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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

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<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 12<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />

<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />

ther die Veräußerung <strong>de</strong>s Grundstücks an die Erwerber mitgeteilt wur<strong>de</strong>, sei man<br />

entsetzt gewesen, weil man davon ausgegangen sei, das Gelän<strong>de</strong> langfristig für die<br />

Arbeit <strong>de</strong>r NAJU nutzen zu können. Sie bezweifle, dass eine langfristige Fortsetzung<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeit mit <strong>de</strong>n neuen Eigentümern <strong>de</strong>s Grundstücks möglich sei.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> erteilt Herrn Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.V.) das Wort<br />

und merkt an, dass aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fairness für bei<strong>de</strong> Seiten in etwa das gleiche<br />

Zeitbudget eingehalten wer<strong>de</strong>n solle und bittet darum, die wesentlichen Argumente<br />

kurz und prägnant darzustellen.<br />

Herr Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.) bedankt sich für die Gelegenheit,<br />

Stellung zu beziehen und auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite die Hintergrün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

<strong>de</strong>r Stiftung erläutert zu bekommen. Zu <strong>de</strong>r herausgegebenen Pressemitteilung könne<br />

er nur Folgen<strong>de</strong>s sagen: Wenn behauptet wer<strong>de</strong>, dass nunmehr durch die Veräußerung<br />

<strong>de</strong>s Grundstücks an private Investoren die Entwicklung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s gesichert<br />

sei, dann fühle man sich vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass nach seiner Kenntnis die<br />

Erwerber kein Finanzierungskonzept vorgelegt hätten, veralbert.<br />

Er wolle klarstellend herausheben, dass die NAJU eine jährliche Pacht in Höhe von<br />

3 000 Euro plus aller Nebenkosten für das Grundstück gezahlt habe. Bei einem Verkehrswert<br />

von ursprünglich 40 000 Euro, nunmehr 43 000 Euro, könne man sich<br />

leicht ausrechnen, dass dies eine Verzinsung in Höhe von 7 bis 8 % be<strong>de</strong>ute. Er könne<br />

nicht nachvollziehen, welche Risiken sich für die Stiftung ergeben hätten, zumal<br />

alle Nebenkosten <strong>de</strong>s Grundstücks von <strong>de</strong>r NAJU übernommen wor<strong>de</strong>n seien. Der<br />

Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Stiftungsrates habe zutreffend ausgeführt, dass Mittel in Höhe von<br />

30 000 Euro an die NAJU gezahlt wor<strong>de</strong>n seien. Die Hälfte <strong>de</strong>r Mittel sei für eine Personalstelle<br />

für zwei Kolleginnen bei <strong>de</strong>r Stiftung aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, die Baumaßnahmen<br />

auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> betreut hätten. Für die Entsorgung von Müll und kontaminiertem<br />

Erdreich seien weitere Kosten angefallen, die jedoch unmittelbar <strong>de</strong>m Grundstückswert<br />

zugutegekommen wären, auch wenn sich dies nicht unmittelbar in einem<br />

Wertgutachten nie<strong>de</strong>rschlage. Er verweise insoweit auf die im Vorfeld <strong>de</strong>r Sitzung<br />

kolportierten Fotos <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s vor und nach <strong>de</strong>r Bewirtschaftung durch die NAJU.<br />

Er lege Wert auf die Feststellung, dass man es respektiere und nicht kritisiere, dass<br />

die Stiftung das Gelän<strong>de</strong> verkaufen wolle. In<strong>de</strong>s han<strong>de</strong>le es sich um eine öffentlichrechtliche<br />

Stiftung, die sich im Rahmen ihres Wirkungsbereiches an Recht und Gesetz<br />

halten sowie Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze <strong>de</strong>s Vertrauensschutzes<br />

beachten müsse. Diese Prinzipien sehe man in grober Weise verletzt. Er<br />

verweise insoweit vollinhaltlich auf die im Vorfeld <strong>de</strong>r heutigen Sitzung übermittelte<br />

rechtliche Stellungnahme. Im Rahmen <strong>de</strong>r Vergabe habe die Stiftung nicht das<br />

Höchstgebot berücksichtigt, was rechtlich nicht zu beanstan<strong>de</strong>n sei. Allerdings hätte<br />

vor einem Zuschlag an die privaten Investoren <strong>de</strong>r Gleichheitsgrundsatz beachtet<br />

wer<strong>de</strong>n müssen.

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