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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

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Anlage 3-<br />

EINGEGANGEN<br />

0 8. .JAN. 2013<br />

57:e0<br />

Eriedigt r19 - fias- e"--4«<br />

• Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 10. Oktober 2012<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Gesamtkonzept und För<strong>de</strong>rgrundsätze <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zur Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungsvereinbarung „Bun<strong>de</strong>sinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"<br />

2012 — 2015 gern. § 3 Absatz 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Kooperation und Information<br />

im Kin<strong>de</strong>rschutz (KKG)<br />

1. Einführung<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt gemäß § 3<br />

Abs. 4 KKG <strong>de</strong>n Aus- und Aufbau <strong>de</strong>r Netzwerke Frühe Hilfen und <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen<br />

auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf<br />

vier Jahre befristete Bun<strong>de</strong>sinitiative, die im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013<br />

mit 45 Millionen Euro und in <strong>de</strong>n Jahren 2014 und 2015 mit 51 Millionen Euro ausgestattet<br />

wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird <strong>de</strong>r Bund einen Fonds zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Netzwerke<br />

Frühe Hilfen und <strong>de</strong>r psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für <strong>de</strong>n er<br />

jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird.<br />

Bund und Län<strong>de</strong>r haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die das Ziel <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sinitiative, die För<strong>de</strong>rbereiche sowie die Verteilung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel und die Aufgaben<br />

<strong>de</strong>r Koordination, <strong>de</strong>r Qualifizierung und Evaluation beschreibt: För<strong>de</strong>rbereiche sind Netzwerke<br />

mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, <strong>de</strong>r Einsatz von Familienhebammen und die Einbeziehung<br />

ehrenamtlichen Engagements im Kontext <strong>de</strong>r Frühen Hilfen. Die Län<strong>de</strong>r erarbeiten<br />

gemäß Artikel 10 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung ein Gesamtkonzept und für die För<strong>de</strong>rbereiche,<br />

in <strong>de</strong>nen die Bun<strong>de</strong>smittel durch die Län<strong>de</strong>r an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n, im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bund För<strong>de</strong>rgrundsätze (Artikel 4 <strong>de</strong>r Verwaltungsvereinbarung).<br />

Die Verteilung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel auf die Län<strong>de</strong>r erfolgt nach Vorwegabzug <strong>de</strong>r Kosten für die<br />

Koordinierungsaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r jeweils zu 1/3 nach <strong>de</strong>m Königsteiner<br />

Schlüssel, <strong>de</strong>r unter 3-Jährigen im SGB II Leistungsbezug und <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r unter 3-<br />

Jährigen insgesamt.<br />

Danach entfallen auf das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> im Jahr 2012 839.619 Euro, im Jahr 2013 ca.<br />

1,23 Mio. Euro und in <strong>de</strong>n Jahren 2014 - 2015 jeweils ca. 1,42 Mio. Euro (siehe Anlage zur<br />

Verwaltungsvereinbarung: Tabelle 1).<br />

Für die Koordinierungsaufgaben auf Bun<strong>de</strong>sebene sind im Jahr 2012 1,1 Mio. Euro und in<br />

<strong>de</strong>n Folgejahren jeweils 4 Mio. Euro für das Nationale Zentrum Frühe Hilfen vorgesehen. Für<br />

die Koordinierungsaufgaben auf Län<strong>de</strong>rebene sind Sockelbeträge nach <strong>de</strong>r Einwohnerzahl<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Lan<strong>de</strong>s vereinbart, danach entfallen auf das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> als kleines<br />

Land unter 3 Mio. Einwohner jährlich ab 2012 gleichbleibend 120.000 Euro (siehe Anlage zur<br />

Verwaltungsvereinbarung: Tabelle 2).

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