Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
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<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 5<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />
<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Abgeordnete Frau von Halem (GRÜNE/B90) beantragt, <strong>de</strong>m Geschäftsführer <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sjugendrings, Herrn Bernd Mones, zu diesem Tagesordnungspunkt das Re<strong>de</strong>recht<br />
zuzugestehen.<br />
Der Vorsitzen<strong>de</strong> stellt klar, dass Herr Mones für Nachfragen zur Verfügung stehen<br />
solle und keine eigene Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sjugendrings abgeben wer<strong>de</strong>. Er<br />
stellt fest, dass <strong>de</strong>m Antrag einvernehmlich stattgegeben wor<strong>de</strong>n sei und begrüßt<br />
Herrn Mones in <strong>de</strong>r Run<strong>de</strong>.<br />
Ministerin Frau Dr. Münch übermittelt ihre besten Wünsche zum neuen Jahr und<br />
erklärt, sie wolle die Gelegenheit nutzen, um <strong>de</strong>n Gesamtkontext <strong>de</strong>r Ereignisse darzustellen.<br />
Die Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ sei eine im Jahr 1992 von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
wie<strong>de</strong>rbelebte öffentlich-rechtliche Stiftung, die vor wenigen Wochen ihr<br />
20-jähriges Jubiläum gefeiert habe. Der Stiftung sei durch die Lan<strong>de</strong>sregierung seinerzeit<br />
Lan<strong>de</strong>svermögen, insbeson<strong>de</strong>re Liegenschaften zugeordnet wor<strong>de</strong>n, um damit<br />
die Stiftung wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, ihren Stiftungszweck zu erfüllen.<br />
Hierbei han<strong>de</strong>le es sich zum einen um die För<strong>de</strong>rung innovativer Projekte <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rund<br />
Jugen<strong>de</strong>rziehung sowie zum an<strong>de</strong>ren um <strong>de</strong>n Betrieb von Kin<strong>de</strong>r- und Jugendheimen,<br />
die Anfang <strong>de</strong>r 90er Jahre in die Trägerschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s übergegangen<br />
seien.<br />
Um die Betreuung, Erziehung und auch die Ausbildung von Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen<br />
langfristig zu sichern und <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>shaushalt nicht zu belasten, habe <strong>de</strong>r Stifter<br />
<strong>de</strong>r Stiftung aufgegeben, <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>s Vermögens ungeschmälert zu erhalten.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sregierung habe seinerzeit bewusst in Kauf genommen, dass das Lan<strong>de</strong>svermögen<br />
mit <strong>de</strong>r Übergabe an die Stiftung <strong>de</strong>r unmittelbaren Einflussnahme <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sregierung entzogen wor<strong>de</strong>n sei. Man blicke mittlerweile auf 20 Jahre zweifelsohne<br />
sehr erfolgreiche Arbeit <strong>de</strong>r Stiftung zurück, was zeige, dass diese Grundsatzentscheidung<br />
damals richtig gewesen sei.<br />
Einen sehr geringen Teil <strong>de</strong>s an die Stiftung übertragenen Lan<strong>de</strong>svermögens bil<strong>de</strong><br />
die Schlossgärtnerei Gerswal<strong>de</strong>, um die es heute gehe. Diese wer<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Betrieb<br />
<strong>de</strong>s dortigen Jugendheimes Gerswal<strong>de</strong> nicht benötigt. Die durch die NAJU gezahlte<br />
Pacht, die auf einen von 2006 bis 2015 laufen<strong>de</strong>n Pachtvertrag basiere, <strong>de</strong>cke die<br />
laufen<strong>de</strong>n Ausgaben für die unabweisbaren Sicherungs- und Instandsetzungsaufgaben<br />
in<strong>de</strong>s nicht. Die Stiftung habe sich daher entschlossen, dieses Grundstück zu<br />
veräußern, weil an<strong>de</strong>renfalls mittelfristig die Gefahr einer Vermögenseinbuße bestan<strong>de</strong>n<br />
hätte. Der Stiftungsrat habe <strong>de</strong>r Geschäftsführung ausdrücklich aufgegeben,<br />
auch mit <strong>de</strong>r NAJU in Verkaufsverhandlungen zu treten. Aus stiftungsaufsichtsrechtlicher<br />
Perspektive vermöge sie nicht zu erkennen, dass die Stiftung gegen ihre eigentlichen<br />
Interessen gehan<strong>de</strong>lt habe.