Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
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<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 12<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
ther die Veräußerung <strong>de</strong>s Grundstücks an die Erwerber mitgeteilt wur<strong>de</strong>, sei man<br />
entsetzt gewesen, weil man davon ausgegangen sei, das Gelän<strong>de</strong> langfristig für die<br />
Arbeit <strong>de</strong>r NAJU nutzen zu können. Sie bezweifle, dass eine langfristige Fortsetzung<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeit mit <strong>de</strong>n neuen Eigentümern <strong>de</strong>s Grundstücks möglich sei.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> erteilt Herrn Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.V.) das Wort<br />
und merkt an, dass aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Fairness für bei<strong>de</strong> Seiten in etwa das gleiche<br />
Zeitbudget eingehalten wer<strong>de</strong>n solle und bittet darum, die wesentlichen Argumente<br />
kurz und prägnant darzustellen.<br />
Herr Schmitz-Jersch (NABU <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e. V.) bedankt sich für die Gelegenheit,<br />
Stellung zu beziehen und auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite die Hintergrün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entscheidung<br />
<strong>de</strong>r Stiftung erläutert zu bekommen. Zu <strong>de</strong>r herausgegebenen Pressemitteilung könne<br />
er nur Folgen<strong>de</strong>s sagen: Wenn behauptet wer<strong>de</strong>, dass nunmehr durch die Veräußerung<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks an private Investoren die Entwicklung <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s gesichert<br />
sei, dann fühle man sich vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass nach seiner Kenntnis die<br />
Erwerber kein Finanzierungskonzept vorgelegt hätten, veralbert.<br />
Er wolle klarstellend herausheben, dass die NAJU eine jährliche Pacht in Höhe von<br />
3 000 Euro plus aller Nebenkosten für das Grundstück gezahlt habe. Bei einem Verkehrswert<br />
von ursprünglich 40 000 Euro, nunmehr 43 000 Euro, könne man sich<br />
leicht ausrechnen, dass dies eine Verzinsung in Höhe von 7 bis 8 % be<strong>de</strong>ute. Er könne<br />
nicht nachvollziehen, welche Risiken sich für die Stiftung ergeben hätten, zumal<br />
alle Nebenkosten <strong>de</strong>s Grundstücks von <strong>de</strong>r NAJU übernommen wor<strong>de</strong>n seien. Der<br />
Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Stiftungsrates habe zutreffend ausgeführt, dass Mittel in Höhe von<br />
30 000 Euro an die NAJU gezahlt wor<strong>de</strong>n seien. Die Hälfte <strong>de</strong>r Mittel sei für eine Personalstelle<br />
für zwei Kolleginnen bei <strong>de</strong>r Stiftung aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, die Baumaßnahmen<br />
auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> betreut hätten. Für die Entsorgung von Müll und kontaminiertem<br />
Erdreich seien weitere Kosten angefallen, die jedoch unmittelbar <strong>de</strong>m Grundstückswert<br />
zugutegekommen wären, auch wenn sich dies nicht unmittelbar in einem<br />
Wertgutachten nie<strong>de</strong>rschlage. Er verweise insoweit auf die im Vorfeld <strong>de</strong>r Sitzung<br />
kolportierten Fotos <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s vor und nach <strong>de</strong>r Bewirtschaftung durch die NAJU.<br />
Er lege Wert auf die Feststellung, dass man es respektiere und nicht kritisiere, dass<br />
die Stiftung das Gelän<strong>de</strong> verkaufen wolle. In<strong>de</strong>s han<strong>de</strong>le es sich um eine öffentlichrechtliche<br />
Stiftung, die sich im Rahmen ihres Wirkungsbereiches an Recht und Gesetz<br />
halten sowie Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze <strong>de</strong>s Vertrauensschutzes<br />
beachten müsse. Diese Prinzipien sehe man in grober Weise verletzt. Er<br />
verweise insoweit vollinhaltlich auf die im Vorfeld <strong>de</strong>r heutigen Sitzung übermittelte<br />
rechtliche Stellungnahme. Im Rahmen <strong>de</strong>r Vergabe habe die Stiftung nicht das<br />
Höchstgebot berücksichtigt, was rechtlich nicht zu beanstan<strong>de</strong>n sei. Allerdings hätte<br />
vor einem Zuschlag an die privaten Investoren <strong>de</strong>r Gleichheitsgrundsatz beachtet<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.