung vor <strong>de</strong>r Situation gestan<strong>de</strong>n, entwe<strong>de</strong>r<br />
Eigenmittel einzusetzen, an<strong>de</strong>re Aktiva zu veräußern o<strong>de</strong>r Kredite aufzunehmen.<br />
Man habe unter an<strong>de</strong>rem aufgrund <strong>de</strong>r bereits bestehen<strong>de</strong>n hohen Kreditbelastung<br />
<strong>de</strong>r Stiftung durch die Sanierung verschie<strong>de</strong>ner an<strong>de</strong>rer Objekte entschie<strong>de</strong>n, keine<br />
weiteren Kredite aufzunehmen.<br />
Die NAJU sei in einem Gespräch am 23. April 2012 über die Verkaufsabsicht informiert<br />
wor<strong>de</strong>n. Dabei sei angeklungen, dass seitens <strong>de</strong>r NAJU die Anrechnung <strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>n sieben Jahren bisher gezahlten Pacht erwartet wer<strong>de</strong>, wofür man aufseiten <strong>de</strong>r<br />
Stiftung keine vertragliche Basis habe erkennen können. Es habe zwar in Gesprächen<br />
in <strong>de</strong>n Jahren 2006/2007, als die NAJU das Vorhaben, eine Bildungsstätte zu<br />
errichten, noch betrieben habe, die Überlegung gegeben, dass man dann die Pacht<br />
in <strong>de</strong>n Grundstückspreis mit einberechnen könnte, allerdings sei dies kein Angebot<br />
für <strong>de</strong>n gesamten Zeitraum gewesen.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s Berichtes <strong>de</strong>r Geschäftsführerin habe <strong>de</strong>r Stiftungsrat in <strong>de</strong>r Sitzung am<br />
22. Mai 2012 beschlossen, <strong>de</strong>r Verkaufsabsicht in Bezug auf das Grundstück in<br />
Gerswal<strong>de</strong> zuzustimmen und die Geschäftsführerin zu bitten, die Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
Stiftungsaufsicht einzuholen. Neben <strong>de</strong>n Verhandlungen mit <strong>de</strong>r NAJU sollten in<strong>de</strong>s
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
mittels eines Immobilienmaklers, gegebenenfalls auch durch Veröffentlichung in <strong>de</strong>r<br />
Presse, weitere Kaufinteressenten gesucht wer<strong>de</strong>n, um sicherzustellen, dass ein realistischer<br />
Preis erzielt wer<strong>de</strong>. Zu diesem Zweck habe man ein Wertgutachten in Auftrag<br />
gegeben und <strong>de</strong>r dort ermittelte Preis habe die Wertuntergrenze für die Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Stiftungsaufsicht gebil<strong>de</strong>t.<br />
Zu seiner persönlichen Überraschung habe es sich erwiesen, dass es weitere Interessenten<br />
für das Grundstück gegeben habe. Als Vermögensverwalter sei er positiv<br />
überrascht gewesen, dass die gebotenen Preise über <strong>de</strong>m durch das Gutachten ermittelten<br />
Wert gelegen hätten.<br />
In <strong>de</strong>r Folge sei es zu Irritationen gekommen. Die NAJU habe an verschie<strong>de</strong>ne Stellen,<br />
unter an<strong>de</strong>rem auch an das Ministerium, geschrieben und von <strong>de</strong>m Eindruck berichtet,<br />
dass die Stiftung das Grundstück nicht verkaufen wolle. Daraufhin sei am<br />
28. August 2012 ein Gespräch geführt wor<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m stiftungsseitig klargestellt wur<strong>de</strong>,<br />
dass die NAJU als potenzieller Käufer in Betracht komme und ein Angebot abgeben<br />
solle, allerdings nicht davon ausgehen dürfe, dass eine Anrechnung <strong>de</strong>r Pacht<br />
erfolgen könne, da man gehalten sei, <strong>de</strong>n größtmöglichen Wert zu erzielen, um das<br />
Stiftungsvermögen zu bewahren. In diesem Gespräch sei die Min<strong>de</strong>stsumme kommuniziert<br />
und empfohlen wor<strong>de</strong>n, die Kommunikation nicht extern son<strong>de</strong>rn intern zu<br />
führen.<br />
Gleichzeitig habe man angekündigt, dass im Oktober 2012 eine Entscheidung bezüglich<br />
<strong>de</strong>s Käufers fallen solle. Hierbei sei letztlich eine Verzögerung eingetreten, weil in<br />
<strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Stiftungsrates im Oktober keine endgültige Entscheidung getroffen<br />
wor<strong>de</strong>n sei, son<strong>de</strong>rn vereinbart wur<strong>de</strong>, um November 2012 im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
zu entschei<strong>de</strong>n. Die Verkaufsentscheidung habe die Veräußerung an zwei<br />
an<strong>de</strong>re Personen bevorzugt, die ein <strong>de</strong>utlich höheres Angebot abgegeben hätten. Er<br />
bitte um Verständnis, dass er die genaue Summe nicht nennen dürfe, da diese <strong>de</strong>m<br />
Vertrauensschutz unterliege.<br />
Aus <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>r Stiftung sei nicht erkennbar gewesen, dass die NAJU über<br />
ihr Angebot hätte hinausgehen können, da in <strong>de</strong>m Gespräch am 28. August 2012<br />
sehr <strong>de</strong>utlich zum Ausdruck gekommen sei, dass es bereits große Mühen gekostet<br />
habe, <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stwert zu bieten. Heute bedauere er, dass man nicht<br />
noch einmal explizit bei <strong>de</strong>r NAJU angefragt habe, ob diese beabsichtige mitzubieten.<br />
Gleichwohl weise er darauf hin, dass man sich we<strong>de</strong>r in einer Versteigerung, noch in<br />
einem Bieterwettbewerb befun<strong>de</strong>n habe. Vielmehr sei nach <strong>de</strong>r Vorlage <strong>de</strong>r Angebote<br />
entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Am 6. Dezember 2012 habe man die NAJU über die Entscheidung<br />
informiert und die wesentlichen Grün<strong>de</strong> mitgeteilt.<br />
Zunächst habe die Vermögenssicherung und <strong>de</strong>n Vermögenserhalt im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />
gestan<strong>de</strong>n, weshalb ein <strong>de</strong>utlich höheres Angebot bevorzugt wor<strong>de</strong>n sei. Zweitens<br />
habe die Gemein<strong>de</strong> ein positives Votum zu <strong>de</strong>n Erwerbern abgegeben, das ebenfalls<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Verkaufsentscheidung gewesen sei. Schlussendlich hätten die Käufer<br />
die Bereitschaft signalisiert, nicht nur <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Pachtvertrag unverän<strong>de</strong>rt zu
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 9<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
übernehmen, son<strong>de</strong>rn auch weiterhin mit <strong>de</strong>r NAJU zusammenarbeiten zu wollen.<br />
Vor diesem Hintergrund halte er die Verkaufsentscheidung für gerechtfertigt. Die Veräußerung<br />
sei wie üblich in einem notariellen Kaufvertrag beurkun<strong>de</strong>t und vollzogen<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Frau Nikiforow (Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“) ergänzt, das Vermögen<br />
<strong>de</strong>r Stiftung bestehe ausschließlich aus Immobilien. Insofern unterschei<strong>de</strong> man sich<br />
von an<strong>de</strong>ren Stiftungen, die über erhebliches Finanzvermögen verfügten. Dies müsse<br />
man wissen, um zu verstehen, dass alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Vermietung, Verpachtung und Verwertung von Liegenschaften strikt unter <strong>de</strong>m Aspekt<br />
<strong>de</strong>r Vermögensverwaltung stün<strong>de</strong>n. Auch eine Vermietung, Verpachtung o<strong>de</strong>r Veräußerung<br />
an gemeinnützige Träger erfolge unter diesem wirtschaftlichen Aspekt.<br />
Die NAJU habe eine eher symbolische Pacht von 250 Euro im Monat entrichtet und<br />
sei von <strong>de</strong>r Stiftung zusätzlich umfangreich mit Personal- sowie Projektmitteln geför<strong>de</strong>rt<br />
wor<strong>de</strong>n. Ferner seien Betriebskosten zur Entwicklung <strong>de</strong>r Immobilie gezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Ausgaben seien im Übrigen nicht durch die Pachteinnahmen ge<strong>de</strong>ckt gewesen,<br />
insofern sei die För<strong>de</strong>rung auch Anerkennung und Wertschätzung dieser sehr<br />
wichtigen Arbeit gewesen, die man ausdrücklich respektiere, würdige und erhalten<br />
wolle.<br />
Letztlich sei man jedoch zu <strong>de</strong>r Erkenntnis gelangt, dass <strong>de</strong>r Werterhalt <strong>de</strong>r Immobilie<br />
in dieser Konstellation nicht gewährleistet wer<strong>de</strong>n könne. Sie weise darauf hin,<br />
dass nicht nur die NAJU, son<strong>de</strong>rn auch die Stiftung in das Grundstück investiert habe.<br />
Zwar sei das Engagement hoch zu schätzen und zu würdigen, letztlich habe sich<br />
ausweislich zweier Gutachten <strong>de</strong>r Verkaufswert <strong>de</strong>r Immobilie in <strong>de</strong>n vergangenen<br />
sieben Jahren nicht signifikant erhöht. In<strong>de</strong>s sei dieser Faktor für die Darstellung und<br />
Verwaltung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Stiftung von erheblicher Relevanz.<br />
Die Stiftung habe sich die Verkaufsentscheidung nicht leicht gemacht, son<strong>de</strong>rn die<br />
Interessen sowohl <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> berücksichtigt, da man einen be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Standort<br />
<strong>de</strong>r Jugendhilfe an diesem Ort betreibe, als auch die Interessen <strong>de</strong>r NAJU im Auge<br />
behalten, <strong>de</strong>r man im Übrigen ein Ausweichgrundstück angeboten habe. Die<br />
NAJU habe in<strong>de</strong>s eine Besichtigung ebenso abgelehnt wie ein vermitteln<strong>de</strong>s Gespräch<br />
mit <strong>de</strong>n neuen Eigentümern. Inzwischen sei bekannt, dass die neue Eigentümerin<br />
bereits ein sachliches Gespräch mit <strong>de</strong>r NAJU geführt habe und eine konstruktive<br />
Zusammenarbeit anstrebe.<br />
Sie selbst könne nicht nachvollziehen, warum die Fortführung <strong>de</strong>r Arbeit an das Eigentum<br />
gebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>. Auch bisher sei die NAJU nicht Eigentümerin <strong>de</strong>s Grundstücks<br />
gewesen und habe dort <strong>de</strong>nnoch hervorragen<strong>de</strong> Arbeit geleistet. Sie halte die<br />
gesamte Situation für bedauerlich, könne aber versichern, dass man seitens <strong>de</strong>r Stiftung<br />
alles unternommen habe, um <strong>de</strong>r NAJU die Weiterarbeit zu ermöglichen.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bittet die Vertreterinnen und Vertreter <strong>de</strong>r NAJU um ihre Sicht <strong>de</strong>r<br />
Dinge.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 10<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Frau Drößler (NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.) stellt sich als Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Naturschutzjugend<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V. vor und berichtet, sie selbst sei zugegen gewesen,<br />
als die NAJU vor zehn Jahren auf Anfrage <strong>de</strong>r Stiftung das betreffen<strong>de</strong> Grundstück<br />
erstmalig in Augenschein genommen habe. Es habe sich damals um eine verwahrloste<br />
Fläche von ca. 12 000 m2 gehan<strong>de</strong>lt; das Grundstück sei mit brüchigen Glasgewächshäusern<br />
bebaut und insgesamt vermüllt gewesen. Dennoch habe man ent<strong>de</strong>ckt,<br />
dass sich hinter <strong>de</strong>r wenig ansehnlichen Fassa<strong>de</strong> eine Perle für Mensch und<br />
Natur verberge.<br />
Man habe sich daher entschlossen, das Grundstück zu übernehmen und ein Konzept<br />
namens „Naturwerkstatt“ erarbeitet. So hätten sich Jugendliche zusammengesetzt<br />
und ein Konzept erarbeitet mit <strong>de</strong>m Namen „Naturwerkstatt“. Wie bereits <strong>de</strong>r Name<br />
vermuten lasse, stelle das größte Herausstellungsmerkmal dieser Naturwerkstatt <strong>de</strong>ren<br />
Prozesscharakter dar. Dort solle in nachhaltiger Arbeit von Jugendlichen eine Naturwerkstatt<br />
entstehen, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Jugendlichen die Möglichkeit geboten wer<strong>de</strong>,<br />
selbst zu entschei<strong>de</strong>n und zu gestalten. Es solle ein Ort sein, an <strong>de</strong>m man Natur erleben,<br />
Pflanzen anbauen o<strong>de</strong>r ganz simple Dinge wie Marmela<strong>de</strong> kochen o<strong>de</strong>r Kürbisse<br />
ernten lernen könne. Das Projekt sei über einen Zeitraum von 10 Jahren sehr<br />
erfolgreich gelaufen und auf Basis <strong>de</strong>s Pachtvertrages aus <strong>de</strong>m Jahr 2006 habe man<br />
mit <strong>de</strong>r Arbeit begonnen.<br />
Zwei Jahre später habe <strong>de</strong>r damalige Geschäftsleiter <strong>de</strong>r Stiftung bekun<strong>de</strong>t, dass er<br />
davon ausgehe, dass an diesem Standort langfristig Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche Weiterbildung<br />
und Fortbildung im Naturschutz betreiben könnten. Er habe es für vorzugswürdig<br />
gehalten, wenn unter Beteiligung von Kin<strong>de</strong>rn, Jugendlichen und engagierten<br />
ehrenamtlichen Erwachsenen etwas aufgebaut wer<strong>de</strong>, als wenn man viel Geld in die<br />
Hand nähme und das Objekt saniere, <strong>de</strong>m dann allerdings das Leben und die Atmosphäre<br />
fehlen wür<strong>de</strong>. Es sei von Beginn an nicht darum gegangen, eine Wertsteigerung<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks zu erzielen, obwohl anzumerken sei, dass im Vergleich zu<br />
<strong>de</strong>m Urzustand <strong>de</strong>s Grundstücks durch die Arbeit <strong>de</strong>r Jugendlichen durchaus ein<br />
Wertzuwachs generiert wor<strong>de</strong>n sei. Als kleiner Jugendverband sei die NAJU nicht auf<br />
Wirtschaftlichkeit ausgerichtet.<br />
In <strong>de</strong>m Objekt hätten in <strong>de</strong>n letzten zehn Jahren nicht nur zahlreiche fachliche Seminare<br />
im Kin<strong>de</strong>r- und Jugendbildungsbereich stattgefun<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn unter an<strong>de</strong>rem<br />
hätten auch folgen<strong>de</strong> Aktivitäten stattgefun<strong>de</strong>n, die sie an dieser Stelle exemplarisch<br />
aufzählen wolle:<br />
- Das Gelän<strong>de</strong> sei von <strong>de</strong>n Jugendlichen entrümpelt und entmüllt wor<strong>de</strong>n,<br />
- riesige Glashäuser auf <strong>de</strong>n Terrassen seien abgebaut und abgetragen wor<strong>de</strong>n,<br />
- das Gelän<strong>de</strong> sei fachgerecht von Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r Fachhochschule Neubran<strong>de</strong>nburg<br />
vermessen wor<strong>de</strong>n ,<br />
- <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n sei von Stu<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>r FU Berlin auf Schadstoffe überprüft wor<strong>de</strong>n,<br />
- man habe I<strong>de</strong>en und Gestaltungsvorschläge für <strong>de</strong>n Ausbau und die Nutzung<br />
<strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s erstellt,
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 11<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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- Bauarbeiten zur Instandhaltung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> und Mauern seien geleistet wor<strong>de</strong>n,<br />
- man habe die Gebäu<strong>de</strong> trockengelegt, Strom- und Wasserleitungen neu verlegt<br />
sowie verglaste Er<strong>de</strong> beseitigt,<br />
- <strong>de</strong>r Innenraum eines auf <strong>de</strong>m Grundstück befindliches Häuschens sei saniert;<br />
Bö<strong>de</strong>n abgeschliffen und Wän<strong>de</strong> gestrichen wor<strong>de</strong>n,<br />
- man habe die Feldsteinmauern saniert,<br />
- in <strong>de</strong>r Orangerie auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> sei ein Seminarraum entstan<strong>de</strong>n,<br />
- man habe eine provisorische Sommerküche ausgebaut sowie einen Sanitärcontainer<br />
gekauft,<br />
- die alte Frühbeetkastenanlage sei freigelegt wor<strong>de</strong>n,<br />
- ein Treibhaus sei wie<strong>de</strong>r nutzbar gemacht wor<strong>de</strong>n, sodass darin Obstbäume<br />
aller Sorten angebaut, gepflegt und beschnitten wür<strong>de</strong>n.<br />
Diese Aktivitäten hätten parallel zu <strong>de</strong>r regulären Bildungsarbeit auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong><br />
stattgefun<strong>de</strong>n. Sie sei persönlich sehr enttäuscht, da die NAJU über einen Zeitraum<br />
von zehn Jahren viel Engagement, Herzblut und Zeit in das Gelän<strong>de</strong> investiert habe.<br />
Nach anfänglich positiven Nachrichten hinsichtlich <strong>de</strong>r Erwerbsaussichten unerwartet<br />
mit vollen<strong>de</strong>ten Tatsachen konfrontiert wor<strong>de</strong>n zu sein, habe sie und alle Beteiligten<br />
aufseiten <strong>de</strong>r NAJU hart getroffen.<br />
Die Stiftung habe stets signalisiert, dass die NAJU das Gelän<strong>de</strong> langfristig nutzen<br />
könne. Zu keinem Zeitpunkt habe eine Beendigung <strong>de</strong>s Engagements im Jahr 2015<br />
in Re<strong>de</strong> gestan<strong>de</strong>n, an<strong>de</strong>renfalls hätte man keinesfalls so viel Geld, Liebe und Zeit in<br />
dieses Projekt investiert.<br />
Frau Nikiforow, dies sei zutreffend dargestellt wor<strong>de</strong>n, habe in einem Gespräch verlauten<br />
lassen, dass die Stiftung das Grundstück zu veräußern ge<strong>de</strong>nke und in diesem<br />
Zusammenhang <strong>de</strong>utlich signalisiert, dass man einem Verkauf an die NAJU offen<br />
gegenüber stehe. Zwar habe sie in diesem Gespräch eine Verrechnung <strong>de</strong>r bereits<br />
gezahlten Pacht angefragt, diesen Punkt in<strong>de</strong>s mitnichten gefor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r erwartet.<br />
Man habe sich lediglich auf eine Zusage <strong>de</strong>s damaligen Geschäftsführers <strong>de</strong>r<br />
Stiftung bezogen. Frau Nikoforow habe für <strong>de</strong>n Monat Juni 2012 ein Angebot angekündigt,<br />
dass die NAJU in<strong>de</strong>s nie erreicht habe. Statt<strong>de</strong>ssen sei ein mündliches Gespräch<br />
mit Frau Günther geführt sowie schriftlich mitgeteilt wor<strong>de</strong>n, dass man nicht<br />
mehr an die NAJU veräußern, son<strong>de</strong>rn das Grundstück auf <strong>de</strong>m freien Markt anbieten<br />
wolle. Vor diesem Hintergrund sowie zur Sicherung <strong>de</strong>r umweltpädagogischen<br />
Arbeit habe man eine Stellungnahme zu <strong>de</strong>n Vorgängen verfasst und an verschie<strong>de</strong>ne<br />
Adressaten versandt.<br />
Im Anschluss habe es im August ein Gespräch mit <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stiftungsrates<br />
gegeben, <strong>de</strong>r darum gebeten habe, in <strong>de</strong>n Dialog zu treten, worauf man sich geeinigt<br />
habe. Sie könne nicht nachvollziehen, wie aufseiten <strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>r falsche<br />
Eindruck habe entstehen können, dass die NAJU finanziell nicht in <strong>de</strong>r Lage gewesen<br />
wäre, ein Angebot abzugeben. Sie wolle klarstellen, dass man hierzu je<strong>de</strong>rzeit<br />
fähig gewesen wäre. Als schlussendlich in einem weiteren Gespräch mit Frau Gün-
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 12<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
ther die Veräußerung <strong>de</strong>s Grundstücks an die Erwerber mitgeteilt wur<strong>de</strong>, sei man<br />
entsetzt gewesen, weil man davon ausgegangen sei, das Gelän<strong>de</strong> langfristig für die<br />
Arbeit <strong>de</strong>r NAJU nutzen zu können. Sie bezweifle, dass eine langfristige Fortsetzung<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeit mit <strong>de</strong>n neuen Eigentümern <strong>de</strong>s Grundstücks möglich sei.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> erteilt Herrn Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.V.) das Wort<br />
und merkt an, dass aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fairness für bei<strong>de</strong> Seiten in etwa das gleiche<br />
Zeitbudget eingehalten wer<strong>de</strong>n solle und bittet darum, die wesentlichen Argumente<br />
kurz und prägnant darzustellen.<br />
Herr Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.) bedankt sich für die Gelegenheit,<br />
Stellung zu beziehen und auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite die Hintergrün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entscheidung<br />
<strong>de</strong>r Stiftung erläutert zu bekommen. Zu <strong>de</strong>r herausgegebenen Pressemitteilung könne<br />
er nur Folgen<strong>de</strong>s sagen: Wenn behauptet wer<strong>de</strong>, dass nunmehr durch die Veräußerung<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks an private Investoren die Entwicklung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s gesichert<br />
sei, dann fühle man sich vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass nach seiner Kenntnis die<br />
Erwerber kein Finanzierungskonzept vorgelegt hätten, veralbert.<br />
Er wolle klarstellend herausheben, dass die NAJU eine jährliche Pacht in Höhe von<br />
3 000 Euro plus aller Nebenkosten für das Grundstück gezahlt habe. Bei einem Verkehrswert<br />
von ursprünglich 40 000 Euro, nunmehr 43 000 Euro, könne man sich<br />
leicht ausrechnen, dass dies eine Verzinsung in Höhe von 7 bis 8 % be<strong>de</strong>ute. Er könne<br />
nicht nachvollziehen, welche Risiken sich für die Stiftung ergeben hätten, zumal<br />
alle Nebenkosten <strong>de</strong>s Grundstücks von <strong>de</strong>r NAJU übernommen wor<strong>de</strong>n seien. Der<br />
Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Stiftungsrates habe zutreffend ausgeführt, dass Mittel in Höhe von<br />
30 000 Euro an die NAJU gezahlt wor<strong>de</strong>n seien. Die Hälfte <strong>de</strong>r Mittel sei für eine Personalstelle<br />
für zwei Kolleginnen bei <strong>de</strong>r Stiftung aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, die Baumaßnahmen<br />
auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> betreut hätten. Für die Entsorgung von Müll und kontaminiertem<br />
Erdreich seien weitere Kosten angefallen, die jedoch unmittelbar <strong>de</strong>m Grundstückswert<br />
zugutegekommen wären, auch wenn sich dies nicht unmittelbar in einem<br />
Wertgutachten nie<strong>de</strong>rschlage. Er verweise insoweit auf die im Vorfeld <strong>de</strong>r Sitzung<br />
kolportierten Fotos <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s vor und nach <strong>de</strong>r Bewirtschaftung durch die NAJU.<br />
Er lege Wert auf die Feststellung, dass man es respektiere und nicht kritisiere, dass<br />
die Stiftung das Gelän<strong>de</strong> verkaufen wolle. In<strong>de</strong>s han<strong>de</strong>le es sich um eine öffentlichrechtliche<br />
Stiftung, die sich im Rahmen ihres Wirkungsbereiches an Recht und Gesetz<br />
halten sowie Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze <strong>de</strong>s Vertrauensschutzes<br />
beachten müsse. Diese Prinzipien sehe man in grober Weise verletzt. Er<br />
verweise insoweit vollinhaltlich auf die im Vorfeld <strong>de</strong>r heutigen Sitzung übermittelte<br />
rechtliche Stellungnahme. Im Rahmen <strong>de</strong>r Vergabe habe die Stiftung nicht das<br />
Höchstgebot berücksichtigt, was rechtlich nicht zu beanstan<strong>de</strong>n sei. Allerdings hätte<br />
vor einem Zuschlag an die privaten Investoren <strong>de</strong>r Gleichheitsgrundsatz beachtet<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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Die Erwerber hätten insbeson<strong>de</strong>re kein nachvollziehbares Konzept vorgelegt. In diesem<br />
Zusammenhang wolle er klarstellen, dass sich die Kritik nicht gegen die Erwerber<br />
richte, <strong>de</strong>ren Interesse an <strong>de</strong>m Grundstück durchaus nachvollziehbar sei. Die Kritik<br />
richte sich an die Stiftung, die <strong>de</strong>m Angebot <strong>de</strong>r Erwerber sowie einem Beschluss<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung, <strong>de</strong>r in nichtöffentlicher Sitzung und daher nach seiner Auffassung<br />
kommunalrechtswidrig erfolgt sei, gefolgt sei.<br />
Zu<strong>de</strong>m habe <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung - offenbar gezielt - ausschließlich dieses eine<br />
„Konzeptpapier“ <strong>de</strong>r Erwerber vorgelegen mit <strong>de</strong>m Hinweis, dass die NAJU auf <strong>de</strong>m<br />
Gelän<strong>de</strong> bleiben könne. Insofern habe die Entscheidung auf einer unzutreffen<strong>de</strong>n<br />
Grundlage beruht, <strong>de</strong>nn die NAJU sei we<strong>de</strong>r informiert wor<strong>de</strong>n, noch gebe es eine<br />
Rechtsgrundlage für <strong>de</strong>n Verbleib nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Pachtvertrages im Jahr 2015. Für<br />
die NAJU sei eine gänzlich unzumutbare Situation entstan<strong>de</strong>n, da diese we<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
Lage sei, För<strong>de</strong>rmittel einzuwerben, noch eine mittelfristige Perspektive an diesem<br />
Standort habe. Es sei überdies äußerst fraglich, inwieweit die Interessen <strong>de</strong>r NAJU<br />
als Pächterin in <strong>de</strong>m Kaufvertrag Berücksichtigung gefun<strong>de</strong>n hätten. Im Normalfall<br />
enthielten Kaufverträge die Interessen <strong>de</strong>r Pächter. In diesem Fall habe die Stiftung<br />
die NAJU zum Stillschweigen verpflichtet, offenbar um unter diesem Deckmantel das<br />
Geschäft zügig abwickeln zu können.<br />
Er sei zutiefst empört und enttäuscht. Es übersteige sein Vorstellungsvermögen, dass<br />
eine öffentlich-rechtliche Stiftung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s - im Vorsitz <strong>de</strong>s Stiftungsrates <strong>de</strong>r Abteilungsleiter<br />
für Jugendpolitik <strong>de</strong>s MBJS - zu einer Situation beitrage, in <strong>de</strong>r die Rückzahlung<br />
von För<strong>de</strong>rmitteln in Höhe von 49 000 Euro drohe.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> erklärt vermittelnd, es sei unübersehbar, dass es Dissonanzen zwischen<br />
bei<strong>de</strong>n Parteien gebe. Nach <strong>de</strong>n Statements bei<strong>de</strong>r Seiten stelle sich ihm die<br />
Frage, warum die Stiftung nach zehnjähriger erfolgreicher Zusammenarbeit keinen<br />
Weg gefun<strong>de</strong>n habe, das Grundstück direkt an die NAJU zu verkaufen. Ein solches<br />
Vorgehen wäre nach <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Informationen durchaus naheliegend gewesen,<br />
zumal in <strong>de</strong>m Veräußerungsverfahren nicht das Höchstgebot berücksichtigt wor<strong>de</strong>n<br />
sei.<br />
Herr HIlliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) entgegnet, ein Verkauf wäre möglich<br />
gewesen, wenn nicht eine so <strong>de</strong>utliche Differenz zwischen <strong>de</strong>m Angebot <strong>de</strong>r NAJU<br />
und <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Angeboten bestan<strong>de</strong>n hätte. Das Angebot <strong>de</strong>r NAJU sei mitnichten<br />
ausgeschlossen wor<strong>de</strong>n, vielmehr habe man sich - ausweislich <strong>de</strong>s zitierten<br />
<strong>Protokoll</strong>s <strong>de</strong>s Stiftungsrates - darauf verständigt, mit <strong>de</strong>r NAJU zu verhan<strong>de</strong>ln. Man<br />
habe sich im Rahmen <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s Ermessens vor allem <strong>de</strong>shalb für das Angebot<br />
<strong>de</strong>r Erwerber entschie<strong>de</strong>n, weil dieses ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit<br />
<strong>de</strong>r NAJU vorgesehen habe.<br />
Im Hinblick auf die Wahrung <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r NAJU sowie die langjährige Zusammenarbeit<br />
habe die Stiftung auf Einnahmen verzichtet, wenn auch in einer Größenordnung,<br />
die rechtlich nicht zu beanstan<strong>de</strong>n sei. Im Rahmen <strong>de</strong>s Gesprächs mit <strong>de</strong>r<br />
NAJU im August 2012 habe er ver<strong>de</strong>utlicht, dass man an <strong>de</strong>njenigen Bieter zu ver-
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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kaufen ge<strong>de</strong>nke, <strong>de</strong>r mittels eines guten Preises die Vermögenssicherung gewährleiste.<br />
Zu diesem Zeitpunkt sei er angesichts <strong>de</strong>r Situation <strong>de</strong>s Immobilienmarktes in<br />
Gerswal<strong>de</strong> nicht sicher gewesen, ob überhaupt ein weiteres Angebot eingehen wür<strong>de</strong>.<br />
Insofern habe er die weiteren Angebote überrascht und erfreut zur Kenntnis genommen.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Vermögensverwaltung spielten Gesichtspunkte <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit<br />
in<strong>de</strong>s nur eine untergeordnete Rolle.<br />
Abgeordnete Frau Wöllert (DIE LINKE) erklärt, sie könne die Enttäuschung nachvollziehen<br />
und habe aufgrund <strong>de</strong>r Statements erkannt, dass es sich um eine komplexe<br />
und verfahrene Situation han<strong>de</strong>le. Sie stimme <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n zu, dass <strong>de</strong>r Ausschuss<br />
nicht das geeignete Gremium sei, um eine Bewertung <strong>de</strong>r rechtlichen Situation<br />
vorzunehmen. Sie bittet um nähere Erläuterung, welche konkreten Risiken das<br />
Grundstück in Gerswal<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r Stiftung geborgen habe und bittet in Bezug<br />
auf die Feststellung, dass sich <strong>de</strong>r Verkehrswert <strong>de</strong>s Grundstücks nicht signifikant<br />
erhöht habe, um eine Vergleichsgröße.<br />
Herr Hilliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) führt aus, es habe sich um keine konkrete<br />
Vermögensgefährdung gehan<strong>de</strong>lt; man habe sich vielmehr die Frage gestellt,<br />
welche Entwicklungsoptionen für das Grundstück bestün<strong>de</strong>n. Je<strong>de</strong>s nicht o<strong>de</strong>r nur<br />
teilweise genutzte Grundstück berge Risiken. Deshalb habe man sich im Rahmen<br />
einer langfristigen Betrachtung ohne akute Veranlassung letztlich für einen Verkauf<br />
<strong>de</strong>r Liegenschaft entschie<strong>de</strong>n. Der ausschlaggeben<strong>de</strong> Grund <strong>de</strong>s Verkaufes sei <strong>de</strong>r<br />
Finanzbedarf an<strong>de</strong>rer Objekte <strong>de</strong>r Stiftung gewesen. Er sei kein Experte für Immobilienentwicklung<br />
und könne insofern nur auf die bei<strong>de</strong>n Wertgutachten verweisen, nach<br />
<strong>de</strong>nen man sich gerichtet habe. Diese zeigten eine <strong>de</strong>utliche Differenz zu <strong>de</strong>m von<br />
<strong>de</strong>r NAJU postulierten Wertzuwachs auf. Selbstverständlich wolle er nicht bestreiten,<br />
dass sich das Grundstück in einem wesentlich besseren Zustand befin<strong>de</strong> als vor <strong>de</strong>r<br />
Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r NAJU. Allerdings sei es auch zu keiner wesentlichen Wertsteigerung<br />
gekommen.<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) gibt an, sie habe <strong>de</strong>n Äußerungen entnommen,<br />
dass diese auf einer gera<strong>de</strong>zu ambivalenten Wahrnehmung basierten.<br />
Sie halte es für wichtig zu ver<strong>de</strong>utlichen, dass <strong>de</strong>m zweifelsohne geleisteten ehrenamtlichen<br />
Engagement eine angemessene Wertschätzung zukommen müsse. Es sei<br />
ebenso be<strong>de</strong>utsam, Leistungen <strong>de</strong>r Jugendlichen ernst zu nehmen, auch wenn diese<br />
sich nicht in einer wirtschaftlichen Wertsteigerung materialisiert hätten.<br />
Sie habe die Vertreterin <strong>de</strong>r NAJU so verstan<strong>de</strong>n, dass man dort aufgrund <strong>de</strong>r Äußerungen<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsrates sowie <strong>de</strong>r Geschäftsführung davon ausgegangen sei, das<br />
Grundstück je<strong>de</strong>rzeit von <strong>de</strong>r Stiftung erwerben zu können. Insofern könne sie sehr<br />
gut nachvollziehen, dass die Jugendlichen nunmehr das Gefühl hätten, um die Früchte<br />
ihrer Arbeit gebracht wor<strong>de</strong>n zu sein. Sie möchte daher wissen, ob die Vertreter <strong>de</strong>r<br />
Stiftung dieses Gefühl nachvollziehen könnten und was die Stiftung unternommen<br />
habe, um die NAJU als Partner in diesem Objekt zu je<strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Verkaufsverfahrens<br />
über die verfolgten Absichten zu unterrichten.
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Zu<strong>de</strong>m sei für sie die Frage noch nicht beantwortet, warum nicht an die NAJU verkauft<br />
wor<strong>de</strong>n sei. Nach ihrer Kenntnis habe das Angebot <strong>de</strong>r NAJU einen Passus<br />
enthalten, nach<strong>de</strong>m diese zu Nachverhandlungen bereit gewesen wäre.<br />
Sie könne darüber hinaus ebenfalls sehr gut verstehen, dass die Vertreter <strong>de</strong>r NAJU<br />
große Angst vor einer Rückzahlung von För<strong>de</strong>rmitteln in signifikanter Höhe hätten.<br />
Angesichts <strong>de</strong>r Doppelrolle <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stiftungsrates wäre es zumin<strong>de</strong>st<br />
angezeigt gewesen, diesen Punkt bei <strong>de</strong>r Verkaufsentscheidung zu berücksichtigen<br />
und die NAJU rechtzeitig darauf hinzuweisen, anstatt diese durch eine offenbar zumin<strong>de</strong>st<br />
schlecht kommunizierte Verkaufsentscheidung in eine höchst unerfreuliche<br />
Situation zu bringen.<br />
Die Antwort auf die Frage nach <strong>de</strong>n Risiken <strong>de</strong>s Grundstücks angesichts einer jährlichen<br />
Pacht in Höhe von ca. 8 % habe sie nicht befriedigt; zu<strong>de</strong>m möchte sie wissen,<br />
ob nach Kenntnis <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>r Stiftung die Entscheidung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> tatsächlich<br />
nur auf einem Votum für einen Kaufinteressenten beruht habe.<br />
Herr Hilliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) antwortet, selbstverständlich wertschätze<br />
er in bei<strong>de</strong>n Funktionen seiner beruflichen Tätigkeit ehrenamtliches Engagement.<br />
Allerdings müsse man <strong>de</strong>n Jugendlichen die Bedingungen <strong>de</strong>s Engagements<br />
ver<strong>de</strong>utlichen. Insofern wäre es Aufgabe <strong>de</strong>s Pächters gewesen, darauf hinzuweisen,<br />
dass <strong>de</strong>r Pachtvertrag nur eine Laufzeit von zehn Jahren beinhalte. Es habe keineswegs<br />
Klarheit dahingehend bestan<strong>de</strong>n, dass das Grundstück unbefristet <strong>de</strong>r NAJU<br />
überlassen wer<strong>de</strong>n sollte. Zwar sei <strong>de</strong>r Vertrag nach fünfjähriger guter Zusammenarbeit<br />
auf zehn Jahre verlängert wor<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>s hätte nach Ablauf <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Vertrages<br />
in je<strong>de</strong>m Fall neu entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n müssen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Verlängerung<br />
<strong>de</strong>s Pachtvertrages habe zu keiner Zeit rechtliche Klarheit bestan<strong>de</strong>n.<br />
Es sei zu<strong>de</strong>m kein Geheimnis, dass es während <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r NAJU<br />
Differenzen gegeben habe. Dies habe gleichwohl nicht dazu geführt, dass man von<br />
einem Verkauf an die Pächter grundsätzlich habe Abstand nehmen wollen. Vielmehr<br />
sei die NAJU in <strong>de</strong>m Verfahren als einer von mehreren Kandidaten einbezogen gewesen.<br />
Er äußert sein Bedauern, dass <strong>de</strong>r Jugendverband, <strong>de</strong>ssen Arbeit er außeror<strong>de</strong>ntlich<br />
schätze, in eine Situation geraten sei, in <strong>de</strong>r eine Rückzahlung <strong>de</strong>r durch das MUGV<br />
gewährten För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r in signifikanter Höhe drohe. An sich hätte bei <strong>de</strong>r Vergabe <strong>de</strong>r<br />
För<strong>de</strong>rmittel geklärt wer<strong>de</strong>n müssen, dass die Zweckbindung von <strong>de</strong>m Eigentümer<br />
übernommen wer<strong>de</strong>, möglicherweise han<strong>de</strong>le es sich hierbei um ein Verwaltungsversehen,<br />
<strong>de</strong>nn Zuwendungen an Pächter seien inzwischen kein Ausnahmefall mehr.<br />
Der Zuwendungsgeber lasse sich in <strong>de</strong>rartigen Fällen vom Verpächter erklären, dass<br />
dieser für die Einhaltung <strong>de</strong>r Zweckbindung die Verantwortung übernehme. Er hoffe,<br />
dass diese unerfreuliche Situation zügig geklärt wer<strong>de</strong>n könne und weise darauf hin,<br />
dass eine Zweckbindung nicht an <strong>de</strong>n Besitz, son<strong>de</strong>rn an das Grundstück gebun<strong>de</strong>n<br />
sei. Insofern müsse sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Erwerber sich zu einer Erfüllung<br />
<strong>de</strong>r Zweckbindung bereit erkläre.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 16<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Er habe bereits dargestellt, dass keine akute Belastungssituation vorgelegen habe,<br />
die einen Verkauf <strong>de</strong>s Grundstücks zwangsläufig erfor<strong>de</strong>rt hätte. Die Stiftung habe<br />
vielmehr die langfristige Entwicklung betrachtet. Hinzu sei <strong>de</strong>r aktuelle Finanzbedarf<br />
für an<strong>de</strong>re Objekte gekommen, sodass die Entscheidung für <strong>de</strong>n Verkauf auf einer<br />
Reihe verschie<strong>de</strong>ner Grün<strong>de</strong> basierte. Er wolle klarstellen, dass es sich keinesfalls<br />
um einen Son<strong>de</strong>rfall gehan<strong>de</strong>lt habe, <strong>de</strong>nn es komme im Geschäftsgebaren <strong>de</strong>r Stiftung<br />
regelmäßig vor, dass kleinere Grundstücke veräußert wür<strong>de</strong>n, um Liquidität zu<br />
generieren und in an<strong>de</strong>ren Objekten Werterhaltungsmaßnahmen durchführen zu<br />
können.<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) insistiert erneut, da die Frage nicht beantwortet<br />
wor<strong>de</strong>n sei, warum die Stiftung nicht mit <strong>de</strong>r NAJU weiterverhan<strong>de</strong>lt habe,<br />
obwohl ein Angebot vorgelegen habe.<br />
Herr Hilliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) erklärt, nach seiner Wahrnehmung<br />
hätte es <strong>de</strong>r NAJU beträchtliche Probleme bereitet, <strong>de</strong>n Kaufpreis zu erbringen.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bittet die anwesen<strong>de</strong>n Gäste, sich mit Meinungsäußerungen zurückzuhalten<br />
und nimmt Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Hausordnung.<br />
Abgeordneter Büttner (FDP) merkt an, er könne sich <strong>de</strong>s Eindruckes nicht erwehren,<br />
dass man ungewollt in eine Art Gerichtsverhandlung eintrete. Er bedauere dies, da<br />
<strong>de</strong>r Ausschuss hierfür nicht das geeignete Gremium sei. Er fragt nach, worin sich das<br />
eigentliche Problem für die NAJU bei <strong>de</strong>m Eigentümerwechsel darstelle, schließlich<br />
sei diese vorher auch nicht Eigentümerin <strong>de</strong>s Grundstücks gewesen. Soweit kommunalrechtswidriges<br />
Verhalten gerügt wer<strong>de</strong>, weise er darauf hin, dass <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
keine Entscheidungskompetenz zukomme, son<strong>de</strong>rn diese lediglich ins Benehmen<br />
gesetzt und gefragt wer<strong>de</strong>, was diese von <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>r Erwerber halte. Insgesamt<br />
gehe es um die Entwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Gerswal<strong>de</strong> und nicht um einzelne<br />
potenzielle Erwerber, daher könne er keinen Verstoß erkennen. Ihm sei zu<strong>de</strong>m bekannt,<br />
dass Stiftungen im Regelfall durch Gesetz o<strong>de</strong>r Rechtsverordnung entstün<strong>de</strong>n.<br />
Nach seinen Informationen, um <strong>de</strong>ren Verifizierung er bitte, sei die Stiftung Großes<br />
Waisenhaus zu Potsdam hingegen auf einen Kabinettsbeschluss hin errichtet wor<strong>de</strong>n.<br />
Herr Hilliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) entgegnet, formal habe es sich um<br />
eine Entscheidung <strong>de</strong>s Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. von Preußen gehan<strong>de</strong>lt,<br />
die durch einen Kabinettsbeschluss wie<strong>de</strong>rbelebt wor<strong>de</strong>n sei, da aufgrund <strong>de</strong>s Einigungsvertrages<br />
rechtswidrige Verwaltungsakte <strong>de</strong>r DDR nur durch einen Kabinettsbeschluss<br />
hätten aufgehoben wer<strong>de</strong>n können. Maßgeblich für die Arbeit <strong>de</strong>r Stiftung<br />
sei nunmehr die von <strong>de</strong>r damaligen Lan<strong>de</strong>sregierung verabschie<strong>de</strong>te Satzung; es<br />
gebe kein Lan<strong>de</strong>sgesetz.
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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Abgeordnete Frau Große (DIE LINKE) bedankt sich bei <strong>de</strong>n Anwesen<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
Versuch, die verfahrene und komplexe Situation zu erhellen. Nach ihrer Kenntnis bestehe<br />
die eine Aufgabe <strong>de</strong>r Stiftung darin, das Stiftungsvermögen zu erhalten, die<br />
an<strong>de</strong>re Aufgabe sehe in<strong>de</strong>s eine Unterstützung <strong>de</strong>r Jugendarbeit vor. Sie möchte daher<br />
wissen, welche Rolle letztere Aufgabe bei <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Grundstücks vor<br />
<strong>de</strong>m Hintergrund gespielt habe, dass die Aktivitäten <strong>de</strong>r NAJU exakt <strong>de</strong>m Stiftungszweck<br />
entsprächen.<br />
Offenbar habe sich die Stiftung gegen <strong>de</strong>n Höchstbieten<strong>de</strong>n entschie<strong>de</strong>n. Vor diesem<br />
Hintergrund bittet sie um nähere Erläuterung, warum nicht noch einmal die Verhandlungen<br />
mit <strong>de</strong>r NAJU aufgenommen wor<strong>de</strong>n seien, unabhängig davon, dass diese<br />
nach <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stiftungsrates Probleme bei <strong>de</strong>r Finanzierung<br />
<strong>de</strong>s Kaufpreises gehabt hätte, zumal es im Interesse <strong>de</strong>r Stiftung hätte sein<br />
müssen, dass die NAJU ihre Arbeit auf <strong>de</strong>m Grundstück fortsetzen könne.<br />
Angesichts <strong>de</strong>r komplexen und für alle Beteiligten unerfreulichen Situation mit <strong>de</strong>r<br />
drohen<strong>de</strong>n Rückfor<strong>de</strong>rung von För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>rn möchte sie wissen, welche Optionen<br />
bestün<strong>de</strong>n, um die Situation zu befrie<strong>de</strong>n und eine konstruktive und zukunftsfähige<br />
Lösung für die NAJU zu fin<strong>de</strong>n. Ihr sei bewusst, dass sich <strong>de</strong>r Vertrag nicht rückabwickeln<br />
lasse, sie bitte in<strong>de</strong>s dringend um Prüfung, inwieweit man <strong>de</strong>r NAJU in dieser<br />
schwierigen Situation entgegenkommen könne.<br />
Abgeordneter Günther (SPD) bedankt sich für die sachliche Diskussion und speist<br />
daraus seine Hoffnung, dass man an einem Punkt angekommen sei, von <strong>de</strong>m aus<br />
man vorausschauen und das Beste aus <strong>de</strong>r Situation herausholen könne.<br />
Wenn man sich die rechtliche Situation vor Augen halte, dann sei an <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>s<br />
Grundstücks nicht mehr zu rütteln, sodass man sich auf die Frage zu konzentrieren<br />
habe, wie man zukünftig miteinan<strong>de</strong>r umgehe und arbeite. Er halte <strong>de</strong>n Ausschuss<br />
hierzu für ungeeignet und rege an, sich in einem kleineren Kreis zusammen zu fin<strong>de</strong>n.<br />
Er gestehe ein, dass er sich bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Vorgänge unwohl fühle, <strong>de</strong>nn<br />
er sei we<strong>de</strong>r Richter noch Grundstücksexperte. Im Übrigen sei allgemein bekannt,<br />
dass Jugendarbeit nicht konfliktfrei ablaufe; dies betreffe auch Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen<br />
zwischen Trägern und Grundstückseigentümern. Insofern müsse es das Interesse<br />
aller Beteiligten und auch <strong>de</strong>s Ausschusses sein, darauf zu orientieren, dass bei<strong>de</strong><br />
Seiten in konstruktive Gespräche einträten, um auch in Zukunft weiterhin qualitativ<br />
hochwertige Jugendarbeit unter annehmbaren Bedingungen leisten zu können. Er<br />
fragt nach, welche inhaltliche Verbindung zwischen <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Ausreichung <strong>de</strong>r<br />
För<strong>de</strong>rmittel und <strong>de</strong>m Eigentum am Grundstück bestehe.<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) erneuert ihre Frage, aus welchen<br />
Grün<strong>de</strong>n an die Erwerber und nicht an die NAJU verkauft wor<strong>de</strong>n sei. Sie habe vernommen,<br />
dass sich die Stiftung aufgrund einer subjektiven Wahrnehmung <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsrates nicht an ein schriftliches Verhandlungsangebot <strong>de</strong>r NAJU<br />
gebun<strong>de</strong>n fühlte.
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<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Sie wisse, dass <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendhilfeausschusses, Herr Mones, bei<br />
<strong>de</strong>m Gespräch zugegen gewesen sei und bittet diesen um eine Einschätzung.<br />
Herr Hilliger (Vorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Stiftungsrates) antwortet, er habe seinen persönlichen<br />
Eindruck aus <strong>de</strong>m Gespräch im August 2012 wie<strong>de</strong>rgegeben. Er gestehe heute<br />
ein, dass dieser Eindruck falsch gewesen sein möge, in<strong>de</strong>s habe das Angebot <strong>de</strong>r<br />
NAJU nur knapp über <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stwertgrenze <strong>de</strong>s Gutachtens gelegen und die Differenz<br />
zu <strong>de</strong>m letztlich erzielten Preis sei <strong>de</strong>utlich gewesen. Unter diesen Bedingungen<br />
hätten Nachverhandlungen mit <strong>de</strong>r NAJU aus seiner Sicht keine hinreichen<strong>de</strong>n Erfolgsaussichten<br />
gehabt, weshalb man davon abgesehen habe.<br />
Herr Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.) erklärt, das nachträgliche Bedauern<br />
sei wohlfeil und helfe <strong>de</strong>r NAJU ebenso wenig wie das kolportierte Angebot, ein <strong>de</strong>solates<br />
Gelän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Prignitz zu übernehmen. Dieses Angebot habe die NAJU zu<br />
Recht abgelehnt.<br />
Die NAJU habe För<strong>de</strong>rmittel für die Sanierung <strong>de</strong>r Terrassenmauern erhalten, die<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 19. Jahrhun<strong>de</strong>rts angelegt wor<strong>de</strong>n seien und einen beträchtlichen Unterhaltungsrückstand<br />
aufwiesen. Durch die Sanierung sei ein Kleinod in <strong>de</strong>r Art eines Klein-<br />
Sanssouci entstan<strong>de</strong>n. Diese Aktivitäten wären einem Grundstück im Eigentum einer<br />
öffentlich-rechtlichen Stiftung zugekommen und er vergleiche dies mit öffentlichem<br />
Eigentum, für das ein beson<strong>de</strong>rer Vertrauensschutz gelte. Deshalb habe man nicht so<br />
genau auf <strong>de</strong>n Pachtvertrag geachtet, zumal man glaubte, davon ausgehen zu dürfen,<br />
dass die Zusammenarbeit langfristig angelegt sei. Sicher erscheine das Auftreten<br />
<strong>de</strong>r NAJU heute etwas gutgläubig, in<strong>de</strong>s müsse man beachten, dass es sich um eine<br />
Jugendorganisation mit einem ehrenamtlichen Vorstand han<strong>de</strong>le. Im Nachhinein fühle<br />
man sich hinter das Licht geführt.<br />
Die Gemein<strong>de</strong> habe in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Man kritisiere ausdrücklich<br />
nicht die Gemein<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn die Stiftung, die keine <strong>de</strong>m Gleichheitsgrundsatz entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Bedingungen hergestellt habe, in<strong>de</strong>m sie <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>vertretern nur<br />
ein Konzeptpapier vorgelegt habe. Er erwarte angesichts <strong>de</strong>r nach seiner Meinung<br />
massiven Rechtsfehler eine ausführliche Prüfung und Stellungnahme und weise darauf<br />
hin, dass man sich weitere rechtliche Schritte vorbehalte.<br />
Insgesamt stimme er zu, es gehe nunmehr darum, nach vorne zu blicken. Gleichwohl<br />
sei erst einmal für die NAJU und die Jugendorganisationen Vertrauen in drastischem<br />
Ausmaß verspielt wor<strong>de</strong>n. Daher benötige man etwas Zeit, um sich von <strong>de</strong>r tiefen<br />
Enttäuschung zu erholen. Er wie<strong>de</strong>rholt seine These, dass man auch einen <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stwert<br />
<strong>de</strong>utlich übersteigen<strong>de</strong>n Betrag hätte aufbringen können, wenn die Stiftung<br />
ihren ernsthaften Willen zu Verhandlungen ver<strong>de</strong>utlicht hätte.<br />
Frau Nikiforow (Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“) ergänzt zur bisher offen<br />
gebliebenen Frage nach <strong>de</strong>m Stiftungszweck, die Stiftung „Großes Waisenhaus zu<br />
Potsdam“ habe in <strong>de</strong>ren Liegenschaften im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> für über 300 Kin<strong>de</strong>r in<br />
<strong>de</strong>r stationären Jugendhilfe die Bedingungen sicherzustellen, um <strong>de</strong>r Tochtergesell-
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
schaft eine qualifizierte pädagogische Arbeit in <strong>de</strong>r stationären Jugendhilfe zu ermöglichen.<br />
Diese Aufgabe genieße höchste Priorität.<br />
In <strong>de</strong>m Stiftungsvermögen befän<strong>de</strong>n sich zum Teil recht problematische, weil <strong>de</strong>nkmalsgeschützte<br />
Liegenschaften, die einen hohen Sanierungsaufwand aufwiesen.<br />
Deshalb benötige man regelmäßig zusätzliche Mittel, zumal die Entgelte in <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />
<strong>de</strong>n Erhalt und die Sanierung dieser Liegenschaften nicht ab<strong>de</strong>ckten.<br />
Im Übrigen seien <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> alle drei Angebote bekannt gewesen. Die NAJU hätte<br />
bereits im Jahr 2009 in einer Gemein<strong>de</strong>ratssitzung ausführlich Gelegenheit erhalten,<br />
ihr Konzept vorzustellen. Die Gemein<strong>de</strong> habe sich in Kenntnis <strong>de</strong>s Konzeptes <strong>de</strong>r<br />
NAJU bewusst für das an<strong>de</strong>re Angebot entschie<strong>de</strong>n. Ausschlaggebend für die Verkaufsentscheidung<br />
seien letztlich das Votum <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> und die Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />
Weiterarbeit <strong>de</strong>r NAJU gewesen. Im Falle einer Bevorzugung <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>r<br />
NAJU hätte man in beträchtlichem Umfang auf Einnahmen verzichtet. Ferner könne<br />
sie <strong>de</strong>n durch Herrn Hilliger in <strong>de</strong>m Gespräch im August 2012 gewonnenen Eindruck<br />
bestätigen. Schlussendlich sei dieser Eindruck jedoch nicht entscheidungsrelevant<br />
gewesen, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Preis selbst sowie das Votum <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bittet Herrn Mones um die Beantwortung <strong>de</strong>r an ihn gerichteten<br />
Frage und schlägt vor, zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Diskussion zu kommen, da sich abzeichne,<br />
dass die wesentlichen Argumente ausgetauscht seien.<br />
Herr Mones (Geschäftsführer Lan<strong>de</strong>sjugendring <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.) erläutert, die<br />
NAJU sei Mitglied im Lan<strong>de</strong>sjugendring, <strong>de</strong>shalb interessiere er sich beson<strong>de</strong>rs für<br />
<strong>de</strong>ren Arbeit. Bezogen auf <strong>de</strong>n hier diskutierten Sachverhalt verweise er auf die im<br />
Dezember übermittelte Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendrings.<br />
Der Casus knacksus <strong>de</strong>r Angelegenheit sei die Frage, warum nicht an die NAJU verkauft<br />
wor<strong>de</strong>n sei. Dazu könne er sagen, dass es zum einen ein schriftliches Angebot<br />
zu Nachverhandlungen und zum an<strong>de</strong>ren die subjektive Wahrnehmung <strong>de</strong>s Gespräches<br />
im August 2012 gegeben habe. Er habe an diesem Gespräch persönlich teilgenommen,<br />
wie auch die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendrings, Frau Netzel, Vertreter<br />
<strong>de</strong>s NABU-Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s und Vertreter <strong>de</strong>s NABU-Templin. Nach seiner Erinnerung<br />
sei in <strong>de</strong>m Gespräch sehr <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n, dass die NAJU dieses Gelän<strong>de</strong><br />
sehr gern erwerben wolle und dass die Bereitschaft bestehe, auch einen <strong>de</strong>utlich<br />
über <strong>de</strong>m Verkehrswert liegen<strong>de</strong>n Preis zu zahlen. Als kleiner Jugendverband verfüge<br />
die NAJU nicht über riesige Finanzmittel, allerdings hätten die an <strong>de</strong>m Gespräch teilnehmen<strong>de</strong>n<br />
Partner, <strong>de</strong>r NABU-Lan<strong>de</strong>sverband, <strong>de</strong>r NABU-Templin und auch die<br />
NAJU selbst mit konkreten Zahlen untersetzt, dass man sich einen Erwerb <strong>de</strong>s<br />
Grundstückes vorstellen könne. Insofern überrasche die Wahrnehmung aufseiten <strong>de</strong>r<br />
Stiftung, die seinem eigenen Eindruck wi<strong>de</strong>rspreche. In je<strong>de</strong>m Fall hätte eine soli<strong>de</strong><br />
Grundlage für Nachverhandlungen bestan<strong>de</strong>n.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 20<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Die i<strong>de</strong>elle Wertsteigerung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s durch die ehrenamtliche Arbeit habe letztlich<br />
dazu geführt, dass die Attraktivität und damit auch <strong>de</strong>r Verkehrswert dieses Gelän<strong>de</strong>s<br />
gestiegen sei und ein höherer Preis habe erzielt wer<strong>de</strong>n können. Insofern<br />
könne auch <strong>de</strong>r erzielte Kaufpreis seiner Höhe nach nicht überraschen, da das Gelän<strong>de</strong><br />
durch ehrenamtliche Arbeit <strong>de</strong>r Jugendlichen in einen ausgesprochen vorzeigbaren<br />
Zustand versetzt wur<strong>de</strong>.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bittet um Verständnis, dass man die Diskussion an dieser Stelle been<strong>de</strong><br />
und schlägt vor, nunmehr <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Antrag <strong>de</strong>r Fraktion GRÜNE/B90 zu<br />
beraten. Er bittet die Vertreterin <strong>de</strong>r antragstellen<strong>de</strong>n Fraktion um eine kurze Begründung.<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) erklärt, die Begründung <strong>de</strong>s Antrages<br />
habe sich im Wesentlichen aus <strong>de</strong>r Debatte ergeben. Sie zeigt an, dass sie <strong>de</strong>n Antrag<br />
im Ergebnis <strong>de</strong>r soeben been<strong>de</strong>ten Diskussion modifizieren wolle. Sie schlage<br />
daher vor, <strong>de</strong>n Punkt 1 - „alles zu unternehmen, um <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Kaufvertrages<br />
zu verhin<strong>de</strong>rn“ - zu streichen. Die Debatte habe gezeigt, dass <strong>de</strong>m Ministerium als<br />
Stiftungsaufsicht die rechtlichen Mittel hierzu fehlten.<br />
In Punkt 2 <strong>de</strong>s Antrages solle <strong>de</strong>r Satz mit <strong>de</strong>n Worten: „unverzüglich durch einen<br />
Mediator, <strong>de</strong>r das Vertrauen aller Seiten hat, zu erreichen, dass die Käufer - ggf. unter<br />
Zahlung einer Abstandssumme - vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die NAJU sich<br />
bereiterklärt, <strong>de</strong>n in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Kaufpreis zu bezahlen.“ ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Satz vor <strong>de</strong>n unteren Punkten 1 und 2 solle darüber hinaus in neuer Fassung<br />
lauten: „Der Ausschuss for<strong>de</strong>rt das MBJS auf“.<br />
Abgeordnete Frau Blechinger (CDU) stellt fest, dass <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n sei, dass es<br />
auf bei<strong>de</strong>n Seiten eklatante Kommunikationsprobleme gegeben habe. Sie sehe in<strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>n Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport nicht in <strong>de</strong>r Lage, das Problem zu beheben,<br />
da hierfür die rechtlichen Mittel fehlten. Daher könne die CDU-Fraktion <strong>de</strong>m<br />
Antrag nicht zustimmen.<br />
Abgeordneter Günther (SPD) plädiert dafür, ohne Vorbehalte in kleiner Run<strong>de</strong> das<br />
Gespräch miteinan<strong>de</strong>r zu suchen, um Optionen für die zukünftige gemeinsame Arbeit<br />
auszuloten. Der Ausschuss sei nicht berufen, über die Frage <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rmittel zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
Gleichwohl habe er Einigkeit dahingehend vernommen, dass man alle<br />
Möglichkeiten ausschöpfen müsse, damit die NAJU mit ihrer erfolgreichen Arbeit fortfahren<br />
könne.<br />
Abgeordneter Büttner (FDP) schließt sich seinem Vorredner inhaltlich an. Hinzu<br />
komme, dass im Falle eines positiven Votums und einer Umsetzung <strong>de</strong>s Beschlusses<br />
eine Schädigung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Stiftung drohe, was man nicht hinnehmen könne.<br />
Die Problemlage sei mehr als <strong>de</strong>utlich dargestellt wor<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>s könne <strong>de</strong>r Ausschuss<br />
im Rahmen seiner Kompetenzen keine Abhilfe schaffen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 21<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> stellt fest, dass die wesentlichen Argumente ausgetauscht seien<br />
und eröffnet die Abstimmung. Er gibt sodann bekannt, dass <strong>de</strong>r Antrag mit zwei Ja-<br />
Stimmen, sechs Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt wor<strong>de</strong>n<br />
sei.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch bekräftigt, dass es in ihrem sowie <strong>de</strong>m Interesse ihres<br />
Hauses liege, die Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um miteinan<strong>de</strong>r ins Gespräch<br />
zu kommen und die verhärteten Fronten aufzuweichen. Man komme nicht<br />
umhin, nach einer konstruktiven Lösung zu suchen.<br />
Sie bekun<strong>de</strong>t in diesem Zusammenhang ihre Bereitschaft, in <strong>de</strong>n kommen<strong>de</strong>n Wochen<br />
mit <strong>de</strong>r Kollegin im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
die Problematik <strong>de</strong>r Bindung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rmittel zu erörtern.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bedankt sich für dieses Angebot, das er ausdrücklich befürworte. Er<br />
hoffe, dass die bei<strong>de</strong>n Seiten auf diese Offerte eingehen und an einer konstruktiven<br />
Problemlösung arbeiten könnten. Wenn Herr Schmitz-Jersch von einer gewissen Naivität<br />
<strong>de</strong>r NAJU spreche, so müsse im Gegenzug konstatiert wer<strong>de</strong>n, dass das Agieren<br />
<strong>de</strong>r Stiftung zumin<strong>de</strong>st teilweise unsensibel erscheine. Es bleibe die Hoffnung,<br />
dass das Gesprächsangebot angenommen wer<strong>de</strong> und man sich zu zukunftsträchtigen<br />
Lösungen durchringen könne. Er bedankt sich bei <strong>de</strong>n zahlreichen Gästen für die<br />
Aufmerksamkeit und verkün<strong>de</strong>t, dass <strong>de</strong>r Ausschuss in eine zehnminütige Pause eintrete.<br />
Zu TOP 2:<br />
Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum<br />
aktuellen Stand <strong>de</strong>r Vorbereitung <strong>de</strong>s gemeinsamen Abiturs mit<br />
<strong>de</strong>m Land Berlin<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> nimmt Bezug auf Pressemitteilungen <strong>de</strong>r vergangenen Wochen,<br />
<strong>de</strong>nen zu entnehmen gewesen sei, dass es einige Unruhe und Aufregung im Land im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>m gemeinsamen Abitur gegeben habe. Aus diesem Grund<br />
habe man die Vertretungen <strong>de</strong>r Lehrer-, Eltern- sowie <strong>de</strong>r Schülerschaft heute in <strong>de</strong>n<br />
Ausschuss eingela<strong>de</strong>n, um mit <strong>de</strong>n Beteiligten <strong>de</strong>n Dialog zu suchen und die Thematik<br />
umfassend zu erörtern.<br />
Abgeordnete Frau Blechinger (CDU) fragt nach, ob die Ministerin bereits <strong>de</strong>r Presse<br />
verkün<strong>de</strong>t habe, was nunmehr im Ausschuss berichtet wer<strong>de</strong>n solle.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch erklärt, <strong>de</strong>r heute in <strong>de</strong>r Märkischen Allgemeinen Zeitung<br />
erschienene Artikel sei nicht mit Ihrem Hause abgestimmt wor<strong>de</strong>n. Allerdings betrachte<br />
sie es als ein Recht <strong>de</strong>r Journalisten und eine normale Gepflogenheit, nachzufragen,<br />
wenn <strong>de</strong>rartige Diskussionen in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit geführt wür<strong>de</strong>n.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 22<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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Sie begrüße es ausdrücklich, dass man noch einmal zu <strong>de</strong>m Thema „Neuerungen<br />
beim Abitur 2014“ diskutieren könne und wolle die Gelegenheit nutzen, auf die entstan<strong>de</strong>nen<br />
Irritationen und Proteste zu reagieren. Sie habe zahlreiche Zuschriften von<br />
<strong>de</strong>n betroffenen Schülerinnen und Schülern erhalten und halte es für außeror<strong>de</strong>ntlich<br />
wichtig, offen miteinan<strong>de</strong>r umzugehen. Auf keinen Fall solle es zu einer Situation<br />
kommen, in <strong>de</strong>r die bran<strong>de</strong>nburgischen Schülerinnen und Schüler durch die hiesigen<br />
Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r gymnasialen Oberstufe Nachteile erlei<strong>de</strong>n könnten. Ebenso<br />
solle niemand Angst haben müssen, dass das Abitur Bedingungen biete, <strong>de</strong>nen man<br />
nicht gerecht wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Das Abitur 2013 entspreche selbstverständlich <strong>de</strong>n bisher mit <strong>de</strong>m Land Berlin vereinbarten<br />
Bedingungen. Insofern könne man von einem gemeinsamen Abitur sprechen.<br />
Im Jahr 2014 fän<strong>de</strong>n die schriftlichen Abiturprüfungen in <strong>de</strong>n Fächern Deutsch, Englisch,<br />
Französisch und Mathematik am gleichen Termin statt. Dies sei ebenso zwischen<br />
Berlin und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> abgestimmt wie auch die Aufgaben mit Erwartungshorizonten<br />
„auf erhöhtem Anfor<strong>de</strong>rungsniveau“ in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, bzw. in Berlin auf <strong>de</strong>m<br />
Leistungskursniveau.<br />
Es wer<strong>de</strong> sich in<strong>de</strong>s nicht mehr um das gleiche Abitur han<strong>de</strong>ln wie im Jahr 2013.<br />
Doch seien auch 2014 gemeinsame Aufgaben in <strong>de</strong>n Fächern, in <strong>de</strong>nen es eine hohe<br />
Übereinstimmung in <strong>de</strong>n Rahmenlehrplänen bei<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r gebe, vorgesehen. Diese<br />
Aufgaben entwickle das gemeinsame Lan<strong>de</strong>sinstitut und es wer<strong>de</strong> Wert darauf gelegt,<br />
dass eine hohe Übereinstimmung hinsichtlich <strong>de</strong>r Prüfungsschwerpunkte für<br />
bei<strong>de</strong> Län<strong>de</strong>r bestehe. In diesen Prüfungsschwerpunkten, nach <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>n Schulen<br />
bereits gearbeitet wer<strong>de</strong>, seien die Unterrichtsvoraussetzungen für die zentral<br />
vorgegebenen Abituraufgaben, die Aufgabenformate und auch <strong>de</strong>r Auswahlmodus für<br />
die Prüflinge im jeweiligen Fach genauer beschrieben. Die seit April 2012 bekannten<br />
Prüfungsschwerpunkte seien von <strong>de</strong>n gemeinsamen Entwicklergruppen im LISUM<br />
Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> erarbeitet wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Praxis wer<strong>de</strong> seit 2012 mit diesen<br />
Schwerpunkten gearbeitet, die im Übrigen auf <strong>de</strong>m Bildungsserver abgerufen wer<strong>de</strong>n<br />
könnten.<br />
Bis heute hätten we<strong>de</strong>r Schüler noch Lehrkräfte signalisiert, dass diese vorgegebenen<br />
Prüfungsschwerpunkte nicht zu bewältigen wären. Deshalb wolle sie klarstellen,<br />
dass sich hinsichtlich <strong>de</strong>r Aufgabenstellungen das Abitur <strong>de</strong>s Jahres 2014 von <strong>de</strong>n<br />
Abiturprüfungen <strong>de</strong>r vergangen Jahre <strong>de</strong>utlich unterschei<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>. Es gebe gemeinsame<br />
Arbeitsgruppen von Lehrkräften in Berlin und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, die innerhalb<br />
<strong>de</strong>r üblichen Abituraufgabenstrukturen in <strong>de</strong>n Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch<br />
und Französisch in <strong>de</strong>r gymnasialen Oberstufe die Prüfungsaufgaben entwickelten<br />
und zwischen bei<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn differenzierten. Dies be<strong>de</strong>ute in <strong>de</strong>r Praxis, dass für<br />
das Fach Mathematik die Entwicklergruppe <strong>de</strong>n Auftrag erhalten habe, einen Kern<br />
gemeinsamer Prüfungsaufgaben zu entwickeln und flankierend Aufgaben nur für die<br />
Berliner bzw. nur für die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Prüflinge zu erarbeiten. Hierbei <strong>de</strong>nke man<br />
an ein Verhältnis von etwa 50 zu 50 %.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 23<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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Ähnlich könne in <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Fremdsprachen Englisch und Französisch verfahren<br />
wer<strong>de</strong>n. Innerhalb <strong>de</strong>r gleichen thematischen Schwerpunkte für die Aufgabenvorschläge,<br />
die <strong>de</strong>n großen Schnittmengen aus <strong>de</strong>n Rahmenlehrplänen entsprächen,<br />
wer<strong>de</strong> es zu län<strong>de</strong>rspezifischen Differenzierungen kommen. Daraus folge, dass es<br />
einen gemeinsamen Teil sowie einen weiteren Teil mit län<strong>de</strong>rspezifischen Aufgaben,<br />
die sich an <strong>de</strong>n unterschiedlichen Voraussetzungen orientierten, geben wer<strong>de</strong>.<br />
Im Fach Deutsch sei vorgesehen, dass für die Prüflinge voraussichtlich vier Aufgabenvorschläge<br />
zur Auswahl stün<strong>de</strong>n, die sowohl die Textgattungen, als auch die literarisch-sprachlichen<br />
Epochen und Themenschwerpunkte im Unterricht <strong>de</strong>r gesamten<br />
gymnasialen Oberstufe abbil<strong>de</strong>ten. Die län<strong>de</strong>rspezifischen Differenzierungen schlügen<br />
sich in diesem Fall in jeweils einem Aufgabenvorschlag nur für Berliner und einem<br />
Aufgabenvorschlag ausschließlich für die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Prüflinge nie<strong>de</strong>r. Das<br />
Set von vier zur Auswahl stehen<strong>de</strong>n Vorschlägen unterschei<strong>de</strong> sich <strong>de</strong>mentsprechend<br />
in einem Vorschlag. Die Prüflinge erhielten die Möglichkeit, aus diesen vorgeschlagenen<br />
Aufgaben nach Maßgabe <strong>de</strong>r erworbenen Kompetenzen und Neigungen auszuwählen<br />
und erhielten hierfür zu Beginn <strong>de</strong>r Prüfung ein Zeitkontingent von 30 Minuten.<br />
Insoweit bestehe durchaus die Möglichkeit, <strong>de</strong>n individuellen Bedürfnissen und<br />
<strong>de</strong>n Lernstän<strong>de</strong>n Rechnung zu tragen.<br />
Die gemeinsamen Entwicklergruppen für das Abitur 2014 begännen zeitnah mit <strong>de</strong>r<br />
Erarbeitung <strong>de</strong>r Prüfungsaufgaben auf <strong>de</strong>r beschriebenen Grundlage. Das Abitur<br />
2014 umfasse zwar wesentliche Schwerpunkte, die sich aus <strong>de</strong>n jeweiligen Rahmenlehrplänen<br />
ergäben, es han<strong>de</strong>le sich in<strong>de</strong>s um eine Weiterentwicklung in <strong>de</strong>m Sinne,<br />
dass es einen erheblichen Anteil an län<strong>de</strong>rdifferenzierten Aufgaben beinhalte.<br />
Es sei hinlänglich bekannt, dass Berlin und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> mit <strong>de</strong>m län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Abitur eine Vorreiterrolle in Deutschland übernommen hätten. Inzwischen sei die<br />
Entwicklung allerdings fortgeschritten. Eine Gruppe von sechs Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn - Bayern,<br />
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie<strong>de</strong>rsachsen, Sachsen und Schleswig-<br />
Holstein - plane ein län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>s Abitur ab 2014. Es habe eine Anfrage gegeben,<br />
ob <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sich hieran beteiligen wer<strong>de</strong>. Es habe sich allerdings als<br />
kompliziert erwiesen, die hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungsprozesse kurzfristig zu<br />
realisieren, zumal es beispielsweise hinsichtlich <strong>de</strong>r Leistungskurse in <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn differenzierte Strukturen gebe. Die Planung von gemeinsamen Prüfungen,<br />
Probeklausuren, Terminen und Ähnlichem gestalte sich daher schwierig.<br />
Trotz<strong>de</strong>m habe man auf Staatssekretärsebene begonnen, Vorgespräche zu führen<br />
und mit <strong>de</strong>r Berliner Seite gemeinsam klären, ob perspektivisch eine Teilnahme bei<strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r an diesem Deutschlandabitur zumin<strong>de</strong>st partiell ab 2015 möglich sei vor<br />
<strong>de</strong>m Hintergrund, dass die KMK langfristig darüber diskutiere, ab <strong>de</strong>m Jahr 2017 einen<br />
gemeinsamen Pool an Abituraufgaben zur Verfügung zu stellen.<br />
Abgeordnete Frau Blechinger (CDU) stellt fest, dass die Aussagen <strong>de</strong>r Ministerin<br />
erheblich von <strong>de</strong>n Informationen abwichen, die Herr Staatssekretär Jungkamp auf<br />
einer Veranstaltung in Oberhavel gegeben habe sowie auch von <strong>de</strong>m Inhalt eines<br />
Briefes an die Vertreter <strong>de</strong>r Initiative. Insofern stelle sich die Frage, warum man diese
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 24<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Problematik nicht gleich berücksichtigt habe. Auf diesem Wege hätte sich nach ihrer<br />
Auffassung erhebliche Unruhe vermei<strong>de</strong>n lassen.<br />
Die unterschiedlichen Lehrpläne bil<strong>de</strong>ten nur eine Facette <strong>de</strong>s Problems ab. Hinzu<br />
komme, dass die Vorbereitungen auf die Prüfungen unterschiedlich verliefen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Schüler insgesamt 80 Stun<strong>de</strong>n<br />
weniger Vorbereitungszeit in <strong>de</strong>n Prüfungsfächern hätten. Beson<strong>de</strong>rs im Fach Mathematik<br />
kenne sie aus persönlicher praktischer Erfahrung die Unterschie<strong>de</strong> zwischen<br />
<strong>de</strong>n Grundkursen sowie <strong>de</strong>n Leistungskursen sowohl nach <strong>de</strong>m Berliner als<br />
auch nach <strong>de</strong>m alten <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er System. Sie befürchte, dass aufgrund einer unterschiedlichen<br />
Vorbereitung letztlich ca. 60 bis 70 % <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Schüler, die Mathematik<br />
als schriftliches Prüfungsfach gewählt hätten, <strong>de</strong>n maximal 20 % Berliner<br />
Schülern aus <strong>de</strong>n Leistungskursen gegenüber stün<strong>de</strong>n, für die Mathematik eines von<br />
wenigen Leistungsfächern sei. Daher stelle sich die Frage, ob man nicht, als erkennbar<br />
gewesen sei, dass Berlin nicht die Oberstufe reformieren wer<strong>de</strong>, und somit einen<br />
an<strong>de</strong>ren Weg beschreite, viel eher hätte reagieren und dadurch Unruhe und Unzufrie<strong>de</strong>nheit<br />
hätte vermei<strong>de</strong>n können.<br />
Frau Schollmeier (Lan<strong>de</strong>slehrerrat) stört sich an <strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten Vokabeln „Irritationen“<br />
sowie „Unruhe“, die sie für verfehlt halte. Sie sei we<strong>de</strong>r irritiert, noch unruhig,<br />
son<strong>de</strong>rn habe Sorge um ihre Schüler, vor allem dahingehend, dass diese <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s gemeinsamen Abiturs aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen<br />
nicht gewachsen sein könnten.<br />
Für die Lehrerinnen und Lehrer könne sie sagen, dass man - auch im Lan<strong>de</strong>slehrerrat<br />
- die Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r Abiturprüfungen im Grundsatz sowie <strong>de</strong>n KMK-<br />
Beschluss in Bezug auf ein einheitliches Prüfungsniveau durchaus begrüße. Allerdings<br />
han<strong>de</strong>le es sich hierbei um einen Prozess und langwierigen Weg. Umso wichtiger<br />
sei es in<strong>de</strong>s, dass man sich in <strong>de</strong>r beschriebenen Vorreiterrolle im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
gemeinsamen Abiturs mit Berlin vor voreiligen Schnellschüssen und vor unüberlegten<br />
Dingen schütze.<br />
Sie stimme <strong>de</strong>r Abgeordneten Frau Blechinger in Bezug auf ihre Sorge um die Vergleichbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Vorbereitung im Fach Mathematik ausdrücklich zu. Ein Schüler, <strong>de</strong>r<br />
in Berlin einen Leistungskurs besuche, habe 80 Stun<strong>de</strong>n mehr Unterricht im Fach<br />
Mathematik als ein Schüler in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Sie unterrichte in diesem Jahr eine<br />
11. Klasse, steuere also auf das Abitur 2014 zu. Wenn sie sich dann allerdings die<br />
Prüfungsschwerpunkte anschaue, fin<strong>de</strong> sie lediglich zwei Punkte, die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er<br />
Schüler im Vergleich zu <strong>de</strong>n Berliner Schülern nicht beherrschen müssten, <strong>de</strong>n Abstand<br />
windschiefer Gera<strong>de</strong>n sowie die Normalverteilung. Sicherlich könne in <strong>de</strong>m<br />
knappen Zeitrahmen eine Vorbereitung auf die Abiturprüfung erfolgen, allerdings fehlten<br />
pro Halbjahr 20 Unterrichtsstun<strong>de</strong>n für Übungen und Vertiefungen. Sie halte dies<br />
<strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern gegenüber nicht für fair, zumal die Kurse hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s Leistungspotenzials <strong>de</strong>r Schülerinnen und Schüler sehr gemischt seien.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 25<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Eine Differenzierung im Rahmen <strong>de</strong>r Bewertung halte sie ebenfalls für keine gute Lösung,<br />
weil ein solches Vorgehen <strong>de</strong>n Anschein von Diskriminierung erwecken und<br />
<strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s Abiturs vermin<strong>de</strong>rn könne. Als störend empfin<strong>de</strong> sie zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n zeitlichen<br />
Ablauf. Insbeson<strong>de</strong>re fehle die praktische Untersetzung <strong>de</strong>r getroffenen Beschlüsse.<br />
Die Vorbereitung auf das Abitur beginne nicht erst im Prüfungssemester,<br />
son<strong>de</strong>rn bereits am ersten Tag <strong>de</strong>s Schuljahres. Als hilfreich wür<strong>de</strong> sie es empfin<strong>de</strong>n,<br />
wenn es konkrete Beispiele für die beschriebene lan<strong>de</strong>sspezifische Aufgabenstruktur<br />
geben wür<strong>de</strong>, auf die man die Schüler im Unterricht vorbereiten könne. Es dürfe nicht<br />
vorkommen, dass ein halbes Jahr o<strong>de</strong>r erst drei Monate vor <strong>de</strong>m Abitur erstmals die<br />
geän<strong>de</strong>rten Anfor<strong>de</strong>rungen bekannt gegeben wür<strong>de</strong>n. Als Lehrerin mit 30-jähriger<br />
Berufserfahrung vermisse sie konkrete Vorgaben, Handlungskonzepte und klare Aussagen<br />
zu diesem Thema.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch entgegnet, die in <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Abgeordneten Blechinger<br />
(CDU) angesprochenen Brief enthaltenen Aussagen seien nicht falsch. Die Beteiligten<br />
hätten ein Anrecht darauf, dass ihre geäußerten Be<strong>de</strong>nken und Sorgen ernst<br />
genommen wür<strong>de</strong>n und dass man auf dieser Grundlage bestimmte Dinge noch einmal<br />
über<strong>de</strong>nke.<br />
Sie selbst habe in <strong>de</strong>n vielen Diskussionen gespürt, dass es nicht möglich sei, innerhalb<br />
einer Fachdiskussion auf diese Befürchtungen angemessen zu reagieren. Es sei<br />
schwierig zu vermitteln, dass man das gleiche Abitur in <strong>de</strong>rselben Form weiterführen<br />
wolle, wenn sich die Struktur <strong>de</strong>r Oberstufe grundlegend geän<strong>de</strong>rt habe. Deshalb<br />
halte sie es für konsequent, sich auf Gemeinsamkeiten und gemeinsame Schwerpunkte<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Rahmenlehrpläne zu konzentrieren und dieses Abitur weiterzuentwickeln,<br />
zumal absehbar sei, welche Bewegung in <strong>de</strong>r gesamten KMK stattfin<strong>de</strong>.<br />
Insofern plädiere sie für einen intensiven Dialog mit <strong>de</strong>n Beteiligten, um Vorschläge<br />
erarbeiten zu können, die <strong>de</strong>n Betroffenen die berechtigten Sorgen nähmen und gute<br />
Bedingungen bei <strong>de</strong>r gemeinsamen Abiturprüfung sicherstellten.<br />
Sie wolle klarstellen, dass es we<strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>ne Bewertungen noch kurzfristige Än<strong>de</strong>rungen<br />
geben wer<strong>de</strong>. Vielmehr bleibe es bei <strong>de</strong>n bereits länger bekannten<br />
Schwerpunkten und es wer<strong>de</strong> verstärkt auf die nunmehr unterschiedliche Struktur<br />
eingegangen.<br />
Frau Hillerich (MBJS) ergänzt, die Ministerin habe bereits darauf hingewiesen, dass<br />
die Struktur <strong>de</strong>r Aufgaben und auch <strong>de</strong>r Auswahlmodus <strong>de</strong>r Aufgaben - wie in <strong>de</strong>n seit<br />
April 2012 veröffentlichten Prüfungsschwerpunkten beschrieben - beibehalten wer<strong>de</strong>n<br />
sollten. Diese bil<strong>de</strong>ten weiterhin die Grundlage für <strong>de</strong>n Unterricht.<br />
Die Entwicklergruppen nähmen in<strong>de</strong>s innerhalb dieser Struktur eine stärkere län<strong>de</strong>rspezifische<br />
Differenzierung vor als bisher beabsichtigt. Im Unterricht än<strong>de</strong>re sich<br />
dadurch nichts. Auch die Formate, auf die sich die Vorbereitung beziehe, blieben unverän<strong>de</strong>rt,<br />
daher sei die diesbezüglich geäußerte Sorge unbegrün<strong>de</strong>t.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 26<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Im Übrigen müsse man von 70 statt von 80 Stun<strong>de</strong>n Unterschied re<strong>de</strong>n, da das letzte<br />
Halbjahr wegen <strong>de</strong>r Prüfungen quasi halbiert wer<strong>de</strong>. Diese Zahl entspreche <strong>de</strong>n tatsächlichen<br />
Verhältnissen. Die Kurszusammensetzung sei ein gravieren<strong>de</strong>rer Punkt.<br />
Allerdings müsse auch berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, dass wirklich leistungsschwache Schülerinnen<br />
und Schüler gar nicht die Qualifikationsphase hätten überstehen dürfen, zu<strong>de</strong>m<br />
gebe es auch eine Entscheidung zur Versetzung.<br />
Die Erfahrungen an<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r zeigten, dass sowohl für die Lehrkräfte als auch für<br />
alle Schüler <strong>de</strong>r Unterricht mit <strong>de</strong>n Zielen und auf <strong>de</strong>m Niveau durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />
könne und keine Abstriche bezüglich <strong>de</strong>s Leistungsniveaus gemacht wer<strong>de</strong>n müssten.<br />
Erfahrungswerte aus <strong>de</strong>r Lehrerarbeit ver<strong>de</strong>utlichten, dass, wenn die Zusammensetzung<br />
<strong>de</strong>r Kurse eine ausreichen<strong>de</strong> Leistungsdichte ermögliche, es kein Problem<br />
sein wer<strong>de</strong>, in diesem Kurs gute Ergebnisse zu erzielen.<br />
Eine kürzlich veröffentlichte Studie aus Hamburg habe eine Verbesserung <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
auf die Verkürzung <strong>de</strong>r Schulzeit zurückgeführt. Sie habe sich diese Studie genau<br />
angesehen und festgestellt, dass in Hamburg trotz eines erhöhten Anteils an Prüfungsteilnehmern<br />
bei einer vergleichbaren Kursstruktur im Fach Mathematik bessere<br />
Ergebnisse erzielt wor<strong>de</strong>n seien.<br />
Bisher habe in Berlin <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Schüler im Leistungskurs Mathematik in <strong>de</strong>r Tat<br />
etwa 17 % betragen, allerdings wer<strong>de</strong> sich dieser Wert mittelfristig än<strong>de</strong>rn, weil die<br />
Bindung für die Wahl <strong>de</strong>s Faches Mathematik in <strong>de</strong>r Abiturprüfung sich auch in Berlin<br />
erhöht habe. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> habe in <strong>de</strong>n Jahren <strong>de</strong>s gemeinsamen Abiturs einen etwa<br />
doppelt so hohen Anteil aufgewiesen, <strong>de</strong>r in<strong>de</strong>s nicht etwa schlechtere, son<strong>de</strong>rn sogar<br />
bessere Ergebnisse erzielt habe. Daraus folge, dass die beschriebene unterschiedliche<br />
Zusammensetzung <strong>de</strong>r Gruppen <strong>de</strong>r Prüflinge nicht zu problematischen<br />
Ergebnissen im Durchschnitt geführt habe; in<strong>de</strong>s könne sie nicht sagen, wie die<br />
Streuung im Einzelnen gewesen sei. Sie betrachte dies als einen Hinweis darauf,<br />
dass die Mischung im Kurs <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Faktor sei. Im Grundkurs habe man<br />
bisher eine Ansammlung von weniger motivierten Schülern. Dies solle künftig vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) erklärt, die bisherige Debatte habe gezeigt,<br />
wie vielschichtig das Problem sei. Aus ihrer Sicht komme hinzu, dass auch die<br />
Lehrkräfte individuell unterschiedlich talentiert seien, wodurch im Ergebnis eine Ungleichbehandlung<br />
entstehe, die man nicht wer<strong>de</strong> beseitigen können.<br />
Nichts<strong>de</strong>stotrotz nehme auch sie wahr, dass in Bezug auf diese Fragestellung eine<br />
Sorge unter Lehrern, Schülern und Eltern durchs Land gehe, die aus ihrer Sicht eine<br />
qualifizierte, gut überlegte Argumentation <strong>de</strong>s Ministeriums erfor<strong>de</strong>re. Die Vielschichtigkeit<br />
<strong>de</strong>r Thematik erfor<strong>de</strong>re eine umfassen<strong>de</strong> Informationspolitik hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />
Ist-Zustan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Planungen für die Zukunft. Sie bittet um Erläuterung, inwieweit<br />
das Ministerium plane, die Betroffenen umfassend zu informieren.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 27<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Herr Seelbach (Lan<strong>de</strong>selternrat) bedankt sich für die Gelegenheit, die Rückmeldung<br />
aus <strong>de</strong>r Elternschaft darzustellen. Er habe aus <strong>de</strong>n Schulen alarmieren<strong>de</strong> Nachrichten<br />
erhalten, die aufzeigten, wie sehr das Thema die Schülerschaft, die Eltern und die<br />
Lehrkräfte beschäftige.<br />
Leistungsstarke Schüler machten die Erfahrung, dass sie plötzlich zwei Notenstufen<br />
schlechter dastün<strong>de</strong>n. Eltern, die sich bisher über die zu geringen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
Gymnasiums geäußert und mehr Leistung gefor<strong>de</strong>rt hätten, schätzten die aktuelle<br />
Form als vollkommen überzogen ein. Viele Schüler befürchteten, dass sie <strong>de</strong>n Numerus<br />
Clausus an <strong>de</strong>n Universitäten nicht einhalten könnten, weil sie als ein bestimmter<br />
Jahrgang eine schlechtere Behandlung erführen.<br />
Er habe festgestellt, dass die Schulen die Reform von G9 auf G8 nicht vollständig<br />
umgesetzt hätten. Eine <strong>de</strong>rartige Umstellung erfor<strong>de</strong>re einen Vorlauf von mehreren<br />
Jahren, da im Grun<strong>de</strong> bereits in <strong>de</strong>r Mittelstufe <strong>de</strong>r Unterricht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n müsse.<br />
Es sei in diesem Zusammenhang zu überlegen, wie man die Vorbereitungsphase<br />
im 10. Schuljahr verbessert könne.<br />
Nun komme eine neue Reform, die anstelle von zwei nunmehr fünf Leistungskurse<br />
vorsehe. Zwar wür<strong>de</strong>n diese als Kurse mit erhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen bezeichnet, <strong>de</strong><br />
facto han<strong>de</strong>le es sich in<strong>de</strong>s weiterhin um Anfor<strong>de</strong>rungen, die in Leistungskursen gefor<strong>de</strong>rt<br />
wür<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m hätten die Lehrer <strong>de</strong>n Anspruch, die Schüler auf ein Studium<br />
vorzubereiten. Die Lehrkräfte hätten seit Jahren die Erfahrung gemacht, dass mit <strong>de</strong>m<br />
Konzept <strong>de</strong>r Leistungskurse erfolgreich gearbeitet wer<strong>de</strong>n könne. Dies sei auch darin<br />
begrün<strong>de</strong>t gewesen, dass hochmotivierte und talentierte Schüler an <strong>de</strong>n Leistungskursen<br />
teilgenommen hätten.<br />
Heute sehe die Situation in<strong>de</strong>s an<strong>de</strong>rs aus. Drastisch formuliert säßen neben sechs<br />
Schülern, die in einen ehemaligen Leistungskurs gepasst hätten, weitere 18 Schüler,<br />
die unmotiviert ihre Zeit absäßen. Dies führe zu Frustrationen auf bei<strong>de</strong>n Seiten und<br />
einem vermin<strong>de</strong>rten Leistungsniveau <strong>de</strong>s gesamten Kurses. Für die Lehrkräfte stelle<br />
sich das Problem, an welchem Niveau die Orientierung erfolgen solle. In diese komplexe<br />
Situation nun auch noch als dritte Reform das Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Abitur<br />
zu setzen, schaffe eine noch größere Frustration, die sich in <strong>de</strong>n vielen Briefen an<br />
das Ministerium und letztlich <strong>de</strong>n eingangs erwähnten Presseberichten ausdrücke.<br />
Er habe jedoch heute wahrgenommen, dass das Ministerium auf die Situation zugehe,<br />
was er als positiv bewerte, weshalb er betone, dass die Elternschaft diese Bemühungen<br />
ausdrücklich begrüße und unterstütze. Gleichfalls sei zu begrüßen, dass das<br />
Ministerium einen Schritt zu einem län<strong>de</strong>rspezifischen Abitur gehe, nach<strong>de</strong>m bisher<br />
von unterschiedlichen Lösungshorizonten die Re<strong>de</strong> gewesen sei. Er halte die län<strong>de</strong>rspezifischen<br />
Aufgaben für einen richtigen Ansatz, in<strong>de</strong>s frage sich die Elternschaft,<br />
warum dann noch immer von einem gemeinsamen Abitur gesprochen wer<strong>de</strong>. Insoweit<br />
bezweifle er <strong>de</strong>n Sinn dieser Unternehmung und plädiere dafür, darauf zu verzichten<br />
und sich auf die Umsetzung <strong>de</strong>r KMK-Richtlinien ab 2017 zu konzentrieren.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 28<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Herr Reissing (Lan<strong>de</strong>sschülerrat) bedankt sich für die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Standpunkt<br />
<strong>de</strong>r Schülerschaft darzustellen.<br />
Die Sorge <strong>de</strong>r Schüler beziehe sich vor allem auf die mit <strong>de</strong>m gemeinsamen Abitur<br />
verbun<strong>de</strong>ne Unsicherheit hinsichtlich <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen, die zu bewältigen seien.<br />
Schließlich bil<strong>de</strong> das Abiturzeugnis die Grundlage für Bewerbungen zu einer Berufsausbildung<br />
o<strong>de</strong>r einem Studium. Er habe als Feedback aus <strong>de</strong>r Schülerschaft erfahren,<br />
dass viele Lehrkräfte in <strong>de</strong>n Kursen mit erhöhtem Anfor<strong>de</strong>rungsniveau die Lehrpläne<br />
nicht o<strong>de</strong>r noch nicht effektiv umsetzten. Zum Teil verwen<strong>de</strong>ten die Lehrer dieselben<br />
Arbeitsblätter wie zuvor in <strong>de</strong>n Leistungskursen. An dieser Stelle sei auch das<br />
Ministerium gefor<strong>de</strong>rt zu überprüfen, wie die Umsetzung funktioniere.<br />
Er halte es für wichtig, mit <strong>de</strong>n Schülern, <strong>de</strong>n Lehrern und <strong>de</strong>n Eltern zu kommunizieren,<br />
damit Konflikte nicht in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit ausgetragen wür<strong>de</strong>n, wodurch noch<br />
mehr Unsicherheit und Frustration entstehe. Im Übrigen liege man mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>slehrerrat<br />
sowie <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>selternrat im Grundsatz auf einer Linie was die Beurteilung<br />
<strong>de</strong>r Zielrichtung <strong>de</strong>s gemeinsamen Abiturs angehe. Das ursprüngliche Ziel, eine Vergleichbarkeit<br />
zwischen <strong>de</strong>n Abschlüssen herzustellen, könne mithilfe <strong>de</strong>r beschriebenen<br />
Differenzierung kaum erreicht wer<strong>de</strong>n und er könne sich nicht vorstellen, wie man<br />
dies im Falle einer Bewerbung potenziellen Arbeitgebern vermitteln solle. Das Problem<br />
<strong>de</strong>r unterschiedlichen Stun<strong>de</strong>nzahlen in Berlin und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sei hinlänglich<br />
<strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n, weshalb er darauf nicht spezifisch eingehen wer<strong>de</strong>.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch stimmt insoweit zu, als dass es evi<strong>de</strong>nt sei, miteinan<strong>de</strong>r<br />
intensiv im Gespräch zu bleiben und die gegenseitigen Positionen auszutauschen,<br />
vor allem vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass es sich um einen dynamischen Prozess han<strong>de</strong>le.<br />
Sie wolle jedoch noch einmal betonen, dass sich für die Schülerinnen und Schüler<br />
we<strong>de</strong>r die Schwerpunkte noch <strong>de</strong>r Unterricht än<strong>de</strong>rten. An<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong> Pressemeldungen<br />
hätten ihren Ursprung nicht im Ministerium und seien nicht richtig. Eine Modifizierung<br />
erfahre lediglich die Entwicklung <strong>de</strong>r Prüfungsaufgaben. Dort wer<strong>de</strong> es einen<br />
gemeinsamen Teil auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r gemeinsamen Rahmenlehrpläne und<br />
gemeinsamen Schwerpunkte sowie darüber hinaus län<strong>de</strong>rspezifische Aufgaben geben.<br />
Daraus folge in<strong>de</strong>s nicht, dass sich in <strong>de</strong>r Vorbereitung etwas verän<strong>de</strong>re. Die<br />
Aufgaben wür<strong>de</strong>n auf einem Niveau gestellt, das auch weiterhin <strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>n Rahmenlehrplänen<br />
zu erwarten<strong>de</strong>n Leistungsstand <strong>de</strong>r Schüler entspreche.<br />
Natürlich be<strong>de</strong>ute es eine Umstellung, wenn man die Oberstufe von zwei Leistungskursen<br />
auf fünf Kurse mit erhöhtem Niveau verän<strong>de</strong>re. Allerdings bekämen die Lehrkräfte<br />
dabei auch eine Unterstützung. Gleichwohl erfor<strong>de</strong>re dieser Anpassungsprozess<br />
eine gewisse Zeitspanne.<br />
Generell halte sie ein län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>s Abitur für einen wichtigen Beitrag, gera<strong>de</strong><br />
auch im Hinblick auf Vergleichbarkeit und spätere Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r Universität.<br />
Man wolle schließlich <strong>de</strong>n Provinzialismus in Bezug auf die Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r Abschlüsse<br />
aufgeben.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 29<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Auch die erwähnte Initiative <strong>de</strong>r sechs Län<strong>de</strong>r ab 2015 und die KMK-Richtlinien ab<br />
2017 enthielten nur einen gewissen Teil an Gemeinsamkeiten, <strong>de</strong>r von län<strong>de</strong>rspezifischen<br />
Aufgaben flankiert wer<strong>de</strong>n solle. Im Grun<strong>de</strong> wer<strong>de</strong> versucht, das Verfahren,<br />
das mit Berlin vereinbart wor<strong>de</strong>n sei, perspektivisch zu entwickeln. Man verfüge in<strong>de</strong>s<br />
über ausgezeichnete Ressourcen mit <strong>de</strong>m gemeinsame Lan<strong>de</strong>sinstitut und <strong>de</strong>n dort<br />
entwickelten gemeinsamen Schwerpunkten. Deshalb halte sie es für sinnvoll, diesen<br />
Kernbestand zu belassen und zu flankieren. Selbstverständlich müsse dieser Prozess<br />
kommuniziert wer<strong>de</strong>n, allerdings seien die Verhandlungen mit Berlin noch nicht abgeschlossen.<br />
Man wer<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>r Gespräche <strong>de</strong>n Dialog mit allen<br />
Beteiligten fortführen und auch <strong>de</strong>n Ausschuss regelmäßig über <strong>de</strong>n aktuellen Sachstand<br />
informieren.<br />
Frau Hillerich (MBJS) ergänzt in Bezug auf die angemerkten Schwierigkeiten in <strong>de</strong>r<br />
Umsetzung <strong>de</strong>r neuen Struktur, dass man im Regelfall von <strong>de</strong>n Schulräten über das<br />
Auftreten wesentlicher Probleme informiert wer<strong>de</strong>. Im März 2013 fin<strong>de</strong> eine Dienstberatung<br />
<strong>de</strong>r Schulräte statt und sie wer<strong>de</strong> die für die gymnasiale Oberstufe zuständigen<br />
Schulräte im Vorfeld bitten, Informationen in Ihrem Bereich zu sammeln, damit<br />
man sich einen Überblick verschaffen könne. Es sei wichtig, bereits am Anfang auf<br />
sich abzeichnen<strong>de</strong> Entwicklungen zu achten, allerdings befin<strong>de</strong> man sich <strong>de</strong>rzeit<br />
noch im ersten Halbjahr <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Jahrgangs. Die Schülerinnen und Schüler<br />
und auch die Lehrkräfte hätten danach noch drei weitere Halbjahre Zeit um zu klären,<br />
wie sie mit <strong>de</strong>r neuen Struktur zurechtkämen.<br />
Die Schulzeitverkürzung am Gymnasium wer<strong>de</strong> nach ihrer Erfahrung an <strong>de</strong>n Schulen<br />
offensichtlich sehr unterschiedlich wahrgenommen. Bei <strong>de</strong>n Abiturauswertungen habe<br />
man gesehen, dass die Ergebnisse insgesamt uneinheitlich ausgefallen seien. An<br />
manchen Schulen habe es überhaupt keine Differenz zwischen <strong>de</strong>m 12- und <strong>de</strong>m<br />
13-jährigen Bildungsgang gegeben, an an<strong>de</strong>ren Schulen sei hingegen eine Differenz<br />
entstan<strong>de</strong>n. Es sei bekannt, dass sowohl die Schulen als auch die Lehrkräfte sich<br />
qualitativ unterschie<strong>de</strong>n. Man bemühe sich, dieses Problem im Blick zu behalten und<br />
mit <strong>de</strong>n Lehrkräften darüber sprechen, inwieweit die individuellen Bewertungsgrundsätze<br />
angemessen seien o<strong>de</strong>r gegebenenfalls an<strong>de</strong>rs justiert wer<strong>de</strong>n müssten.<br />
Herr Seelbach (Lan<strong>de</strong>selternrat) bittet darum, <strong>de</strong>n Schülerinnen und Schülern <strong>de</strong>s<br />
Jahrgangs, <strong>de</strong>r durch zwei Reformen beson<strong>de</strong>rs hart betroffen sei, Hilfe und Unterstützung<br />
zukommen zu lassen und verweist auf <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Numerus Clausus. Er<br />
habe versucht, die Stimmung zu übermitteln und stimme im Grundsatz zu, dass die<br />
Umsetzung von Reformen einen gewissen zeitlichen Rahmen benötige. Allerdings<br />
befän<strong>de</strong>n sich die Jugendlichen im 11. Schuljahr in einer sehr konkreten und komplizierten<br />
Situation und seien zu Recht besorgt, dass sie von <strong>de</strong>n Auswirkungen <strong>de</strong>r<br />
Reform beson<strong>de</strong>rs hart betroffen wären.<br />
Abgeordnete Frau Blechinger (CDU) merkt an, dass die Diskussion ihre Erfahrungen<br />
bestätigt habe, dass die Annahme, die Kurse mit erhöhtem Anfor<strong>de</strong>rungsniveau hätten<br />
kein geringeres Leistungspotenzial als die bisherigen Leistungskurse, unrealistisch<br />
sei.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 30<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Natürlich lernten an einem Gymnasium Schüler, die über ein höheres Leistungspotenzial<br />
verfügten, aber es sei ebenfalls bekannt, dass es mathematisch-begabte und<br />
sprachlich-begabte Schüler gebe. Auch in <strong>de</strong>n Leistungskursen habe die Spanne von<br />
<strong>de</strong>n Noten 1 bis 4 gereicht. Wenn man nunmehr noch die Schüler, die gar nicht dieses<br />
Fach anstrebten, weil sie eher künstlerische o<strong>de</strong>r sprachliche Interessen hätten,<br />
in diesem Kurs auf erhöhtem Anfor<strong>de</strong>rungsniveau habe, könne man mitnichten vergleichbare<br />
Leistungen erreichen. Im Übrigen könne auch <strong>de</strong>r Vergleich mit vergangenen<br />
Abiturprüfungen diese Schüler nicht trösten, <strong>de</strong>nn es gehe allein darum, ob diese<br />
- ausgedrückt in <strong>de</strong>r Abiturnote - unter ihrem potenziellen Leistungsniveau blieben. Im<br />
Falle eines Numerus Clausus komme es auf je<strong>de</strong>s Zehntel <strong>de</strong>r Abiturnote an, insofern<br />
könne sie die geäußerte Unruhe und Sorge sehr gut verstehen.<br />
Insofern schließe sie sich <strong>de</strong>m Appell von Herrn Seelbach an und for<strong>de</strong>re das Ministerium<br />
auf, das Augenmerk auf eine umfassen<strong>de</strong> und verlässliche Information <strong>de</strong>r<br />
Schülerinnen und Schüler, Lehrer sowie Eltern zu richten, um zu vermei<strong>de</strong>n, dass<br />
weitere Missverständnisse entstün<strong>de</strong>n.<br />
Abgeordnete Frau Große (DIE LINKE) stellt fest, dass eine große Übereinstimmung<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r These bestehe, dass man eine an<strong>de</strong>re gymnasiale Oberstufe brauche.<br />
Zum einen strebe man eine höhere Beteiligung an Kursen mit erhöhtem Anfor<strong>de</strong>rungsniveau<br />
an, zum an<strong>de</strong>ren müsse man sich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mografischen Entwicklung stellen,<br />
die bedinge, dass man sich ein ausdifferenziertes Kurssystem in Zukunft nicht<br />
mehr leisten könne.<br />
Aus diesen zwei Grün<strong>de</strong>n habe man sich letztlich für die an<strong>de</strong>ren Stun<strong>de</strong>nvolumina<br />
als Berlin entschie<strong>de</strong>n, ein Weg, <strong>de</strong>n auch an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r, wie zum Beispiel<br />
Sachsen-Anhalt, beschritten. Sie habe in <strong>de</strong>r zum Teil sehr erregten Diskussion keine<br />
Stimmen vernommen, die eine Abkehr von <strong>de</strong>m System mit <strong>de</strong>n fünf Kursen mit erhöhtem<br />
Anfor<strong>de</strong>rungsprofil for<strong>de</strong>rten. In<strong>de</strong>s gebe es offensichtlich beträchtliche Verwerfungen<br />
an <strong>de</strong>n Schulen und die Umsetzung <strong>de</strong>s Pflichtprogramms an allen Schulen<br />
in <strong>de</strong>m verfügbaren Zeitrahmen wer<strong>de</strong> angezweifelt.<br />
In dieser Phase genüge es aus ihrer Sicht nicht, mit <strong>de</strong>n Schulräten zu re<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn<br />
es sei erfor<strong>de</strong>rlich, schnellstmöglich die Schulleitungen und Leiter <strong>de</strong>r Fachkonferenzen<br />
in die Diskussion einzubeziehen. Sie halte es zu<strong>de</strong>m für notwendig, <strong>de</strong>n<br />
Begriff <strong>de</strong>r gemeinsamen Anfor<strong>de</strong>rungen näher zu <strong>de</strong>finieren und verweise insoweit<br />
auf persönliche Erfahrungen mit <strong>de</strong>m Zentralabitur in <strong>de</strong>r DDR, <strong>de</strong>ssen Bewertung<br />
wesentlich vom individuellen Anfor<strong>de</strong>rungsniveau <strong>de</strong>r einzelnen Lehrkräfte abgehangen<br />
habe. Sie rege daher an, sich von <strong>de</strong>m Fetisch <strong>de</strong>s zentralen Abiturs mit i<strong>de</strong>ntischem<br />
Erwartungshorizont auch philosophisch zu trennen, <strong>de</strong>nn je<strong>de</strong>r Schüler habe<br />
einen an<strong>de</strong>ren Zugang und auch je<strong>de</strong>r Lehrer sei individuell verschie<strong>de</strong>n. Eine absolute<br />
Vergleichbarkeit könne man in <strong>de</strong>r Realität nicht erreichen. Selbstverständlich<br />
stehe am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Numerus Clausus als Scharfrichter für <strong>de</strong>n Erwerb eines Zugangs,<br />
aber dazwischen gebe es, wie überall im Leben, Spielräume.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 31<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Abgeordneter Günther (SPD) konstatiert, dass es wie überall auch in <strong>de</strong>r Bildungspolitik<br />
Trends gebe. Der aktuelle Trend sehe vor, dass eine umfassen<strong>de</strong> Vergleichbarkeit<br />
hergestellt wer<strong>de</strong>n solle. An <strong>de</strong>m Beispiel Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> könne man erkennen,<br />
dass die wesentlichen Probleme im Detail lägen. Im Vergleich zum DDR-System<br />
habe es sich ohnehin nie um ein gemeinsames Abitur im engeren Sinne gehan<strong>de</strong>lt,<br />
weil das assoziiere, dass genau zum selben Zeitpunkt an unterschiedlichen Orten die<br />
i<strong>de</strong>ntischen Aufgaben gestellt wür<strong>de</strong>n. Etwas Vergleichbares plane in<strong>de</strong>s niemand.<br />
Ein sogenanntes „Deutschland-Abitur“, wie einmal von <strong>de</strong>r CDU-Fraktion in einem<br />
Antrag gefor<strong>de</strong>rt, sei unrealistisch. Mit Blick auf die Zukunft aber müsse man sagen,<br />
dass es sinnvoll sei, wenn sich <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>de</strong>m Trend <strong>de</strong>r Vereinheitlichung im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Vereinheitlichung von Standards und Schwerpunktsetzungen stellen wür<strong>de</strong>.<br />
Insofern solle nicht von einem gemeinsamen Abitur, son<strong>de</strong>rn eher von gemeinsamen<br />
Standards im Rahmen eines Aufgabenpools gesprochen wer<strong>de</strong>n, um das Gefühl von<br />
Vergleichbarkeit zu assoziieren. Er meine, dass <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> keinen Son<strong>de</strong>rweg beschreiten<br />
und sich <strong>de</strong>m Trend entgegenstellen, aber auch kein Vorreiter sein solle und<br />
begrüße es, dass ein Schritt zur Seite gegangen wer<strong>de</strong>.<br />
Abgeordneter Büttner (FDP) beklagt, dass man solange im Nebel stochere, bis man<br />
sich auf eine einheitliche Definition von Begriffen wie Vergleichbarkeit o<strong>de</strong>r Differenzierung<br />
geeinigt habe und konstatiert ein beträchtliches Kommunikationsproblem.<br />
Ihm gehe es ohnehin weniger um Vergleichbarkeit als vielmehr um faire Bedingungen<br />
für alle.<br />
Wenn man feststelle, dass es unterschiedliche Ausgangsbedingungen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
und in Berlin gebe, dann müsse man zu <strong>de</strong>m Schluss kommen, dass ein Problem<br />
bestehe und unter diesen Bedingungen eine gemeinsame Abiturprüfung nicht<br />
möglich sei. Das eigentliche Ziel in dieser gesamtstaatlichen Diskussion sei die Gewährleistung<br />
von Mobilität gewesen, daher begrüße er es, dass die KMK endlich aufgewacht<br />
sei und das Problem erkannt habe.<br />
Vor diesem Hintergrund bitte er um eine Bewertung <strong>de</strong>r Initiative <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Bayern,<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen und Sachsen in Bezug auf gemeinsame Bildungsstandards und Anerkennung<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Lehramtsabschlüsse. Davon abgesehen halte er es für absolut<br />
normal, dass man angesichts unterschiedlicher Bedingungen zunächst erst<br />
einmal die Unterrichtsvolumina anpassen müsse. Selbstverständlich seien <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er<br />
Schülerinnen und Schüler benachteiligt, dabei spiele es keine Rolle, ob <strong>de</strong>r<br />
Unterschied 70 o<strong>de</strong>r 80 Stun<strong>de</strong>n betrage.<br />
Wenn man diesen Weg beschreiten, die gemeinsamen Bildungsstandards weiter fortführen<br />
und mehr Vergleichbarkeit und Mobilität gewährleisten wolle, dann müsse dies<br />
unter gleichen und fairen Bedingungen erfolgen, was eine Anpassung <strong>de</strong>r Unterrichtsvolumina<br />
bedinge.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 32<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Ministerin Frau Dr. Münch stellt erneut fest, dass ein beträchtlicher Informationsund<br />
Kommunikationsbedarf bestehe. In Bezug auf die Initiative <strong>de</strong>r drei Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r<br />
sei festzuhalten, dass es hierbei nicht um ein gemeinsames Abitur, son<strong>de</strong>rn um eine<br />
wechselseitige Anerkennung <strong>de</strong>r Lehramtsabschlüsse <strong>de</strong>s Studiums gehe. Dies praktiziere<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bereits seit geraumer Zeit und benötige hierzu im Übrigen keinen<br />
komplexen multilateralen Staatsvertrag. Die KMK bewege sich spätestens seit PISA<br />
intensiv, insofern könne man nicht sagen, dass die KMK nunmehr aufgewacht sei.<br />
Selbstverständlich sei es wichtig, so schnell wie möglich alle Beteiligten grundlegend<br />
zu informieren, hierin stimme sie allen Diskutanten ausdrücklich zu. Man habe bereits<br />
zwischen <strong>de</strong>n Jahren und zu Jahresbeginn intensive Gespräche geführt und wer<strong>de</strong><br />
am Freitag die Schulamtsleiter über die verän<strong>de</strong>rteren Abiturprüfungsaufgabenstellungen<br />
informieren. Es sei vorgesehen, alle Schulen schriftlich zu informieren und<br />
man überlege, auch die Fachkonferenzen einzubeziehen, sobald hinreichen<strong>de</strong> Klarheit<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r jeweiligen Aufgaben bestehe. Sie halte es für außeror<strong>de</strong>ntlich<br />
wichtig, dass es einen direkten Informationsfluss gebe und dass es da nicht zu weiteren<br />
Missverständnissen komme.<br />
Im Übrigen hätten die Abgeordneten Frau Große (DIE LINKE) sowie<br />
Herr Günther (SPD) zutreffend ausgeführt, dass die Herstellung einer absoluten Vergleichbarkeit<br />
eine utopische Vorstellung sei. Deshalb gehe die Entwicklung in eine<br />
an<strong>de</strong>re Richtung. Man habe gemeinsame Bildungsstandards mit allen Län<strong>de</strong>rn als<br />
Zielvorgaben <strong>de</strong>finiert. Auf <strong>de</strong>r Grundlage dieser Standards sei es sinnvoll, gemeinsame<br />
Prüfungsaufgaben zu formulieren. Diese wür<strong>de</strong>n in<strong>de</strong>s immer nur einen Teil <strong>de</strong>s<br />
Spektrums betreffen. Die Zusammenarbeit mit Berlin beruhe auf <strong>de</strong>n seit vielen Jahren<br />
bestehen<strong>de</strong>n gemeinsamen Voraussetzungen. Wegen <strong>de</strong>r strukturellen Unterschie<strong>de</strong><br />
stelle man flankierend län<strong>de</strong>rspezifische zusätzliche Aufgaben. Insofern sei<br />
das, was man ab <strong>de</strong>m kommen<strong>de</strong>n Jahr vorhabe, vergleichbar mit <strong>de</strong>n Initiativen <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m Bestreben, eine höhere Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r Abschlüsse zu erzielen,<br />
ohne dabei zu einer absoluten Gleichschaltung zu kommen.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bedankt sich für <strong>de</strong>n umfassen<strong>de</strong>n Bericht, die Beiträge <strong>de</strong>r Gäste<br />
und die konstruktive Diskussion. Er bedankt sich bei <strong>de</strong>n Vertretern <strong>de</strong>r Interessengruppen<br />
für ihre Bereitschaft, <strong>de</strong>m Ausschuss zur Verfügung zu stehen und leitet zum<br />
Tagesordnungspunkt 3 über.<br />
Zu TOP 3:<br />
Schriftlicher Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und<br />
Sport zur Umsetzung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetzes - Bun<strong>de</strong>sför<strong>de</strong>rung<br />
„Frühe Hilfen“ - sowie Vorstellung <strong>de</strong>s Konzeptes<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> erinnert daran, dass die Ministerin bereits in <strong>de</strong>r 35. Sitzung am<br />
8. November 2012 die wesentlichen Eckpunkte hierzu umrissen habe und verweist<br />
auf <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n ausführlichen Bericht.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 33<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Ministerin Frau Dr. Münch ergänzt, das Gesamtkonzept sowie die För<strong>de</strong>rgrundlage<br />
seien bereits mehrfach angesprochen wor<strong>de</strong>n.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstütze die<br />
Kooperation und Information im Bereich <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rschutzes und för<strong>de</strong>re seit <strong>de</strong>m<br />
1. Januar 2012 <strong>de</strong>n Auf- und Ausbau <strong>de</strong>r Netzwerke „Frühe Hilfen“ sowie <strong>de</strong>n Einsatz<br />
von Familienhebammen auf <strong>de</strong>r Grundlage einer auf vier Jahre befristeten Bun<strong>de</strong>sratsinitiative.<br />
Das Programm sei im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 mit<br />
45 Millionen Euro sowie in <strong>de</strong>n Jahren 2014 und 2015 mit jeweils 51 Millionen Euro<br />
ausgestattet wor<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Befristung wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bund einen Fonds zur<br />
Sicherstellung <strong>de</strong>r Netzwerke „Frühe Hilfen“ und <strong>de</strong>r psychosozialen Unterstützung<br />
von Familien einrichten, für <strong>de</strong>n jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stün<strong>de</strong>n,<br />
was eine Verstetigung auf einem hohen Niveau be<strong>de</strong>ute.<br />
Bund und Län<strong>de</strong>r hätten hierzu eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die das<br />
Ziel <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sratsinitiative näher beschreibe.<br />
Einschlägige För<strong>de</strong>rbereiche seien insbeson<strong>de</strong>re die Netzwerke mit Zuständigkeit für<br />
„Frühe Hilfen“, <strong>de</strong>r Einsatz von Familienhebammen sowie die Einbeziehung ehrenamtlichen<br />
Engagements in <strong>de</strong>n Kontext <strong>de</strong>r „Frühen Hilfen“. Hierzu bestün<strong>de</strong>n auch in<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> entsprechen<strong>de</strong> Netzwerke.<br />
Die Län<strong>de</strong>r erarbeiteten gemäß Artikel 10 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung ein Gesamtkonzept<br />
für die För<strong>de</strong>rbereiche, nach <strong>de</strong>m die Bun<strong>de</strong>smittel durch die Län<strong>de</strong>r an die<br />
Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet wür<strong>de</strong>n. Ferner entwerfe man im Einvernehmen<br />
mit <strong>de</strong>m Bund die Grundsätze für die För<strong>de</strong>rung. Das Gesamtkonzept sowie<br />
die För<strong>de</strong>rgrundsätze seien vorab auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sebene mit <strong>de</strong>n für die Bereiche Soziales<br />
sowie Gesundheit zuständigen Ministerien, <strong>de</strong>n kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>n Jugendämtern beraten wor<strong>de</strong>n.<br />
Man habe in diesem Zuge <strong>de</strong>n Jugendämtern empfohlen, die Mittel für das Jahr 2012<br />
insbeson<strong>de</strong>re für die Entwicklung und Kommunikation <strong>de</strong>r regionalen Fachkonzepte<br />
auf <strong>de</strong>r örtlichen Ebene einzuplanen.<br />
Am 23. Oktober 2012 habe das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium das Gesamtkonzept<br />
und die För<strong>de</strong>rgrundsätze <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s bestätigt. Am Tag darauf sei die Bekanntgabe<br />
<strong>de</strong>s Gesamtkonzeptes sowie <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rgrundsätze an die Jugendämter erfolgt.<br />
Für das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wer<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Zeitraum von 2012 bis 2015 eine Summe<br />
von jährlich 3,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen; davon abweichend für das<br />
Jahr 2012 ein Betrag in Höhe von 960 000 Euro. Dabei entfielen auf die Kommunen<br />
810 000 Euro sowie für die Koordination auf Lan<strong>de</strong>sebene 120 000 Euro, ferner für<br />
die Qualifizierung auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sebene 30 000 Euro.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 34<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Für die Koordination auf Lan<strong>de</strong>sebene för<strong>de</strong>re man insgesamt zwei Stellen, eine Stelle<br />
bei <strong>de</strong>r Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz für Netzwerkarbeit und Evaluation sowie eine weitere<br />
Stelle beim Kompetenzzentrum „Frühe Hilfen“ beim Familienzentrum an <strong>de</strong>r<br />
Fachhochschule Potsdam. Die Mittel für die Qualifizierung auf Lan<strong>de</strong>sebene setze<br />
man insbeson<strong>de</strong>re für die Weiterbildung von Familienhebammen ein, da es in diesem<br />
Bereich bisher keine festen Programme gegeben habe.<br />
Am 5. November 2012 habe im SFBB eine Fachveranstaltung zur Umsetzung <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sinitiative mit intensiver Beteiligung <strong>de</strong>r Jugendämter stattgefun<strong>de</strong>n, an <strong>de</strong>r<br />
auch die koordinieren<strong>de</strong> Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz und das Kompetenzzentrum „Frühe<br />
Hilfen“ beteiligt gewesen seien. Die Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz habe im Übrigen bereits<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Praxisbegleitsystems eine aktive Antragsberatung bei <strong>de</strong>n Jugendämtern<br />
angeboten und durchgeführt.<br />
Beim Lan<strong>de</strong>sjugendamt seien nach aktuellem Stand im vergangenen Jahr insgesamt<br />
16 Zuwendungsanträge eingegangen. Die Jugendämter <strong>de</strong>r Landkreise Barnim und<br />
Spree-Neiße hätten keine Anträge für 2012 gestellt. Das Jugendamt <strong>de</strong>r Stadt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/Havel<br />
habe zwar Mittel beantragt, diese aber im Jahr 2012 nicht mehr abgerufen.<br />
Die drei För<strong>de</strong>rgrundsätze seien in <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Anträgen berücksichtigt wor<strong>de</strong>n,<br />
wobei die Mittel im vergangenen Jahr angesichts <strong>de</strong>r kurzen Zeiträume vorrangig für<br />
die Entwicklung von Konzepten eingesetzt wür<strong>de</strong>n. Dabei zeige sich, dass die kommunalen<br />
Konzepte für „Frühe Hilfen“ sehr gut auf die bereits geschaffenen Strukturen<br />
und Instrumente im Kin<strong>de</strong>rschutz aufbauen könnten.<br />
Der Einsatz von Familienhebammen sei für viele ein völlig neues Instrument, das in<br />
dieser Form im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> nur in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/Havel sowie im Landkreis Elbe-Elster<br />
praktiziert wer<strong>de</strong>.<br />
Im Laufe <strong>de</strong>s Jahres 2013 seien genauere Aussagen zum Aufbau und zum Ausbau<br />
<strong>de</strong>r „Frühen Hilfen“ möglich, weshalb sie anbiete, <strong>de</strong>n Ausschuss nach <strong>de</strong>r Vorlage<br />
vali<strong>de</strong>r Daten erneut zu informieren.<br />
Abgeordnete Frau Blechinger (CDU) bezieht sich auf <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n schriftlichen<br />
Bericht und stellt fest, dass aufgrund <strong>de</strong>r Regelungen <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rschutzgesetzes zusätzliche<br />
Kosten auf die Kommunen zukämen. Sie nenne als Beispiele die Qualitätsentwicklung<br />
als Bestandteil <strong>de</strong>r Gesamtverantwortung <strong>de</strong>r Träger sowie <strong>de</strong>n Rechtsanspruch<br />
auf Beratung für alle, die mit Kin<strong>de</strong>rn arbeiteten. Es han<strong>de</strong>le sich dabei zum<br />
Teil um Konkretisierungen, aber auch um neue Anfor<strong>de</strong>rungen, die sich aus <strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>r-<br />
und Jugendschutzgesetz ergäben. Für die Kommunen entstün<strong>de</strong> das Problem,<br />
wie diese neuen Anfor<strong>de</strong>rungen finanziert wer<strong>de</strong>n sollten. Sie bezweifle, dass die<br />
För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hierfür herangezogen wer<strong>de</strong>n könnten, da diese eine an<strong>de</strong>re<br />
Zweckbestimmung hätten.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 35<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Sie könne in<strong>de</strong>s aus ihrem Heimatkreis Märkisch O<strong>de</strong>rland berichten, dass sich die<br />
Zahl <strong>de</strong>r Inobhutnahmen in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren verdoppelt habe und dass ein<br />
finanzieller Puffer für zusätzliche Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetz nicht<br />
vorhan<strong>de</strong>n sei. Daher möchte sie wissen, wie man mit diesem Problem ge<strong>de</strong>nke umzugehen.<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) bittet um eine kurze Einschätzung in<br />
Bezug auf die Zusammenarbeit <strong>de</strong>r Netzwerke „Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r“ sowie <strong>de</strong>r Familienhebammen.<br />
Bei ersteren han<strong>de</strong>le es sich um relativ neue Netzwerke, bei <strong>de</strong>nen<br />
sich insgesamt eine positive Entwicklung abzeichne, zumal sehr viel ehrenamtliches<br />
Engagement eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>. Dagegen gebe es in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> lediglich<br />
28 fachlich kompetente Familienhebammen, die zu<strong>de</strong>m nicht in allen Regionen <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s tätig seien.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch erklärt, die Netzwerke hätten sich mittlerweile in großen<br />
Teilen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s aufgebaut, verfolgten jedoch unterschiedliche Ansätze. Während<br />
die speziell geschulten Familienhebammen ihre professionelle Hilfe nur für einen begrenzten<br />
Zeitraum zur Verfügung stellten, wer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>n Netzwerken das Hauptaugenmerk<br />
auf ehrenamtliche Hilfestellungen in enger Kooperation mit Professionellen<br />
gelegt. Man blicke hierbei auf positive Erfahrungen zurück und habe daher intensiv<br />
mit <strong>de</strong>m Bund mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Anerkennung dieses Mo<strong>de</strong>lls verhan<strong>de</strong>lt. Im Grun<strong>de</strong><br />
wer<strong>de</strong> vor Ort entschie<strong>de</strong>n, welches Mo<strong>de</strong>ll man bevorzuge; in <strong>de</strong>r Regel sei nicht<br />
vorgesehen, bei<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>lle parallel anzubieten. In<strong>de</strong>s könnten sowohl Netzwerk als<br />
auch Familienhebammen aus <strong>de</strong>n dafür vorgesehenen Mitteln geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Übrigen sei es zutreffend, dass die Aufwendungen für die Kommunen in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
Jugendhilfe sowie Inobhutnahme gestiegen seien. In<strong>de</strong>s seien gera<strong>de</strong> diese<br />
För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r für ein präventives Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Kommunen vorgesehen. Gleichwohl<br />
könne nicht bestritten wer<strong>de</strong>n, dass dies einen gewissen administrativen Aufwand<br />
erfor<strong>de</strong>re. Man wer<strong>de</strong> die Situation sowie die hierzu anhängige Klage beobachten<br />
und im Bedarfsfall tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Herr Hilliger (MBJS) ergänzt, die Frage <strong>de</strong>r Konnexität habe in <strong>de</strong>r Diskussion zum<br />
Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetz bis in <strong>de</strong>n Vermittlungsausschuss hinein stets eine gewichtige<br />
Rolle gespielt. Er glaube nicht, dass in <strong>de</strong>n dortigen Verhandlungen davon<br />
ausgegangen wor<strong>de</strong>n sei, dass die Bun<strong>de</strong>sinitiative dazu genutzt wer<strong>de</strong>n könne,<br />
Mehrbedarfe abzufe<strong>de</strong>rn.<br />
Während <strong>de</strong>r Diskussion <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung habe sich die Situation ein<br />
wenig an<strong>de</strong>rs dargestellt, da diese zumin<strong>de</strong>st teilweise darauf abziele, zusätzliche<br />
über <strong>de</strong>n gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehen<strong>de</strong> Aufgaben einzubeziehen.<br />
Lediglich bei <strong>de</strong>r Koordination <strong>de</strong>r Netzwerke „Frühe Hilfen“ gebe es eine Überschneidung.<br />
Dort stehe eine Rechtspflicht im Gesetz und es sei eine Finanzierungsmöglichkeit<br />
aus <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative vorgesehen. Darüber hinausgehend sei eine<br />
Kompensation <strong>de</strong>r durch die Kreise geltend gemachten Kosten nicht vorgesehen, in<strong>de</strong>s<br />
befin<strong>de</strong> man sich wegen <strong>de</strong>r anhängigen verfassungsgerichtlichen Klage inso-
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 36<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
weit noch in einem schweben<strong>de</strong>n Verfahren. Man wer<strong>de</strong> das Ergebnis <strong>de</strong>r Klage sowie<br />
die Beantwortung <strong>de</strong>r verfassungsrechtlichen Fragen durch das Gericht abwarten<br />
und dann auf dieser rechtlich gesicherten Basis tätig wer<strong>de</strong>n. Die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Frage<br />
bestehe darin, ob die lan<strong>de</strong>sverfassungsrechtliche Konnexität auch im Falle eines<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzes Geltung entfalte.<br />
Bei <strong>de</strong>n Familienhebammen han<strong>de</strong>le es sich um ein sehr spezielles Angebot. Für <strong>de</strong>n<br />
einst erstrebten flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Einsatz habe jegliche Finanzierungsgrundlage<br />
gefehlt. Eine Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung von Familienhebammen in das Angebot <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Krankenversicherung sei seitens <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s abgelehnt wor<strong>de</strong>n. Nunmehr<br />
bestehe die Möglichkeit, Familienhebammen in einem kleineren Rahmen einzusetzen.<br />
Hierdurch entstehe auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite ein Steuerungsproblem, <strong>de</strong>nn es müsse<br />
entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wann und in welchen bedürftigen Familien ein Einsatz erfolgen<br />
solle. Hierzu müsse die Zusammenarbeit von Gesundheits- und Jugendhilfesystem<br />
intensiviert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Netzwerke hingegen seien generell präventiv angelegt, erreichten grundsätzlich<br />
alle Familien und hätten im Gegensatz zu <strong>de</strong>n Familienhebammen keinen <strong>de</strong>zidierten<br />
Kin<strong>de</strong>rschutzbezug.<br />
Abgeordnete Frau Blechinger (CDU) wen<strong>de</strong>t ein, das Netzwerk „Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r“<br />
sei nur dann sinnvoll, wenn die ehrenamtlichen Paten die Möglichkeit hätten, auf explizite<br />
Problemlagen hinzuweisen, um diese einer professionellen Lösung entwe<strong>de</strong>r<br />
durch Familienhebammen o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> soziale Dienste zuzuführen. Insofern<br />
könne sie die Äußerung, dass Netzwerke und Familienhebammen nicht parallel<br />
agierten, nicht nachvollziehen. Sie bezweifle, dass ehrenamtliche Netzwerkpaten -<br />
abgesehen von Ausnahmefällen - einen entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Einfluss auf das Erziehungsverhalten<br />
von Eltern ausübten.<br />
Sie stellt auf Nachfrage fest, dass Netzwerkpaten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung<br />
für Fahrtkosten erhielten. Sie fragt nach, inwiefern eine Zusammenarbeit<br />
<strong>de</strong>r eingangs erwähnten geför<strong>de</strong>rten zwei Stellen gewährleistet wer<strong>de</strong>, ob diese Stellen<br />
nicht besser an einem Ort zu konzentrieren seien und welche finanziellen Mittel<br />
die Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz zur Durchführung <strong>de</strong>r Koordination <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sför<strong>de</strong>rung<br />
„Frühe Hilfen“ sowie das Kompetenzzentrum <strong>de</strong>r Fachhochschule Potsdam zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>r Aufgaben erhielten.<br />
Herr Hilliger (MBJS) antwortet, man habe entschie<strong>de</strong>n, die für überregionale Aufgaben<br />
verfügbare Summe in Höhe von 120.000 Euro paritätisch aufzuteilen. Eine Zusammenführung<br />
<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Stellen wür<strong>de</strong> sich nur dann anbieten, wenn man gänzlich<br />
neue Aufgaben übernähme, was in<strong>de</strong>s nicht <strong>de</strong>r Fall sei, da man mit <strong>de</strong>m Programm<br />
an vorhan<strong>de</strong>ne Strukturen anknüpfe.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. <strong>37</strong><br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Zu TOP 4:<br />
Schriftlicher Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und<br />
Sport zur Umsetzung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rschutzgesetzes (§ 72 a<br />
SGB VIII) - Erweitertes Führungszeugnis für haupt- und ehrenamtliche<br />
Kräfte in <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />
Herr Hilliger (MBJS) führt aus, die Vereinbarung beruhe darauf, dass nach <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetz seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2012 auf <strong>de</strong>r Grundlage von Vereinbarungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n öffentlichen und <strong>de</strong>n freien Trägern <strong>de</strong>r Jugendhilfe erweiterte<br />
Führungszeugnisse für ehrenamtliche Kräfte in <strong>de</strong>r Jugendhilfe erfor<strong>de</strong>rlich seien.<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> habe, anknüpfend an hierzu auf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sebene geführte Fachdiskussionen,<br />
als eines <strong>de</strong>r ersten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r einen Vorschlag zur Operationalisierung<br />
unterbreitet und hierzu einen positiven Kommunikationsprozess mit <strong>de</strong>n kommunalen<br />
Spitzenverbän<strong>de</strong>n geführt. Man habe sich mit <strong>de</strong>n kommunalen Spitzen darauf<br />
verständigt, dass es sinnvoll erscheine, zwischen <strong>de</strong>n auf Lan<strong>de</strong>sebene tätigen<br />
freien Trägern zu differenzieren sowie auch die Träger zu berücksichtigen, die in mehreren<br />
Jugendamtsbereichen tätig wür<strong>de</strong>n. Das be<strong>de</strong>ute, dass auch Tätigkeiten, die<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Landkreises <strong>de</strong>s Sitzes <strong>de</strong>s jeweiligen Trägers geleistet wür<strong>de</strong>n, unter<br />
die abzuschließen<strong>de</strong> Vereinbarung fielen.<br />
In <strong>de</strong>r Folge habe es eine längere Diskussion mit <strong>de</strong>n Jugendämtern und <strong>de</strong>n freien<br />
Trägern dazu gegeben, wie man die Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen handhaben<br />
könne. Hierzu habe man sich letztlich auf einen Mittelweg geeinigt. Danach wer<strong>de</strong><br />
nicht vorgesehen, dass je<strong>de</strong>r ehrenamtlich Tätige ein erweitertes Führungszeugnis<br />
vorlegen solle, da dies vermutlich zu einer <strong>de</strong>utlichen Senkung <strong>de</strong>s Engagements<br />
führen könne. Ehrenamtliche Tätigkeiten seien zu einem großen Teil befristet und<br />
wür<strong>de</strong>n regelmäßig von einem gewissen Vertrauenstatbestand begleitet, was ein gewisses<br />
Restrisiko bedinge.<br />
Letztlich habe man sich darauf geeinigt, dass bei Vorliegen bestimmter Kriterien, wie<br />
zum Beispiel im Falle einer langfristigen Tätigkeit o<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>r professioneller<br />
Begleitung ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wer<strong>de</strong>n müsse. Darüber hinaus<br />
gebe es weitere Aspekte, die <strong>de</strong>r Träger berücksichtigen könne, um zu diesem<br />
Ergebnis zu kommen.<br />
Nach <strong>de</strong>n Diskussionen mit <strong>de</strong>n freien Trägern habe man zwei Son<strong>de</strong>rtatbestän<strong>de</strong><br />
herausgehoben. Zum einen gehe es um das ehrenamtliche Engagement von Eltern,<br />
beispielsweise im Kita-Bereich. Derartige Son<strong>de</strong>rsituationen im Sinne von Selbsthilfe<br />
seien zu berücksichtigen, da man nicht etwa von begleiten<strong>de</strong>n Eltern anlässlich eines<br />
Ausfluges einer Kin<strong>de</strong>rgartengruppe ein erweitertes Führungszeugnis verlangen könne.<br />
Gleichwohl müsse selbstverständlich ein Ehrenamtlicher, <strong>de</strong>r regelmäßig in <strong>de</strong>r<br />
Kita einmal in <strong>de</strong>r Woche am Nachmittag für fünf Kin<strong>de</strong>r ein Angebot unterbreite, ein<br />
Führungszeugnis vorlegen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 38<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Der zweite Son<strong>de</strong>rtatbestand betreffe <strong>de</strong>n zu beobachten<strong>de</strong>n schleichen<strong>de</strong>n Wechsel<br />
vom Engagement in einem Jugendverband hin zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Wenn<br />
beispielsweise ein seit Jahren engagierter 15-jähriger Pfadfin<strong>de</strong>r angebe, er traue es<br />
sich zu, mit 12-Jährigen zwei Tage zu wan<strong>de</strong>rn und zu zelten, dann sei es unverhältnismäßig,<br />
ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72 a SGB VIII zu verlangen. Diese<br />
zwei Erweiterungen gingen über die bun<strong>de</strong>sweite Diskussion hinaus und er sei erfreut,<br />
dass man sich auf diese Ausnahmetatbestän<strong>de</strong> habe einigen können.<br />
Insgesamt sei zu erwähnen, dass <strong>de</strong>r Haupteffekt dieser Diskussion darin bestehe,<br />
dass Menschen mit pädophilen Neigungen erkennen könnten, dass dieses Thema<br />
von <strong>de</strong>n Trägern wahrgenommen wer<strong>de</strong>. Deshalb wer<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Trägern eine konzeptionelle<br />
Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>m Thema erwartet. Die Träger hätten eine<br />
<strong>de</strong>utliche Bereitschaft zur Selbstverpflichtung gezeigt und dadurch ver<strong>de</strong>utlicht, dass<br />
Menschen mit pädophilen Neigungen nunmehr damit rechnen müssten, dass sehr<br />
genau hingeschaut wer<strong>de</strong>.<br />
Zu TOP 5:<br />
Information <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur<br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Fiskalpaktes - För<strong>de</strong>rung von U3-Ausbau<br />
Herr Hilliger (MBJS) erklärt, initial habe er berichten wollen, dass es nunmehr losgehe,<br />
allerdings könne er dies nicht, weil <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srat <strong>de</strong>m Fiskalpaktgesetz nicht zugestimmt<br />
habe, weil es offenbar mit an<strong>de</strong>ren, die Kita-Finanzierung nicht betreffen<strong>de</strong>n<br />
Artikel, Probleme gegeben habe.<br />
Nunmehr sei die Bun<strong>de</strong>sregierung am Zuge. Diese könne zwar <strong>de</strong>n Vermittlungsausschuss<br />
anrufen, habe in<strong>de</strong>s ver<strong>de</strong>utlicht, dass sie dies nicht zu tun ge<strong>de</strong>nke, son<strong>de</strong>rn<br />
beabsichtige, das gescheiterte Fiskalpaktgesetz aufzuteilen und unter an<strong>de</strong>rem einen<br />
eigenen Entwurf für die Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuungsfinanzierung zu erarbeiten.<br />
Ihm sei zu Ohren gekommen, dass bereits am 17. Januar 2013 auf <strong>de</strong>r Basis einer<br />
Initiative <strong>de</strong>r Regierungsfraktionen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>m alten Gesetzentwurf enthaltene Artikel<br />
zur Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuungsfinanzierung zur Grundlage einer 1. Lesung im Bun<strong>de</strong>stag<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n solle. Die 2. sowie 3. Lesung wür<strong>de</strong>n in einem beschleunigten Verfahren<br />
noch im Januar 2013 stattfin<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srat solle bereits im Februar<br />
2013 zustimmen. Unter Umstän<strong>de</strong>n könne man daher bereits En<strong>de</strong> Februar 2013<br />
über eine gesetzliche Grundlage verfügen, um das Programm in die Wege zu leiten.<br />
Es habe ferner eine Abstimmung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r untereinan<strong>de</strong>r gegeben, die darauf abzielte,<br />
im Gesetzgebungsverfahren eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Fristen zu erreichen. Das Programm<br />
sei gewissermaßen eng gestrickt und die Län<strong>de</strong>r wür<strong>de</strong>n gern einige <strong>de</strong>r enthaltenen<br />
Fristen um zwei Monate verschieben. Es gebe aus seiner Sicht begrün<strong>de</strong>te<br />
Zweifel, ob es gelingen könne, die Baumaßnahmen in <strong>de</strong>m gesetzten Zeitrahmen zu<br />
beginnen.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 39<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Die Jungendämter seien über das Programm informiert wor<strong>de</strong>n und hätten Kenntnis,<br />
dass es zusätzliche Mittel gebe, die nach Möglichkeit analog <strong>de</strong>r Verfahrensweise im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s abgelaufenen Programms eingesetzt wer<strong>de</strong>n sollten. Die Jugendämter<br />
seien aufgefor<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n, in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Trägern zu prüfen, welche<br />
Projekte sich als entwickelbar darstellten und kurzzeitig umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten.<br />
Man habe im Dezember 2012 die Dezernenten schriftlich informiert, unter welchen<br />
Bedingungen und mit welchen Beträgen zu rechnen sei und welche planerischen Voraussetzungen<br />
bestün<strong>de</strong>n. Der Gesetzentwurf sehe nämlich vor, dass bis zum<br />
30. Juni 2013 insgesamt 50 % <strong>de</strong>r Mittel gebun<strong>de</strong>n sowie beschie<strong>de</strong>n sein müssten.<br />
Nicht ausgeschöpfte Beträge unter 50% wür<strong>de</strong>n an an<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r verteilt. Dieser<br />
Passus nehme Bezug darauf, dass die Bun<strong>de</strong>sregierung die Absicht verfolge, nur<br />
diejenigen Län<strong>de</strong>r zu bedienen, die im Ausbau weit zurückgeblieben seien, woraus<br />
sich eine Ost-West-Diskussion entwickelt habe. Tatsächlich gebe es hierfür keinen<br />
Grund, da es West-Län<strong>de</strong>r gebe, die mit <strong>de</strong>m Ausbau bereits weit fortgeschritten seien<br />
und umgekehrt. Angesichts <strong>de</strong>r drohen<strong>de</strong>n Benachteiligung habe die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
<strong>de</strong>n genannten Kontrollmechanismus eingefügt, ihn allerdings mit <strong>de</strong>r relativ<br />
kurzen Frist versehen.<br />
Seitens <strong>de</strong>r Jugendämter vernehme er unterschiedliche Signale. Während einige Jugendämter<br />
mit <strong>de</strong>n übermittelten Beträgen auskämen, signalisierten an<strong>de</strong>re Probleme<br />
bei <strong>de</strong>r Umsetzung.<br />
Abgeordneter Büttner (FDP) bittet um Verifizierung, dass nicht die Träger selbst,<br />
son<strong>de</strong>rn die Landkreise, bzw. kreisfreien Städte informiert wor<strong>de</strong>n seien und dass bei<br />
<strong>de</strong>r Umsetzung die bisherigen Konditionen gelten wür<strong>de</strong>n.<br />
Herr Hilliger (MBJS) stellt klar, die bisherigen Konditionen sähen einen Zuschuss in<br />
Höhe von 90% <strong>de</strong>r Bausumme sowie einen 10%igen Eigenanteil vor, wobei interessant<br />
sei, dass viele Jugendämter im Rahmen <strong>de</strong>s Vorläuferprogramms einen höheren<br />
Eigenanteil geleistet hätten. Der Bund verlange in<strong>de</strong>s einen Nachweis für Eigenmittel<br />
in Höhe von 10 %. Man sei im Übrigen <strong>de</strong>shalb nicht an die Träger herangetreten,<br />
weil die Jugendämter ohnehin votieren müssten und eine wesentliche Funktion bei<br />
<strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Programms innehätten. Man sei davon ausgegangen, dass es<br />
sinnvoller sei, wenn die Information <strong>de</strong>r Träger, bei <strong>de</strong>nen Sanierungsbedarf bestehe,<br />
durch die zuständigen Jugendämter erfolge.<br />
Abgeordnete Frau Blechinger (CDU) merkt an, dass <strong>de</strong>r Brief an die Landkreise und<br />
kreisfreien Städte vom 13. Dezember 2013 datiere und kritisiert, dass dieser <strong>de</strong>m<br />
Ausschuss zur Vorbereitung auf die Sitzung nicht früher zugeleitet wor<strong>de</strong>n sei. Aufgrund<br />
dieses Briefes sei sie auf die sehr kurzen Fristen für die Kommunen aufmerksam<br />
gewor<strong>de</strong>n.<br />
Hinzu komme in<strong>de</strong>s ein weiteres Problem. Die Kommunen monierten, dass es zwar<br />
auch in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in Vorbereitung auf <strong>de</strong>n Rechtsanspruch einen erheblichen<br />
Ausbau <strong>de</strong>r Betreuung von unter 3-Jährigen gegeben habe, dass allerdings diese<br />
Kosten bisher ausschließlich aus Bun<strong>de</strong>s-, kommunalen sowie Trägermitteln finan-
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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ziert wor<strong>de</strong>n seien und dass das Land sich an <strong>de</strong>r Finanzierung nicht mit Lan<strong>de</strong>smitteln<br />
beteiligt habe. Die vom Bund anteilig ausgereichten Betreuungskosten für die neu<br />
geschaffenen Plätze seien nicht an die Kommunen durchgereicht wor<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn<br />
beim Land verblieben. Sie sehe in bei<strong>de</strong>n Fällen rechtliche Probleme im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Gebotes <strong>de</strong>r strikten Konnexität und möchte wissen, wie das Land ge<strong>de</strong>nke mit dieser<br />
Situation umzugehen.<br />
Herr Hilliger (MBJS) bittet um Verständnis für die Verzögerung bei <strong>de</strong>r Übermittlung<br />
<strong>de</strong>s genannten Schreibens, die ihre Ursache in <strong>de</strong>r Unklarheit über <strong>de</strong>n Zeitplan und<br />
<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Gesetzgebungsverfahrens gehabt habe. Nach <strong>de</strong>m Scheitern <strong>de</strong>s Gesetzentwurfes<br />
im Bun<strong>de</strong>srat sei eine gewisse Rechtsunsicherheit entstan<strong>de</strong>n.<br />
Bereits in Vorbereitung auf <strong>de</strong>n Rechtsanspruch ab <strong>de</strong>m 1. August 2013 habe es eine<br />
Erhöhung <strong>de</strong>r Versorgungsquoten gegeben. Offensichtlich habe es Bedarfe gegeben,<br />
die nicht befriedigt wor<strong>de</strong>n waren. In<strong>de</strong>s sei das Land durchaus im Rahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>szuschusses<br />
an <strong>de</strong>r Finanzierung beteiligt gewesen, da diese bei <strong>de</strong>r Steigerung<br />
die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Versorgungsquote berücksichtige. Allerdings sei zutreffend dargestellt<br />
wor<strong>de</strong>n, dass die Kosten durch die zusätzlichen Plätze entstan<strong>de</strong>n seien, und<br />
nach <strong>de</strong>r üblichen Verteilung in einen kommunalen Anteil, einen Elternanteil sowie<br />
einen Lan<strong>de</strong>santeil aufgeteilt wür<strong>de</strong>n.<br />
Es treffe ebenfalls zu, dass die Mittel, die <strong>de</strong>r Bund <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zur Verfügung gestellt<br />
habe, <strong>de</strong>m Haushalt insgesamt zugutekämen. Das Finanzministerium und die<br />
Lan<strong>de</strong>sregierung argumentierten, dass diese Mittel nicht unmittelbar für die Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n müssten, aber natürlich zur Refinanzierung <strong>de</strong>r<br />
Steigerungsraten im Kin<strong>de</strong>rtagesstättenbereich herangezogen wür<strong>de</strong>n.<br />
Ihm sei bekannt, dass die kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong> - insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Städteund<br />
Gemein<strong>de</strong>bund - die Auffassung vertrete, dass dieses Geld unmittelbar an die<br />
Gemein<strong>de</strong>n durchgereicht wer<strong>de</strong>n müsse. Dafür gebe es in<strong>de</strong>s keine rechtliche<br />
Grundlage. Ob in diesem Punkt noch einmal Konnexitätsfragen aufträten, wenn <strong>de</strong>r<br />
Rechtsanspruch geltend gemacht wer<strong>de</strong>, müsse man sehen. Bisher sei kein Verfahren<br />
anhängig.<br />
Zu TOP 6:<br />
Verschie<strong>de</strong>nes<br />
- Berichterstattung <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und<br />
Sport zu aktuellen bildungspolitischen Themen und Gesetzgebungsinitiativen<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> bittet um eine kurze Information zum aktuellen Stand bei <strong>de</strong>r Nichtschülerprüfung,<br />
einem Thema, das <strong>de</strong>n Ausschuss bereits vor einigen Monaten intensiv<br />
beschäftigt habe.
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Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
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Frau Schäfer (MBJS) nimmt Bezug auf einen Artikel in <strong>de</strong>r Märkischen O<strong>de</strong>rzeitung<br />
(MOZ) vom 8. Januar 2013 mit <strong>de</strong>m Titel „Streit um Ausbildung für Erzieher - Ministerium<br />
kritisiert Bildungsträger - Arbeitsagenturen wollen alternativen Weg nicht<br />
mehr finanzieren“ und erklärt, sie wolle die Möglichkeit nutzen, um in die Öffentlichkeit<br />
getragene Falschinformationen zu korrigieren und über <strong>de</strong>n aktuellen Stand <strong>de</strong>r<br />
Aufarbeitung <strong>de</strong>r Nichtschülerprüfung zu informieren. Der Ausschuss habe sich zuletzt<br />
im September 2012 mit <strong>de</strong>m Thema beschäftigt und das Ministerium habe seinerzeit<br />
ausführlich berichtet. Soweit in <strong>de</strong>m Artikel die Behauptung aufgestellt wer<strong>de</strong>,<br />
dass es sich um ein kollektives Versagen han<strong>de</strong>le und <strong>de</strong>r sprichwörtliche „Schwarze<br />
Peter“ von einer Instanz zur nächsten geschoben wer<strong>de</strong>, so han<strong>de</strong>le es sich um eine<br />
Falschaussage, <strong>de</strong>nn hiervon könne nicht die Re<strong>de</strong> sein.<br />
Fakt sei, dass sich zum Prüfungsverfahren 2012 insgesamt 170 Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmer angemel<strong>de</strong>t hätten. 150 Teilnehmer seien mit Stand 31. Januar 2012 zur<br />
Prüfung zugelassen wor<strong>de</strong>n. Von insgesamt 140 zur Prüfung angetretenen Teilnehmern<br />
hätten 51 die Prüfung bestan<strong>de</strong>n sowie 89 die Prüfung nicht bestan<strong>de</strong>n. Auch in<br />
einer Reihe von an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn wären vergleichbare Durchfallquoten zu verzeichnen.<br />
Einen Wi<strong>de</strong>rspruch über <strong>de</strong>n Bescheid über das Prüfungsergebnis hätten<br />
63 Prüfungsteilnehmer eingereicht. Die Bearbeitung <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rsprüche erfolge durch<br />
die Rechtsstelle <strong>de</strong>s Staatlichen Schulamtes Perleberg. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsverfahren<br />
sei in<strong>de</strong>s noch nicht abgeschlossen. Am 9. Januar 2013 seien 33 Wi<strong>de</strong>rsprüche abschließend<br />
bearbeitet gewesen, die in 21 Wi<strong>de</strong>rspruchsbeschei<strong>de</strong>n, 11 Einstellungen<br />
sowie einer Rücknahme mün<strong>de</strong>ten.<br />
Bezogen auf die Aussagen <strong>de</strong>s MOZ-Artikels sei anzumerken, dass zutreffend dargestellt<br />
wer<strong>de</strong>, dass sich Qualifizierungskurse von Bildungsträgern zur Vorbereitung<br />
von Umschülern auf eine Nichtschülerprüfung zum staatlich geprüften Erzieher o<strong>de</strong>r<br />
zur staatlich geprüften Erzieherin als nur wenig erfolgreich erwiesen hätten. Für einen<br />
Teil <strong>de</strong>r Prüfungsteilnehmer sei <strong>de</strong>r Weg über einen Qualifizierungskurs in Verbindung<br />
mit einem intensiven Selbststudium jedoch erfolgreich gewesen, daher bestehe in<br />
allen beruflichen Bildungsgängen auch weiterhin die Möglichkeit <strong>de</strong>r externen Prüfung.<br />
Es treffe in<strong>de</strong>s nicht zu, dass das MBJS Bildungsträger kritisiert habe. Gleichwohl<br />
habe das Ministerium darauf hingewiesen, dass sowohl die Auswahl <strong>de</strong>r Bildungsträger<br />
als auch die Auswahl <strong>de</strong>r Teilnehmer nicht in <strong>de</strong>r ministeriellen Verantwortung<br />
läge und somit seitens <strong>de</strong>s Ministeriums nicht gesteuert wer<strong>de</strong>n könnten. Angesichts<br />
<strong>de</strong>r geringen Erfolgsquote stelle sich diese Art von Qualifizierung als offensichtlich<br />
nicht ausreichend dar.<br />
Das MBJS halte in<strong>de</strong>s vielfältige Qualifizierungsangebote für geeignet, um künftige<br />
Erzieherinnen und Erzieher zu <strong>de</strong>n notwendigen Kompetenzen zu führen. Beispielhaft<br />
zu erwähnen sei die tätigkeitsbegleiten<strong>de</strong> Ausbildung zum Erzieher gemäß § 10<br />
Absatz 2 <strong>de</strong>r Kita-Personalverordnung.
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Zum Fachkräftebedarf sei anzumerken, dass regional durchaus ein Bedarf bestehe,<br />
allerdings dürften sich Träger nicht über mangeln<strong>de</strong> Bewerberzahlen wun<strong>de</strong>rn, wenn<br />
lediglich befristete Teilzeitstellen ausgeschrieben wür<strong>de</strong>n. Tatsächlich gebe es in<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> noch immer eine sehr hohe Quote an Teilzeitbeschäftigungen und die<br />
Vollzeitquote in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> rangiere mit einem Wert von 21 % im Bun<strong>de</strong>svergleich<br />
auf <strong>de</strong>m vorletzten Rang.<br />
Wenn also <strong>de</strong>r GEW-Vorsitzen<strong>de</strong> Fuchs <strong>de</strong>n schlechten Personalschlüssel bedauere,<br />
dann liege das nach ihrer Auffassung nicht unbedingt an <strong>de</strong>r mangeln<strong>de</strong>n Verfügbarkeit<br />
von Fachkräften, son<strong>de</strong>rn an <strong>de</strong>r Finanzierung. Übrigens habe die GEW die Öffnung<br />
<strong>de</strong>r Kitas für Seiteneinsteiger in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> kritisiert.<br />
In Vorbereitung <strong>de</strong>r Nichtschülerprüfung für das Jahr 2013 sei die Beratung verstärkt<br />
wor<strong>de</strong>n. Dazu gehörten unter an<strong>de</strong>rem Gespräche mit <strong>de</strong>n Antragstellern. Je<strong>de</strong>m Antragsteller,<br />
<strong>de</strong>r sich mit <strong>de</strong>m zuständigen Staatlichen Schulamt in Verbindung setze,<br />
wer<strong>de</strong> eine persönliche Beratung angeboten. Sei dies nicht gewünscht, führe man mit<br />
je<strong>de</strong>m potenziellen Antragsteller min<strong>de</strong>stens ein ausführliches Telefongespräch, in<br />
<strong>de</strong>m sehr <strong>de</strong>utlich über die Zugangsvoraussetzungen sowie im Abgleich über die<br />
persönlichen Voraussetzungen gesprochen wer<strong>de</strong>. Zu<strong>de</strong>m erörtere man gemeinsam<br />
mit <strong>de</strong>m Antragsteller das Gesamtproze<strong>de</strong>re, die Prüfungszeiträume sowie die sehr<br />
hohen Prüfungsanfor<strong>de</strong>rungen. Im Anschluss an ein solches Gespräch erhalte je<strong>de</strong>r<br />
Teilnehmer eine E-Mail, in <strong>de</strong>r die wesentlichen Punkte <strong>de</strong>s Gesprächs noch einmal<br />
zusammengefasst dargestellt seien und die Antragsunterlagen mit Hinweisen und<br />
einschlägigen Links übermittelt wür<strong>de</strong>n.<br />
Die Beratung <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Bildungseinrichtungen erfolge parallel. Darin enthalten<br />
seien <strong>de</strong>utliche Hinweise zu <strong>de</strong>n sehr hohen Prüfungsanfor<strong>de</strong>rungen, die Übersendung<br />
von umfassen<strong>de</strong>n Materialien sowie regelmäßige Absprachen von Einzelfällen<br />
und Verweise auf die Möglichkeit <strong>de</strong>r Direktausbildung an <strong>de</strong>n Oberstufenzentren<br />
o<strong>de</strong>r Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Diese Informationen verbin<strong>de</strong> man mit <strong>de</strong>r<br />
Bitte, sie <strong>de</strong>n Teilnehmern als günstige Alternative zu <strong>de</strong>n Vorbereitungskursen zu<br />
übermitteln.<br />
Für das Prüfungsverfahren 2013 lägen <strong>de</strong>m Staatlichen Schulamt Perleberg aktuell<br />
121 Anmeldungen vor. Die Prüfung <strong>de</strong>r Zulassungsvoraussetzung laufe <strong>de</strong>rzeit und<br />
solle im Februar 2013 abgeschlossen sein.<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) bedankt sich für die ausführliche und<br />
<strong>de</strong>tailreiche Darstellung.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> leitet zu einem Schreiben aus Neuruppin vom 18. Dezember 2013<br />
über, in <strong>de</strong>m es um die Einrichtung eines Leistungskurses im Fach Musik gehe. Er<br />
bittet um eine kurze Information hierzu.
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 43<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Frau Schäfer (MBJS) erläutert, man habe hierzu recherchiert. Es wer<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Mutter<br />
einer Schülerin moniert, dass am Karl-Friedrich-Schinkel Gymnasium kein Kurs<br />
auf erhöhtem Anfor<strong>de</strong>rungsniveau im Fach Musik eingerichtet wor<strong>de</strong>n sei. Man habe<br />
sich in diesem Zusammenhang an die zuständige Schulaufsicht sowie die Schulleitung<br />
gewandt mit <strong>de</strong>r Bitte um Prüfung. Sie weise in<strong>de</strong>s darauf hin, dass es in <strong>de</strong>r<br />
Zuständigkeit <strong>de</strong>r Staatlichen Schulämter liege, welche Kurse an welchem Standort<br />
eingerichtet wer<strong>de</strong>n könnten. Zu<strong>de</strong>m sei die Rechtslage zu beachten. Sie verweise<br />
auf die insoweit einschlägige Regelung <strong>de</strong>s § 6 GOSTV, nach <strong>de</strong>r sich das Kursangebot<br />
nach <strong>de</strong>m Wahlverhalten <strong>de</strong>r Schülerinnen und Schüler im Rahmen <strong>de</strong>r personellen<br />
und sächlichen Ressourcen <strong>de</strong>r jeweiligen Schule bestimme. Daraus folge,<br />
dass ein rechtlicher Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Kurses nicht bestehe.<br />
Sie verweise insoweit auch auf Ziffer 4 zu § 6 <strong>de</strong>r GOSTV, <strong>de</strong>r die Einzelheiten<br />
regele.<br />
Inwieweit diese Bestimmung möglicherweise verletzt wor<strong>de</strong>n sei, könne <strong>de</strong>rzeit noch<br />
nicht beurteilt wer<strong>de</strong>n. Man habe eine Frist zur Rückmeldung bis zum 11. Januar 2013<br />
gesetzt und wer<strong>de</strong> nach Vorlage <strong>de</strong>r Information umgehend die Eltern informieren.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> verweist auf ein Schreiben <strong>de</strong>s Kreisrates <strong>de</strong>r Lehrkräfte <strong>de</strong>s Landkreises<br />
Teltow-Fläming und stellt je<strong>de</strong>m Mitglied <strong>de</strong>s Ausschusses anheim, sich <strong>de</strong>r<br />
Thematik in <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>s Mandates zu widmen.<br />
Das Programm für die freiwillige Informationsreise <strong>de</strong>s Ausschusses zum Thema Jugendbeteiligung<br />
vom 21. bis 22. Februar 2013 befin<strong>de</strong> sich in <strong>de</strong>r Endabstimmung und<br />
wer<strong>de</strong> in Kürze übermittelt. Er bitte um Prüfung und Rückmeldung in Bezug auf inhaltliche<br />
Details <strong>de</strong>s Programms.<br />
Die Einladung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utsch-schwedischen Han<strong>de</strong>lskammer zu einer Studienreise<br />
nach Stockholm zum Thema frühkindliche Bildung in Schwe<strong>de</strong>n sei allem Mitglie<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>s Ausschusses übermittelt wor<strong>de</strong>n. Bisher hätten drei Mitglie<strong>de</strong>r Interesse an einer<br />
Teilnahme signalisiert. Er bitte um eine zeitnahe Rückmeldung an das Ausschussbüro<br />
für <strong>de</strong>n Fall, dass sich weitere Interessenten fän<strong>de</strong>n.<br />
Er stellt fest, dass keine Wortmeldungen vorlägen, bedankt sich für die konstruktive<br />
Mitarbeit und been<strong>de</strong>t die Sitzung.<br />
(Dieses <strong>Protokoll</strong> wur<strong>de</strong> durch Beschluss <strong>de</strong>s Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 GOLT in <strong>de</strong>r<br />
39. Sitzung am 14. März 2013 bestätigt.)
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 44<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Anlagen<br />
Anlage 1:<br />
Schreiben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendrings <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vom 17.12.2012 (zu<br />
TOP 1)<br />
Anlage 2: Schreiben <strong>de</strong>r NAJU vom 19.12.2012 (zu TOP 1)<br />
Anlage 3:<br />
Schreiben <strong>de</strong>r NAJU vom 03.01.2013 - Rechtliche Stellungnahme zur<br />
Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s Verkaufs (zu TOP 1)<br />
Anlage 4: Schreiben <strong>de</strong>s NABU Templin vom 05.01.2013 (zu TOP 1)<br />
Anlage 5: Antrag <strong>de</strong>r Fraktion GRÜNE/B90 vom 10.01.2013 (zu TOP 1)<br />
Anlage 6: Antrag <strong>de</strong>r Fraktion GRÜNE/B90 vom 10.01.2013 in <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Sitzung<br />
geän<strong>de</strong>rten Form (zu TOP 1)<br />
Anlage 7: Gesamtkonzept und För<strong>de</strong>rgrundsätze <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zur<br />
Umsetzung <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung „Bun<strong>de</strong>sinitiative Netzwerke<br />
Frühe Hilfen und Familienhebammen“ vom 10.10.2012 (zu TOP 3)<br />
Anlage 8:<br />
Anlage 9:<br />
Anlage 10:<br />
Verwaltungsvereinbarung „Bun<strong>de</strong>sinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und<br />
Familienhebammen 2012 bis 2015“ (zu TOP 3)<br />
Schreiben <strong>de</strong>s MBJS an die Kreise und kreisfreien Städte vom<br />
20.12.2012 (zu TOP 4)<br />
Schreiben <strong>de</strong>s MBJS an die Kreise und kreisfreien Städte vom<br />
13.12.2012 - Ausbau <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung für Kin<strong>de</strong>r unter drei<br />
Jahren nebst Anlagen (zu TOP 5)
An re t.) 1<br />
1 ut.L. d12<br />
5/91G<br />
Erledigt ... 4.e<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendring <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 1 Breite Straße 7a 1 14467<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
SPD Fraktion<br />
Frau Ina Muhß, MdL<br />
lan<strong>de</strong>sjugendring<br />
bran<strong>de</strong>nburg<br />
Breite Straße 7a 1 14467 Potsdam<br />
Tel.: 0331. 620 75 30 1 Fax: 0331. 620 75 38<br />
info@ljr-bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Bernd Mones<br />
Tel.: 0331. 620 75 32<br />
bernd.mones@ljr-bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Potsdam, <strong>de</strong>n 17.12.2012<br />
- per Mail -<br />
Sehr geehrte Frau Muhß,<br />
Wie uns vor wenigen Tagen bekannt wur<strong>de</strong>, hat die Stiftung Großes Waisenhaus, eine öffentlich-rechtliche<br />
Stiftung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r ehemaligen Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong> an private Käufer<br />
veräußert. Das Gelän<strong>de</strong> wird seit 2003 von <strong>de</strong>r Naturschutzjugend <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, einem Mitgliedsverband <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendringes, im Rahmen eines Pachtvertrages genutzt.<br />
Die Naturschutzjugend <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren sehr viele Projekte mit jungen<br />
Ehrenamtlichen, Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen sowie Freiwilligen Helfern in die Nutzbarmachung und Erhaltung<br />
<strong>de</strong>r Schlossgärtnerei investiert. Die Schlossgärtnerei wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Jahren <strong>de</strong>r wichtigste Ort <strong>de</strong>r<br />
naturkundlichen und ökologischen Bildung für <strong>de</strong>n Verband, die Seminarteilnehmer sowie hun<strong>de</strong>rte von<br />
jungen Freiwilligen. Der relativ kleine Jugendverband Naturschutzjugend hat die Schlossgärtnerei zu einem<br />
wichtigen Ort junger Menschen gemacht, die naturkundliches, ökologisches und nachhaltiges Engagement für<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einbringen möchten.<br />
Wir wissen, dass die Stiftung Großes Waisenhaus gehalten ist, Ihre Liegenschaften bestmöglich wirtschaftlich<br />
zu verwerten, um die Erträge <strong>de</strong>m Stiftungszweck, <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung insbeson<strong>de</strong>re Benachteiligter junger<br />
Menschen, zu zu führen.<br />
Wir halten jedoch in Abwägung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sinteressen, <strong>de</strong>r eine Stiftung öffentliche Rechts verbun<strong>de</strong>n sein<br />
muss, und <strong>de</strong>n rein wirtschaftlichen Interessen <strong>de</strong>r Stiftung nicht für vertretbar, ohne wirkliche Not<br />
ehrenamtliches Engagement, das auf Nachhaltigkeit gerichtet ist, die Grundlage zu entziehen.<br />
Uns ist nicht bekannt, wie hoch <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n privaten Käufern gezahlte Preis für das Gelän<strong>de</strong> ist, o<strong>de</strong>r gar wie<br />
viel mehr als die uns bekannten und mit 50.000 Euro weit über <strong>de</strong>m ermittelten Verkehrswert liegen<strong>de</strong>n<br />
Gebot <strong>de</strong>r Naturschutzjugend liegt. Wir gehen jedoch davon aus, dass allein die Höhe <strong>de</strong>s Differenzbetrages<br />
kein alleiniges Entscheidungsmerkmal für die Veräußerung sein kann.<br />
Wir bitten Sie daher, sich dafür einzusetzen, die Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong> als Ort gemeinnützigen Wirkens<br />
junger Menschen zu erhalten und die Stiftung Großes Waisenhaus zum Einlenken zu bewegen.<br />
www.ljr-bran<strong>de</strong>nbur -,7-717)
1j7C)<br />
lan<strong>de</strong>sjugendring<br />
bran<strong>de</strong>nburg<br />
Breite Straße 7a 1 14467 Potsdam<br />
Tel.: 0331. 620 75 30 1 Fax: 0331. 620 75 38<br />
info@lj r-bran<strong>de</strong>n burg. <strong>de</strong><br />
Wir unterstützen ausdrücklich das Anliegen <strong>de</strong>s NABU und <strong>de</strong>r Naturschutzjugend, in einen Dialogprozess<br />
einzutreten, um die Gewichtung von Lan<strong>de</strong>sinteresse und Stiftungsinteresse zu diskutieren und <strong>de</strong>utlich<br />
gegenüber privaten Verwertungsinteressen abzugrenzen, die an an<strong>de</strong>rem Ort in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ohne<br />
vergleichbaren Scha<strong>de</strong>n, verwirklicht wer<strong>de</strong>n können.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Bernd Mones<br />
Geschäftsführer<br />
www.1jr-bran<strong>de</strong>nburg717)
Naturschutzjugend LV <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
„Haus <strong>de</strong>r Natur"<br />
Lin<strong>de</strong>nstrasse 34<br />
EINGEGANGEN<br />
14467 Potsdam<br />
2 0. DEZ. 2012 .<br />
Anlage 2<br />
Erledigt<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Ausschuss für Jugend Bildung und Sport<br />
Postfach 60 10 64<br />
14410 Potsdam<br />
Fes-<br />
19. Dezember 2012<br />
Betrifft: Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses am 10.01.2013<br />
„Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong>"<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
in <strong>de</strong>r oben angegebenen Sitzung wird <strong>de</strong>r Verkauf unserer Naturwerkstatt in Gerswal<strong>de</strong><br />
durch die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam" an Privatleute hinterfragt.<br />
Wir bitten Sie, das beiliegen<strong>de</strong> Schriftstück zur Information an alle Ausschussmitglie<strong>de</strong>r<br />
weiterzuleiten.<br />
Vielen Dank!<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
im Auftrag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />
,7/71a(n<br />
Ne,<br />
Pec,<br />
en<strong>de</strong><br />
sverh,inet,..<br />
Claudia Günther reket. tete<br />
Jugendbildungsreferentint lizpee,434<br />
e. k enburg<br />
Naturschutzjugend Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> -Träger -e.V.<br />
Lin<strong>de</strong>nair. 34, 144E17 Potsdam<br />
Telefon : 03 31/ 201 55 75<br />
Fee: 03 31/ 201 55 78<br />
LGS@NAJLI-Bren<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Bankverbindung:<br />
Bank für Soziehkidsnhaft AG, Berlin<br />
BLZ 100 205 00<br />
Konto: 380 21 00<br />
Spen<strong>de</strong>n sind eleuedlch absetzbar I<br />
Dle rgalurachutzjugend Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Iel Träger <strong>de</strong>r<br />
aalen Jugendhilfe gemä3 § 75 Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhillegeeetz (KJHG1<br />
Der Naturschutzbund lat anerkannter Naturschutzverband<br />
nach § 20 Bun<strong>de</strong>sneturschutzgasetr (BNalechG).
NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Lin<strong>de</strong>nstraße 34 INABU<br />
14467 Potsdam<br />
Lan<strong>de</strong>sverbjnd <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Ae./ 4<br />
INAJU<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Frau Dr. Münch<br />
Ministerin für Bildung, Jugend ,Sport<br />
Heinrich-Mann-Allee 107<br />
14473 Potsdam<br />
Potsdam, 19.12.2012<br />
Verkauf <strong>de</strong>r Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong> <strong>de</strong>r NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Sehr geehrte Frau Dr. Münch,<br />
durch die Veröffentlichungen <strong>de</strong>r letzten Tage haben wir erfahren, dass die öffentlich-rechtliche<br />
Stiftung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> „Großes Waisenhaus zu Potsdam", <strong>de</strong>ren Stiftungszeck <strong>de</strong>r<br />
Fürsorge benachteiligter Jugendlicher gilt, das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r" Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong>" <strong>de</strong>r<br />
Naturschutzjugend (NAJU) an Privatleute verkauft hat.<br />
Wir bitten Sie, alle Möglichkeiten zu nutzen, um <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Kaufvertrages zu<br />
verhin<strong>de</strong>rn. Gemäß §12 Abs.2 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam",<br />
bedarf die Veräußerung <strong>de</strong>s Stiftungsvermögens <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Stiftungsbehör<strong>de</strong>.<br />
Gemäß §11 <strong>de</strong>r Satzung ist Stiftungsaufsicht die für die Jugendarbeit zuständige Ministerin.<br />
Durch <strong>de</strong>n Verkauf an die Privatleute wer<strong>de</strong>n Rechtsgrundsätze verletzt:<br />
<strong>de</strong>r nachweislich gemeinwohlorientierten Arbeit <strong>de</strong>r NAJU in Gerswal<strong>de</strong> wird eine<br />
offensichtlich private Nutzung vorgezogen. Im Hinblick auf <strong>de</strong>n Kaufpreis hat die<br />
Stiftung durchaus Flexibilität gezeigt, weil sie nicht das Höchstgebot berücksichtigt<br />
hat.<br />
auf das Angebot <strong>de</strong>r NAJU zu Nachverhandlungen im Kaufangebot vom 28.09.2012<br />
ist die Stiftung nicht eingegangen<br />
bei <strong>de</strong>r Beratung in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung in Gerswal<strong>de</strong>, welche nach Aussage <strong>de</strong>r<br />
Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam" große Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Verkaufsentscheidung besitzt, wur<strong>de</strong> das Gleichbehandlungsgebot und die<br />
Gemein<strong>de</strong>ordnung verletzt. Den Gemein<strong>de</strong>vertretern lag nur <strong>de</strong>r Projektvorschlag<br />
<strong>de</strong>r Privatleute, nicht aber das Konzept <strong>de</strong>r NAJÜ und <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Bieter vor. Die<br />
NAJU hatte auch keine Möglichkeit Stellung zu nehmen. Außer<strong>de</strong>m fand die<br />
Beratung in nicht- öffentlicher Sitzung statt.<br />
Da es sich bei <strong>de</strong>m vorgesehenen Verkauf nicht um eine Grundstücksangelegenheit<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn um eine Frage <strong>de</strong>r Ortsentwicklung han<strong>de</strong>lt, wii<strong>de</strong>rsprach<br />
die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung.<br />
die erheblichen Investitionen <strong>de</strong>r NAJU als Pächter <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s, die alle in enger<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam" vorgenommen<br />
wur<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n nun von <strong>de</strong>r Stiftung nicht berücksichtigt<br />
Wir sind <strong>de</strong>shalb überzeugt, dass schon aus Rechtsgrün<strong>de</strong>n die Genehmigung <strong>de</strong>s<br />
Kaufvertrages versagt wer<strong>de</strong>n muss.
Beschlossen wur<strong>de</strong> dieser Verkauf durch <strong>de</strong>n Stiftungsrat, <strong>de</strong>r ausschließlich aus Mitarbeitern <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sregierung unter <strong>de</strong>m Vorsitz <strong>de</strong>s Abteilungsleiters Jugendpolitik <strong>de</strong>s MBJS besteht. Die<br />
NAJU hatte ein über <strong>de</strong>m Verkehrswert liegen<strong>de</strong>s Angebot abgegeben und bei Bedarf •<br />
Nachverhandlungen angeboten. Wir sind fassungslos und empört, dass die für Jugend im Land<br />
Verantwortlichen eine Entscheidung getroffen haben, die <strong>de</strong>r anerkannten und mit Preisen<br />
ausgezeichneten Jugendarbeit <strong>de</strong>r NAJU in Gerswal<strong>de</strong> die Grundlage entzieht und die durch die<br />
NAJU erarbeitete erhebliche Wertsteigerung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s privatisiert wird. Die NAJU hat aus <strong>de</strong>m<br />
völlig verwahrlosten Gelän<strong>de</strong> ein Kleinod gemacht.<br />
Alle Erklärungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>spolitik zum Wert ehrenamtlichen Engagements und zur<br />
Be<strong>de</strong>utung einer verantwortungsbewussten Jugendarbeit wirken auf unsere Jugendlichen,<br />
die mit so viel Arbeit und Herzblut das verwahrloste Gelän<strong>de</strong> in Gerswal<strong>de</strong> hergerichtet<br />
haben, als inhaltsleere Sprechblasen!<br />
Die Pressemitteilung <strong>de</strong>r Stiftung vom 14.12.2012 sehen wir als zusätzliche Verhöhnung unserer<br />
Arbeit an. Wir müssen feststellen, dass diese Pressemitteilung auf Täuschung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />
ausgerichtet ist. Die Stiftung hat keine „neuen Pläne" für das Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Naturwerkstatt,<br />
statt<strong>de</strong>ssen hat die Stiftung das Gelän<strong>de</strong>, mit finanziellen Investitionen <strong>de</strong>r NAJU i.H.v. ca.<br />
100.000 Euro und Leistungen Dritter in etwa gleicher Höhe (u.a. Bun<strong>de</strong>swehrgroßeinsätze zur<br />
Beseitigung von 1.600 m2 Gewächshausfläche, Einsatz <strong>de</strong>r Jugendbauhütte usw.) an Privatleute<br />
verkauft. Die Stiftung hat zwar laut ihren Angaben ca. 30.000 Euro für das Projekt gezahlt,<br />
geför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n aber im Wesentlichen Personalgel<strong>de</strong>r und Maßnahmen zum Werterhalt <strong>de</strong>s<br />
Gelän<strong>de</strong>s.<br />
In <strong>de</strong>r Pressemitteilung <strong>de</strong>r Stiftung heißt es weiter:<br />
„Die NAJU erhält die Möglichkeit, unter noch besseren Bedingungen ihre Arbeit fortzusetzen."<br />
Abgesehen davon, dass die Stiftung mit <strong>de</strong>r Äußerung ihr Verhalten in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
disqualifiziert, ist diese Behauptung schlicht irreal. Das mit wenigen Sätzen auf einer Seite<br />
vorgestellte Projekt <strong>de</strong>r Privatleute einer „Film- und Gartenaka<strong>de</strong>mie" (s. Anlage), nicht untersetzt<br />
mit Finanzierungsvorstellungen, ist doch kaum ernst zu nehmen. Dafür wird die 10jährige Arbeit .<br />
<strong>de</strong>r gemeinnützigen NAJU vernichtet. Das Konzept <strong>de</strong>r NAJU, das in einer 53seitigen Langfassung<br />
und in einer 4seitigen Kurzfassung vorliegt und das eine weitere Entwicklung und<br />
Wertverbesserung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s vorsieht, ist mit <strong>de</strong>r privaten Nutzung nicht zu vereinbaren.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s an die Privatleute nicht mehr zu verhin<strong>de</strong>rn ist, steht<br />
die NAJU vor grundlegen<strong>de</strong>n Problemen, die bisher we<strong>de</strong>r die Stiftung, noch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsrates interessiert haben:<br />
1. Die notwendige Sanierung <strong>de</strong>r einsturzgefähr<strong>de</strong>ten Stützmauern ist vom MUGV (damals<br />
MLUR) 2007/08 mit öffentlichen Mitteln in.H.v. 48.974 Euro mit einer Zweckbindungsfrist<br />
von 12 Jahren geför<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n. Die Zuwendungsfrist en<strong>de</strong>t 2020. Eine Fortsetzung <strong>de</strong>s<br />
Pachtverhältnisses über 2015 (<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Pachtvertrages) ist für die<br />
Jugendarbeit sinnlos. Es sind erhebliche Investitionen erfor<strong>de</strong>rlich, insbeson<strong>de</strong>re Neubau<br />
eines Küchen- und Sanitärgebäu<strong>de</strong>s. Die auf Wertverbesserung angelegte Jugendarbeit<br />
lässt sich auf einem Privatgelän<strong>de</strong> nicht verwirklichen. Die dann drohen<strong>de</strong> Rückzahlung <strong>de</strong>r<br />
För<strong>de</strong>rmittel ist angesichts <strong>de</strong>r Rahmenbedingungen nicht nur skandalös, son<strong>de</strong>rn be<strong>de</strong>utet<br />
auch <strong>de</strong>n Ruin <strong>de</strong>s Jugendverban<strong>de</strong>s.<br />
2. In Abstimmung mit <strong>de</strong>r Stiftung hat die NAJU Bauunterlagen für das Küchen- und<br />
Sanitärgebäu<strong>de</strong> erstellen lassen und eine Baugenehmigung erhalten. Dafür hatte die<br />
Stiftung ihren Architekten vorgeschlagen. Die NAJU hat insgesamt 17.000 Euro für diesen<br />
Zweck aufgewandt, die durch die Entscheidung <strong>de</strong>r Stiftung jetzt vertan sind. Wer erstattet<br />
<strong>de</strong>r NAJU diesen Aufwand?
3. Tausen<strong>de</strong> von Arbeitsstun<strong>de</strong>n sind von <strong>de</strong>r NAJU und vielen an<strong>de</strong>ren Institutionen<br />
(Bun<strong>de</strong>swehr, Jugendbauhütte und an<strong>de</strong>ren)auf Veranlassung <strong>de</strong>r NAJU in <strong>de</strong>n Werterhalt<br />
und die Wertverbesserung investiert wor<strong>de</strong>n. Wie sollen diese Leistungen entschädigt<br />
wer<strong>de</strong>n?<br />
4. Die Arbeit <strong>de</strong>r NAJU war wesentlich auf die Naturwerkstatt in Gerswal<strong>de</strong> ausgerichtet. Das<br />
überaus sinnvolle Konzept <strong>de</strong>r Jugendarbeit vor Ort wird zu Nichte gemacht. Wo kann die<br />
NAJU einen adäquaten Ersatz fin<strong>de</strong>n?<br />
Sehr geehrte Frau Ministerin,<br />
wir for<strong>de</strong>rn, dass unverzüglich eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, bestehend aus Vertretern<br />
Ihres Hauses, <strong>de</strong>s MUGV, <strong>de</strong>r Staatskanzlei, <strong>de</strong>r Stiftung und von NAJU und NABU, die <strong>de</strong>n<br />
Auftrag erhält, die Probleme zu lösen. Dieses Vorgehen ermöglicht auch <strong>de</strong>n eingetretenen<br />
Vertrauensverlust zu verringern. Wir bitten um eine baldige Antwort von Ihnen.<br />
Vielleicht wären wir als Jugendverband zu gutgläubig und haben zu viel Vertrauen in die<br />
öffentlich-rechtliche Stiftung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gesetzt. Es wäre schon ausreichend gewesen, wenn<br />
beim bisherigen Han<strong>de</strong>ln die Maßstäbe eines ehrbaren Kaufmanns gegolten hätten. Dann<br />
hätte die Entscheidung wegen <strong>de</strong>r Anrechnung <strong>de</strong>r vielen Investitionen zu Gunsten <strong>de</strong>r NAJU<br />
ausfallen müssen. Wir fragen uns jetzt, welche Konsequenzen' hat die Entscheidung <strong>de</strong>s<br />
Stiftungsrates, die unsere Jugendarbeit mit Füßen tritt, für die Verantwortlichen?<br />
Da dieses Thema auch Bestandteil <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>s Ausschusses für Bildung, Jugend und<br />
Sport am 10.01.2013 sein wird, haben wir uns erlaubt, dieses Schreiben <strong>de</strong>n<br />
Ausschussmitglie<strong>de</strong>rn zur Verfügung zu stellen.<br />
Mit freundliche Grüßen,<br />
im Auftrag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />
• . z<br />
Friedhelm Schmitz-<br />
Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r<br />
NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Claudia Günther<br />
Jugendbildungsreferentin<br />
Anlagen:<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r Naturwerksatt Gerswal<strong>de</strong><br />
Fotos vom damaligen und heutigen Zustand <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s<br />
Projektvorstellung <strong>de</strong>r Privatleute (1Seite)<br />
Schreiben <strong>de</strong>r Jugendbauhütte vom 17.12.2012
Naturschutzjugend LV <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
„Haus <strong>de</strong>r Natur"<br />
Lin<strong>de</strong>nstrasse 34<br />
14467 Potsdam<br />
'4\\<br />
VAI U<br />
Naturschutzjugend im NABU<br />
NAJU-Naturwerkstatt in Gerswal<strong>de</strong>- ein zerplatzter Traum?<br />
1. Im Sommer 2003 bot <strong>de</strong>r damalige Geschäftsführer <strong>de</strong>r Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam"<br />
<strong>de</strong>r NAJU unter eher experimentellen Bedingungen das ca. 12000m 2 große Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r alten<br />
Schlossgärtnerei in Gerswal<strong>de</strong> zur Nutzung an. Er erhoffte sich ein tragfähiges Konzept von <strong>de</strong>r<br />
Naturschutzjugend <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (NAJU) und ließ Spielraum für eine Projekti<strong>de</strong>e. Im Stiftungssinne<br />
sollte auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit im Sinne <strong>de</strong>r Bildung für nachhaltige Entwicklung<br />
ge<strong>de</strong>ihen.<br />
Eine unübersehbare Müllhal<strong>de</strong> nebst maro<strong>de</strong>r Bausubstanz, von <strong>de</strong>r Natur zurückerobert, empfing<br />
uns. Altlasten einer DDR-Gärtnerei, Glasbruch, Asbest, Schrott und Schutt sowie Plastikmüll aller<br />
Couleur als Zeichen <strong>de</strong>r nachwendlichen Versuche, die Gärtnerei wie<strong>de</strong>rzubeleben, verbargen sich<br />
hinter <strong>de</strong>r Feldsteinmauer in <strong>de</strong>r Dorfmitte. Wir nahmen die Herausfor<strong>de</strong>rung unter <strong>de</strong>n miserablen<br />
Bedingungen an und waren nicht zimperlich beim Aufbau <strong>de</strong>r „Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong>".<br />
„Naturwerkstatt", so heißt die Projekti<strong>de</strong>e, ein Ort für nachhaltige Kin<strong>de</strong>r- und Jugendumweltbildung<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, für Jugendliche von Jugendlichen entwickelt. Ein Schwerpunkt <strong>de</strong>s Projektes<br />
ist die Kooperation und Vernetzung mit <strong>de</strong>n Einrichtungen vor Ort.<br />
2. Mit Unterstützung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr, Stu<strong>de</strong>nten verschie<strong>de</strong>ner Universitäten, <strong>de</strong>r Jugendbauhütte, <strong>de</strong>n<br />
FÖJ-lern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendringes und Kin<strong>de</strong>rn, Jugendlichen und Erwachsenen von NAJU und<br />
NABU haben wir in vielen. Jahren entrümpelt, entmüllt, Container gefüllt, geschwitzt, gefroren, die<br />
Goldrute. besiegt, Er<strong>de</strong> bewegt, gesiebt Lind ausgetauscht, <strong>de</strong>n Glasbruch entfernt, gesät, gepflanzt,<br />
gemäht, geerntet und hatten viel Freu<strong>de</strong> an unserem Tun und Gelingen.<br />
Das ehrgeizige Projekt, die alte Form <strong>de</strong>r Gärtnerei aus von Arnimscher Zeit bzw. ihrer Blütezeit<br />
unter <strong>de</strong>n Anthroposophen wie<strong>de</strong>r erstehen zu lassen, hat uns als Nebenprodukt unserer Kin<strong>de</strong>r- und<br />
Jugendarbeit und zusammengeschweißt.<br />
, •<br />
3. 2005 gab es bereits einen privaten Kaufinteressenten. Die Stiftung bat uns um ein Konzept. Ein etwa<br />
10-seitiger Entwurf wur<strong>de</strong> abgelehnt, wir zu einem Seminar geschickt,- um dann ein umfassen<strong>de</strong>s<br />
Konzept mit min<strong>de</strong>stens 50 Seiten zu schreiben. Es war überzeugend und wir bekamen einen<br />
• Pachtvertrag für 5 Jahre und schriftlich das Angebot von Herrn Pankonin, dass wir das Gelän<strong>de</strong> für<br />
40 000€ jetzt o<strong>de</strong>r auch später kaufen können.<br />
Dabei wur<strong>de</strong> von Seiten <strong>de</strong>r Stiftung immer betont, dass wir auch bei ihnen För<strong>de</strong>ranträge einreichen<br />
sollen, da sie gerne Geld für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>r Naturwerkstatt zur Verfügung stellen. Wir prüften<br />
unsere Arbeit stets vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r Vereinbarkeit unserer Ziele mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />
Waisenhausstiftung.<br />
4. In <strong>de</strong>n nächsten Jahren haben wir die .einsturzgefähr<strong>de</strong>ten Mauern und Treppen saniert um die<br />
barocke Garten- und Terrassenanlage vor <strong>de</strong>m Verfall zu bewahren. Sie wird als Zeltplatz genutzt.<br />
Dazu bekamen wir För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r vom Umweltministerium (48.974€) und von <strong>de</strong>r Stiftung <strong>de</strong>r Volksund<br />
Raffeisenbank (15.000€). Es gibt eine Zweckbindung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r bis 2020. In dieser Zeit<br />
bot uns die Stiftung einen Minjob an, <strong>de</strong>n wir gerne nutzten, um die Bauarbeiten zu begleiten und das<br />
Antragsverfahren umzusetzen. Herr Pankonin verlängerte <strong>de</strong>n Pachtvertrag bis 2015 und ließ uns in<br />
<strong>de</strong>m Glauben, dass die Zweckbindung damit gewährleistet ist. Lei<strong>de</strong>r irrte er in diesem Punkt und wir<br />
vertrauten auf seine Erfahrungen.<br />
Neben <strong>de</strong>m großen „Zeltplatzantrag" haben wir eine Wasserlandschaft mit Teichen und<br />
Wasserspielplatz mit Unterstützung <strong>de</strong>r Michael-Otto-Stiftung gebaut, die alte Frühbeetkastenanlage<br />
freigelegt und gärtnerisch genutzt, pflanzten Apfelbäume und vieles, vieles mehr.<br />
Naturschutzjugend Leedseverband <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> -Träger -e.V. Bankverbindung: Spen<strong>de</strong>n SInd steueOlch absetzbar I<br />
Lin<strong>de</strong>nstr. 34, 14407 Potsdam<br />
Telefon : 03 311 201 55 75<br />
Fax: 03 311 201 55 78<br />
e-mell: LGS(O2NAJLI-Bren<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong><br />
Bank Uhr So7ials4rlachalt AG, Eledln<br />
BLZ 160 225 00<br />
Konto: 300 21 00<br />
Dia Naturachutzlugend Landasvel-band Bren<strong>de</strong>nburg lel Träger <strong>de</strong>r<br />
freien Jugendlilie gemäß § 75 KIn<strong>de</strong>r- und JugendhlIfegacretalaHG).<br />
Dar Naturschutzbund Ist anerkannter Naturschutzverband<br />
nach § 29 Bun<strong>de</strong>snaturechutzgesatz (BNatechG).
So kamen insgesamt ca. 100 000€ För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r zusammen. Dazu kommen tausen<strong>de</strong><br />
Ehrenamtsstun<strong>de</strong>n und Spen<strong>de</strong>n, die immer in <strong>de</strong>m guten Glauben geleistet wur<strong>de</strong>n, hier ein<br />
langfristig angelegtes, ehrenamtliches Projekt umzusetzen.<br />
Die Stiftung gab uns das Gefühl, dass auch sie an <strong>de</strong>r langfristigen Nutzung durch die NAJU<br />
interessiert ist. Auch das Jugendheim in Gerswal<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> so oft wie möglich in unsere Arbeit<br />
integriert, (gemeinsame Fußballspiele o<strong>de</strong>r Aben<strong>de</strong> am Lagerfeuer, bauliche Hilfe durch die<br />
Werkstätten) bis hin zur Ausbildung von Jugendlichen im Bereich <strong>de</strong>r Landschaftspflege auf unserem<br />
Gelän<strong>de</strong>.<br />
5. Die Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> ist in dieser Art einzig in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und verdankt<br />
Ihre Energie und Tatkraft im Wesentlichen <strong>de</strong>r Jugendbildungsreferentin <strong>de</strong>r NAJU, die mit einem<br />
Vorstand aus Jugendlichen das Projekt leitet und von ehrenamtlichen Erwachsenen im sogenannten<br />
Projektbeirat unterstützt und beraten wird.<br />
Seit acht Jahren nehmen min<strong>de</strong>stens zwölf Erwachsene 14 Tage ihres Jahresurlaubes, um die<br />
nachgefragten Kin<strong>de</strong>rsommerseminare „Natur! Denk! Mal!" durchführen zu können. Die hohe<br />
Beteiligung und stets bis an ihre Grenzen kommen<strong>de</strong> Auslastung <strong>de</strong>r Angebote <strong>de</strong>r NAJU (siehe<br />
Jahrespläne) sind beredtes Zeugnis dafür, dass es Bedarf und eine große Nachfrage für diese Art<br />
von Umweltbildung im Lan<strong>de</strong> gibt.<br />
6. An dieser Stelle soll auch nicht verschwiegen wer<strong>de</strong>n, dass wir viel Lehrgeld bezahlen mussten durch<br />
die falsche Auswahl von Mietern <strong>de</strong>s Gärtnerhauses. Das hat unsere Glaubwürdigkeit vor Ort<br />
geschwächt und manche Pläne ausgebremst. Wir haben als Verband daraus gelernt. Trotz<strong>de</strong>m<br />
wissen wir, dass wir in Gerswal<strong>de</strong> -viele Freun<strong>de</strong> und Unterstützer vor Ort haben. Eine Akzeptanz<br />
unserer Arbeit ist vorhan<strong>de</strong>n und konkret mit vielen Namen belegbar. Wir haben eine BFD-Stelle<br />
eingerichtet und mit einem Gerswal<strong>de</strong>r besetzt um vor Ort einen Ansprechpartner zu haben. Wir<br />
wollten nach Ablauf <strong>de</strong>s BFD eine kleine langfristige Stelle für Herrn Ruffert schaffen.<br />
Wir haben versucht, das Gelän<strong>de</strong> bei öffentlichen Veranstaltungen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> auch immer zu<br />
öffnen und arbeiteten eng mit <strong>de</strong>m Wasserburgverein zusammen. Ob zur 750-Jahrfeier, zum<br />
Stoppel- o<strong>de</strong>r Wasserburgfest o<strong>de</strong>r zur Buchvorstellung von Frau Hesse im Oktober diesen Jahres,<br />
die Gerswal<strong>de</strong>r waren nicht nur zu unseren regulären Veranstaltungen eingela<strong>de</strong>n. Alle unsere<br />
Seminare wur<strong>de</strong>n öffentlich in einem Schaukasten ausgehangen und beworben.<br />
Die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Stiftung, uns eine verlässlichen Partner vor Ort zu suchen, wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Einstieg<br />
<strong>de</strong>s NABU Templin In das Projekt von uns realisiert.<br />
7. Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen mit <strong>de</strong>n letzten Mietern, die dort gerne eine kleine private Gärtnerei grün<strong>de</strong>n<br />
wollten, war auch <strong>de</strong>r Stiftung klar, dass auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> nur die Umsetzung eines Konzeptes<br />
erfolgsversprechend ist und nicht zwei Paralellpriojekte.<br />
Durch unsere Arbeit und die eingeworbenen Mittel haben wir in <strong>de</strong>n. Jahren <strong>de</strong>m Grundstück zu einer<br />
enormen Wertsteigerung verholfen. Das ehemals verwil<strong>de</strong>rte Gelän<strong>de</strong> kann sich nun weithin über<br />
Lan<strong>de</strong>sgrenzen hinaus sehen lassen, weil <strong>de</strong>r alte Charme wie<strong>de</strong>r erkennbar ist. Plötzlich sieht es<br />
nun auch das privatbegehren<strong>de</strong> Auge und versucht sich im Erwerb von Immobilienbesitz vor Ort; in<br />
unserer Zeit kein zufälliges Phänomen.<br />
8. Die neue Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Stiftung erwartete 2012 von uns ein vier-seitiges Kurzkonzept,<br />
welches die zukünftige Entwicklung und Nutzung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s darstellen sollte incl. <strong>de</strong>r<br />
Finanzierung. Wir lieferten und bekamen einen Termin im April. Bei diesem bot uns die.<br />
Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Stiftung das Gelän<strong>de</strong> zum Kauf an und wollte bis Mitte Juni 12 einen Kaufpreis<br />
nennen. Als wir Anfang Juli immer noch nichts von <strong>de</strong>r Stiftung hörten, fragten wir nach und erfuhren,<br />
dass ein Makler eingeschaltet wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r das Gelän<strong>de</strong> verkaufen soll. Uns wur<strong>de</strong> ein kleines<br />
Ersatzgelän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Prignitz angeboten. Die NAJU durfte erst nach Protestbriefen als<br />
Kaufinteressent ein Angebot abgeben. Bei einem Gespräch wur<strong>de</strong> uns Hoffnung gemacht, dass wir<br />
das Gelän<strong>de</strong> kaufen können. Der Stiftungsratsvorsitzen<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r gleichzeitig <strong>de</strong>r Abteilungsleiter für<br />
Jugendarbeit im Bildungsministerium ist, signalisierte, dass wir eine gute Chance hätten, wenn wir<br />
50 000€, also 7000€ mehr als <strong>de</strong>n Verkehrswert, bieten. Das taten wir und legten <strong>de</strong>m Stiftungsrat<br />
En<strong>de</strong> September unser Kaufangebot, die Bonitätsnachweise, eine Übersicht <strong>de</strong>r geleisteten Arbeiten<br />
und <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r sowie Referenzschreiben von verschie<strong>de</strong>nen Unterstützern vor. Unser<br />
Kaufangebot beinhaltet ausdrücklich die Bereitschaft einer Nachverhandlung.<br />
9. Am 22.10.•2 wollte <strong>de</strong>r Stiftungsrat entschei<strong>de</strong>n und sich mel<strong>de</strong>n. Wir wur<strong>de</strong>n aufgefor<strong>de</strong>rt, bis dahin<br />
nichts weiter zu unternehmen, ansonsten wären wir keine Verhandlungspartner für die Stiftung.<br />
Wir fragten En<strong>de</strong> Oktober nach und uns wur<strong>de</strong> mündlich mitgeteilt, .dass keine Entscheidung gefallen<br />
ist, man uns aber sofort Bescheid geben wür<strong>de</strong>. Es hieß, dass vielleicht auch erst in 2013<br />
entschie<strong>de</strong>n wird, aber wir hätten ja <strong>de</strong>n Pachtvertrag und könnten weiter planen. Von Rückfragen<br />
sollten wir absehen.
Am 4.Dezember 2012 bekamen wir per Telefon die kurze Mitteilung vom Stiftungsratsvorsitzen<strong>de</strong>n,<br />
dass das Gelän<strong>de</strong> an Privatleute verkauft wird und wir uns mit <strong>de</strong>nen in Verbindung setzten sollen.<br />
Es folgte eine Mail mit <strong>de</strong>n Kontaktdaten. Auf unser Angebot zu Nachverhandlungen wollte man nicht<br />
eingehen. Die drohen<strong>de</strong> Rückzahlung von För<strong>de</strong>rmitteln wur<strong>de</strong> einfach abgetan.<br />
Bei <strong>de</strong>r Käuferin war nur <strong>de</strong>r AB zu erreichen und ein Rückruf kam erst am 13.12. 2012- genau einen<br />
Tag nach <strong>de</strong>m Notartermin, <strong>de</strong>r uns gänzlich vor vollen<strong>de</strong>te Tatsachen stellte und einberufen wur<strong>de</strong>,<br />
bevor wir uns noch an Irgendjeman<strong>de</strong>n wen<strong>de</strong>n konnten o<strong>de</strong>r erfahren hätten, warum wir nicht das<br />
Gelän<strong>de</strong> erwerben können.<br />
Bevor wir von <strong>de</strong>m Notartermin wussten, teilten wir <strong>de</strong>m Stiftungsrat mit, •dass wir bereit sind, <strong>de</strong>n<br />
gleichen Preis zu zahlen, <strong>de</strong>n die Käufer geboten haben. Auf keine Anfrage wur<strong>de</strong> von Seiten <strong>de</strong>r<br />
Stiftung eingegangen o<strong>de</strong>r geantwortet. Wir wandten uns an die Fraktionen <strong>de</strong>s <strong>Landtag</strong>es. Wir<br />
erfuhren eine Welle <strong>de</strong>r. Unterstützung von vielen Menschen, die unsere Arbeit jahrelang begleitet<br />
und unterstützt haben. Wir schil<strong>de</strong>rten in einer Pressemitteilung unsere verzweifelte Lage.<br />
10. . In einer Pressemitteilung verdreht die Stiftung die Tatsachen, um <strong>de</strong>n Verkauf an Privatleute zu<br />
rechtfertigen. Maßgeblich seien:<br />
1. <strong>de</strong>r Kaufpreis und die geplanten Investitionen zur Erhaltung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />
2. das Konzept <strong>de</strong>r Käufer<br />
3. die Akzeptanz vor Ort<br />
4. <strong>de</strong>r Wille <strong>de</strong>r Käufer, mit <strong>de</strong>r NAJU zusammenzuarbeiten<br />
Zu 1. ist zu sagen, dass wir <strong>de</strong>n gleichen Preis geboten haben. Im Übrigen wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Stiftung nicht<br />
an <strong>de</strong>n Höchstbieten<strong>de</strong>n verkauft. Es wäre für die Stiftung ganz leicht gewesen, beim Kaufpreis die<br />
erheblichen Investitionen <strong>de</strong>r NAJU in das Gelän<strong>de</strong> zu berücksichtigen. Von <strong>de</strong>n Käufern gibt es keine<br />
Aussage über Investitionen und <strong>de</strong>ren Finanzierung. Wenn die Ankündigungen einer „ Film- und<br />
Gartenaka<strong>de</strong>mie" überhaupt ernst gemeint sind, wird in dieses Vorhaben investiert.<br />
Zu 2. kann das Konzept <strong>de</strong>r Privatleute doch wohl ernsthaft nicht gegen unser Konzept Bestand haben<br />
und sich eigentlich auch nicht Konzept nennen. Das ist wohl eher eine I<strong>de</strong>ensammlung ohne je<strong>de</strong>n<br />
Nachweis von geplanten Investitionen o<strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit.<br />
Die I<strong>de</strong>enskizze macht <strong>de</strong>utlich, dass die Käufer eigentlich auch gar kein Konzept brauchten, um das<br />
Gelän<strong>de</strong> zu bekommen. Der Eindruck drängt sich je<strong>de</strong>nfalls auf.<br />
Zu 3. wur<strong>de</strong> vom Makler nur das Konzept <strong>de</strong>r Privatleute in die Gemein<strong>de</strong>vertreterversammlung<br />
Gerswal<strong>de</strong> eingebracht. Unser ausgefeiltes Konzept lag <strong>de</strong>r GVV garnicht vor. Wir konnten nicht Stellung<br />
nehmen, und auch nicht erklären, dass eine Zusammenarbeit mit einer „ Film- und Gartenaka<strong>de</strong>mie" für<br />
unsere Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit gar nicht möglich sei. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> das ,, Konzept" <strong>de</strong>r Privatleute<br />
im nichtöffentlichen Teil <strong>de</strong>r GVV behan<strong>de</strong>lt, was ein<strong>de</strong>utig <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung wie<strong>de</strong>rspricht. Es<br />
wur<strong>de</strong> sogar im Ort <strong>de</strong>r Eindruck verbreitet, dass die NAJU gar nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, das Gelän<strong>de</strong> zu<br />
kaufen und froh darüber wäre, unter einem neuen Besitzer weiterzuarbeiten. Unter diesem Eindruck<br />
stimmte die Gemein<strong>de</strong>vertretung <strong>de</strong>r Konzepti<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r Bewerber zu, auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> eine Film- und<br />
Gartenaka<strong>de</strong>mie zu entwickeln. Der Bürgermeister von Gerswal<strong>de</strong> hat <strong>de</strong>r NAJU erst im Sommer<br />
gesagt, dass er hinter ihrem Projekt steht und er ist nicht <strong>de</strong>r Einzige. Die NAJU hat .sehr wohl Akzeptanz<br />
vor Ort!<br />
Zu 4 steht in <strong>de</strong>r Konzepti<strong>de</strong>e ein Satz: „Eine weitere Nutzung durch die NAJU ist durchaus<br />
wünschenswert". Was heißt das?<br />
Zum Thema „Zusammenarbeit ist festzustellen:<br />
ti<br />
- dass die neuen Besitzer bereits 7 Jahre in Gerswal<strong>de</strong>, und zwar uns gegenüber, ein altes Haus ausbauen<br />
und sich noch nie für unsere Arbeit interessiert haben.<br />
- dass die Käufer zuvor noch nie mit uns über ihre I<strong>de</strong>en einer Zusammenarbeit gesprochen haben<br />
- dass wir immer gesagt haben, wir brauchen eine vernünftige Küche und sanitäre Einrichtungen, um unsere<br />
Naturwerkstatt betreiben zu können. Die NAJU kann und wird bei einem privaten Besitzer keine öffentliche<br />
För<strong>de</strong>rung beantragen. Die Baukosten<br />
(ca. 300 .000 laut gültigem Bauantrag) müssten die Käufer übernehmen. Können und wollen sie das? Ist<br />
das <strong>de</strong>r Stiftung als Investition angekündigt wor<strong>de</strong>n? Davon steht nichts im „Konzept" <strong>de</strong>r Käufer.<br />
- dass wir bereits versucht haben, für Küche und Sanitärausbau, in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Stiftung, För<strong>de</strong>rung<br />
zu bekommen. Dazu musste die NAJU jedoch in Vorleistung gehen und einen Bauantrag stellen. Der kostete<br />
uns ca. 17.000€. Übernimmt <strong>de</strong>r Käufer nun die Kosten und <strong>de</strong>n Bauantrag? Wenn wir eine För<strong>de</strong>rung<br />
bekommen hätten, hätten wir diese Kosten mit abrechnen können, das bleibt uns nun verwehrt.
- dass das Konzept <strong>de</strong>r Naturwerkstatt darauf beruht, dass Jugendliche das Gelän<strong>de</strong> durch ihre I<strong>de</strong>en selbst<br />
entwickeln. Aus <strong>de</strong>r Konzepti<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r Käufer ist jedoch eine ganz an<strong>de</strong>re Entwicklung ersichtlich. Wie soll sich<br />
eine „Film- und Gartenaka<strong>de</strong>mie" mit einer Naturwerkstatt kombinieren lassen? Da sind Konflikte<br />
vorprogrammiert.<br />
- dass Jugendliche nicht für Privatleute das Gelän<strong>de</strong> ehrenamtlich in Ordnung halten wer<strong>de</strong>n'<br />
Das kann man doch auch wirklich nicht erwarten. Die NAJU hat mit <strong>de</strong>m Pachtvertrag alle Kosten und Lasten<br />
<strong>de</strong>s Grundstückes zu tragen und zahlt dann noch 3000€ im Jahr Pacht. Davon kann man gut einen Kredit<br />
bedienen. Die NAJU wür<strong>de</strong> sozusagen das Gelän<strong>de</strong> freihalten und gleichzeitig abzahlen und das alles für<br />
Privatbesitz.<br />
. Und über solch ein Angebot sollen wir uns jetzt freuen und dankbar sein, weil doch laut Geschäftsführerin <strong>de</strong>r<br />
Stiftung, nun endlich das Gelän<strong>de</strong> entwickelt wird und die NAJU nun so viel bessere Voraussetzungen für<br />
ihre Arbeit fin<strong>de</strong>t? Es drängt sich <strong>de</strong>r Eindruck förmlich auf, dass man die Dinge völlig•verdreht und man fragt<br />
sich, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht.<br />
Fazit:<br />
- Wir haben auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> mit tausen<strong>de</strong>n von Kin<strong>de</strong>rn- und Jugendlichen eine Naturwerkstatt aufgebaut<br />
und Umweltbildung verwirklicht.<br />
- Wir sind verlässliche Partner <strong>de</strong>r Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam."<br />
- Wir haben einer Immobilie zu enormer Wertsteigerung verholfen<br />
- Wir haben För<strong>de</strong>rmittel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in Anspruch genommen und treu verwaltet.<br />
- Wir haben die Gärtnerei für die Bevölkerung vor Ort geöffnet und unsere Veranstaltungen öffentlich<br />
beworben und transparent gestaltet.<br />
•<br />
- Wir haben stets geprüft, ob die Kin<strong>de</strong>r- und Jugendarbeit im Sinne <strong>de</strong>r Stiftung zur Gemeinnützigkeit<br />
Rechnung trägt.<br />
- Wir sind ein lebendiger Kin<strong>de</strong>r- und Jugendverband voller I<strong>de</strong>en und Umsetzungsfreu<strong>de</strong>.<br />
- Wir haben im NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einen respektablen Dachverband, <strong>de</strong>r uns unterstützt und im NABU<br />
Templin Beobachter und Berater vor Ort für unsere umweltpädagogische Arbeit.<br />
Vehement wollen wir verhin<strong>de</strong>rn, dass <strong>de</strong>r Ort, wo unsere Mühe, Zeit und Kraft als Ehrenamt im Land<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> steckt, in Privathand übergeht.<br />
Bitte über<strong>de</strong>nken Sie daher je<strong>de</strong> Entscheidung und verhin<strong>de</strong>rn Sie nicht nur Enttäuschung, son<strong>de</strong>rn auch<br />
gesellschaftlichen Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r mit einem Verkauf an private Investoren einhergeht.<br />
Auf ihrer Jubiläumsveranstaltung hat die Stiftung ihre Arbeit mit Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen entsprechend<br />
ihrem Stiftungszweck eindrucksvoll dargestellt. Wir können nicht glauben, dass die Stiftung an an<strong>de</strong>rer Stelle<br />
in ihrem Einflussbereich einer solchen Arbeit die Grundlage entzieht.
Alte Schlossgärtnerei wird Naturwerkstatt" <strong>de</strong>r NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Vorher: Goldrute anstatt<br />
Frühbeetkästen am Hang. Und<br />
die riesigen, zerbrochenen<br />
Glashäuser sind von Brombeeren<br />
überwuchert.<br />
Nachher: Die Jugend packt an:<br />
ein neues Kräuterbeet entsteht<br />
und das Gemüse kann nun in<br />
die Frühbeete gepflanzt<br />
wer<strong>de</strong>n.
Alte Schlossgärtnerei wird „Naturwerkstatt <strong>de</strong>r NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Vorher: Treppen und Mauern<br />
waren maro<strong>de</strong> und ein steter<br />
potentieller Unfallherd<br />
Nachher: Mauern und Treppen<br />
freigelegt und saniert, Gelän<strong>de</strong>r<br />
neu gebaut
Alte Schlossgärtnerei wird „Naturwerkstatt" <strong>de</strong>r NANU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Vorher: oberste und mittlere<br />
Terrasse mit maro<strong>de</strong>n<br />
Gewächshäusern bebaut<br />
Nachher: auf <strong>de</strong>r obersten<br />
Terrasse ist ein Zelt- und<br />
Aktionsplatz entstan<strong>de</strong>n , die<br />
Mauern sind saniert
Naturschutzjugend LV <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
„Haus <strong>de</strong>r Natur"<br />
Lin<strong>de</strong>nstrasse 34 EINGEGANGEN<br />
14467 Potsdam<br />
07. JAN. 2013<br />
Erledigt eppo E-tytur<br />
<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Ausschuss für Jugend Bildung und Sport<br />
Postfach 60 10 64<br />
14410 Potsdam<br />
Anlage 3<br />
NA J U<br />
Naturschutzjugend im NABU<br />
3. Januar 2013<br />
Betrifft: Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses am 10.01.2013<br />
„Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong>"<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die beigefügte rechtliche Stellungnahme haben wir heute an Frau Dr. Münch<br />
weitergeleitet. In <strong>de</strong>r Stellungnahme sind zahlreiche Rechtsverstöße beim Verkauf <strong>de</strong>s<br />
Gelän<strong>de</strong>s in Gerswal<strong>de</strong> an die Privatleute aufgeführt. Wir haben die Ministerin gebeten,<br />
alles zu unternehmen, um <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Kaufvertrages zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Wir bitten Sie, das beiliegen<strong>de</strong> Schriftstück zur Information an alle Ausschussmitglie<strong>de</strong>r<br />
weiterzuleiten.<br />
Vielen Dank!<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
im Auftrag <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />
(2e( 12)94<br />
Claudia Günther<br />
Jugendbildungsreferentin<br />
Anlage: Rechtliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s Verkaufs <strong>de</strong>r<br />
Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong> an diePrivatleute<br />
Nalurachulzjugend Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> -Träger -e.V.<br />
Lin<strong>de</strong>nau. 34, 14467 Potsdam<br />
Telefon : 03311 201 55 75<br />
Fax: 03 311 201 55 78<br />
LGS@NAJU•<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<strong>de</strong><br />
Bankverbindung:<br />
Spen<strong>de</strong>n sind steuedich absetzbar I<br />
Dle Naturschutzjugend Lan<strong>de</strong>sverband <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Ist Träger <strong>de</strong>r<br />
Bank für Sozialwirtenhaft AG, Berlin freien Jugendbille gemäß § 75 Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfegaset; (KJHG),<br />
BLZ : 100 206 00<br />
Konto: 380 21 00 - Der Nalurschtizbuncl Ist anerkannter Naturschutzverband<br />
nach § 29 Bun<strong>de</strong>sneturschutzgesetz (3NalschG).
NAJU LV <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Lin<strong>de</strong>nstraß33<br />
14467 Potsdam<br />
NAJ U<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Potsdam, <strong>de</strong>n 3.1.2013<br />
Verkauf <strong>de</strong>s an die NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> verpachteten Gelän<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r ehemaligen<br />
Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong> (Naturwerkstatt) durch die Stiftung „ Großes<br />
Waisenhaus zu Potsdam" an Privatleute<br />
Rechtliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit <strong>de</strong>s Verkaufs<br />
Zusammenfassung:<br />
Der Verkauf eines Grundstückes <strong>de</strong>r öffentlich- rechtlichen Stiftung muss durch das<br />
MBJS als Stiftungsaufsicht genehmigt wer<strong>de</strong>n. Für die öffentlich- rechtliche Stiftung<br />
gilt <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r Gesetzmäßigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung (Art.20 Abs.3 GG) sowie die<br />
Grundrechtsbindung (Art.1 Abs.3 GG).<br />
Die Stiftung hat bei 3 Angeboten nicht das Höchstgebot berücksichtigt. Dazu ist sie<br />
nicht verpflichtet. Es verletzt aber <strong>de</strong>n Gleichheitsgrundsatz <strong>de</strong>s Art. 3 GG, wenn sie<br />
ohne zutreffen<strong>de</strong> und vernünftige Grün<strong>de</strong> ein an<strong>de</strong>res Angebot zum Zuge kommen<br />
lässt. Mit <strong>de</strong>r Nichtberücksichtigung <strong>de</strong>s Angebotes <strong>de</strong>r NAJU hat die Stiftung<br />
außer<strong>de</strong>m in schwerwiegen<strong>de</strong>r Weise <strong>de</strong>n rechtsstaatlichen Grundsatz <strong>de</strong>s<br />
Vertrauensschutzes verletzt.<br />
Nach <strong>de</strong>n erheblichen Investitionen zur Wertsteigerung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s — immer in<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>r Stiftung — konnte die NAJU darauf vertrauen, dass die Stiftung<br />
das Gelän<strong>de</strong> nicht an Privatleute veräußert, <strong>de</strong>ren Nutzungsvorstellungen mit <strong>de</strong>nen<br />
<strong>de</strong>r NAJU als Jugendorganisation unvereinbar sind. Durch <strong>de</strong>n Verkauf wird die NAJU<br />
zur Zurückzahlung von För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>rn gezwungen und ist dann wahrscheinlich nicht<br />
mehr in <strong>de</strong>r Lage, ihre Arbeit fortzusetzen.<br />
Der Gleichheitssatz Art. 3 GG wird verletzt, weil die NAJU <strong>de</strong>r Stiftung ein<br />
Durchführungskonzept mit Finanzierungsvorstellungen vorgelegt hat. Dagegen wur<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>r Verkauf an die Privatleute aufgrund eines einseitigen Papiers für ein<br />
„Projektvorhaben Film- und Gartenaka<strong>de</strong>mie, Seminarhaus Gerswal<strong>de</strong>" mit<br />
floskelhaftem Inhalt beschlossen.<br />
Der Vertrauensschutz ist auch <strong>de</strong>shalb verletzt, weil die Stiftung nicht auf das im<br />
Kaufangebot <strong>de</strong>r NAJU enthaltene Angebot zu Nachverhandlungen eingegangen ist.<br />
Die nach Aussage <strong>de</strong>r Stiftung ausschlaggeben<strong>de</strong> Willensbildung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
Gerswal<strong>de</strong> zugunsten <strong>de</strong>r Privatleute ist in nichtöffentlicher Sitzung zustan<strong>de</strong><br />
gekommen. Dieser Beschluss wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>r Kommunalverfassung und ist <strong>de</strong>shalb<br />
nichtig.
Der Gemein<strong>de</strong>vertretung lag auch nur das Papier <strong>de</strong>r Privatleute vor. Dieses Vorgehen<br />
wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>m Gleichheitsgebot Art.3 GG.<br />
Aus <strong>de</strong>n dargestellten Grün<strong>de</strong>n verletzt <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>s Kaufvertrages zwischen<br />
<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Stiftung und <strong>de</strong>n Privatleuten gelten<strong>de</strong>s Recht und kann<br />
<strong>de</strong>shalb nicht genehmigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Einzelnen:<br />
1. Gemäß § 1 ihrer Satzung ist die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam" eine<br />
rechtsfähige Stiftung <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts. Gemäß § 12 Abs. 2 <strong>de</strong>r Satzung bedarf<br />
die Veräußerung von Stiftungsvermögen <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Stiftungsbehör<strong>de</strong>.<br />
Gemäß § 11 <strong>de</strong>r Satzung wird die Stiftungsaufsicht vom MBJS ausgeübt.<br />
2. Als Träger öffentlicher Verwaltung sind die öffentlich- rechtlichen Stiftungen <strong>de</strong>n für<br />
die Verwaltung allgemein gelten<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts<br />
unterworfen. So gelten für die Stiftungen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts <strong>de</strong>r Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Gesetzmäßigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung (Art.20 Abs. 3 GG) sowie die Grundrechtsbindung<br />
(Art. 1 Abs.3 GG) (Wolff/ Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, München 2004, § 89,<br />
Rd.Nr. 16). Dementsprechend erstreckt sich gemäß § 19 Abs. 1 i.Vm. § 20 LOG<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> die Aufsicht über öffentlich- rechtliche Stiftungen darauf, dass sie ihre<br />
Aufgaben im Einklang mit <strong>de</strong>m gelten<strong>de</strong>n Recht erfüllen.<br />
3. Aufgrund eines Auftrages an einen lokalen Makler (ohne je<strong>de</strong> weitere öffentliche<br />
Ausschreibung) lagen nach Auskunft <strong>de</strong>r Stiftung drei Kaufangebote vor. Die Stiftung<br />
hat das Grundstück nicht an <strong>de</strong>njenigen, <strong>de</strong>r das mit Abstand höchste Gebot<br />
abgegeben hat, verkauft (so die Geschäftsführerin in einem Gespräch mit Herrn<br />
Schmitz-Jersch, <strong>de</strong>m NABU- Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>n am 6.Dezember 2012), son<strong>de</strong>rn an<br />
Privatleute mit <strong>de</strong>m zweithöchsten Gebot. Diese hatten ein einseitiges Papier für eine<br />
„Film- und Gartenaka<strong>de</strong>mie, Seminarhaus Gerswal<strong>de</strong>" vorgelegt.<br />
Das Angebot <strong>de</strong>s gemeinnützigen Kin<strong>de</strong>r- und Jugendverban<strong>de</strong>s (NAJU<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>), welches mit 50 000 Euro über <strong>de</strong>m ermittelten Verkehrswert von<br />
43 000 € lag, wur<strong>de</strong> nicht berücksichtigt. Auf Initiative <strong>de</strong>r Stiftung hatte die NAJU<br />
2003 das seit 10 Jahren ungenutzte und völlig verwil<strong>de</strong>rte und verwahrloste<br />
ehemalige Gärtnereigelän<strong>de</strong> übernommen, seit 2006 auf <strong>de</strong>r Grundlage eines<br />
Pachtvertrages mit einer jährlichen Pachtzahlung von 3000 € zuzüglich aller Nebenund<br />
Unterhaltungskosten.<br />
Es wur<strong>de</strong> auch nicht berücksichtigt, dass die NAJU erhebliche 'Investitionen zum<br />
Werterhalt und zur Wertsteigerung. <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s getätigt hat (ca. 100 000 €<br />
Finanzmittel und ca. 140 000 € Eigenleistungen und Leistungen Dritter wie<br />
Bun<strong>de</strong>swehr und Jugendbauhütte). Auf das Kaufangebot <strong>de</strong>r NAJU und die erklärte<br />
Bereitschaft zu Nachverhandlungen ist die Stiftung nicht eingegangen.<br />
Dieses Vorgehen verletzt in mehrfacher Hinsicht das Gleichbehandlungsgebot und<br />
Willkürverbot <strong>de</strong>s Art. 3 GG und verletzt auch <strong>de</strong>n rechtsstaatlichen<br />
Vertrauensschutz. Art. 3 verbietet es, Sachverhalte ungleich zu behan<strong>de</strong>ln, wenn sich<br />
die Differenzierung nicht auf einen vernünftigen o<strong>de</strong>r sonst einleuchten<strong>de</strong>n Grund<br />
zurückführen lässt.<br />
4. Die Stiftung hat nach eigenen Angaben nicht das Höchstgebot berücksichtigt, dazu<br />
ist sie auch nicht verpflichtet. Für die Erhaltung <strong>de</strong>s Stiftungsvermögens gilt <strong>de</strong>r<br />
Grundsatz, dass es we<strong>de</strong>r verschenkt, noch verbraucht, nicht beträchtlich unter Wert<br />
veräußert, noch in an<strong>de</strong>rer Weise verringert wer<strong>de</strong>n darf (Seifart/ v. Campenhausen,<br />
Stiftungsrechtshandbuch, München 2009, § 9 Rd.Nr. 60). Wenn die Stiftung jedoch<br />
vom Höchstgebot abweicht, müssen dafür zutreffen<strong>de</strong> und vernünftige Grün<strong>de</strong>
vorliegen. Das ist beim Verkauf an die Privatleute nicht <strong>de</strong>r Fall.<br />
5. Die NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat das Gelän<strong>de</strong> im Jahr 2003 übernommen. Sie war vom<br />
damaligen Geschäftsführer <strong>de</strong>r Stiftung angesprochen wor<strong>de</strong>n. Sie hat nicht nur<br />
erhebliche Investitionen in Höhe von ca. 240.000 € in das Gelän<strong>de</strong> getätigt, son<strong>de</strong>rn<br />
auch 2009 in Absprache mit <strong>de</strong>r Stiftung durch <strong>de</strong>ren Hausarchitekten einen<br />
Bauantrag für Küchen -und Sanitärgebäu<strong>de</strong> erstellen lassen. Dafür hat die NAJU<br />
Kosten in Höhe von 17.000 € getragen.<br />
§ 2 Abs. 1 <strong>de</strong>r Stiftungssatzung lautet:<br />
,, Zweck <strong>de</strong>r Stiftung ist die Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kin<strong>de</strong>rn und<br />
Jugendlichen, für die eine ihrem Wohl entsprechen<strong>de</strong> Erziehung nicht gewährleistet<br />
und eine Hilfe für ihre Entwicklung geeignet und notwendig ist. Dies geschieht<br />
vorrangig durch För<strong>de</strong>rung ihrer sozialen Kompetenz sowie ihrer intellektuellen,<br />
praktischen, künstlerischen sowie sportlichen Fähigkeiten."<br />
Nach § 2 . Abs. 2 soll <strong>de</strong>r Stiftungszweck insbeson<strong>de</strong>re-verwirklicht wer<strong>de</strong>n durch die<br />
För<strong>de</strong>rung innovativer, über das Regelangebot hinausgehen<strong>de</strong>r Projekte <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r<br />
und Jugen<strong>de</strong>rziehung und <strong>de</strong>n Betrieb von Einrichtungen.<br />
Die NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> setzt sich mit ihren fast 2000 Mitglie<strong>de</strong>rn aktiv für <strong>de</strong>n Naturund<br />
Umweltschutz ein. Die Jugendorganisation <strong>de</strong>s NABU arbeitet fast ausschließlich<br />
ehrenamtlich. Es wer<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ne Seminare und Veranstaltungen im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Bildung für nachhaltige Entwicktung angeboten und durchgeführt. Als Lan<strong>de</strong>sverband<br />
betreut die NAJU an vielen Orten in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Kin<strong>de</strong>r- und Jugendgruppen. Seit<br />
fast 10 Jahren entwickelt sie mit Kin<strong>de</strong>rn- und Jugendlichen die „Naturwerkstatt in<br />
Gerswal<strong>de</strong>". Aus <strong>de</strong>r ehemals verwil<strong>de</strong>rten und verlassenen Schlossgärtnerei ist<br />
durch die NAJU und vielen Unterstützern ein Kleinod für Mensch und Natur<br />
gewor<strong>de</strong>n. Um dies zu erreichen und weiter voranzutreiben, hat <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverband<br />
<strong>de</strong>n Schwerpunkt seiner Umweltbildungsarbeit nach Gerswal<strong>de</strong> in die Uckermark<br />
verlegt. Die Kin<strong>de</strong>r und Jugendlichen i<strong>de</strong>ntifizieren sich mit <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> und sin d in<br />
einem außergewöhnlichen Maße bereit, sich ehrenamtlich und gemeinnützig zu<br />
engagieren.<br />
Auch wenn die Stiftung betont, dass sich ihr Stiftungszweck auf die För<strong>de</strong>rung<br />
benachteiligter Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche bezieht, befin<strong>de</strong>n sich auch in <strong>de</strong>n Gruppen<br />
<strong>de</strong>r NAJU Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>m Stiftungszweck entsprechen<strong>de</strong><br />
Einflussnahme sinnvoll ist. In je<strong>de</strong>m Fall liegen <strong>de</strong>r Stiftungszweck und die Aufgabe<br />
<strong>de</strong>r gemeinnützigen Jugendorganisation NAJU als Träger <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe<br />
dicht beieinan<strong>de</strong>r.<br />
Aus diesem Grund und weil es sich bei <strong>de</strong>r Stiftung um eine öffentlich - rechtliche<br />
Institution han<strong>de</strong>lt, hat die NAJU die erheblichen Investitionen immer -in Absprache<br />
und mit Zustimmung <strong>de</strong>r Stiftung- getätigt. Die NAJU bewirtschaftet gärtnerisch und<br />
naturgerecht das gesamte Gelän<strong>de</strong> und nutzt das maro<strong>de</strong>, von ihr hergerichtete Haus<br />
bei sehr schlechtem Wetter als Quartier für die Kin<strong>de</strong>r und Jugendlichen. Bei <strong>de</strong>r<br />
Nutzung als „Film- und Gartenaka<strong>de</strong>mie" einschließlich <strong>de</strong>s Seminarhauses müsste<br />
sich die NAJU bei einer eventuellen Verlängerung <strong>de</strong>s Pachtvertrages über 2015<br />
hinaus <strong>de</strong>ren Nutzungs- und Preisvorstellungen unterordnen. Konflikte durch die<br />
Nutzung von Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen wären vorprogrammiert. Auch könnte die<br />
NAJU ihr Konzept, das eine weitere Entwicklung und Wertsteigerung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s<br />
durch die Jugendlichen selbst vorsieht, nicht mehr fortsetzen.<br />
Der Grundsatz <strong>de</strong>s Vertrauensschutzes ist im Rechtsstaatsprinzip verankert. Das<br />
gilt vor allem, wenn durch die beson<strong>de</strong>ren Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Falles ein<br />
Vertrauenstatbestand auf ein bestimmtes Verhalten <strong>de</strong>r Verwaltung geschaffen
wor<strong>de</strong>n ist (BVerfGE 49,185). Die NAJU konnte nach alle<strong>de</strong>m darauf vertrauen, dass<br />
die öffentlich— rechtliche Stiftung das Gelän<strong>de</strong> nicht an Privatleute veräußert, <strong>de</strong>ren<br />
Nutzungsvorstellungen mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r NAJU als Jugendorganisation unvereinbar sind.<br />
6. Die öffentliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Umweltrriinisteriums in Höhe von 48. 974 € zur<br />
Instandsetzung <strong>de</strong>r Terrassenmauern und zur damit verbun<strong>de</strong>nen Herrichtung eines<br />
Zeltplatzes für Kin<strong>de</strong>r- und Jugendliche ist mit einer Zweckbindungsfrist bis zum Jahr<br />
2020 verbun<strong>de</strong>n. Der Stiftung war, entgegen ihren Behauptungen, die Dauer <strong>de</strong>r<br />
Zweckbindung bekannt. Der damalige Geschäftsführer <strong>de</strong>r Stiftung, Herr Pankonin<br />
und <strong>de</strong>r Referent <strong>de</strong>r Stiftung, Herr Schreiter, waren über alle Schritte in diesem<br />
Zusammenhang unterrichtet und kannten <strong>de</strong>n Zuwendungsbescheid. In <strong>de</strong>m<br />
Gespräch zwischen Stiftung und NAJU im August 2012 sowie in <strong>de</strong>r Anlage zum<br />
Kaufangebot hatte . die NAJU ausdrücklich auf die Dauer <strong>de</strong>r Zweckbindung<br />
hingewiesen.<br />
In die Wertsteigerung <strong>de</strong>s Grundstücks hatte die NAJU im Vertrauen auf <strong>de</strong>n<br />
öffentlich- rechtlichen Charakter <strong>de</strong>r Stiftung jahrelang investiert. Mit Schreiben vom<br />
26.10.2005 hat die Stiftung <strong>de</strong>r NAJU mitgeteilt, dass <strong>de</strong>r Stiftungsrat <strong>de</strong>n<br />
Geschäftsführer ermächtigt hat, <strong>de</strong>r NAJU zu einem späteren Zeitpunkt vertraglich die<br />
Möglichkeit einzuräumen, die Liegenschaft unter <strong>de</strong>m Vorbehalt <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
durch die Stiftungsaufsicht, zum Verkehrswert von 40 000€ zu erwerben. Außer<strong>de</strong>m<br />
hatte <strong>de</strong>r Geschäftsführer in Aussicht gestellt, die von <strong>de</strong>r NAJU bis dahin gezahlte<br />
Pacht anzurechnen. Von einer Veräußerung an Dritte war in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
niemals die Re<strong>de</strong>. Der Pachtvertrag mit <strong>de</strong>r Stiftung läuft nur noch bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Jahres 2015. Die gemeinnützige Jugendorganisation wäre zur Rückzahlung <strong>de</strong>r<br />
För<strong>de</strong>rgel<strong>de</strong>r gezwungen und wahrscheinlich nicht mehr in <strong>de</strong>r Lage, ihre Arbeit<br />
fortzuführen. Darin liegt eine schwerwiegen<strong>de</strong> Verletzung <strong>de</strong>s rechtsstaatlichen<br />
Vertrauensschutzes.<br />
7, Die Stiftung hatte die NAJU aufgefor<strong>de</strong>rt, ihr Langkonzept von 53 Seiten zu kürzen<br />
und mit Finanzierungsvorstellungen und <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit zu<br />
untersetzen. Das daraufhin entstan<strong>de</strong>ne Kurzkonzept hat die NAJU•<strong>de</strong>r Stiftung im<br />
April 2012 vorgelegt.<br />
Demgegenüber enthält das einseitige Papier <strong>de</strong>r Privatleute „Projektvorhaben Film —<br />
und Gartenaka<strong>de</strong>mie, Seminarhaus Gerswal<strong>de</strong>" nur einige Floskeln. Wie das<br />
Vorhaben umgesetzt und finanziert wer<strong>de</strong>n soll, wird nicht dargestellt.<br />
Die Privatleute mit ihrem bestenfalls als Projekti<strong>de</strong>e zu bezeichnen<strong>de</strong>n Vorhaben<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r gemeinwohl-orientierten Jugendorganisation mit einem durchdachten<br />
Konzept und auch nach Angaben <strong>de</strong>r Stiftung bisher guten Jugendarbeit vorgezogen.<br />
Darin liegt eine rechtswidrige Ungleichbehandlung.<br />
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Umsetzung <strong>de</strong>s Vorhabens durch die<br />
Privatleute sehr zweifelhaft erscheint. Nach eigenem Bekun<strong>de</strong>n wohnen die<br />
Privatleute, die seit ca. 7 Jahren in Gerswal<strong>de</strong> leben „in einem größtenteils noch<br />
zerfallenen großen Haus auf <strong>de</strong>m Land" (so Frau Loa Ran<strong>de</strong>l im Spiegel TV online<br />
am 20.8.2012). Wieso die Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Stiftung in <strong>de</strong>r Presseinformation<br />
vorn 14.12.2012 erklärt: "...die NAJU erhält die Möglichkeit unter noch besseren<br />
Bedingungen ihre Arbeit fortzuführen, und wir haben es in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> geschafft, die nötigen Investitionen für das Gelän<strong>de</strong> zu sichern" ist mehr<br />
als rätselhaft.<br />
8. Der Vertrauensschutz ist auch <strong>de</strong>shalb verletzt, weil die Stiftung nicht auf das<br />
Angebot <strong>de</strong>r NAJU zu Nachverhandlungen eingegangen ist. Dazu wäre die öffentlichrechtliche<br />
Stiftung aufgrund <strong>de</strong>r gesamten bisherigen Zusammenarbeit; <strong>de</strong>r<br />
Leistungen <strong>de</strong>r NAJU auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s gemeinwohlorientierten<br />
Charakters bei<strong>de</strong>r Seiten verpflichtet gewesen.
9. In <strong>de</strong>r Zeitung „ Nordkurier" vom 19.12.2012 wird die Geschäftsführerin <strong>de</strong>r Stiftung<br />
wie folgt zitiert: „ausschlaggebend sei für die Vergabe ein Brief <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> mit<br />
folgen<strong>de</strong>m Satz gewesen: „ Die Gemein<strong>de</strong> befürwortet aus gemeindlicher Sicht <strong>de</strong>n<br />
Verkauf <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s an Frau Lola Randl"."<br />
Nach Aussage aller bisher kontaktierten Gemein<strong>de</strong>vertreter lag <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>vertretung bei ihrer Willensbildung ausschließlich das Papier <strong>de</strong>r<br />
Privatleute und nicht zusätzlich das Konzept <strong>de</strong>r NAJU und <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Bieters vor.<br />
Die NAJU hatte keine Kenntnis von <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung. Sie<br />
konnte <strong>de</strong>shalb we<strong>de</strong>r zum Papier <strong>de</strong>r Privatleute noch zu <strong>de</strong>r darin behaupteten<br />
weiteren Nutzung durch die NAJU Stellung nehmen. Die Privatleute, die kaum 100 m<br />
von <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> entfernt wohnen, haben erst Mitte Dezember 2012 nach erfolgtem<br />
Abschluss <strong>de</strong>s Kaufvertrages Kontakt zu <strong>de</strong>r NAJU aufgenommen.<br />
Bei drei Kaufinteressenten wird <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung nur das Papier eines<br />
Interessenten vorgelegt, welches zu<strong>de</strong>m noch die unzutreffen<strong>de</strong> Angabe über <strong>de</strong>n<br />
Verbleib <strong>de</strong>r NAJU auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> enthielt. Darin liegt eine rechtswidrige<br />
Ungleichbehandlung, die auch die Willensbildung in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />
rechtswidrig macht.<br />
10. Die Beratung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung in dieser Sache hat in nichtöffentlicher<br />
Sitzung stattgefun<strong>de</strong>n. § 36 Abs. 2 KVerfG lautet: „Die Öffentlichkeit ist<br />
auszuschließen, wenn überwiegen<strong>de</strong> Belange <strong>de</strong>s öffentlichen Wohls o<strong>de</strong>r Belange<br />
Einzelner es erfor<strong>de</strong>rn". Grundsätzlich haben alle Beratungen <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>vertretung in öffentlicher Sitzung stattzufin<strong>de</strong>n (zur Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />
Grundsatzes <strong>de</strong>r Öffentlichkeit s. Schumacher u.a. Kommunalverfassung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, Wiesba<strong>de</strong>n 20011, § 36 Nr.2.2)<br />
Überwiegen<strong>de</strong> Belange <strong>de</strong>s öffentlichen Wohls können z.B. regelmäßig vorliegen,<br />
wenn Planungsabsichten erörtert wer<strong>de</strong>n, die unmittelbar Einfluss auf das<br />
Grundstückspreisniveau haben (Schumacher, § 36 Nr. 5. 1.1). Dies ist vorliegend<br />
schon <strong>de</strong>shalb nicht <strong>de</strong>r Fall, weil das Bieterverfahren schon abgeschlossen war<br />
und Preisfragen keine Rolle spielten. Auch schutzwürdige Belange Einzelner sind<br />
nicht betroffen. Es ging um die weitere Nutzung eines nicht gemein<strong>de</strong>eigenen<br />
Grundstücks. Die Gemein<strong>de</strong>vertretung hat sich damit beschäftigt, weil es sich hierbei<br />
um eine Frage <strong>de</strong>r weiteren Gemein<strong>de</strong>entwicklung han<strong>de</strong>lt.<br />
Die Ausnahmetatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s § 36 Abs.2 KVerfG sind <strong>de</strong>mnach nicht gegeben. Die<br />
Beratung hätte in öffentlicher Sitzung stattfin<strong>de</strong>n müssen. Der Ausschluss <strong>de</strong>r<br />
Öffentlichkeit wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>r Kommunalverfassung. Wird eine Angelegenheit in<br />
nichtöffentlicher Sitzung behan<strong>de</strong>lt, die in öffentlicher Sitzung zu beraten und<br />
entschei<strong>de</strong>n war, so tritt die Nichtigkeit <strong>de</strong>s Beschlusses ein (Schumacher § 36 Nr.<br />
12.1.2). Die Stiftung kann sich <strong>de</strong>shalb auch aus diesem Grund nicht auf <strong>de</strong>n<br />
Beschluss <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung berufen.<br />
11. Die Stiftung kennt die Schwierigkeiten <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r - und Jugendarbeit in<br />
Ortschaften. Dazu wird auf die Pressemittelung <strong>de</strong>r Stiftung vom 16.8.2012<br />
verwiesen „ Ist das Kin<strong>de</strong>r - und Jugendheim unerwünscht in Siethen?". Die NAJU<br />
erfährt <strong>de</strong>mgegenüber keine Ablehnung, eher Unterstützung in Gerswal<strong>de</strong>. Es ist<br />
<strong>de</strong>shalb um so unverständlicher, dass die Stiftung <strong>de</strong>r NAJU die Arbeitsgrundlage<br />
in Gerswal<strong>de</strong> entziehen will.<br />
Im Sinne <strong>de</strong>s Verhältnismäßigkeitsprinzips ist das Argument <strong>de</strong>r Akzeptanz vor Ort<br />
rechtlich ungeeignet, weil die Stiftung aus ihren eigenen Erfahrungen solche<br />
Situationen richtig einschätzen kann.
EINGEGANGEN<br />
Erled'igt<br />
09. JAS. A13<br />
92.‘<br />
E-<br />
NABU Templin - Metzelthin 30 - 17268 Templin<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschuss<br />
für Bildung, Jugend und Sport<br />
Am Havelblick 8<br />
14473 Potsdam<br />
Anlage 9-<br />
Regionalverband Tenä plin e.<br />
NABU<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
Norbert Bukowsky<br />
Ludwigshof 10<br />
17268 Templin<br />
Tel: 0 39 87 5 22 59<br />
05. Januar 2013<br />
Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong><br />
Naturwerkstatt <strong>de</strong>r NAJU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
sehr geehrter Herr Krause,<br />
<strong>de</strong>r Vorgang <strong>de</strong>s Verkaufs <strong>de</strong>r alten Schlossgärtnerei in Gerswal<strong>de</strong> durch die Stiftung<br />
Großes Waisenhaus an zwei Privatpersonen soll am Donnerstag in Ihrem Ausschuss<br />
behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wir erlauben uns, uns mit diesem Schreiben an Sie zu wen<strong>de</strong>n, da wir uns seit Jahren<br />
mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Naturwerkstatt befassen und umfangreiche ehrenamtliche Arbeit<br />
wie auch finanzielle Mittel in dieses Projekt gesteckt haben.<br />
Da Gerswal<strong>de</strong> im Wirkungsbereich unseres Regionalverban<strong>de</strong>s liegt, begleiten wir das<br />
Projekt von Anfang an. So haben wir <strong>de</strong>n Kauf <strong>de</strong>s Sanitärcontainers, <strong>de</strong>r sich auf <strong>de</strong>m<br />
Gelän<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>t wesentlich finanziert und wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n im Falle eines Verkaufs <strong>de</strong>s<br />
Gelän<strong>de</strong>s zurück for<strong>de</strong>rn müssen. Weiterhin wur<strong>de</strong> von uns zur Vorbereitung von Baumaßnahmen<br />
Schadstoffanalysen in Auftrag gegeben und für die <strong>de</strong>nkmalgerechte Sanierung<br />
<strong>de</strong>r Feldsteinmauer 15.000 € bereit gestellt.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re unser verstorbener früherer Vorsitzen<strong>de</strong> und Träger <strong>de</strong>s bran<strong>de</strong>nburgischen<br />
Naturschutzpreises Dr. Knut Arendt, <strong>de</strong>r selber in Gerswal<strong>de</strong> wohnte und dort<br />
auch politisch aktiv war, hat viel dazu beigetragen, dass die Naturwerkstatt gut in das<br />
Gemein<strong>de</strong>leben eingebun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> und funktionieren<strong>de</strong> Kooperationen mit an<strong>de</strong>ren<br />
Bildungseinrichtungen im Biosphärenreservat Schorfhei<strong>de</strong>- Chorin, wie z.B. <strong>de</strong>r Feld-<br />
Wald-und-Wiesen-Schule in Groß Fre<strong>de</strong>nwal<strong>de</strong> aufgebaut hat.<br />
Wir haben intensiv versucht in <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung <strong>de</strong>r NAJU mit <strong>de</strong>n letzten „Verwaltern"<br />
<strong>de</strong>r Schlossgärtnerei (Familie Ihler) zu vermitteln und fühlen uns, da auch wir<br />
bei diesem Versuch gescheitert sind, durch die nachfolgen<strong>de</strong>n Gerichtsurteile bestätigt,<br />
da die NAJU vor Gericht in allen Fällen Recht bekommen hat.<br />
Als das Vertrauen <strong>de</strong>r Waisenhausstiftung in die NAJU während <strong>de</strong>r unschönen Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />
mit Familie Ihler bröckelte und <strong>de</strong>r NAJU aufgetragen wur<strong>de</strong> einen<br />
verlässlichen Partner zu fin<strong>de</strong>n, haben wir uns sofort bereit erklärt und die Kooperation<br />
mit <strong>de</strong>r NAJU noch intensiviert.
Zu <strong>de</strong>n Verhandlungen mit <strong>de</strong>r Waisenhausstiftung seit Anfang <strong>de</strong>s letzten Jahres haben<br />
wir regelmäßig unseren Geschäftsführer entsandt und sind dadurch in unserem<br />
Vorstand aus erster Hand informiert wor<strong>de</strong>n.<br />
Dadurch sind wir seit Mai 2012 davon ausgegangen, dass die Waisenhausstiftung <strong>de</strong>r<br />
NAJU ein Kaufangebot machen wollte. Wir waren schon sehr überrascht, dass uns die<br />
konkrete Aussage, dass die Immobilie tatsächlich verkauft wer<strong>de</strong>n solle und <strong>de</strong>r Verkehrswert<br />
von <strong>de</strong>r Waisenhausstiftung erst En<strong>de</strong> August bei einer erneuten Beratung in<br />
Potsdam mitgeteilt wur<strong>de</strong>. Wir haben die finanzielle Unterstützungszusage unserer Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
für das laufen<strong>de</strong> Haushaltsjahr danach noch aufgestockt, um das<br />
Areal für die weitere ehrenamtliche Jugendbildungsarbeit in unserer Region zu sichern.<br />
Um so mehr waren wir entsetzt, dass die Waisenhausstiftung das Gelän<strong>de</strong> nun an Privatleute<br />
verkauft hat, die zu<strong>de</strong>m noch nicht einmal ein konkretes Konzept vorweisen<br />
können son<strong>de</strong>rn lediglich eine I<strong>de</strong>enskizze, die scheinbar in keiner Weise untersetzt ist.<br />
Die NAJU hat hingegen ein in Teilen bereits bewährtes Konzept und -nicht zuletzt auf<br />
Drängen <strong>de</strong>r Waisenhausstiftung- eine mit erheblichen finanziellen Mitteln erarbeitete<br />
Baugenehmigung, mit <strong>de</strong>nen nicht nur <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r NAJU son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s<br />
Denkmalschutzes Rechnung getragen wird.<br />
Wir haben uns seit Jahren an <strong>de</strong>r Modifizierung <strong>de</strong>s Handlungskonzeptes <strong>de</strong>r NAJU<br />
beteiligt und sie intensiv bei <strong>de</strong>r Überarbeitung ihrer Investitionswünsche beraten. Wir<br />
halten es für absolut unverständlich, dass all diese ehrenamtlich Arbeit und die umfangreichen<br />
Gel<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Ziel das Ensemble <strong>de</strong>r alten Schlossgärtnerei zu erhalten<br />
und einer gemeinnützigen Nutzung weiter zugänglich zu halten, in <strong>de</strong>r Verkaufsentscheidung<br />
<strong>de</strong>s Stiftungsrates offensichtlich keine Rolle gespielt haben.<br />
Nach unserer Einschätzung sind sowohl <strong>de</strong>r NABU Templin wie auch die NAJU in<br />
Gerswal<strong>de</strong> durchaus respektierte Partner. Uns ist von Schwierigkeiten o<strong>de</strong>r unüberbrückbaren<br />
Differenzen mit <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Amtsverwaltung nichts bekannt. Es<br />
gibt zahlreiche Partner in <strong>de</strong>r Region Gerswal<strong>de</strong>, die von einer Fortführung <strong>de</strong>r Arbeit<br />
<strong>de</strong>r Naturwerkstatt profitieren wür<strong>de</strong>n. Auch in das touristische Konzept <strong>de</strong>r Region<br />
passt solch eine gemeinnützige Einrichtung und bietet darüber hinaus wirtschaftliche<br />
Entwicklungsmöglichkeiten. Ob die Privatisierung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s positiv für das Objekt<br />
selbst o<strong>de</strong>r die Umgebung wirken kann ist bei unserem <strong>de</strong>rzeitigen Kenntnisstand jedoch<br />
in keiner Weise erkennbar.<br />
Mit <strong>de</strong>r Privatisierung <strong>de</strong>r Gärtnerei durch die Waisenhausstiftung wer<strong>de</strong>n umfangreiche<br />
finanzielle Mittel <strong>de</strong>s NABU Regionalverban<strong>de</strong>s Templin mit veräußert. Wir werten<br />
dies als nicht satzungsgemäße Verwendung von finanziellen Mittel und wer<strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>r Waisenhausstiftung das Geld zurückverlangen.<br />
Wir kennen we<strong>de</strong>r die genauen Hintergrün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Verkaufsentscheidung noch die Modalitäten<br />
<strong>de</strong>s Kaufvertrages und die noch verbleiben<strong>de</strong>n Handlungsmöglichkeiten. Die<br />
Offenlegung <strong>de</strong>s gesamten Verkaufsverfahrens halten wir für unabdingbar.<br />
Die Annullierung <strong>de</strong>s aktuellen Kaufvertrages und die Übertragung <strong>de</strong>r alten Schlossgärtnerei<br />
unter genau fest zu legen<strong>de</strong>n Bedingungen an die NAJU halten wir für wünschenswert.<br />
Wir bringen uns auch gerne konstruktiv in das weitere Verfahren ein, wenn<br />
dies gewünscht wird und sinnvoll erscheint.<br />
Wir bitten Sie herzlich diese Angelegenheit sehr ernst zu nehmen und einer genauen<br />
Prüfung zu unterziehen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Lrbe ukies4t9(a):<br />
-Vorsitzen<strong>de</strong>r-
Anlage<br />
BUNDNIS 90<br />
DIE GRÜNEN<br />
09, JAN. 2D13<br />
sAti<br />
E r kd gt 71.4C4 trt«<br />
Antrag<br />
<strong>de</strong>r Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
für die Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses für Bildung:Jugend und Sport ar<br />
1.2013<br />
zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend<br />
und Sport zum Verkauf <strong>de</strong>r Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong> durch die Stiftung<br />
„Großes Waisenhaus zu Potsdam"<br />
Der Ausschuss möge beschließen:<br />
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport missbilligt <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />
ehemaligen Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong>, auf <strong>de</strong>m die Naturschutzjugend <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
(NAJU) die „Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong>" aufgebaut hat, durch die öffentlich-rechtliche<br />
Stiftung „.Großes Waisenhaus zu Potsdam" an Privatleute. Er hat kein Verständnis<br />
dafür, dass <strong>de</strong>r NAJU nach 10 Jahren Aufbauarbeit auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> die Grundlage für<br />
eine erfolgreiche weitere Jugendarbeit in Gerswal<strong>de</strong> entzogen wird und Investitionen<br />
<strong>de</strong>r NAJU von mehr als 200.000 € privatisiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Ausschuss for<strong>de</strong>rt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) als<br />
Stiftungsaufsicht auf,<br />
1. alles zu unternehmen, um <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Kaufvertrages zu verhin<strong>de</strong>rn, bzw.<br />
2. unverzüglich durch einen Mediator, <strong>de</strong>r das Vertrauen aller Seiten hat, zu<br />
erreichen, dass die Käufer —ggf. unter Zahlung einer Abstandssumme-• vom<br />
Kaufvertrag zurücktreten,<br />
3. sich eingehend mit <strong>de</strong>r rechtlichen Stellungnahme <strong>de</strong>r NAJU vom 3,1.2012<br />
auseinan<strong>de</strong>rzusetzen und die Antwort auch <strong>de</strong>m Ausschuss zuzuleiten,<br />
Sollte <strong>de</strong>r Vollzug <strong>de</strong>s Kaufvertrages nicht mehr zu verhin<strong>de</strong>rn sein, for<strong>de</strong>rt. <strong>de</strong>r<br />
Ausschuss das MBJS als Stiftungsaufsicht auf,<br />
1. zu prüfen, welche Scha<strong>de</strong>nsersatz — und Kompensationsmaßnahmen zugunsten<br />
<strong>de</strong>r NAJU angemessen sind, .<br />
2. gemeinsam mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren zuständigen Ressorts eine Lösung herbeizuführen,<br />
um die NAJU von einer Rückzahlung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rmittel i.H.v. 48.974 Euro zu<br />
befreien.<br />
Das MBJS wird über die Sachlage in <strong>de</strong>r nächsten Ausschusssitzung berichten.<br />
Marie Luise von Halem<br />
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
BÜNDNIS 90<br />
DIE GRIMM<br />
Antrag<br />
<strong>de</strong>r Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
für die Sitzung <strong>de</strong>s Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 10.01.2013<br />
zum Tagesordnungspunkt 1: Bericht <strong>de</strong>s Ministeriums für Bildung, Jugend und<br />
Sport zum Verkauf <strong>de</strong>r Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong> durch die Stiftung „Großes<br />
Waisenhaus zu Potsdam"<br />
Der Ausschuss möge beschließen:<br />
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport missbilligt <strong>de</strong>n Verkauf <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>r ehemaligen Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong>, auf <strong>de</strong>m die Naturschutzjugend<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (NAJU) die „Naturwerkstatt Gerswal<strong>de</strong>" aufgebaut hat, durch die<br />
öffentlich-rechtliche Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam" an Privatleute. Er hat<br />
kein Verständnis dafür, dass <strong>de</strong>r NAJU nach 10 Jahren Aufbauarbeit auf <strong>de</strong>m<br />
Gelän<strong>de</strong> die Grundlage für eine erfolgreiche weitere Jugendarbeit in Gerswal<strong>de</strong><br />
entzogen wird und Investitionen <strong>de</strong>r NAJU von mehr als 200.000 € privatisiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Ausschuss for<strong>de</strong>rt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) als<br />
Stiftungsaufsicht auf,<br />
1. unverzüglich durch einen Mediator, <strong>de</strong>r das Vertrauen aller Seiten hat, zu<br />
erreichen, dass die Käufer —ggf. unter Zahlung einer Abstandssumme- vom<br />
Kaufvertrag zurücktreten, wenn die NAJU sich bereiterklärt, <strong>de</strong>n in Re<strong>de</strong><br />
stehen<strong>de</strong>n Kaufpreis zu zahlen,<br />
2. sich eingehend mit <strong>de</strong>r rechtlichen Stellungnahme <strong>de</strong>r NAJU vom 3.1.2012<br />
auseinan<strong>de</strong>rzusetzen und die Antwort auch <strong>de</strong>m Ausschuss zuzuleiten.<br />
Der Ausschuss for<strong>de</strong>rt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) auf,<br />
1. zu prüfen, welche Scha<strong>de</strong>nsersatz — und Kompensationsmaßnahmen<br />
zugunsten <strong>de</strong>r NAJU angemessen sind,<br />
2. gemeinsam mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren zuständigen Ressorts eine Lösung<br />
herbeizuführen, um die NAJU von einer Rückzahlung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rmittel i.H.v.<br />
48.974 Euro zu befreien.<br />
Das MBJS wird über die Sachlage in <strong>de</strong>r nächsten Ausschusssitzung berichten.<br />
Marie Luise von Halem<br />
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anlage 3-<br />
EINGEGANGEN<br />
0 8. .JAN. 2013<br />
57:e0<br />
Eriedigt r19 - fias- e"--4«<br />
• Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 10. Oktober 2012<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Gesamtkonzept und För<strong>de</strong>rgrundsätze <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zur Umsetzung <strong>de</strong>r<br />
Verwaltungsvereinbarung „Bun<strong>de</strong>sinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"<br />
2012 — 2015 gern. § 3 Absatz 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Kooperation und Information<br />
im Kin<strong>de</strong>rschutz (KKG)<br />
1. Einführung<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt gemäß § 3<br />
Abs. 4 KKG <strong>de</strong>n Aus- und Aufbau <strong>de</strong>r Netzwerke Frühe Hilfen und <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen<br />
auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf<br />
vier Jahre befristete Bun<strong>de</strong>sinitiative, die im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013<br />
mit 45 Millionen Euro und in <strong>de</strong>n Jahren 2014 und 2015 mit 51 Millionen Euro ausgestattet<br />
wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird <strong>de</strong>r Bund einen Fonds zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Netzwerke<br />
Frühe Hilfen und <strong>de</strong>r psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für <strong>de</strong>n er<br />
jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird.<br />
Bund und Län<strong>de</strong>r haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die das Ziel <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sinitiative, die För<strong>de</strong>rbereiche sowie die Verteilung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel und die Aufgaben<br />
<strong>de</strong>r Koordination, <strong>de</strong>r Qualifizierung und Evaluation beschreibt: För<strong>de</strong>rbereiche sind Netzwerke<br />
mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, <strong>de</strong>r Einsatz von Familienhebammen und die Einbeziehung<br />
ehrenamtlichen Engagements im Kontext <strong>de</strong>r Frühen Hilfen. Die Län<strong>de</strong>r erarbeiten<br />
gemäß Artikel 10 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung ein Gesamtkonzept und für die För<strong>de</strong>rbereiche,<br />
in <strong>de</strong>nen die Bun<strong>de</strong>smittel durch die Län<strong>de</strong>r an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n, im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bund För<strong>de</strong>rgrundsätze (Artikel 4 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung).<br />
Die Verteilung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel auf die Län<strong>de</strong>r erfolgt nach Vorwegabzug <strong>de</strong>r Kosten für die<br />
Koordinierungsaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r jeweils zu 1/3 nach <strong>de</strong>m Königsteiner<br />
Schlüssel, <strong>de</strong>r unter 3-Jährigen im SGB II Leistungsbezug und <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r unter 3-<br />
Jährigen insgesamt.<br />
Danach entfallen auf das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> im Jahr 2012 839.619 Euro, im Jahr 2013 ca.<br />
1,23 Mio. Euro und in <strong>de</strong>n Jahren 2014 - 2015 jeweils ca. 1,42 Mio. Euro (siehe Anlage zur<br />
Verwaltungsvereinbarung: Tabelle 1).<br />
Für die Koordinierungsaufgaben auf Bun<strong>de</strong>sebene sind im Jahr 2012 1,1 Mio. Euro und in<br />
<strong>de</strong>n Folgejahren jeweils 4 Mio. Euro für das Nationale Zentrum Frühe Hilfen vorgesehen. Für<br />
die Koordinierungsaufgaben auf Län<strong>de</strong>rebene sind Sockelbeträge nach <strong>de</strong>r Einwohnerzahl<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>s vereinbart, danach entfallen auf das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> als kleines<br />
Land unter 3 Mio. Einwohner jährlich ab 2012 gleichbleibend 120.000 Euro (siehe Anlage zur<br />
Verwaltungsvereinbarung: Tabelle 2).
Gemäß Art. 5 Abs. 2 erhalten die Län<strong>de</strong>r auch Mittel zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen<br />
(auf überörtlicher Ebene) für Netzwerkkoordinatorinnen und —koordinatoren,<br />
Familienhebammen und vergleichbare Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich sowie<br />
für Koordinatorinnen und Koordinatoren von Ehrenamtlichen. Dafür sollen jährlich 30.000<br />
Euro im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bereit gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
För<strong>de</strong>rfähig nach <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung sind gemäß Artikel 2 Absatz 1 ausschließlich<br />
Maßnahmen, die nicht schon am 01.01.2012 bestan<strong>de</strong>n haben. Insoweit bedingt <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>llhafte<br />
Ansatz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative, dass die Refinanzierung von entsprechen<strong>de</strong>n Projekten<br />
auf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s- und kommunalen Ebene durch Bun<strong>de</strong>smittel ausgeschlossen ist.<br />
Auf das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> entfallen<strong>de</strong> Bun<strong>de</strong>smittel 2012: 839.619,00 E.<br />
Davon: 30.000,00 für Qualifizierungsmaßnahmen gemäß Art. 5 Abs. 2, die auf überörtlicher<br />
Ebene durchgeführt wer<strong>de</strong>n (v. a. für Hebammen).<br />
Bun<strong>de</strong>smittel für Lan<strong>de</strong>skoordination: jährlich 120.000,00 E.<br />
Für die Jahre 2013: ca. 1.230.064 E, 2014 — 2015 jeweils ca. 1.423.674 E.<br />
Das vorliegen<strong>de</strong> Gesamtkonzept und die För<strong>de</strong>rgrundsätze sollen auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r weiteren<br />
Erfahrungen bei <strong>de</strong>r Umsetzung und insbeson<strong>de</strong>re unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r kommunalen<br />
Konzepte im Jahr 2013 überprüft und ggf. überarbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />
2. Grundlagen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rschutzarbeit / Ausgangslage im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
a) Instrumente und Vorschriften zum Kin<strong>de</strong>rschutz<br />
Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wird seit 2004 in Folge tragischer Fälle von Kin<strong>de</strong>rmisshandlung und<br />
Vernachlässigung (Tod <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s Dennis in Cottbus, lebensgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verletzungen mit<br />
bleiben<strong>de</strong>r Schwerstbehin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s Pascal in Strausberg, Tod von 2- und 3-<br />
jährigen Geschwisterkin<strong>de</strong>rn durch Verdursten nach massiver Vernachlässigung in Frankfurt/O<strong>de</strong>r)<br />
eine intensive Diskussion über die Verbesserung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>rschutzes geführt. Das<br />
Programm zur Qualifizierung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rschutzarbeit im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vom März 2006<br />
(LT Drs. 4/2733, siehe Anlage), die Einrichtung <strong>de</strong>r Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz mit <strong>de</strong>m Praxisbegleitsystem<br />
und die Empfehlungen zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kin<strong>de</strong>svernachlässigung<br />
und Kin<strong>de</strong>smisshandlung vom August 2006, die von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
gemeinsam mit <strong>de</strong>n Kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong>n erarbeitet wur<strong>de</strong>n, sind die wesentlichen<br />
Grundlagen. Gesetzliche Än<strong>de</strong>rungen im AG KJHG, im Kin<strong>de</strong>rtagesstättengesetz und<br />
im <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Schulgesetz sind erfolgt, in allen Kreisen und kreisfreien Städten <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sind regionale Konzepte und Arbeitsgemeinschaften zum Kin<strong>de</strong>rschutz<br />
entstan<strong>de</strong>n. Die Fachkräfte <strong>de</strong>r Jugendhilfe und an<strong>de</strong>rer Bereiche haben in zahlreichen<br />
Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen ihre Kompetenzen im Kin<strong>de</strong>rschutz verbessert.<br />
Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> verfügen über Arbeitsgemeinschaften<br />
zum Kin<strong>de</strong>rschutz o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Formen <strong>de</strong>r Kooperation, die <strong>de</strong>n o.g. Empfehlungen<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung entsprechend gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Zum Teil existieren Funktionsstellen<br />
bei <strong>de</strong>n Jugendämtern, die diese Arbeitsgemeinschaften koordinieren (Kin<strong>de</strong>rschutzkoordinator/inn/en).<br />
Aus <strong>de</strong>n Arbeitsgemeinschaften heraus sind regionale Fachkonzepte zum<br />
2
Kin<strong>de</strong>rschutz entstan<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r interdisziplinären Kommunikation und Kooperation<br />
folgen, auch wenn es Defizite v.a. im Hinblick auf die Verbindlichkeit <strong>de</strong>r Zusammenarbeit<br />
gibt. Die Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz hat diese Entwicklung über Jahre unterstützt und in Bestand,<br />
Zusammensetzung und Verantwortlichkeit dokumentiert (vgl. im Evaluationsbericht<br />
die Anlage 5: Kooperationen im Kin<strong>de</strong>rschutz — Überblick zum Stand <strong>de</strong>r Entwicklung regionaler<br />
Arbeitsgem4inschaften).<br />
Schließlich sind Untersuchungen durchgeführt und Instrumente entwickelt wor<strong>de</strong>n, um Erkenntnisse<br />
über Fallverläufe zu gewinnen und Fehler o<strong>de</strong>r Lücken im System <strong>de</strong>r Hilfen aufzuklären.<br />
So hat die Untersuchung <strong>de</strong>r Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz zu gravieren<strong>de</strong>n Fällen von<br />
Kin<strong>de</strong>svernachlässigung und -misshandlung mit To<strong>de</strong>sfolge und schwerster Körperverletzung<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (2008) gezeigt, dass es neben besserer Information und Kooperation<br />
<strong>de</strong>r Akteurinnen und Akteure im Kin<strong>de</strong>rschutz auch <strong>de</strong>r Schärfung <strong>de</strong>s Blicks auf die<br />
Lebensbedingungen von (kleinen) Kin<strong>de</strong>rn und auch Neugeborenen bedarf. Das Erkennen<br />
von Risikofamilien und die Entwicklung Früher Hilfen (und sozialer Frühwarnsysteme) war<br />
Ziel <strong>de</strong>s gleichnamigen Aktionsprogramms <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (2006 — 2010), an-<strong>de</strong>m das Projekt<br />
„WiEge — Wie Elternschaft gelingt" <strong>de</strong>s Familienzentrums an <strong>de</strong>r Fachhochschule Potsdam ,<br />
beteiligt war.<br />
Einige Jugendämter erproben bereits <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen. Auch das Familienzentrum<br />
an <strong>de</strong>r FH Potsdam hat im Rahmen <strong>de</strong>s WiEge-Projekts Erfahrungen gesammelt<br />
und bil<strong>de</strong>t Familienhebammen im STEEP-Ansatz aus. In <strong>de</strong>r Arbeit mit Risikofamilien ist dieser<br />
Ansatz eine sinnvolle Metho<strong>de</strong> zur Stärkung <strong>de</strong>r Bindungsfähigkeit und Erziehungskompetenz<br />
unsicherer und beson<strong>de</strong>rs junger Eltern. Das Familienzentrum ist zu<strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
<strong>de</strong>s Curriculums für die Qualifizierung von Familienhebammen auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />
beteiligt und verfügt über die Ergebnisse <strong>de</strong>s Aktionsprogramms <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>ssen<br />
Rahmen auch Erfahrungen aus an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn vorliegen (Guter Start ins Kin<strong>de</strong>rleben).<br />
Es hat sich vom sog. „Schreikin<strong>de</strong>rprojekt" über Jahre zu einem Kompetenzzentrum für<br />
Frühe Hilfen und insbeson<strong>de</strong>re für die Bindungsarbeit in Risikofamilien entwickelt.<br />
b) Instrumente und Vorschriften zur Kin<strong>de</strong>rgesundheit<br />
Zugleich ist mit <strong>de</strong>r Fachentwicklung im Bereich <strong>de</strong>r Jugendhilfe das Thema „Kin<strong>de</strong>rschutz<br />
und allgemeine Gesundheitsför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r" verstärkt diskutiert wor<strong>de</strong>n. Auch im Gesundheitsbereich<br />
sind erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen, wie die Einführung eines<br />
verbindlichen Einladungs- 'Und Rückmel<strong>de</strong>wesen zu <strong>de</strong>n Früherkennungsuntersuchungen<br />
<strong>de</strong>r nie<strong>de</strong>rgelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Untersuchungen aller Kin<strong>de</strong>r im Alter vom 30.<br />
— 40. Lebensmonat durch <strong>de</strong>n Öffentlichen Gesundheitsdienst und das im Rahmen <strong>de</strong>s Programms<br />
für Familien- und Kin<strong>de</strong>rfreundlichkeit seit <strong>de</strong>m Jahr 2005 konzeptionell entwickelte<br />
„Netzwerk Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r'.<br />
Mit <strong>de</strong>m „Netzwerk Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r' wur<strong>de</strong>n im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bereits ehrenamtliche<br />
Strukturen für Leistungen <strong>de</strong>r Primärprävention und unterstützen<strong>de</strong> Angebote für Schwangere<br />
und junge Familien bis zum dritten Lebensjahr <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s im Rahmen regionaler Netzwerke<br />
und sozialraumbezogener Angebote aufgebaut. Das Angebot zeichnet sich durch professionell<br />
tätige Koordinatoren/-innen und für die aufsuchen<strong>de</strong> Tätigkeit qualifizierte ehrenamtliche<br />
Patinnen und Paten aus, die nach einheitlichen Qualitätsstandards sowie Aus- und<br />
Fortbildungscurricula arbeiten, um die seelische, körperliche und geistige Entwicklung von<br />
Kin<strong>de</strong>rn zu för<strong>de</strong>rn, die Familien über die örtlichen Angebote zu informieren und die Erziehungskompetenz<br />
<strong>de</strong>r Eltern gera<strong>de</strong> aufgrund <strong>de</strong>r niedrigschwelligen Ansprache durch eh-<br />
3
enamtlich Tätige zu stärken. Die Teilnahme <strong>de</strong>r Familien am Netzwerk ist freiwillig und ihre<br />
Reichweite regional sehr unterschiedlich. Zurzeit ist das Netzwerk an Standorten in 15 Landkreisen<br />
bzw. kreisfreien Städten aktiv, Die Lan<strong>de</strong>sregierung strebt an, das „Netzwerk Gesun<strong>de</strong><br />
Kin<strong>de</strong>r" flächen<strong>de</strong>ckend im gesamten Land auszubauen. Dazu fin<strong>de</strong>n zurzeit Gespräche<br />
mit <strong>de</strong>n Landkreisen und kreisfreien Städten statt, in <strong>de</strong>nen es ein solches Angebot noch<br />
nicht gibt.<br />
Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitswesen für <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rschutz<br />
zeigte sich auch in <strong>de</strong>m 2009 verabschie<strong>de</strong>ten gemeinsamen Beschluss <strong>de</strong>r Jugendund<br />
Familienministerkonferenz und <strong>de</strong>r Gesundheitsministerkonferenz, in <strong>de</strong>m die Entwicklungsnotwendigkeiten<br />
auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgesetze konkretisiert wur<strong>de</strong>n. Einige Elemente<br />
dieser Diskussion, wie etwa <strong>de</strong>r Einsatz von Familienhebammen und die Stärkung<br />
präventiver Ansätze, sind in das Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetz und in die Bun<strong>de</strong>sinitiative eingeflossen,<br />
auch wenn keine entsprechen<strong>de</strong> Verankerung dieser Hilfen im Gesundheitsbe<br />
reich durch eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s SGB V erreicht wur<strong>de</strong>.<br />
c) Evaluation <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rschutzarbeit im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Ziel <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sentwicklung war es, die jeweils eigene Fachlichkeit <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Akteurinnen<br />
und Akteure im Kin<strong>de</strong>rschutz zu stärken und zugleich die interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />
weiter zu entwickeln. Im Bericht <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung zur Evaluation bestehen<strong>de</strong>r<br />
Instrumente und Vorschriften zur Kin<strong>de</strong>rgesundheit und zum Kin<strong>de</strong>rschutz (LT Drs. 513347,<br />
siehe Anlage), im September 2011 veröffentlicht unter <strong>de</strong>m Titel „Gesund und sicher aufwachsen<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>", wird <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>r Entwicklung im Kin<strong>de</strong>rschutz umfassend<br />
dokumentiert. Im Hinblick auf das — damals noch als Entwurf vorliegen<strong>de</strong> — Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetz<br />
wird in <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung erwartet, dass insbeson<strong>de</strong>re zwei<br />
Schwerpunkte die Lan<strong>de</strong>sentwicklung sinnvoll ergänzen: die Entwicklung und Verstetigung<br />
Früher Hilfen und verlässlicher Unterstützungsnetzwerke für Familien sowie die strukturelle<br />
Zusammenarbeit <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Akteurinnen und Akteure im Kin<strong>de</strong>rschutz auf <strong>de</strong>r örtlichen<br />
Ebene (Kooperation und information im Kin<strong>de</strong>rschutz). Bei<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r (primär-)präventive<br />
und <strong>de</strong>r strukturelle Aspekt, kommen <strong>de</strong>n Entwicklungszielen auf Lan<strong>de</strong>s- und kommunaler<br />
Ebene entgegen. Vielfach wur<strong>de</strong> die Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Akteurinnen und Akteuren<br />
im Kin<strong>de</strong>rschutz forciert, um die Intervention im Ernstfall zu stärken. Nun gilt es, die Prävention<br />
und das rechtzeitige Erkennen von Gefährdungen zu verbessern. Das Konzept <strong>de</strong>r<br />
Frühen Hilfen ergänzt außer<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Unterstützungsbedarf im Bereich von Eltern ab <strong>de</strong>r<br />
Schwangerschaft und von Familien mit Neugeborenen und Kleinkin<strong>de</strong>rn.<br />
3. Umsetzung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative / lan<strong>de</strong>sspezifische För<strong>de</strong>rschwerpunkte<br />
„Die Bun<strong>de</strong>sinitiative soll die bereits bestehen<strong>de</strong>n Aktivitäten von Län<strong>de</strong>rn und Kommunen<br />
zur Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und zur Einbindung<br />
von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich<br />
in diese Netzwerke ergänzen, das heißt mit zusätzlichen Maßnahmen <strong>de</strong>ren Ausbau<br />
und die Weiterentwicklung beför<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Bereichen, wo es noch keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Strukturen und Angebote gibt, <strong>de</strong>n Auf- und Ausbau mo<strong>de</strong>llhaft anregen. Dazu greift sie<br />
auch auf die Erfahrungen im Aktionsprogramm <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s „Frühe Hilfen für Eltern und Kin<strong>de</strong>r<br />
und soziale Frühwarnsysteme" von 2006 bis 2010 und die in diesem Zusammenhang in<br />
<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erprobten Konzepte zurück. Die Maßnahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative sollen regio-<br />
4
nale Gegebenheiten berücksichtigen, um nicht bereits vorhan<strong>de</strong>ne Strukturen zu ersetzen<br />
o<strong>de</strong>r Parallelstrukturen aufzubauen." (zit. Präambel <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung, S. 3)<br />
Gemäß § 3 KKG wer<strong>de</strong>n in Verbindung mit Artikel 2 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung drei För<strong>de</strong>rschwerpunkte<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> festgelegt:<br />
a) Flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Aus- und Aufbau sowie Weiterentwicklung interdisziplinärer und<br />
verbindlicher Netzwerkstrukturen im Kin<strong>de</strong>rschutz mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen,<br />
b) Einsatz von Familienhebammen bzw. ihnen vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m<br />
Gesundheitsbereich innerhalb von Netzwerkstrukturen im Kontext Früher Hilfen,<br />
c) Einbeziehung von Ehrenamtsstrukturen in Netzwerkstrukturen im Kontext Früher Hilfen.<br />
Ziel <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sentwicklung ist es, das gesellschaftliche Bewusstsein für <strong>de</strong>n Kin<strong>de</strong>rschutz<br />
als Querschnittsaufgabe und die Konzepte <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rschutzarbeit in Prävention und Intervention<br />
zu stärken, damit Kin<strong>de</strong>r im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gesund und sicher aufwachsen. In<br />
allen Regionen sollen Arbeitsgemeinschaften o<strong>de</strong>r Netzwerke zum Kin<strong>de</strong>rschutz und zu <strong>de</strong>n<br />
Frühen Hilfen wirksam arbeiten, in<strong>de</strong>m sie insbeson<strong>de</strong>re die präventiven Ansätze auf- und<br />
ausbauen und die Kompetenzen <strong>de</strong>s Gesundheitsbereichs einbeziehen. Die präventive Arbeit<br />
wird gestärkt durch niedrigschwellige Zugänge zu Familien: das sind professionelle Angebote<br />
von Familienhebammen und an<strong>de</strong>ren Gesundheitsberufen ebenso wie ehrenamtliche<br />
Strukturen, wie sie beispielhaft im Netzwerk Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r entwickelt wur<strong>de</strong>n. Alle neuen<br />
Ansätze und Instrumente sind mit <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Angeboten verzahnt und in die regionalen<br />
Fachkonzepte integriert. Im Netzwerk Kin<strong>de</strong>rschutz laufen alle Fä<strong>de</strong>n zusammen.<br />
Zu <strong>de</strong>n o.g. För<strong>de</strong>rschwerpunkten:<br />
a) Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen (Netzwerke Kin<strong>de</strong>rschutz)<br />
Die regionalen Arbeitsgemeinschaften zum Kin<strong>de</strong>rschutz sollen um die im § 3 Absatz 2 KKG<br />
genannten Einrichtungen und Dienste erweitert wer<strong>de</strong>n, sofern sie bisher nicht beteiligt waren.<br />
Sie sollen die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kin<strong>de</strong>rschutz<br />
(§ 3 KKG) gewährleisten. Für Frühe Hilfen soll eine Zuständigkeit in <strong>de</strong>r Form gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n,<br />
dass ein spezifischer Arbeitsschwerpunkt o<strong>de</strong>r ein Fachkonzept mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Partnerinnen und Partnern, die präventiv zusammen wirken, entsteht (z.B. Schwangerschafts-<br />
und Konfliktberatungsstellen, Geburtskliniken, Hebammen, Krankenhäuser, Frauenärztinnen<br />
und —ärzte, Kin<strong>de</strong>r- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie Einrichtungen <strong>de</strong>r Frühför<strong>de</strong>rung).<br />
Hier sind auch relevante Ehrenamtsstrukturen wie z.B. die regionalen Netzwerke<br />
Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r einzubeziehen.<br />
Der Schwerpunkt Prävention und die Zielgruppe <strong>de</strong>r Frühen Hilfen (Schwangere und Eltern<br />
von Neugeborenen und Kleinkin<strong>de</strong>rn) soll <strong>de</strong>n Schwerpunkt Intervention bei Kin<strong>de</strong>swohlgefährdung<br />
nicht ersetzen, son<strong>de</strong>rn sinnvoll erweitern und ergänzen. Dies kann auch die Verzahnung<br />
von aufsuchen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Ehrenamtsstrukturen mit bisherigen Mo<strong>de</strong>llen<br />
von Besuchs- o<strong>de</strong>r Begrüßungsdiensten umfassen, sowie weitere o<strong>de</strong>r neue qualifizierte<br />
Angebote zur Stärkung von Erziehungskompetenz (Eltern-Kind-Gruppen, Haus <strong>de</strong>r Familie,<br />
Elternratgeber — im Sinne einer „Experimentierklausel").<br />
5
Die Aufgaben <strong>de</strong>r Information, <strong>de</strong>r Klärung von Zuständigkeiten, <strong>de</strong>r Angebotsentwicklung<br />
und <strong>de</strong>r Abstimmung von Verfahren im Kin<strong>de</strong>rschutz entsprechen <strong>de</strong>n bisherigen Themen<br />
<strong>de</strong>r regionalen Arbeitsgemeinschaften bei <strong>de</strong>n Jugendämtern. Insoweit muss lan<strong>de</strong>srechtlich<br />
keine an<strong>de</strong>re Zuständigkeit geschaffen wer<strong>de</strong>n. Unabhängig davon besteht auch in <strong>de</strong>r<br />
Wahrnehmung dieser Aufgaben fachlicher Entwicklungsbedarf.<br />
b) Einsatz von Familienhebammen<br />
Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> stehen <strong>de</strong>rzeit 28 Familienhebammen zur Verfügung, die in <strong>de</strong>n Jahren<br />
2006/2007 in einer vom Lan<strong>de</strong>shebammenverband Berlin organisierten und aus Mitteln<br />
<strong>de</strong>s für Gesundheit zuständigen Lan<strong>de</strong>sressorts finanzierten Weiterbildung qualifiziert wur<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis kommen diese Hebammen, soweit ihre Tätigkeit zeitlich und inhaltlich über<br />
die im Rahmen <strong>de</strong>s SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) abrechenbaren Leistungen<br />
hinausgeht, bislang nicht in allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zum Einsatz.<br />
In einigen Jugendämtern wer<strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r Familienhebammen im Rahmen präventiver<br />
Angebote nach § 16 SGB VIII sowie in Familien mit vorhan<strong>de</strong>nen Gefährdungsrisiken für das<br />
neugeborene Kind auch im Tan<strong>de</strong>m mit einer ambulanten sozialpädagogischen Hilfe gemäß<br />
§ 27 SGB VIII in Anspruch genommen. In einer Stadt ist eine Familienhebamme fest im öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst angestellt, die im Kontext eines Familienbesuchsdienstes alle<br />
jungen Eltern innerhalb <strong>de</strong>r ersten Wochen nach <strong>de</strong>r Geburt eines Kin<strong>de</strong>s aufsucht, ein Begrüßungsgeschenk<br />
<strong>de</strong>r Stadt überbringt sowie die Eltern bei <strong>de</strong>r gesundheitlichen Vorsorge<br />
für das Kind bis hin zu materiellen Belangen und <strong>de</strong>r Regelung von Behör<strong>de</strong>nangelegenheiten<br />
berät. Soweit ein weitergehen<strong>de</strong>r Unterstützungsbedarf zugunsten <strong>de</strong>r ge<strong>de</strong>ihlichen Entwicklung<br />
<strong>de</strong>s neugeborenen Kin<strong>de</strong>s erkennbar wird, organisiert und vermittelt die Familienhebamme<br />
geeignete Leistungen und steht auch selbst bis zu einem Jahr beratend und unterstützend<br />
zur Verfügung.<br />
Da die Möglichkeiten <strong>de</strong>s Einsatzes von Familienhebammen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bislang nur von<br />
einzelnen Kommunen erprobt und genutzt wur<strong>de</strong>n, daher auch gesicherte Erkenntnisse über<br />
ihre Einsatzmöglichkeiten kaum vorhan<strong>de</strong>n sind, wird auf eine umfassen<strong>de</strong> in § 3 Absatz 4<br />
KKG intendierte Einbindung von Familienhebammen in die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen<br />
hinzuwirken sein. Deren Ausgestaltung liegt in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r Landkreise und<br />
kreisfreien Städte als Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe und <strong>de</strong>s öffentlichen Gesundheitsdienstes.<br />
Leistungen <strong>de</strong>r Familienhebammen sollen insbeson<strong>de</strong>re für Frauen in <strong>de</strong>r Schwangerschaft,<br />
Mütter bzw. Familien mit psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen zur Verfügung<br />
stehen (selektive Prävention). Die Koordinierung <strong>de</strong>s Einsatzes <strong>de</strong>r Familienhebammen wird<br />
in <strong>de</strong>r Regel bei <strong>de</strong>n örtlichen Jugendämtern o<strong>de</strong>r Gesundheitsämtern liegen.<br />
In Familien mit bereits manifesten Gefährdungsrisiken für das neu geborene Kind liegt die<br />
Steuerungsverantwortung für einen möglichen Einsatz einer Familienhebamme ausschließlich<br />
beim Jugendamt. Ihr Einsatz wird in <strong>de</strong>r Regel dann im Tan<strong>de</strong>m mit einer ambulanten<br />
sozialpädagogischen Hilfe erfolgen (indizierte Prävention).<br />
c) Ehrenamtliche Strukturen<br />
Uni die präventiven Möglichkeiten zum Schutz neugeborener und kleiner Kin<strong>de</strong>r in vollem<br />
Umfang zu nutzen, ist neben <strong>de</strong>n professionellen Handlungsansätzen <strong>de</strong>r zuständigen öffentlichen<br />
Institutionen und freien Träger in <strong>de</strong>n regionalen Netzwerken Kin<strong>de</strong>rschutz/Frühe<br />
Hilfen auch das von fachlicher Koordination begleitete, ehrenamtliche Engagement von Bür-<br />
6
gerinnen und Bürgern ein wichtiges Element, das dazu beiträgt, junge Eltern in <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu unterstützen (universelle Prävention).<br />
Ehrenamtliche Tätigkeit im Kontext Früher Hilfen fin<strong>de</strong>t im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vor allem in<br />
<strong>de</strong>n regionalen Netzwerken Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r statt. Kernstück dieser Netzwerke sind <strong>de</strong>r Aufbau<br />
und die Arbeitsweise .nach einheitlichen „Min<strong>de</strong>ststands" sowie <strong>de</strong>r Einsatz geschulter<br />
und professionell angeleiteter Patinnen und Paten, die junge Familien in <strong>de</strong>ren Lebensalltag<br />
bereits während <strong>de</strong>r Schwangerschaft und in <strong>de</strong>n ersten drei Lebensjahres eines Kin<strong>de</strong>s begleiten.<br />
Die ehrenamtlichen Patinnen und Paten wer<strong>de</strong>n vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach<br />
einem standardisierten Curriculum von ausgewiesenen Fachkräften geschult und während<br />
ihres Einsatzes fachlich von hauptberuflichen Netzwerkkoordinator/-innen begleitet und beraten.<br />
In diese Strukturen eingebun<strong>de</strong>ne Patinnen und Paten erhalten für ihre Tätigkeit eine<br />
finanzielle Aufwandsentschädigung.<br />
Die regionalen Netzwerke Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r stellen kein in sich geschlossenes System dar,<br />
son<strong>de</strong>rn beziehen sich auf die professionellen regionalen Strukturen und Netzwerke. Neben<br />
ihren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sind sie gemäß § 3 Absatz 2 KKG<br />
in das Netzwerk mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen einbezogen. Auch an<strong>de</strong>re ehrenamtliche<br />
Strukturen im Kontext Früher Hilfen können in das Netzwerk einbezogen wer<strong>de</strong>n, sofern sie<br />
die Min<strong>de</strong>ststandards gemäß <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rgrundsätzen erfüllen. Aufgabe <strong>de</strong>r Netzwerke Frühe<br />
Hilfe ist zur Vermeidung von Parallelstrukturen auch, <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen<br />
mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r ehrenamtlichen Strukturen abzustimmen bzw. miteinan<strong>de</strong>r zu verzahnen.<br />
4. Überregionale Koordinierung und Qualifizierung<br />
Die Län<strong>de</strong>r sind gemäß Artikel 5 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung zuständig für die Qualifizierung,<br />
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen För<strong>de</strong>rbereichen<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative sowie für die Beratung <strong>de</strong>r Kommunen. Sie sind weiterhin zuständig für<br />
<strong>de</strong>n län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n fachlichen Austausch und unterstützen die Koordinierungsstelle<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (Nationales Zentrum Frühe Hilfen) bei <strong>de</strong>r Evaluation <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>sinitiative.<br />
Zu diesen Zwecken errichtet das Land bzw. führt durch:.<br />
a) eine Koordinierungsstelle bei <strong>de</strong>r Fachstelle Kin<strong>de</strong>rschutz, Start gGmbH in<br />
Oranienburg<br />
Die Lan<strong>de</strong>skoordinierungsstelle unterstützt die Organisation multiprofessioneller regionaler<br />
Netzwerke im Kin<strong>de</strong>rschutz unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>s Aus- und Aufbaus <strong>de</strong>r<br />
Frühen Hilfen, <strong>de</strong>r Einbeziehung von Familienhebammen sowie von ehrenamtlichen Strukturen<br />
(wie z.B. im Netzwerk Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r). Sie berät diesbezüglich die Kommunen und<br />
führt Qualifizierungsmaßnahmen für die Netzwerkkoordinatorinnen und -koordinatoren durch.<br />
Gemäß Artikel 9 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung unterstützt sie das Nationale Zentrum Frühe<br />
Hilfen bei <strong>de</strong>r Dokumentation und Evaluation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative. Sie wirkt außer<strong>de</strong>m mit bei<br />
<strong>de</strong>r Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skonzepts, in<strong>de</strong>m Praxiserfahrungen und Evaluationsergebnisse<br />
in die Fachdiskussion eingebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
b) ein Kompetenzzentrum für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Frühen Hilfen beim Familienzentrum<br />
<strong>de</strong>r Fachhochschule für Sozialwesen in Potsdam<br />
Aufgaben <strong>de</strong>s Kompetenzzentrums Frühe Hilfen sind insbeson<strong>de</strong>re die Qualifizierung und<br />
Weiterbildung <strong>de</strong>r unterschiedlichen Fachkräfte (Erzieher/-innen, Sozialpädag og/-innen,<br />
7
Psycholog/-innen, Arzt/-innen) in <strong>de</strong>n unterschiedlichen Handlungskonzepten und Angebotsformen<br />
Früher Hilfen, dies v. a. im Hinblick auf die bindungstheoretischen Mo<strong>de</strong>lle sowie auf<br />
Ansätze Früher Hilfen in Familien mit erheblichen psychosozialen und ökonomischen Belastungen.<br />
c) Qualifizierung von Hebammen<br />
Wie oben bereits ausgeführt stehen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> <strong>de</strong>rzeit 28 ausgebil<strong>de</strong>te Familienhebammen<br />
zur Verfügung. Für weitere 18 - 20 Hebammen bzw. Angehörige vergleichbarer<br />
Gesundheitsberufe soll 2012/2013 ein Weiterbildungskurs durchgeführt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ssen Curriculum<br />
sich an <strong>de</strong>m vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen <strong>de</strong>finierten Kompetenzprofil orientiert.<br />
Die Qualifizierung soll vom Familienzentrum <strong>de</strong>r Fachhochschule für Sozialwesen Potsdam<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n, weiches bereits im Rahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>smo<strong>de</strong>llprojekts Frühe<br />
Hilfen für Eltern und Kin<strong>de</strong>r und soziale Frühwarnsysteme das „WlEge"-Projekt („Wie Elternschaft<br />
gelingt") nach <strong>de</strong>m STEEP-Programm durchgeführt und evaluiert hat. Da sich dieser<br />
Ansatz zur Stärkung <strong>de</strong>r Bindungsfähigkeit und Erziehungskompetenz unsicherer und junger,<br />
psychosozial belasteter Eltern als wirksam erwiesen hat, sollen die Hebammen insbeson<strong>de</strong>re<br />
in <strong>de</strong>r Anwendung dieses Programms qualifiziert wer<strong>de</strong>n. Die Weiterbildung soll ca.<br />
200 Stun<strong>de</strong>n umfassen sowie zusätzliche praxisbegleiten<strong>de</strong> Supervision und Fallbesprechungen<br />
einschließen. Ferner soll <strong>de</strong>n bereits ausgebil<strong>de</strong>ten Familienhebammen ein „Auffrischungskurs"<br />
am Familienzentrum <strong>de</strong>r Fachhochschule angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />
Mit einer Anzahl von etwa 40 bis 50 ausgebil<strong>de</strong>ten Familienhebammen, die bereit sind, in<br />
dieser Funktion tätig zu wer<strong>de</strong>n, kann <strong>de</strong>m im Land zu erwarten<strong>de</strong>n Unterstütungs- und<br />
Hilfebedarf <strong>de</strong>r bezeichneten Zielgruppe von Schwangeren, jungen Müttern und Eltern in<br />
schwierigen Lebensverhältnissen entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />
5. För<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>n Mitteln <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative gemäß § 3 Absatz 4 KKG in<br />
Verbindung mit Artikel 2 Absatz 3 - 6 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung<br />
Mit <strong>de</strong>n in Artikel 2 Absatz 3 - 5 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung bezeichneten För<strong>de</strong>rbereichen<br />
wird <strong>de</strong>r in die Zuständigkeit <strong>de</strong>r Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger <strong>de</strong>r<br />
Jugendhilfe fallen<strong>de</strong> Auf- und Ausbau sowie die Weiterentwicklung verbindlicher interdisziplinärer<br />
Kooperationsstrukturen im Kin<strong>de</strong>rschutz (Netzwerke Kin<strong>de</strong>rschutz/Frühe Hilfen), unter<br />
Einbeziehung von Familienhebammen und Ehrenamtsstrukturen, aus Mitteln <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />
finanziell unterstützt. Nach Absatz 6 sind auch weitere zusätzliche Maßnahmen zur<br />
För<strong>de</strong>rung Früher Hilfen und erfolgreiche mo<strong>de</strong>llhafte Ansätze för<strong>de</strong>rfähig, die nicht bereits<br />
am 01.01.2012 bestan<strong>de</strong>n haben.<br />
Die Verteilung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rmittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte bemisst sich nach<br />
<strong>de</strong>m Mittelwert<br />
- <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r unter 3 Jahren an allen Kin<strong>de</strong>rn dieser Altersgruppe im Land und<br />
- <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r unter 3 Jahren, die in Haushalten Leistungsbezug SGB Il leben, an<br />
allen Kin<strong>de</strong>rn im Land mit SGB II- Bezug.<br />
Danach stehen für die Landkreise und kreisfreien Städte in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> für das Jahr 2012<br />
folgen<strong>de</strong> För<strong>de</strong>rmittel zur Verfügung:<br />
8
Gebiet<br />
Kin<strong>de</strong>r unter 3 Jah-<br />
ren in Bedarfsgemeinschaften<br />
ge-<br />
mäß SGBII<br />
Anzahl<br />
in Pro-<br />
zent<br />
Kin<strong>de</strong>r unter 3 Jahren<br />
(gesamt)<br />
Anzahl<br />
in Pro-<br />
zent<br />
Summe<br />
Gesamt<br />
839.619,00 €<br />
abzüglich 30.000 € für<br />
überregionale<br />
Qualifizie-<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 14.625 100,00% 57.985 100,00% 809.619,00 € 100,00%<br />
rung<br />
in Prozent<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r<br />
Havel<br />
641 4,38% 1.668 2,88% 29.389,17 € 3,63%<br />
Cottbus 734 5,02% 2.328 4,01% 36.594,78 € 4,52%<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) 495 3,38% 1.<strong>37</strong>0 2,36% 23.236,07 € 2,87%<br />
Potsdam 955 6,53% 5.046 8,70% 61.692,97 € 7,62%<br />
Barnim 1.066 7,29% 4.245 7,32% 59.102,19 € 7,30%<br />
Dahme-Spreewald 834 5,70% 3.826 6,60% 49.791,57 € 6,15%<br />
Elbe-Elster 605 4,14% 2.226 3,84% 32.303,80 € 3,99%<br />
Havelland 870 5,95% 3.686 6,36% 49.791,57 € 6,15%<br />
Märkisch-O<strong>de</strong>rland 1.188 8,12% 4.<strong>37</strong>1 7,54% 63.393,17 € 7,83%<br />
Oberhavel 1.039 7,10% 4.964 8,56% 63.393,17 € 7,83%<br />
Oberspreewald-Lausitz 813 5,56% 2.446 4,22% 39.590,<strong>37</strong> € 4,89%<br />
O<strong>de</strong>r-Spree 926 6,33% 4.076 7,03% 54.082,55 € 6,68%<br />
Ostprignitz-Ruppin 736 5,03% 2.281 3,93% 36.270,93 € 4,48%<br />
Potsdam-Mittelmark 627 4,29% 4.854 8,<strong>37</strong>% 51.248,88 € 6,33%<br />
Prignitz 571 3,90% 1.555 2,68% 26.636,47 € 3,29%<br />
Spree-Neiße 672 4,59% 2.428 4,19% 35.542,27 € 4,39%<br />
Teltow-Fläming 860 5,88% 3.911 6,74% 51.086,96 € 6,31%<br />
Uckermark 993 6,79% 2.704 4,66% 46.391,17 € 5,73%<br />
Voraussichtliche Höhe <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rmittel in <strong>de</strong>n Jahren 2013 - 2015:<br />
9
Gebiet Summe 2013.<br />
1.230.064,00 C,<br />
abzüglich 30.000 € für<br />
überregionale Qualifi-<br />
zierung<br />
Summe 2014-2015<br />
1.423.674,00 C,<br />
abzüglich 30.000 € für<br />
überregionale Qualifizierung<br />
Gesamt In Prozent Gesamt In Prozent<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 1.200.064,00 € 100,00% 1.393.674,00 € 100,00%<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Ha- 43.562,32 € 3,63% 50.590,<strong>37</strong> C 3,63%<br />
Cottbus 54.242,89 € 4,52% 62.994,06 € 4,52%<br />
Frankfurt (O<strong>de</strong>r) 34.441,84 € 2,87% 39.998,44 € 2,87%<br />
Potsdam 91.444,88 € 7,62% 106.197,96 € 7,62%<br />
Barnim 87.604,67 € 7,30% 101.738,20 € 7,30%<br />
Dahme-Spreewald 73.803,94 € 6,15% 85.710,95 € 6,15%<br />
Elbe-Elster 47.882,55 € 3,99% 55.607,59 € 3,99%<br />
Havelland 73.803,94 € 6,15% 85.710,95 € 6,15%<br />
Märkisch-O<strong>de</strong>rland 93.965,01 € 7,83% 109.124,67 € 7,83%<br />
Oberhavel 93.965,01 € 7,83% 109.124,67 € 7,83%<br />
Oberspreewald-Lausitz 58.683,13 € 4,89% 68.150,66 € 4,89%<br />
O<strong>de</strong>r-Spree 80.164,28 € 6,68% 93.097,42 € 6,68%<br />
Ostprignitz-Ruppin 53.762,87 € 4,48% 62.436,60 € 4,48%<br />
Potsdam-Mittelmark 75.964,05 € 6,33% 88.219,56 € 6,33%<br />
Prignitz 39.482,11 € 3,29% 45.851,87 € 3,29%<br />
Spree-Neiße 52.682,81 € 4,39% 61.182,29 € 4,39%<br />
Teltow-Fläming 75.724,04 € 6,31% 87.940,83 € 6,31%<br />
Uckermark 68.763,67 € 5,73% 79.857,52 € 5,73%<br />
Antragsberechtigt für die w. o. aufgeführt zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rmittel sind die Jugendämter<br />
<strong>de</strong>r Landkreise und kreisfreien Städte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />
För<strong>de</strong>rfähig sind gemäß Artikel 2 Absätze 3 - 6 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung (lan<strong>de</strong>sbezogene<br />
Erweiterungen sind kursiv gesetzt):<br />
a) Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen,<br />
die min<strong>de</strong>stens die Einrichtungen und Dienste <strong>de</strong>r öffentlichen und freien Jugendhilfe,<br />
relevante Akteurinnen und Akteure aus <strong>de</strong>m Gesundheitswesen (wie zum Beispiel<br />
<strong>de</strong>r öffentliche Kin<strong>de</strong>r- und Jugendgesundheitsdienst, Geburts- und Kin<strong>de</strong>rkliniken,<br />
Kin<strong>de</strong>rärzte und -ärztinnen sowie Hebammen), Beratungsstellen nach <strong>de</strong>n §§ 3 und 8<br />
<strong>de</strong>s Schwangerschaftskonfliktgesetzes sowie Einrichtungen <strong>de</strong>r Frühför<strong>de</strong>rung und<br />
relevante Ehrenamtsstrukturen, wie z.B. die regionalen Netzwerke Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r,<br />
einbin<strong>de</strong>n sollen (§ 3 Absatz 2 KKG),<br />
10
ei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r örtliche Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe eine Koordinierungsstelle mit fachlich<br />
qualifizierter Koordination vorhält,<br />
die Qualitätsstandards — auch zum Umgang mit Einzelfällen — und Vereinbarungen<br />
für eine verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk vorsehen,<br />
und die regelmäßig Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII festlegen und die Zielerreichung überprüfen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1. <strong>de</strong>n Einsatz von Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen in <strong>de</strong>n Koordinierungsstellen,<br />
2. Qualifizierung und Fortbildung <strong>de</strong>r Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen,<br />
3. Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation <strong>de</strong>r Netzwerkprozesse,<br />
4. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r konkreten Arbeit von Netzwerkpartnern in Form von — im Schwerpunkt<br />
interdisziplinär ausgerichteten — Veranstaltungen o<strong>de</strong>r Qualifizierungsangeboten,<br />
5. Maßnahmen zur unterstützen<strong>de</strong>n Öffentlichkeitsarbeit.<br />
b) Der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m<br />
Gesundheitsbereich im Kontext Früher Hilfen. Sie sollen <strong>de</strong>m vom Nationalen Zentrum Frühe<br />
Hilfen (NZFH) erarbeiteten Kompetenzprofil entsprechen o<strong>de</strong>r in diesem Sinne qualifiziert<br />
und in ein für Frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten. für:<br />
1. <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen und Familiengesundheitshebammen und —<br />
pfleger/-innen, sowie <strong>de</strong>n Einsatz von Hebammen, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpfleger/-innen,<br />
die im Bereich <strong>de</strong>r Familie eine Zusatzqualifikation erworben haben<br />
und <strong>de</strong>m Kompetenzprofil entsprechen,<br />
2. Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung und Supervision für die genannten Fachkräfte,<br />
3. Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme <strong>de</strong>r genannten Fachkräfte an <strong>de</strong>r<br />
Netzwerkarbeit,<br />
4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie <strong>de</strong>r Dokumentation <strong>de</strong>s Einsatzes in <strong>de</strong>n<br />
Familien.<br />
5. Die Kostensätze sollen <strong>de</strong>nen vergleichbarer Leistungen entsprechen und sich an<br />
<strong>de</strong>n ortsüblichen Sätzen orientieren. Deshalb sollen die Jugendämter in ihrem Kon-,<br />
zept <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Kostensatz festlegen. (Vgl. Artikel 2 Absatz 2 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung)<br />
c) Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebun<strong>de</strong>ne Ehrenamtliche im Kontext<br />
Früher Hilfen, die<br />
in ein für Frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingebun<strong>de</strong>n sind,<br />
hauptamtliche Fachbegleitung erhalten,<br />
Familien alltagspraktisch begleiten und entlasten und zur Erweiterung sozialer familiärer<br />
Netzwerke beitragen,<br />
auf Basis verbindlicher Standards arbeiten und ihre Ergebnisse regelmäßig evaluieren<br />
bzw. sich an <strong>de</strong>r Evaluation <strong>de</strong>s Nationalen Zentrums beteiligen. Soweit es sich<br />
um Netzwerke Gesun<strong>de</strong> Kin<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lt, sind die mit <strong>de</strong>m Ministerium für Arbeit, So-<br />
11
ziales, Frauen und Familie <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> abgestimmten, jeweils gültigen<br />
Min<strong>de</strong>ststandards einzuhalten.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung für <strong>de</strong>n Einsatz von Ehrenamtlichen,<br />
2. Koordination und Fachbegleitung <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte,<br />
3. Schulungen und Qualifizierungen von Koordinatoren und Koordinatorinnen und Ehrenamtlichen,<br />
4. Fahrtkosten, die beim Einsatz <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen entstehen,<br />
5. Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme <strong>de</strong>r Koordinatorinnen und Koordinatoren<br />
sowie <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen an <strong>de</strong>r Netzwerkarbeit.<br />
d) Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n nach bedarfsgerechter Zurverfügungstellung <strong>de</strong>r oben in Absatz a) und<br />
b) genannten Maßnahmen auch weitere zusätzliche Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung Früher Hilfen,<br />
die nicht bereits am 01.01.2012 bestan<strong>de</strong>n haben. Darüber hinaus sind erfolgreiche mo<strong>de</strong>llhafte<br />
Ansätze för<strong>de</strong>rfähig, die als Regelangebot ausgebaut wer<strong>de</strong>n sollen. Die genannten<br />
Voraussetzungen müssen geson<strong>de</strong>rt dargelegt wer<strong>de</strong>n. Wenn Jugendämter hierzu eine För<strong>de</strong>rung<br />
wünschen, muss dies im kommunalen Konzept dargestellt und begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Mit ihren Anträgen auf För<strong>de</strong>rmittel für das Jahr 2013 legen die Jugendämter <strong>de</strong>r Landkreise<br />
und kreisfreien Städte ihre Konzepte zur Umsetzung <strong>de</strong>r in § 3 KKG bezeichneten Aufgaben<br />
und Zielsetzungen vor. Darin sollen konzeptionelle Vorstellungen zu allen drei o. g. För<strong>de</strong>rbereichen<br />
entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Für das Jahr 2012 zur Verfügung stehen<strong>de</strong> För<strong>de</strong>rmittel können auch für die professionelle<br />
Begleitung/Mo<strong>de</strong>ration bei <strong>de</strong>r Erarbeitung von Konzepten interdisziplinärer Netzwerke präventiven<br />
Kin<strong>de</strong>rschutzes und Früher Hilfen in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Antragstellung<br />
auf För<strong>de</strong>rmittel für das Jahr 2012 sind <strong>de</strong>r bisherige Ausbaustand im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Kin<strong>de</strong>rschutzes und <strong>de</strong>r Frühen Hilfen darzulegen.<br />
Die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative tritt nach Vertragsunterzeichnung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r rückwirkend zum 01.07.2012 in Kraft. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />
förmlichen Verfahren als Voraussetzung <strong>de</strong>r Vertragsunterzeichnung, <strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen Abstimmungsbedarfs<br />
unter <strong>de</strong>n zuständigen Ressorts <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und<br />
mit <strong>de</strong>n kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>s Genehmigungsverfahrens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skonzeptes<br />
beim Bund kann die verbindliche Information über die För<strong>de</strong>rmöglichkeiten an die<br />
Jugendämter erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt erfolgen. Daher sollen die Jugendämter<br />
möglichst noch im August über <strong>de</strong>n Entwurf dieses Konzepts informiert wer<strong>de</strong>n<br />
und es wird <strong>de</strong>n Jugendämtern die Möglichkeit <strong>de</strong>r vorgezogenen Antragstellung eröffnet. Mit<br />
<strong>de</strong>n Anträgen ist <strong>de</strong>r vorzeitige Maßnahmebeginn zu beantragen. För<strong>de</strong>rmittel können dann,<br />
soweit die beantragten Maßnahmen för<strong>de</strong>rfähig sind, mit Wirkung vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Antragseingangs<br />
bewilligt wer<strong>de</strong>n.<br />
Da <strong>de</strong>nnoch zu erwarten ist, dass aufgrund <strong>de</strong>s erheblichen Zeitaufwan<strong>de</strong>s für die Verfahrens-<br />
und Genehmigungsmodalitäten im laufen<strong>de</strong>n Jahr die Jugendämter die zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rmittel nur zu einem sehr geringen Anteil in Anspruch nehmen können, wird<br />
geprüft/beim BMFSFJ beantragt, die für 2012 ausgewiesenen und nicht verbrauchten För-<br />
12
<strong>de</strong>rmittel auf das Jahr 2013 zu übertragen und die För<strong>de</strong>rbeträge für 2013 entsprechend zu<br />
erhöhen.<br />
Die Anträge auf För<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>n Mitteln <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative für das Jahr 2012 sind bis<br />
spätestens zum 05.12.2012 an das Lan<strong>de</strong>sjugendamt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, 16321 Bernau,<br />
Hans-Wittwer-Straße 6, zu richten.<br />
13
1<br />
Anlage 8<br />
Eriedl t<br />
EI NGFGANGEN<br />
0 8. JAN. 20/3<br />
5 A2.2<br />
......<br />
Verwaltungsvereinbarung<br />
„Bun<strong>de</strong>sinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"<br />
2 0 1 2 — 2 0 1 5<br />
(gern. § 3 Absatz 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Kooperation und Information im Kin<strong>de</strong>rschutz)<br />
Die Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland,<br />
vertreten durch<br />
das Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
nachstehend „Bund" genannt -<br />
und<br />
das Land Ba<strong>de</strong>n-Württemberg,<br />
<strong>de</strong>r Freistaat Bayern,<br />
das Land Berlin,<br />
das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
die Freie Hansestadt Bremen<br />
die Freie und Hansestadt Hamburg,<br />
das Land Hessen,<br />
das Land Mecklenburg-Vorpommern,<br />
das Land Nie<strong>de</strong>rsachsen,<br />
das Land Nordrhein-Westfalen,<br />
das Land Rheinland-Pfalz,<br />
das Saarland,<br />
<strong>de</strong>r Freistaat Sachsen,<br />
das Land Sachsen-Anhalt,<br />
das Land Schleswig-Holstein,<br />
<strong>de</strong>r Freistaat Thüringen<br />
- nachstehend „Län<strong>de</strong>r/Land" genannt -<br />
schließen folgen<strong>de</strong> Verwaltungsvereinbarung über die oben genannte Bun<strong>de</strong>sinitiative:
2<br />
Präambel<br />
Alle Kin<strong>de</strong>r haben ein Recht auf ein gesun<strong>de</strong>s und gewaltfreies Aufwachsen. Säuglinge und<br />
Kleinkin<strong>de</strong>r sind beson<strong>de</strong>rs verletzlich und damit schutzbedürftig. Daher ist es wichtig, die<br />
ersten Lebensmonate und lehre im Blick zu haben. Diese sind von herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung<br />
für die gesamte weitere Entwicklung <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s. Die meisten Kin<strong>de</strong>r wachsen in behüteten<br />
und liebevollen Verhältnissen auf, manche wer<strong>de</strong>n jedoch in belasten<strong>de</strong> Lebensumstän<strong>de</strong><br />
hineingeboren. In diesen Fällen sind Frühe Hilfen ein Mittel, die Eltern bei <strong>de</strong>r Wahrnehmung<br />
Ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und damit auch präventiv und wirksam<br />
Vernachlässigung und Misshandlung vorzubeugen. Viel Leid kann verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
wir - die Gesellschaft und alle einzelnen - Verantwortung für das gesun<strong>de</strong> Aufwachsen von<br />
Kin<strong>de</strong>rn übernehmen.'<br />
Es gibt bereits viele gute Angebote für junge Familien. Die Hilfe- und Unterstützungsangebote<br />
sind breit gefächert. Zahlreiche Einrichtungen und Dienste stehen bereit, um Familien zu<br />
unterstützen. Als starke und erfahrene Partner stehen in Deutschland das Gesundheitssystem<br />
und die Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe zur Verfügung. Jedoch mangelt es manchmal am Wissen<br />
um die Möglichkeiten <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren. Die Zusammenarbeit zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Systemen<br />
ist wichtig. Auf diese Weise können frühzeitig Belastungen von Familien erkannt und passen<strong>de</strong><br />
Unterstützung angeboten wer<strong>de</strong>n. Zum Wohle <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r ist es unerlässlich, dass die Verantwortlichen<br />
in <strong>de</strong>n Systemen in regelmäßigem Kontakt miteinan<strong>de</strong>r stehen, dass persönliche<br />
o<strong>de</strong>r strukturelle Hemmnisse für Kooperation abgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
Ziel ist eine Stärkung <strong>de</strong>r Frühen Hilfen, die sich an alle Eltern ab <strong>de</strong>r Schwangerschaft und an<br />
Eltern mit Kleinkin<strong>de</strong>rn wen<strong>de</strong>n, um über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und<br />
insbeson<strong>de</strong>re Eltern in belasteten Lebenslagen spezifische Hilfen anzubieten. Bund und Län<strong>de</strong>r<br />
wollen faire Chancen und gute Lebensbedingungen von Anfang an für Kin<strong>de</strong>r im gesamten<br />
Bun<strong>de</strong>sgebiet sicherstellen. Dafür ist eine intensive Zusammenarbeit verschie<strong>de</strong>ner Einrichtungen<br />
und Dienste (§ 3 Absatz 2 KKG) notwendig, die in einem lokalen Netzwerk unter<br />
Einbindung von Familienhebammen und auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen<br />
koordiniert wer<strong>de</strong>n müssen. (Fußnote Definition NZFH)<br />
1 NZFH (2009): Begriffsbestimmung „Frühe Hilfen" (online). Köln: NZFH, 01.09.2009 (Zitierdatum: 24.08.2010),<br />
abrufbar unter<br />
http ://www.frue behilfen .<strong>de</strong>/fileadmin/user_uploa d/frue he hilfen.<strong>de</strong>/downioads/60816KonzeptFrue heH ilfen .p<br />
df
3<br />
Die Bun<strong>de</strong>sinitiative soll die bereits bestehen<strong>de</strong>n Aktivitäten von Län<strong>de</strong>rn und Kommunen zur<br />
Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und zur Einbindung<br />
von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich in<br />
diese Netzwerke ergänzen, das heißt mit zusätzlichen Maßnahmen <strong>de</strong>ren Ausbau und die<br />
Weiterentwicklung beför<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Bereichen, wo es noch keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Strukturen und Angebote gibt, <strong>de</strong>n Auf- und Ausbau mo<strong>de</strong>llhaft anregen. Dazu greift sie auch<br />
auf die Erfahrungen im Aktionsprogramm <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s „Frühe Hilfen für Eltern und Kin<strong>de</strong>r und<br />
soziale Frühwarnsysteme" von 2006 bis 2010 und die in diesem Zusammenhang in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
erprobten Konzepte zurück. Die Maßnahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative sollen regionale Gegebenheiten<br />
berücksichtigen, um nicht bereits vorhan<strong>de</strong>ne Strukturen zu ersetzen o<strong>de</strong>r Parallelstrukturen<br />
aufzubauen.<br />
Artikel 1<br />
Ziel <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />
(1) Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kin<strong>de</strong>rschutz (KKG) ist Grundlage <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative.<br />
Ziel dieses Gesetzes ist es, das Wohl von Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen zu schützen<br />
und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu för<strong>de</strong>rn. Dazu dient die Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />
mit <strong>de</strong>n in § 3 KKG festgelegten Schwerpunkten.<br />
(2) Die Bun<strong>de</strong>sinitiative soll für Bund und Län<strong>de</strong>r übergreifen<strong>de</strong> Erkenntnisse erbringen hinsichtlich<br />
1. <strong>de</strong>r strukturellen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ausstattung von Netzwerken<br />
mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, und <strong>de</strong>s systematischen Einbezuges <strong>de</strong>s Gesundheitswesens,<br />
2. <strong>de</strong>r Einsatzmöglichkeiten, <strong>de</strong>r Anbindung und <strong>de</strong>r Funktion von Familienhebammen und<br />
vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich in Netzwerken mit Zuständigkeit<br />
für Frühe Hilfen,<br />
3. <strong>de</strong>r Möglichkeiten und Grenzen <strong>de</strong>s Einbezugs ehrenamtlichen Engagements im Kontext<br />
<strong>de</strong>r Frühen Hilfen zum Beispiel hinsichtlich <strong>de</strong>r Übergänge von ehrenamtlichem Engagement<br />
und professionellem Han<strong>de</strong>ln und <strong>de</strong>r Qualitätsstandards für <strong>de</strong>n Einsatz Ehrenamtlicher.
4<br />
Dabei soll untersucht wer<strong>de</strong>n, ob und wie mit diesen Maßnahmen eine Verbesserung <strong>de</strong>r Situation<br />
von belasteten Eltern und ihren Kin<strong>de</strong>rn im Sinne <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>s KKG erreicht wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
Die Ergebnisse dieser Untersuchung wer<strong>de</strong>n mit Blick auf die Notwendigkeit <strong>de</strong>r weiteren<br />
Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen und die Überprüfung von bestehen<strong>de</strong>n Gesetzen<br />
unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r Verschränkung von Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe und<br />
Gesundheitswesen ausgewertet. Auch die Ausgestaltung <strong>de</strong>s Fonds soll auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>r Erkenntnisse <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative erfolgen.<br />
Artikel 2<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
(1) För<strong>de</strong>rfähig im Sinne dieser Verwaltungsvereinbarung sind ausschließlich Maßnahmen, die<br />
nicht schon am 1. Januar 2012 bestan<strong>de</strong>n haben. Darüber hinaus sind erfolgreiche<br />
mo<strong>de</strong>llhafte Ansätze för<strong>de</strong>rfähig, die als Regelangebot ausgebaut wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
(2) Die Bun<strong>de</strong>sinitiative för<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Aus- und Aufbau und die Weiterwicklung von Netzwerken<br />
mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen. Sie sind Voraussetzung für <strong>de</strong>n Einsatz von<br />
Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich auch<br />
unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. Ihr Einsatz ist auch in <strong>de</strong>r Aufbauphase von<br />
Netzwerken för<strong>de</strong>rfähig. Bei <strong>de</strong>n vorgesehenen Personalstellen gilt das<br />
Besserstellungsverbot. Die Vergütung <strong>de</strong>r freiberuflich tätigen Familienhebammen und<br />
vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich wird nur in angemessener Höhe<br />
gewährt. Einzelheiten regeln die För<strong>de</strong>rgrundsätze <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
(3) För<strong>de</strong>rfähig sind Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen,<br />
die min<strong>de</strong>stens die Einrichtungen und Dienste <strong>de</strong>r öffentlichen und freien Jugendhilfe,<br />
relevante Akteure aus <strong>de</strong>m Gesundheitswesen (wie zum Beispiel <strong>de</strong>r öffentliche<br />
Kin<strong>de</strong>r- und Jugendgesundheitsdienst, Geburts- und Kin<strong>de</strong>rkliniken, Kin<strong>de</strong>rärzte und -<br />
ärztinnen sowie Hebammen), Beratungsstellen nach <strong>de</strong>n §§ 3 und 8 <strong>de</strong>s Schwangerschaftskonfliktgesetzes<br />
sowie Einrichtungen <strong>de</strong>r Frühför<strong>de</strong>rung einbin<strong>de</strong>n sollen (§ 3<br />
Absatz 2 KKG),
5<br />
bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r örtliche Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe (sofern Lan<strong>de</strong>srecht keine an<strong>de</strong>re Regelung<br />
trifft) eine Koordinierungsstelle mit fachlich qualifizierter Koordination vorhält,<br />
- die Qualitätsstandards - auch zum Umgang mit Einzelfällen - und Vereinbarungen für<br />
eine verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk vorsehen,<br />
- und die regelmäßig Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII festlegen und die Zielerreichung überprüfen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1. <strong>de</strong>n Einsatz von Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen in <strong>de</strong>n Koordinierungsstellen,<br />
2. Qualifizierung und Fortbildung <strong>de</strong>r Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen,<br />
3. Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation <strong>de</strong>r Netzwerkprozesse,<br />
4. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r konkreten Arbeit von Netzwerkpartnern in Form von - im Schwerpunkt<br />
interdisziplinär ausgerichteten - Veranstaltungen o<strong>de</strong>r Qualifizierungsangeboten,<br />
5. Maßnahmen zur unterstützen<strong>de</strong>n Öffentlichkeitsarbeit.<br />
(4) För<strong>de</strong>rfähig sind <strong>de</strong>r Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus<br />
<strong>de</strong>m Gesundheitsbereich im Kontext Früher Hilfen. Sie sollen <strong>de</strong>m vom Nationalen Zentrum<br />
Frühe Hilfen (NZFH) erarbeiteten Kompetenzprofil entsprechen o<strong>de</strong>r in diesem Sinne qualifiziert<br />
und in ein für Frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Län<strong>de</strong>r haben<br />
die Möglichkeit, ein darüber hinausgehen<strong>de</strong>s Profil festzulegen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1. <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen und Familiengesundheitshebammen, sowie <strong>de</strong>n<br />
Einsatz von Hebammen, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegerinnen, Gesundheitsund<br />
Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegern, Familien-, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegerinnen,<br />
Familien-, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegern, Familiengesundheitspflegerinnen<br />
und Familiengesundheitspflegern, die <strong>de</strong>m Kompetenzprofil entsprechen.<br />
2. Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung und Supervision für die genannten Fachkräfte,<br />
3. Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme <strong>de</strong>r genannten Fachkräfte an <strong>de</strong>r<br />
Netzwerkarbeit,
6<br />
4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie <strong>de</strong>r Dokumentation <strong>de</strong>s Einsatzes in <strong>de</strong>n Familien.<br />
(5) För<strong>de</strong>rfähig sind Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebun<strong>de</strong>ne Ehrenamtliche<br />
im Kontext Früher Hilfen, die<br />
in ein für Frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingebun<strong>de</strong>n sind,<br />
- hauptamtliche Fachbegleitung erhalten,<br />
- Familien alltagspraktisch begleiten und entlasten und zur Erweiterung sozialer famili-<br />
ärer Netzwerke beitragen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1, Maßnahmen zur Qualitätssicherung für <strong>de</strong>n Einsatz von Ehrenamtlichen,<br />
2. Koordination und Fachbegleitung <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte,<br />
3. Schulungen und Qualifizierungen von Koordinatoren und Koordinatorinnen und Ehrenamtlichen,<br />
4. Fahrtkosten, die beim Einsatz <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen entstehen.<br />
5. Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme <strong>de</strong>r Koordinatorinnen und Koordinatoren<br />
sowie <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen an <strong>de</strong>r Netzwerkarbeit.<br />
(6) Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n nach bedarfsgerechter Zurverfügungstellung <strong>de</strong>r in Absatz 3 und 4 genannten<br />
Maßnahmen auch weitere zusätzliche Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung Früher Hilfen, die<br />
nicht bereits am 01.01.2012 bestan<strong>de</strong>n haben. Darüber hinaus sind erfolgreiche mo<strong>de</strong>llhafte<br />
Ansätze för<strong>de</strong>rfähig, die als Regelangebot ausgebaut wer<strong>de</strong>n sollen. Die genannten Voraussetzungen<br />
müssen <strong>de</strong>m Bund geson<strong>de</strong>rt dargelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
(7) För<strong>de</strong>rfähig ist die in Artikel 5 näher bezeichnete Koordination auf Lan<strong>de</strong>sebene.<br />
(8) För<strong>de</strong>rfähig ist die in Artikel 6 näher bezeichnete Koordination auf Bun<strong>de</strong>sebene.
7<br />
Artikel 3<br />
Grundlage und Höhe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel<br />
Der Bund gewährt auf dieser Grundlage die Finanzmittel im Rahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />
zweckgebun<strong>de</strong>n und nach Maßgabe <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmittel wie folgt:<br />
Haushaltsjahr 2012<br />
Haushaltsjahr 2013<br />
Haushaltsjahr 2014<br />
Haushaltsjahr 2015<br />
30 Millionen Euro<br />
45 Millionen Euro<br />
51 Millionen Euro<br />
51 Millionen Euro<br />
Artikel 4<br />
Verteilung und Verwaltung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel<br />
(1) Die Bun<strong>de</strong>smittel wer<strong>de</strong>n wie folgt verwaltet:<br />
1. Für die unter Artikel 2 Absatz 1 bis 7 genannten För<strong>de</strong>rbereiche wer<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>smittel<br />
durch die Län<strong>de</strong>r verwaltet.<br />
2. Für <strong>de</strong>n unter Artikel 2 Absatz 8 genannten För<strong>de</strong>rbereich wer<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>smittel<br />
durch <strong>de</strong>n Bund verwaltet.<br />
(2) Die Verteilung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel auf die Län<strong>de</strong>r erfolgt, nach Vorweg-Abzug <strong>de</strong>r Kosten für<br />
die Koordination <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (Artikel G)und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (Artikel 5) nach einem Verteilschlüssel,<br />
<strong>de</strong>r sich jeweils zu 1/3 nach <strong>de</strong>m Königsteiner Schlüssel, <strong>de</strong>r unter 3-jährigen im SGB II<br />
Leistungsbezug und <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r unter 3-jährigen berechnet. Diese Verteilung ist <strong>de</strong>r beigefügten<br />
Tabelle I zu entnehmen.<br />
(3) Für die För<strong>de</strong>rbereiche <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative, in <strong>de</strong>nen die Bun<strong>de</strong>smittel durch die Län<strong>de</strong>r an<br />
die Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemein<strong>de</strong>n (sofern Lan<strong>de</strong>srecht vorsieht,<br />
dass sie örtliche Träger <strong>de</strong>r öffentlichen Jugendhilfe sind) weitergeleitet wer<strong>de</strong>n, erarbeiten<br />
die Län<strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rgrundsätze im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bund, mit <strong>de</strong>nen eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong><br />
Partizipation dieser kommunalen Gebietskörperschaften ermöglicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Hierbei fin<strong>de</strong>n die von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn erstellten Konzepte Beachtung.
8<br />
(4) Die Län<strong>de</strong>r stellen im Rahmen <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rgrundsätze sicher, dass die kommunalen Gebietskörperschaften<br />
ebenfalls ihren bisherigen Ausbau im Bereich <strong>de</strong>r Frühen Hilfen darlegen und<br />
ihr jeweiliges Entwicklungsinteresse darstellen.<br />
(5) Die Län<strong>de</strong>r teilen <strong>de</strong>m Bund beginnend mit <strong>de</strong>m Jahr 2013 bis zum 15.10. eines je<strong>de</strong>n Jahres<br />
mit, ob die zugewiesenen Mittel im laufen<strong>de</strong>n Haushaltsjahr In vollem Umfang verbraucht<br />
wer<strong>de</strong>n. Sollten Mittel zurückfließen o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n Mittel von Län<strong>de</strong>rn nicht abgerufen, entschei<strong>de</strong>t<br />
<strong>de</strong>r Bund über <strong>de</strong>ren weitere Verwendung im Rahmen <strong>de</strong>r Ziele dieser Verwaltungsvereinbarung.<br />
Artikel 5<br />
Koordination auf Lan<strong>de</strong>sebene<br />
(1) Die Län<strong>de</strong>r richten für die Dauer <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative eine Koordinierungsstelle für Qualifizierung,<br />
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in <strong>de</strong>n einzelnen För<strong>de</strong>rbereichen nach<br />
Artikel 2 und für <strong>de</strong>n län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n fachlichen Austausch einschließlich <strong>de</strong>s Vollzuges<br />
dieser Verwaltungsvereinbarung sowie die Beratung <strong>de</strong>r Kommunen ein. Ferner unterstützen<br />
sie die Koordinierungsstelle auf Bun<strong>de</strong>sebene bei <strong>de</strong>r Evaluation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative. Dafür<br />
stehen je<strong>de</strong>m Land jährliche Mittel zur Verfügung, die <strong>de</strong>r beigefügten Tabelle II zu entnehmen<br />
sind.<br />
(2) Die Län<strong>de</strong>r erhalten Mittel zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Netzwerkkoordinatorinnen<br />
und -koordinatorinnen, Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen<br />
aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich sowie für Koordinatoren und Koordinatorinnen von<br />
Ehrenamtlichen.<br />
(3) Für die Koordinierung nicht verbrauchte Mittel können in <strong>de</strong>n einzelnen För<strong>de</strong>rbereichen<br />
nach Artikel 2 und Artikel 5 Absatz 2 eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Artikel 6<br />
Koordination auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />
(1) Der Bund richtet für die Dauer <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative beim NZFH eine Koordinierungsstelle ein.<br />
Aufgaben sind die inhaltliche Umsetzung und Koordinierung auf Bun<strong>de</strong>sebene, die mo<strong>de</strong>llhafte<br />
Erprobung und Evaluation <strong>de</strong>r Praxis zwecks Qualitätsentwicklung und Qualifizierung<br />
sowie die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation <strong>de</strong>s Strukturaufbaus in Län<strong>de</strong>rn und
9<br />
Kommunen. Die Evaluation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative erfolgt unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn bereits vorliegen<strong>de</strong>n Evaluationsergebnisse. Ziel ist die Ermittlung <strong>de</strong>r Versorgungsqualität<br />
<strong>de</strong>r Familien und ihrer Kin<strong>de</strong>r durch die Bun<strong>de</strong>sinitiative und im Rahmen <strong>de</strong>r dauerhaften<br />
Fondslösung. Darin enthalten sind ebenfalls Studien zur Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Frühen<br />
Hilfen in <strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rbereichen nach Artikel 2. Für die Koordinierungsstelle wer<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>smittel<br />
in Höhe von insgesamt 4 Mio. € jährlich gewährt (2012: 1,1 Mio. Euro). Sie soll ihre<br />
Arbeit spätestens zum 01.07.2012 aufnehmen.<br />
(2) Die Stelle unterstützt <strong>de</strong>n län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Austausch über die Qualifizierungs- und<br />
Qualitätsentwicklungskonzepte <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Dadurch können während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />
zeitnahe Synergien genutzt wer<strong>de</strong>n und Ergebnisse <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>llerprobungen und<br />
Evaluationen für die Praxisentwicklung in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn nutzbar gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
(3) Aufgabe <strong>de</strong>r Stelle ist es auch, die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative auszugestalten<br />
und zu koordinieren. Die Län<strong>de</strong>r unterstützen <strong>de</strong>n Bund bei öffentlichkeitswirksamen<br />
Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative.<br />
Artikel 7<br />
Inhaltliche Steuerung<br />
Die Steuerung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative erfolgt durch eine Steuerungsgruppe, bestehend aus drei vom<br />
Bund, vier von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, und je einen von <strong>de</strong>n Kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong>n zu benennen<strong>de</strong>n<br />
Vertretungen. Das NZFH wird als ständiger Gast vertreten sein.<br />
Die Steuerungsgruppe tagt min<strong>de</strong>stens zwei Mal im Jahr und befasst sich mit folgen<strong>de</strong>n Grundsatzthemen:<br />
Zusätzlichkeit <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Maßnahmen,<br />
- Qualitätssicherung im Rahmen <strong>de</strong>r einzelnen För<strong>de</strong>rbereiche,<br />
Struktur und Schwerpunktsetzung <strong>de</strong>r Berichte gemäß Artikel 8,<br />
- Wissenschaftliche Begleitung,<br />
- Praxisentwicklung- und Unterstützung vor Ort,<br />
Öffentlichkeitsarbeit.
10<br />
Artikel 8<br />
Evaluation und Sicherung <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit<br />
(1) Bis zum 30.06.2014 erstellen Bund und Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r begleiten<strong>de</strong>n Evaluation<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative durch die Koordination auf Bun<strong>de</strong>sebene einen Zwischenbericht über<br />
die erreichten Wirkungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative in Län<strong>de</strong>rn und Kommunen. Darin enthalten<br />
sind konkrete Empfehlungen zur weiteren Umsetzung auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Ergebnisse und Erfahrungen.<br />
Dieser Bericht soll <strong>de</strong>m Deutschen Bun<strong>de</strong>stag vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Ab <strong>de</strong>m 30.06.2014 sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Zwischenberichtes im Rahmen <strong>de</strong>r Steuerungsgruppe<br />
Gespräche zwischen Bund, Län<strong>de</strong>rn und Kommunen über notwendige Anpassungen<br />
mit Blick auf <strong>de</strong>n einzurichten<strong>de</strong>n Fonds vorgesehen.<br />
(3) Bis zum 31.12.2015 erstellen Bund und Län<strong>de</strong>r einen Abschlussbericht, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Deutschen<br />
Bun<strong>de</strong>stag vorgelegt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Artikel 9<br />
Mitwirkungspflicht bei <strong>de</strong>r wissenscha ftlichen Begleitung<br />
(1) Die Län<strong>de</strong>r stellen im Rahmen ihrer För<strong>de</strong>rgrundsätze sicher, dass folgen<strong>de</strong> Daten auf kommunaler<br />
Ebene im Rahmen <strong>de</strong>r Evaluation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative durch die Koordinierungsstelle<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s erhoben wer<strong>de</strong>n können:<br />
1. Im Kontext <strong>de</strong>s Auf- und Ausbaus sowie <strong>de</strong>r Weiterentwicklung von Netzwerken mit Zuständigkeit<br />
Frühe Hilfen wer<strong>de</strong>n anhand eines standardisierten Erhebungsinstrumentes<br />
insbeson<strong>de</strong>re Daten erhoben und zur Verfügung gestellt: zur Struktur und <strong>de</strong>n Konzepten<br />
<strong>de</strong>r lokalen Netzwerke, Aufgaben, Profil und Qualifizierung <strong>de</strong>r Netzwerkkoordinätorinnen<br />
und -koordinatoren, Beteiligung <strong>de</strong>r Netzwerkpartnerinnen und -partner sowie Steuerung<br />
<strong>de</strong>r Netzwerkarbeit und ihre Wirkungen.<br />
2. Im Kontext <strong>de</strong>s Einsatzes von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen<br />
wer<strong>de</strong>n anhand eines standardisierten Erhebungsinstrumentes insbeson<strong>de</strong>re Daten erhoben<br />
und zur Verfügung gestellt: zur Aus- Fort- und Weiterbildung <strong>de</strong>r Fachkräfte, Mo<strong>de</strong>llen<br />
<strong>de</strong>s Einsatzes, <strong>de</strong>r Koordination sowie <strong>de</strong>r Qualitätssicherung und <strong>de</strong>r strukturellen
11<br />
Einbindung <strong>de</strong>r Fachkräfte. Darüber hinaus sollen auch Daten zu <strong>de</strong>n betreuten Familien<br />
erhoben wer<strong>de</strong>n (Dokumentationsbogen <strong>de</strong>s NZFH für die Familienhebammen und vergleichbare<br />
Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich).<br />
3. im Kontext <strong>de</strong>s Einsatzes von Ehrenamtlichen wer<strong>de</strong>n anhand eines standardisierten Erhebungsinstrumentes<br />
insbeson<strong>de</strong>re Daten erhoben und zur Verfügung gestellt: zur Koordination<br />
und Einbindung Ehrenamtlicher in das lokale Netzwerk, <strong>de</strong>r Schulung und Begleitung<br />
von Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren und Ehrenamtlichen, <strong>de</strong>r<br />
strukturellen Merkmale <strong>de</strong>s Angebots sowie zur die Zielgruppe begleiten<strong>de</strong>r ehrenamtlicher<br />
Strukturen in <strong>de</strong>n Frühen Hilfen.<br />
(2) Die Län<strong>de</strong>r stellen darüber hinaus Daten zu Maßnahmen auf Lan<strong>de</strong>sebene zur Verfügung:<br />
1. Koordination <strong>de</strong>r Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung,<br />
2. Rahmenkonzepte zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung <strong>de</strong>r Netzwerkarbeit,<br />
3. Qualifizierungsangebote für Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen, Familienhebammen<br />
und vergleichbare Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich sowie für<br />
Koordinatorinnen und Koordinatoren <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen,<br />
4. Qualitätsprüfung <strong>de</strong>r Anbieter solcher Qualifizierungsangebote,<br />
5. Übergeordnete Tätigkeiten <strong>de</strong>r Koordinierungsstellen auf Lan<strong>de</strong>sebene: Beratung <strong>de</strong>r<br />
Kommunen im Kontext <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative und Unterstützung <strong>de</strong>s län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n<br />
fachlichen Austausches.<br />
(3) Die konkreten Erhebungsgegenstän<strong>de</strong> und die Verfahren <strong>de</strong>r Datenerhebung wer<strong>de</strong>n unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r datenschutzrechtlichen Bestimmungen in <strong>de</strong>r Steuerungsgruppe festgelegt.<br />
Artikel 10<br />
Verfahren<br />
(1) Die Län<strong>de</strong>r erstellen zur Erreichung <strong>de</strong>r in Artikel 1 genannten Ziele ein län<strong>de</strong>rspezifisches<br />
Gesamtkonzept unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r kommunalen Gegebenheiten. Die Umsetzung erfolgt<br />
in zwei För<strong>de</strong>rphasen. Erster För<strong>de</strong>rzeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 und zweiter<br />
För<strong>de</strong>rzeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2015. Diese Län<strong>de</strong>rkonzepte sind an <strong>de</strong>n Bund zu richten.<br />
(2) In <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rkonzepten sind darzustellen:
12<br />
1. <strong>de</strong>r bisherige Ausbau <strong>de</strong>r Frühen Hilfen und <strong>de</strong>r Netzwerke im jeweiligen Land sowie das<br />
weitere Entwicklungsinteresse,<br />
2. <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel entsprechend <strong>de</strong>r Aufteilung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rbereiche gemäß Artikel<br />
2.<br />
(3) Die vorgelegten Län<strong>de</strong>rkonzepte wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r in Artikel 1 und 2 genannten Ziele<br />
und För<strong>de</strong>rgegenstän<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Bund geprüft. Nach positiver Prüfung <strong>de</strong>r einzelnen Län<strong>de</strong>rkonzepte<br />
wer<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>smittel im Rahmen <strong>de</strong>s Verfahrens (s. Art. 11) durch <strong>de</strong>n Bund<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Artikel 11<br />
Haushaltsrechtliche Durchführung<br />
(1) Der Bund weist <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn unter Anwendung <strong>de</strong>r Tabelle I (nach Artikel 4 Absatz 2) und <strong>de</strong>r<br />
Tabelle II (nach Artikel 5 Absatz 1) mit Beginn <strong>de</strong>s jeweiligen Haushaltsjahres die zur Verfügung<br />
stehen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>smittel zur Bewirtschaftung zu.<br />
(2) Die Zuweisung <strong>de</strong>r Mittel erfolgt im automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassenund<br />
Rechnungswesen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (HKR-Verfahren) auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s vorzulegen<strong>de</strong>n<br />
jährlichen aktuellen Maßnahmenplans nach Artikel 10 Absatz 2 Nr. 2. Die Mittel sind von <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn bedarfsgerecht aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushalt auszuzahlen und in <strong>de</strong>n Haushalten <strong>de</strong>r<br />
Län<strong>de</strong>r zu vereinnahmen.<br />
(3) In <strong>de</strong>n Haushalten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vereinnahmte Mittel sind von <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn unverzüglich an die<br />
Endbegünstigten weiterzuleiten.<br />
(4) Die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Haushalten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vereinnahmten Mittel richtet sich<br />
nach <strong>de</strong>m Haushaltsrecht <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r.<br />
(5) Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
Artikel 12<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Mittelverwendung<br />
(1) Die Län<strong>de</strong>r übersen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Bund innerhalb von neun Monaten nach Abschluss <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Haushaltsjahres (erstmals zum 30.09.2013) einen geprüften Zwischennachweis über die<br />
zweckentsprechen<strong>de</strong> Inanspruchnahme und Verwendung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel zahlenmäßig
13<br />
aufgeschlüsselt nach <strong>de</strong>n einzelnen För<strong>de</strong>rbereichen nach Artikel 2. Die Vorlage <strong>de</strong>s geprüften<br />
Gesamtverwendungsnachweises erfolgt innerhalb von neun Monaten nach Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Maßnahme.<br />
(2) Die Zwischennachweise sowie <strong>de</strong>r Gesamtverwendungsnachweis bestehen aus einem Sachbericht<br />
und einem zahlenmäßigen Nachweis.<br />
(3) Der Sachbericht beinhaltet die Darstellung <strong>de</strong>s bisherigen Projektverlaufs auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>s vorgelegten Län<strong>de</strong>rkonzeptes. In diesem wer<strong>de</strong>n ferner die bisher erzielten Ergebnisse<br />
kurz dargelegt und <strong>de</strong>n vorgegebenen Zielen gegenübergestellt. Hierbei ist auf die wichtigsten<br />
Positionen <strong>de</strong>s zahlenmäßigen Nachweises einzugehen. Ferner ist die Notwendigkeit und<br />
Angemessenheit <strong>de</strong>r geleisteten Arbeit zu erläutern. Darüber hinaus beinhaltet er Schlussfolgerungen<br />
und Perspektiven für die über die Bun<strong>de</strong>sinitiative hinausgehen<strong>de</strong> Fondslösung,<br />
(4) Die Län<strong>de</strong>r unterrichten <strong>de</strong>n Bund bis zum 15.10. eines je<strong>de</strong>n Jahres ferner über einschlägige<br />
Prüfungsbemerkungen ihrer obersten Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong>n.<br />
Artikel 13<br />
Rückfor<strong>de</strong>rung von Bun<strong>de</strong>smittelnundVerzinsung<br />
(1) Die Län<strong>de</strong>r for<strong>de</strong>rn die Bun<strong>de</strong>smittel zurück, wenn die geför<strong>de</strong>rten Maßnahmen ihrer Art<br />
nach nicht <strong>de</strong>n in Artikel 1 festgelegten Zielen entsprechen und gemäß Artikel 2 als nicht för<strong>de</strong>rwürdig<br />
anerkannt sind o<strong>de</strong>r zu viel Mittel abgerufen wur<strong>de</strong>n. Eine Rückzahlung erfolgt<br />
auch dann, wenn die Mittel nicht innerhalb <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rzeitraums verbraucht wur<strong>de</strong>n. Nach<br />
<strong>de</strong>n Sätzen 1 und 2 zurückgezahlte Beträge sind zu verzinsen. Der Zinssatz bemisst sich nach<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Zinssatz für Kredite <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zur Deckung von Ausgaben zur Zeit <strong>de</strong>r Fristüberschreitung,<br />
Der Zinssatz wird vom Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen jeweils durch Rundschreiben<br />
an die obersten Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n bekannt gegeben. Zurückgezahlte Mittel und<br />
Zinsen sind unverzüglich an <strong>de</strong>n Bund abzuführen. Gleiches gilt für Ansprüche, die <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>smitteln aus an<strong>de</strong>rem Rechtsgrund o<strong>de</strong>r gegen Dritte<br />
entstehen.<br />
(2) Mittel und Zinsen, die die Län<strong>de</strong>r entgegen Absatz 1 Satz 5 nicht unverzüglich an <strong>de</strong>n Bund<br />
abführen, sind nach Absatz 1 Satz 4 zu verzinsen. Artikel 6 Absatz 1 <strong>de</strong>r Grundvereinbarung<br />
gilt entsprechend.
14<br />
(3) Soweit die Län<strong>de</strong>r Letztempfänger von Bun<strong>de</strong>smitteln sind, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.<br />
Artikel 14<br />
Inkrafttreten und Laufzeit<br />
Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung <strong>de</strong>r Vertragsschließen<strong>de</strong>n mit Wirkung vom<br />
01.07.2012 In Kraft und gilt bis zum 31.12.2015.<br />
Artikel 15<br />
Schriftform<br />
Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform.
Anlagen zur<br />
Verwaltungsvereinbarung<br />
„Bun<strong>de</strong>sinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"<br />
TABELLE I<br />
- Aufteilung <strong>de</strong>r Leistungen nach § 3 Abs. 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Kooperation und Information im Kin<strong>de</strong>rschutz (KKG) -<br />
Bun<strong>de</strong>s- Nach Königsteiner<br />
and Schlüssel 2012 1<br />
Unter 3-Jährige im SGB<br />
Leistung,sbezue<br />
Unter 3-Jährige'<br />
Ve e lerschlüsse-<br />
Anteil von<br />
26,02 Mio<br />
Euro'- in Euro -<br />
Anzahl in<br />
2010<br />
v.<br />
Anteil von<br />
26,02 Mio Euro<br />
-in Euro -<br />
Anzahl h-5<br />
2010<br />
Anteil von<br />
26,02 Mio Euro<br />
- in Euro -<br />
43 nach , /3 unter 3-<br />
Königsteiner IJährige im StB 11<br />
Schlüssel 2012 Leistungsbeug<br />
/3 unter<br />
3-Jährige<br />
12,93143<br />
3.364.758<br />
30.840 r<br />
7,7 1.991_198 272.282 13,4 3.497.642 1.121.586 663.733<br />
BV<br />
15,22505<br />
3.961.558<br />
32.086 8,0<br />
2.071.647 315.259 15,6 4.049.710 =.320.519 ,<br />
BE<br />
5,07477<br />
1.320.455<br />
35.246 8,7<br />
2.275.673 97.433 4,8<br />
1.251.591<br />
440.152<br />
758.558 417.197<br />
3,07156<br />
799.220<br />
15.433 3,<br />
996.438 56.299 2,8<br />
723.198<br />
236.4e7<br />
332.146 241.066<br />
0,93354<br />
242.907<br />
5.791<br />
1,4 <strong>37</strong>3.898<br />
16.649 0,8<br />
213.867<br />
80.969<br />
124,633 71.289<br />
2,55023<br />
563.570<br />
11.915<br />
3,0 769.297 50.907 2,5<br />
653.934<br />
221.190<br />
256.432 217.<strong>37</strong>8<br />
HE<br />
7,30187<br />
1.899.947 28.324 7,0<br />
1.828.751 154.238 7,6<br />
1.981.289<br />
533.316<br />
609.584 660.430<br />
MV<br />
2,06015<br />
536.051 12.338 3,1<br />
796.608 39.449 1,9 506.748<br />
178.684 265.536 68<br />
NI<br />
9,40134<br />
2.446.229<br />
<strong>37</strong>.251<br />
9,2 2.405.127 190.245 9,4 2.443.822<br />
815.410 801.709 814.507<br />
25,0<br />
6.510.004 442.369<br />
5.682.521<br />
1.840.479<br />
2.170.001<br />
.L.894.174<br />
2,7<br />
1.041.<strong>37</strong>6 94.678<br />
306.880 21.15<br />
.216.201<br />
271.699<br />
417.055<br />
06.435<br />
347.125<br />
102.293<br />
405A00<br />
90.566<br />
•":19':580".1<br />
_<br />
299.2.944<br />
1.768.254. 103.595 5,<br />
1.118.790 52.14 2,6<br />
1.330.746<br />
669.786<br />
446.150<br />
252.214<br />
589.418 443.582<br />
317 930 223.262<br />
,7<br />
3,3<br />
Ski 3,36391<br />
875.289<br />
14.076<br />
3,5 908.823 67.179<br />
3,3<br />
862.959<br />
_ 91 6 302.341 287.653<br />
3,4<br />
TH<br />
2,77870<br />
723.018<br />
13.277<br />
3,3 857.235 51,713<br />
664.288<br />
241.006<br />
285.745<br />
221.42<br />
2,3<br />
StMtlie<br />
100.,00000 26.020.000,<br />
403.002<br />
100,<br />
26.020.000 2.025.587 100,0<br />
26.020.+306 8-673333 8.673.333 8;673.333<br />
160,0;<br />
GeringNgge Än<strong>de</strong>rungen sind auf Rundungsdfferenzen zurucicurNhren.
Erläuterungen zur Tabelle I:<br />
1 Dem Königsteiner Schlüssel für das Haushaltsjahr 2012 liegen das Steueraufkommen im Jahr 2010 und die Bevölkerungszahl von 2010 zugrun<strong>de</strong><br />
(Quelle: Bun<strong>de</strong>sanzeiger Nr. 178 vom 25. November 2011)<br />
2 Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften im Alter von unter 3 Jahren; Jahresdurchschnitt 2010.<br />
(Quelle: Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit)<br />
3<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r unter 3 Jahren in <strong>de</strong>n jeweiligen Län<strong>de</strong>rn auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Geburtenzahlen <strong>de</strong>r Jahre 2008/2009/2010<br />
(Quelle: Statistik <strong>de</strong>r Geburten — Genesis online Datenbank; Statistisches Bun<strong>de</strong>samt)<br />
13 sind jährlich anzupassen.<br />
Verteilung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel auf die Län<strong>de</strong>r, nach Vorweg-Abzug <strong>de</strong>r Kosten für die Koordinierungsaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, jeweils zu 1/3 nach <strong>de</strong>m Königsteiner<br />
Schlüssel, <strong>de</strong>r unter 3-Jährigen im SGB II Leistungsbezug und <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r unter 3 —Jährigen (vgl. JFMK-Beschluss vom 1. Juni 2012)<br />
Bun<strong>de</strong>smittel gem. § 3 Abs. 4 KKG<br />
HH-Jahr Beträge insgesamt Beträge nach Vorwegabzügeh<br />
in Euro<br />
nach Art. 5<br />
Abs. 1 VV<br />
(Land)<br />
nach Art. 6<br />
Abs. 1 VV<br />
(Bund)<br />
2012<br />
30.000.000<br />
26.020.000<br />
2.880.000 1.100.000<br />
Folgejahre<br />
Folgejahre<br />
Folgejahre<br />
2013<br />
45.000.000<br />
38.120.000<br />
2.880.000 4.000.000<br />
2014<br />
51.000.000<br />
44.120.000<br />
2.880.000 4.000.000<br />
2015<br />
51.000.000<br />
44.120.000<br />
2.880.000 4.000.000
TABELLE 11<br />
- Koordinierungskosten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r gemäß Artikel 5 Absatz 1-<br />
Basiskosten (Sockelbetrag) für die<br />
Lan<strong>de</strong>skoordinierungsstellen:<br />
. _<br />
Län<strong>de</strong>r nach Einwohnern (EW) in Mio. gerun<strong>de</strong>t<br />
am 31.12. 2010:<br />
.<br />
HB 0.66<br />
1. Kleine Län<strong>de</strong>r<br />
(unter 3 Mio. EW}<br />
120.000 €<br />
SL: 1.02<br />
MV: 1.64<br />
1-11-1: 1.79<br />
TH: 2.23<br />
ST: 2.33<br />
BB: 2.50<br />
SH: 2.83<br />
Zwischensumme: 960.000 €<br />
2. Mittlere Län<strong>de</strong>r<br />
(ab 3 Mio. EW — unter 6 Mio. EW)<br />
180.000 €<br />
BE: 3.46<br />
RP: 4.00<br />
SN: 4.15<br />
Zwischensumme: 540.000 €<br />
3. Große Län<strong>de</strong>r 1<br />
(ab 6 Mio. EW — unter 10 Mio. EW)<br />
240.000 €<br />
HE: 6.07<br />
NI: 7.92<br />
Zwischensumme: 480.000 €<br />
4. Große Län<strong>de</strong>r if<br />
(ab 10 Mio. EW)<br />
300.000 €<br />
BW: 10.76<br />
BY: 12.54<br />
NW: 17.84<br />
Gesamtsu me <strong>de</strong>r Koordinierungskosten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r:<br />
2.880.000 € /Jahr<br />
Zwischensumme: 900.000 €
LAND BRANDENBURG<br />
Anlage<br />
EINGEGANGEN<br />
P8, JAK 2013<br />
5191/<br />
.<br />
'Erledigt<br />
Ntiiikerriiiiii Tür Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
Miniefatum 10r Bildung, Jugend und Sport I fielnrioli•Mann-Nlee 107 I<br />
An die<br />
Kreise und kreisfreien Städte<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Dezernat Jugend/Jugendämter .<br />
14173 Pulsdom<br />
Heinrich-Mann-Allee 107<br />
14473 Potsdam<br />
bearb.: Herr Hilliger<br />
Gesch-Z.: AL 2<br />
Hausruf: (0331) 866 <strong>37</strong>00<br />
Fax: (0331) <strong>37</strong>07<br />
Internet: www.mbjs.bran<strong>de</strong>nburn.<strong>de</strong><br />
Nachrichtlich:<br />
Landkreistag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e,V.<br />
Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.V.<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />
Bus / Tram / Zug / S-Bahn<br />
(Haltestelle Hauptbahnhof<br />
Eingang Friedrich-Engels-Straße)<br />
Potsdam, 1 Dezember 2012<br />
Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII<br />
Anlage<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
für die Beteiligung an <strong>de</strong>r intensiven Diskussion um die Ausgestaltung <strong>de</strong>r Verpflichtung<br />
<strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r öffentlichen Jugendhilfe, Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n Trägern<br />
<strong>de</strong>r freien Jugendhilfe nach § 72a SGB VIII abzuschließen, bedanke ich<br />
mich. Das Thema wur<strong>de</strong> — zum Abschluss <strong>de</strong>s längeren Diskussionsprozesses - in<br />
<strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>r Jugendamtsleiter am 21,11.2012 erörtert, Einwän<strong>de</strong> gegen <strong>de</strong>n<br />
vorgelegten Entwurf wur<strong>de</strong>n dabei nicht formuliert. Deshalb gehe ich davon aus,<br />
dass nunmehr die Grundlage dafür besteht, im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einheitliche<br />
Vereinbarungen nach § 72a abzuschließen, und habe <strong>de</strong>shalb das Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />
gebeten, entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarungen mit <strong>de</strong>m auf überörtlicher Ebene<br />
öffentlich anerkannten Trägern <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe abzuschließen. Als Anlage<br />
ist <strong>de</strong>r Vereinbarungsentwurf (mit <strong>de</strong>n Optionen für die überörtliche und die<br />
örtliche Ebene) beigefügt.<br />
Bei <strong>de</strong>n Diskussionen um die Vereinbarung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>utlich, das Auslegungsfragen<br />
zu <strong>de</strong>n bun<strong>de</strong>srechtlichen Regelungen bestehen. Im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n kommunalen<br />
Spitzenverbän<strong>de</strong>n wird davon ausgegangen, dass für überörtlich anerkannte<br />
Träger <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe das Lan<strong>de</strong>sjugendamt die Zuständigkeit für<br />
<strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Vereinbarungen hat und dass für alle an<strong>de</strong>ren Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />
das Jugendamt zuständig ist, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Träger seinen Sitz hat.
Seite 2<br />
Ministerium für Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
Zum Geltungsbereich besteht Übereinstimmung dahingehend, dass die Vereinbarungen<br />
<strong>de</strong>r überörtlich anerkannten Träger für alle Einrichtungen und Angebote<br />
dieses Trägers im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Geltung haben, sodass kein Erfor<strong>de</strong>rnis<br />
besteht, für örtliche Einrichtungen dieser Träger weitere Vereinbarungen abzuschließen,<br />
Ebenso besteht Übereinstimmung, dass Vereinbarungen mit <strong>de</strong>m Jugendamt,<br />
in <strong>de</strong>m ein örtlicher Träger seinen Sitz hat, auch gültig für Angebote und<br />
Einrichtungen in an<strong>de</strong>ren Kreisen o<strong>de</strong>r kreisfreien Städten sind. Damit besteht<br />
auch in diesen Fällen kein Erfor<strong>de</strong>rnis für örtliche Träger <strong>de</strong>r öffentlichen Jugendhilfe<br />
mit <strong>de</strong>n Trägern von Elnrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen<br />
abzuschließen, wenn <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Trägers in einem an<strong>de</strong>ren Kreis o<strong>de</strong>r<br />
einer an<strong>de</strong>ren kreisfreien Stadt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> liegt und dort eine Ver-<br />
- einbarung abgeschlossen ist. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beabsichtigt<br />
gegenwärtig zur Vermeidung von Unsicherheiten eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Regelung in <strong>de</strong>n Entwurf zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s AGKJHG aufzunehmen. Voraussichtlich<br />
wird das AGKJHG zum 01.01.2014 geän<strong>de</strong>rt wird.<br />
Zu klären ist noch, wie mit Einrichtungen und Angeboten umzugehen ist, <strong>de</strong>ren<br />
Träger ihren Sitz außerhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> haben, Dazu wird das Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />
eine Klärung mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Lan<strong>de</strong>sjugendämtern erarbeiten.<br />
Ich gehe davon aus, dass es für alle Beteiligten von Vorteil ist, wenn im Land<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einheitliche Vereinbarungen geschlossen wer<strong>de</strong>n, und sehe mit <strong>de</strong>m<br />
gemeinsam erarbeiteten Entwurf dafür eine gute Grundlage. Deshalb wird vom<br />
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport <strong>de</strong>r Abschluss von Vereinbarungen<br />
entsprechend diesem Entwurf empfohlen.<br />
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtung zum Abschluss <strong>de</strong>r<br />
Vereinbarungen bereits seit Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rschutzgesetzes besteht.<br />
Deshalb wird das Lan<strong>de</strong>sjugendamt die entsprechen<strong>de</strong>n Vereinbarungen<br />
auch in Kürze abschließen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im A ftrag<br />
A<br />
Hilliger
Entwurf<br />
Vereinbarung nach § 72a SGB VIII<br />
Zwischen<br />
und<br />
2. <strong>de</strong>m Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, vertreten durch das Lan<strong>de</strong>sjugendamt (Alternativer überörtlicher Träger)<br />
<strong>de</strong>m Landkreis / <strong>de</strong>r kreisfreien Stadt vertreten durch das Jugendamt (Alternative<br />
örtlicher Träger)<br />
wird folgen<strong>de</strong> Vereinbarung zur Anwendung von § 72a SGB VIII im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> geschlossen:<br />
§1<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />
Die Vereinbarung füllt die Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen gern. § 72a Abs. 2 und 4<br />
SGB VIII zwischen <strong>de</strong>m Land als überörtlichem Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe vertreten durch das Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />
und <strong>de</strong>n überregional tätigen Trägern <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> aus.<br />
§ 2 (für überörtliche Träger)<br />
Geltungsbereich<br />
Die Vereinbarung gilt für alle Einrichtungen, Angebote, Glie<strong>de</strong>rungen und Dienste <strong>de</strong>s Vereinbarungspartners<br />
zu 1. im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> auf überörtlicher Ebene sowie für seine Glie<strong>de</strong>rungen, Einrichtungen,<br />
Angebote und Dienste in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereichen <strong>de</strong>r örtlichen Träger <strong>de</strong>r öffentlichen Jugendhilfe<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, soweit diese Glie<strong>de</strong>rungen und ihre Einrichtungen, Angebote und<br />
Dienste nicht rechtlich selbständige Körperschaften sind.<br />
§ 2 (für örtliche Träger)<br />
Geltungsbereich<br />
Die Vereinbarung gilt für alle Einrichtungen, Angebote, Glie<strong>de</strong>rungen und Dienste <strong>de</strong>s Vereinbarungspartners<br />
zu 1. im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s Vertragspartners zu 2. sowie für seine Glie<strong>de</strong>rungen, Einrichtungen,<br />
Angebote und Dienste in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereichen an<strong>de</strong>rer örtlichen Träger <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Jugendhilfe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, soweit diese Glie<strong>de</strong>rungen und ihre Einrichtungen, Angebote<br />
und Dienste nicht rechtlich selbständige Körperschaften sind.<br />
§3<br />
Vorrang <strong>de</strong>r Prävention<br />
1
Die Vereinbarungspartner stimmen darin überein, dass zur wirksamen Verhin<strong>de</strong>rung von Gewalt gegen<br />
und sexuellem Missbrauch von Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen<br />
allein kein ausreichen<strong>de</strong>s Instrument ist. Vielmehr ist hierfür eine umfassen<strong>de</strong> Präventionsarbeit<br />
nötig. Der Vereinbarungspartner zu 1. überprüft daher regelmäßig seine Angebote, Einrichtungen und<br />
Dienste <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe auf etwaige Gefährdungspotentiale und berücksichtigt die Prävention<br />
von sexuellem Missbrauch bei <strong>de</strong>r sozialpädagogisch-konzeptionellen Ausgestaltung seiner Angebote,<br />
§4<br />
Hauptamtliche Fachkräfte <strong>de</strong>r Jugendhilfe<br />
(1)Der Vereinbarungspartner zu 1. wird keine hauptamtlichen Fachkräfte, die im Rahmen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rund<br />
Jugendhilfe Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche erziehen, bil<strong>de</strong>n, betreuen, beraten o<strong>de</strong>r ausbil<strong>de</strong>n einstellen<br />
o<strong>de</strong>r beschäftigen, <strong>de</strong>ren erweitertes Führungszeugnis eine <strong>de</strong>r in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten<br />
Straftaten aufweist.<br />
(2)Der Vereinbarungspartner zu 1. wird sich von allen bei ihm beschäftigten Personen mit <strong>de</strong>m in Abs.<br />
1 genannten Aufgabenbereich erweiterte Führungszeugnisse gern, § 30a BZRG bei Neueinstellung und<br />
in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n von höchstens fünf Jahren vorlegen lassen und Personen, <strong>de</strong>ren erweitertes<br />
Führungszeugnis eine <strong>de</strong>r in § 72a Abs, 1 SGB VIII genannten Straftaten aufweist, von jeglichen<br />
Kontakt mit Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen in seinem Zuständigkeitsbereich künftig fernhalten.<br />
§5<br />
Sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />
Der Vereinbarungspartner zu 1. wird bei allen hauptamtlichen Beschäftigten, die keine Fachkräfte <strong>de</strong>r<br />
Jugendhilfe sind, jedoch aufgrund ihrer Tätigkeit einen mit diesen vergleichbar engen und regelmäßigen<br />
Kontakt zu Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen haben, entsprechend § 4 Abs, 1 und 2 verfahren,<br />
§ 6<br />
Ehren- und nebenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen<br />
(1) Der Vereinbarungspartner zu 1. wird keine neben- o<strong>de</strong>r ehrenamtlich tätige Person für die Wahrnehmung<br />
von Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs-, Ausbildungsaufgaben o<strong>de</strong>r vergleichbare Tätigkeiten<br />
in <strong>de</strong>r Jugendhilfe beschäftigen, <strong>de</strong>ren erweitertes Führungszeugnis eine <strong>de</strong>r in § 72a Abs. 1 SGB<br />
VIII genannten Straftaten aufweist, wenn die Art, Dauer und Intensität <strong>de</strong>s Kontakts mit Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r<br />
Jugendlichen eine Gefährdung möglich wer<strong>de</strong>n lässt, Deshalb wird sich <strong>de</strong>r Vereinbarungspartner zu 1.<br />
von allen für ihn tätig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n ehren- und nebenamtlichen Personen ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis<br />
vorlegen lassen, wenn <strong>de</strong>ren Tätigkeit eines <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Kriterien erfüllt:<br />
die Tätigkeit wird wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r regelmäßig ausgeübt o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r/die Ehrenamtliche betreut Gruppen allein o<strong>de</strong>r arbeitet mit einzelnen Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Jugendlichen,<br />
(2)Verzichtet wer<strong>de</strong>n kann auf die Vorlage <strong>de</strong>s erweiterten Führungszeugnisses, wenn Art, Intensität<br />
und Dauer <strong>de</strong>s Kontakts zu Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen <strong>de</strong>n Missbrauch von Vertrauen o<strong>de</strong>r Macht bzw.<br />
2
von Abhängigkeit Min<strong>de</strong>rjähriger unwahrscheinlich machen, Kriterien dafür, die in ihrer Gesamtheit in<br />
die Bewertung einbezogen wer<strong>de</strong>n müssen, sind:<br />
- geringe Wahrscheinlichkeit eines nicht kontrollierten Kontaktes zu Kin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Jugendlichen<br />
(Abgrenzungsaspekt: Tätigkeit kollegial kontrolliert o<strong>de</strong>r allein),<br />
- geringe Möglichkeit nicht einsehbarer Nähe bei einem Kontakt zu Min<strong>de</strong>rjährigen (Abgrenzungsaspekt:<br />
öffentliches Umfeld, Gruppe —,,geschlossener" Raum, Einzelfallarbeit),<br />
seltene und sich selten wie<strong>de</strong>rholen<strong>de</strong> Tätigkeit im Kontakt mit <strong>de</strong>m Kind bzw. Jugendlichen<br />
(Abgrenzungsaspekt: einmalig o<strong>de</strong>r häufig wie<strong>de</strong>rkehrend),<br />
geringe zeitliche Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Kontaktes (Abgrenzungsaspekt: kurzzeitig o<strong>de</strong>r über Tag und<br />
Nacht),<br />
geringer Altersabstand zwischen <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Ehrenamtlichen und betreuten Kin<strong>de</strong>r bzw. Jugendlichen<br />
(nicht mehr als zwei Jahre)<br />
- kurzfristige Tätigkeit als Vertretung.<br />
Bei <strong>de</strong>m Engagement von Eltern zB. in einer Kita soll bei <strong>de</strong>r Gesamtbewertung zusätzlich <strong>de</strong>r Selbsthilfeaspekt<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>m im Vergleich zum fremdnützigen Ehrenamt in <strong>de</strong>r Regel ein<br />
erweitertes Führungszeugnis nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist. Ebenso sollen bei Jugendlichen, die aus <strong>de</strong>r kontinuierlichen<br />
Mitarbeit in einem Jugendverband in die Wahrnehmung von Ehrenamtsaufgaben im Verband<br />
hineinwachsen, die Erfahrungen in <strong>de</strong>r Arbeit mit <strong>de</strong>m Jugendlichen in <strong>de</strong>r Gesamtbewertung zusätzlich<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Über <strong>de</strong>n Verzicht auf die Vorlage <strong>de</strong>s erweiterten Führungszeugnisses in Anwendung dieser Ausnahmeregelung<br />
entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vereinbarungspartner zu 1. in eigener Verantwortung. Er kann sich dabei<br />
vom Lan<strong>de</strong>sjugendamt / vom Jugendamt beraten lassen.<br />
(3) Soweit <strong>de</strong>r Vereinbarungspartner zu 1. wegen <strong>de</strong>r Spezifik <strong>de</strong>s Jugendhilfeangebots, aus fachlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Arbeitsschwerpunkte <strong>de</strong>s Trägers eine die Ausnahmeregelungen<br />
in Abs. 2 erweitem<strong>de</strong> Regelung zur Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für<br />
erfor<strong>de</strong>rlich hält, hat er ein spezifisches Konzept zum Einsatz ehrenamtlich Tätiger und zum Schutz <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>r und Jugendlichen vorzulegen, in <strong>de</strong>m die Kriterien für die Auslegung von Art, Intensität und Dauer<br />
<strong>de</strong>s Kontakts zu Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die Notwendigkeit einer Vorlage<br />
<strong>de</strong>s erweiterten Führungszeugnisses dargestellt wer<strong>de</strong>n. Dieses Konzept bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Vertragspartners zu 2.<br />
Die Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.<br />
§ 7<br />
Schlussbestimmungen<br />
3
Anlage 10<br />
LAND BRANDENBURG<br />
Ministerium für Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
Ministerium fltr Ulidung, Jugond und Sport I Heinfich ,Mann-Attee IN 1<br />
Landkreise und kreisfreie Städte<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Dezernate Jugend<br />
14473 Potsdam<br />
EINGEGANGEN<br />
10. JAN. Z013<br />
5/4-2_4<br />
Erledigt.,....... es e-tui<br />
Heinrich-Mann-Allee 107<br />
14473 Potsdam<br />
Beerb.: Reinhard Wilms<br />
Gesch-Z.: 22.2 - 74211<br />
Hausruf: (0331) 866-<strong>37</strong>22<br />
Fax: (0331) 27548-298<br />
Internet: www.mbis.bran<strong>de</strong>nburci.<strong>de</strong><br />
relnhard.wilms@mbjs,branclonburg,<strong>de</strong><br />
Bus / Tram 1 Zug / S-Bahn<br />
(Haltestete Hauptbahnhof<br />
Eingang Friedrich-Engals-Siraße)<br />
Potsdam, 43 . Dezember 2012<br />
Ausbau <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung für Kin<strong>de</strong>r unter drei Jahren<br />
hier Bereitstellung weiterer Investitionsmittel <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in Höhe von 580,5<br />
Mio. Euro im Rahmen <strong>de</strong>s Fiskalpakts:<br />
Investitionsprogramm „Kin<strong>de</strong>rbetreuungsfinanzierung" 2013-2014<br />
Sehr geehrte Damen und Herren Dezernentinnen und Dezementen,<br />
wie Sie wissen, sind die für Vorhaben im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zur Verfügung gestellten<br />
Bun<strong>de</strong>smittel in Höhe von 56,785.000 Euro aus <strong>de</strong>m Investitionsprogramm<br />
„Kin<strong>de</strong>rbetreuungsfinanzierung' 2008-2013 inzwischen beinahe vollständig gebun<strong>de</strong>n,<br />
und etwa 70% <strong>de</strong>r bereitstehen<strong>de</strong>n Mittel konnten bereits an die Maßnahmeträger<br />
ausgezahlt wer<strong>de</strong>n, Für das große Engagement, das die Landkreise<br />
und kreisfreien Städte bei <strong>de</strong>r bedarfsgerechten Verteilung <strong>de</strong>r Mittel im Land bewiesen<br />
haben, bedanke ich mich ausdrücklich,<br />
Da aufgrund vielerorts anhaltend hohen Betreuungsbedarfs weitere Plätze in <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung für Kin<strong>de</strong>r unter drei Jahren geschaffen wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
um <strong>de</strong>n ab <strong>de</strong>m 1. August 2013 bun<strong>de</strong>sweit gelten<strong>de</strong>n Rechtsanspruch aller Kin<strong>de</strong>r<br />
ab einem Jahr erfüllen zu können, stellt <strong>de</strong>r Bund mit <strong>de</strong>m Fiskalvertragsgesetz,<br />
das am 1, Januar 2013 in Kraft treten soll, weitere 580,5 Mio. Euro für <strong>de</strong>n<br />
U3-Ausbau zur Verfügung, von <strong>de</strong>nen 16,5 Mio, Euro auf das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
entfallen wer<strong>de</strong>n, Das MBJS hatte darüber seit <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s Gesetzgebungsverfahrens<br />
mehrfach informiert und gebeten, mit <strong>de</strong>n Einrichtungsträgern entsprechen<strong>de</strong><br />
Abstimmungen vorzunehmen und Haushaltsvorsorge für die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Kofinanzierungen zu treffen. Die zusätzlichen Mittel sollen für Vorhaben bereitgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, die in <strong>de</strong>n Jahren 2013 und 2014 realisiert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Die Umsetzung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> soll sich weitestgehend an das Verfahren<br />
2008 bis 2013 anlehnen, Insbeson<strong>de</strong>re konnte erreicht wer<strong>de</strong>n, dass eine För<strong>de</strong>.
Seite 2<br />
Ministerium für Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
rung bis zu 90% <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Kosten betragen kann. Bitte beachten Sie<br />
allerdings folgen<strong>de</strong> Modifikationen gegenüber'<strong>de</strong>m bisherigen Verfahren:<br />
1. Auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> entfallen die in<br />
<strong>de</strong>r Anlage dargestellten Zusatzkontingente, Diese Zusatzkontingente stehen bis<br />
zum 15. März 2013 (Eingang bei <strong>de</strong>r ILB) zur Verfügung,<br />
2. Sollten die bereitstehen<strong>de</strong>n Mittel bis zum 15, März 2013 nicht überall in vollem<br />
Umfang genutzt wer<strong>de</strong>n können, wird danach nach Antragseingang beschie<strong>de</strong>n.<br />
Für Jugendämter mit einem höheren Bedarf erscheint es daher sinnvoll, über <strong>de</strong>n<br />
Rahmen <strong>de</strong>s jeweiligen Kontingents hinaus weitere sinnvolle und zuwendungsfähige<br />
Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung anzumel<strong>de</strong>n und dabei die Rangfolge (Priorität)<br />
zu bestimmen.<br />
3. Die zusätzlichen Bun<strong>de</strong>smittel wer<strong>de</strong>n nur für die Schaffung neuer Plätze bereitgestellt,<br />
wobei als neue, zusätzliche Plätze auch solche gelten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen<br />
sonst wegfallen wür<strong>de</strong>n.<br />
4. Stichtag für die „Zusätzlichkeit" <strong>de</strong>r Maßnahmen ist <strong>de</strong>r 1. Juli 2012; somit<br />
kommen Investitionsvorhaben für eine För<strong>de</strong>rung in Betracht, die ab diesem Stichtag<br />
begonnen wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r noch begonnen wer<strong>de</strong>n. Als Beginn gilt <strong>de</strong>r Abschluss<br />
eines <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Vorhabens dienen<strong>de</strong>n rechtsverbindlichen Leistungsund<br />
Lieferungsvertrages.<br />
5. Klarstellend weise ich darauf hin, dass für Plätze, die bereits aus <strong>de</strong>m Investitionsprogramm<br />
2008-2013 geför<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, keine Zusatzför<strong>de</strong>rung gewährt wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Bereits geför<strong>de</strong>rte Einrichtungen können somit nur dann eine weitere<br />
För<strong>de</strong>rung erhalten, wenn damit zusätzliche Plätze geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />
6. Es soll nur ein Antrag pro Einrichtung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Begründung für diese kurze Bindungsfrist <strong>de</strong>r Kontingente liegt in § 7 Abs. 2<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung <strong>de</strong>s Fiskalvertrags. Wenn danach<br />
bis zum 30. Juni 2013 nicht min<strong>de</strong>stens 50% <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skontingents und bis zum<br />
31. Dezember 2013 nicht min<strong>de</strong>stens 75% bewilligt sind, reduzieren sich die <strong>de</strong>m<br />
Land zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mittel entsprechend,<br />
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach <strong>de</strong>m 15. März 2013 bei <strong>de</strong>r ILB eingereicht<br />
wer<strong>de</strong>n, nur dann berücksichtigt wer<strong>de</strong>n können, wenn die lan<strong>de</strong>sweiten<br />
Bewilligungsquoten 50% zum 30. Juni .und 75% zum 31. Dezember 2013 erreicht<br />
wer<strong>de</strong>n und die Mittel nicht bereits durch Anträge an<strong>de</strong>rer Jugendamtsbereiche<br />
gebun<strong>de</strong>n sind, die fristgemäß spätestens zum 15. März 2013 eingegangen sind.<br />
Ich bitte um Verständnis dafür, dass die parlamentarische Haushaltskompetenz<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgesetzgebers noch keine verbindlichen Zusagen zulässt. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srat am 14. Dezember 2012 aus Grün<strong>de</strong>n, die mit
Seite 3<br />
Ministerium für Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
<strong>de</strong>m U3-Ausbau nichts zu tun haben — es geht um die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzausgleichsgesetzes<br />
mit <strong>de</strong>r allgemeinen Finanzverteilung zwischen Bund und Län<strong>de</strong>rn<br />
-, <strong>de</strong>n Vermittlungsausschuss anrufen wird, was das Inkrafttreten <strong>de</strong>s gesamten<br />
Gesetzespaketes verzögern wür<strong>de</strong>. Es kann jedoch weiterhin als sicher davon<br />
ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass.Artikel 5 <strong>de</strong>s Fiskalvertragsgesetzes - die Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes über Finanzhilfen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zum Ausbau <strong>de</strong>r Tagesbetreuung für<br />
Kin<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Investitionsprogramm „Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung" 2013-2014 (ggf.<br />
rückwirkend) in Kürze in Kraft treten wird.<br />
Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r äußerst knapp bemessenen Frist zur Umsetzung <strong>de</strong>r<br />
Investitionsprogramms darf ich Sie bitten, in Ihren Strukturen vor Ort bereits jetzt<br />
auf die bevorstehen<strong>de</strong>n Mittelzuweisungen aufmerksam zu machen, in sachge-<br />
_ rechte Planungen einzutreten und qualizierte Anträge entsprechend <strong>de</strong>r Richtlinie<br />
Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung <strong>de</strong>s MBJS vom 31.3.2008122.22010 auf <strong>de</strong>n Weg zu bringen.<br />
Über <strong>de</strong>n Fortgang <strong>de</strong>s Gesetzgebungsverfahrens wer<strong>de</strong> ich Sie auf <strong>de</strong>m Laufen<strong>de</strong>n<br />
halten. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wilms unter <strong>de</strong>r Ruf-Nr. (0331) 866-<br />
<strong>37</strong>22 o<strong>de</strong>r per E-Mail (Reinhard.WilmseMBJS.Bran<strong>de</strong>nburo.<strong>de</strong> ) zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
im Auftra<br />
Andreas Hilliger<br />
Anlagen:<br />
- Liste <strong>de</strong>r voraussichtlichen Kontingente <strong>de</strong>r Landkreise und kreisfreien Städte<br />
- Auszug aus <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>s Fiskalvertragsgesetzes
Seite 4<br />
Ministerium für Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
Zusatzkontingente - Verteilung von Investitionsmitteln (16,5 IVIiot)<br />
Alter<br />
von bis<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r im Land<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> am 31.12.2011 ,<br />
Investitionsmittel,<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
0 bis 3 57 489 16.500.000 EUR<br />
Anzahl <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r Im Land<br />
Kreisfreie Stadt, Landkreis <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> am 31.12.2011<br />
JugendamtskontIngent<br />
0-3 Jahre<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 57 489 16.500.000 EUR<br />
Stadt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> an <strong>de</strong>r Havel 1 681 482.000 EUR<br />
Stadt Cottbus 2 359 677,000 EUR<br />
Stadt Frankfurt (O<strong>de</strong>r) 1 327 381.000 EUR<br />
Stadt Potsdam 5 158 1.480.000 EUR<br />
Landkreis Barnim 4 212 1.209.000 EUR<br />
Landkreis Dahme-Spreewaid 3 800 1.091.000 EUR<br />
Landkreis Elbe-Elster 2 100 603.000 EUR<br />
Landkreis Havelland 3 712 1.065.000 EUR<br />
Landkreis Märkisch-O<strong>de</strong>rland 4 280 1,228.000 EUR<br />
Landkreis Oberbayer 4 956 1.422.000 EUR<br />
Landkreis Oberspreewald-Lausltz 2 456 705.000 EUR<br />
Landkreis O<strong>de</strong>r•Spree 4 035 1.158.000 EUR<br />
Landkreis Ostprignitz-Ruppin 2 226 639.000 EUR<br />
Landkreis Potsdam-Mittelmark 4 823 1.384,000 EUR<br />
Landkreis Prignitz 1 549 445.000 EUR<br />
Landkreis Spree-Neiße 2 <strong>37</strong>6 682.000 EUR<br />
Landkreis Teltow-Fläming 3 833 1,100,000 EUR<br />
Landkreis Uckermark 2 606 748.000 EUR
Seite 5<br />
Ministerium für Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
Der Gesetzentwurf <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung zum Gesetz zur innerstaatlichen<br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Fiskalvertrags, nach Än<strong>de</strong>rungsvorschlägen <strong>de</strong>s BT-<br />
H aus haltsausschuss vom 5,11.2011 sieht u.a. vor;<br />
Kapitel 2; § 5:<br />
(1) „. ...... Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n Investitionsvorhaben, die <strong>de</strong>r Schaffung zusätzfi•<br />
cher Betreuungsplätze dienen und die ab <strong>de</strong>m 1. Juli 2012 begonnen<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
(2) Als Beginn gilt <strong>de</strong>r Abschluss eines <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Vorhabens dienen<strong>de</strong>n<br />
rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. Bei Vorhaben,<br />
die in selbständige Abschnitte eines laufen<strong>de</strong>n Verfahrens aufgeteilt wer<strong>de</strong>n<br />
können, ist eine För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s selbständigen Abschnitts auch möglich, wenn<br />
allein für diesen Abschnitt die För<strong>de</strong>rkriterien erfüllt sind.<br />
(3) Zusätzliche Plätze im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die entwe<strong>de</strong>r neu<br />
entstehen o<strong>de</strong>r solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen,<br />
(4)<br />
6 1 Veifü un srahmen<br />
Land gesamt im Jahr 2013 im Jahr 2014<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 16 508 519 9 079 686 7 426 833<br />
(2) Der Bun<strong>de</strong>santeil ist bis zu 90 Prozent <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Kosten<br />
für Investitionen zulässig.<br />
§ 7 (2) Bun<strong>de</strong>smittel, die nicht in Höhe <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>n Stichtagen genannten Anteile<br />
bewilligt sind, fließen in Höhe <strong>de</strong>r Differenz zu <strong>de</strong>n tatsächlich bewilligten Mitteln<br />
und im Verhältnis <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r unter drei Jahren <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu, die die<br />
zur Verfügung gestellten Mittel min<strong>de</strong>stens in Höhe <strong>de</strong>r zu diesen Stichtagen genannten<br />
Anteile bewilligt haben:<br />
1. min<strong>de</strong>stens 50 Prozent <strong>de</strong>s gesamten Verfügungsrahmens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
bis zum 30. Juni 2013,<br />
2.minclestens 75 Prozent <strong>de</strong>s gesamten Verfügungsrahmens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
bis zum 31. Dezember 2013,<br />
3,100 Prozent <strong>de</strong>s gesamten Verfügungsrahmens <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s bis zum<br />
31. März 2014.<br />
Mittel, die <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn nach <strong>de</strong>m 31. März 2014 im Rahmen <strong>de</strong>r Umverteilung<br />
bereitgestellt wer<strong>de</strong>n, müssen bis zum 30. Juni 2014 vollständig bewilligt wer<strong>de</strong>n,<br />
(3) Die Bun<strong>de</strong>smittel sind im Wege <strong>de</strong>r parallelen Gemeinschaftsfinanzierung als<br />
Zusatzfinanzierung zu <strong>de</strong>n Eigenaufwendungen in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn einzusetzen, Je<strong>de</strong>s<br />
Land hat zu <strong>de</strong>n Stichtagen 30_ Juni 2013, 31, Dezember 2013 und 31. März<br />
2014 nachzuweisen, dass<br />
1. <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r im Rahmen dieses Investitionsprogramms in <strong>de</strong>m Land<br />
bewilligten Bun<strong>de</strong>smittel höchstens 54 Prozent <strong>de</strong>r investiven Ge.
Seite 6<br />
Ministerium für Bildung,<br />
Jugend und Sport<br />
samtkosten zu <strong>de</strong>n vorgenannten Stichtagen beträgt; hierzu weist das<br />
Land die Bewilligung von Lan<strong>de</strong>smitteln sowie die Bereitstellung kommunaler<br />
Mittel und gegebenenfalls die Bereitstellung von investiven Mitteln<br />
sonstiger Träger in Höhe von min<strong>de</strong>stens 46 Prozent <strong>de</strong>r investiven Gesamtkosten<br />
nach, o<strong>de</strong>r<br />
2. <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschüsse für Betriebskosten und Investitionen<br />
bis einschließlich <strong>de</strong>s jeweiligen Stichtages höchstens ein Drittel<br />
<strong>de</strong>r Gesamtkosten <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesbetreuung, wie sie in <strong>de</strong>r Begründung<br />
<strong>de</strong>s Entwurfs eines Gesetzes zur För<strong>de</strong>rung von Kin<strong>de</strong>rn unter<br />
drei Jahren in Tageseinrichtungen und in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagespflege (Kin<strong>de</strong>rför<strong>de</strong>rungsgesetz<br />
— KiföG) <strong>de</strong>r Fraktionen <strong>de</strong>r CDU/CSU und SPD (Bun<strong>de</strong>stags-Drucksache<br />
16/9299, Selten 21 bis 23) zugrun<strong>de</strong> gelegt wor<strong>de</strong>n<br />
sind, beträgt; hierzu weist das Land zum jeweiligen Stichtag die Aufbringung<br />
von Lan<strong>de</strong>smitteln, kommunalen Mitteln und sonstigen Mitteln für<br />
zusätzliche Betriebskosten und Investitionen entsprechend <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Durchschnittwerte auf Lan<strong>de</strong>sebene min<strong>de</strong>stens in Höhe von zwei Dritteln<br />
<strong>de</strong>r bis zu diesem Stichtag angefallenen Gesamtkosten für Plätze, die<br />
über die Verpflichtung <strong>de</strong>s § 24a Absatz 3 <strong>de</strong>s Achten Buches Sozialgesetzbuch<br />
hinausgehen, nach.<br />
Eine Unterschreitung -<strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>r nachzuweisen<strong>de</strong>n Mittel führt zu einer entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Kürzung <strong>de</strong>r nach § 6 Absatz 1 <strong>de</strong>m Land zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>smittel; <strong>de</strong>r Verfügungsrahmen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die die nach Satz 2 erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Anteile nachgewiesen haben, erhöht sich im Verhältnis <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>r unter drei Jahren zum folgen<strong>de</strong>n Stichtag.