Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
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bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r örtliche Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe (sofern Lan<strong>de</strong>srecht keine an<strong>de</strong>re Regelung<br />
trifft) eine Koordinierungsstelle mit fachlich qualifizierter Koordination vorhält,<br />
- die Qualitätsstandards - auch zum Umgang mit Einzelfällen - und Vereinbarungen für<br />
eine verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk vorsehen,<br />
- und die regelmäßig Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII festlegen und die Zielerreichung überprüfen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1. <strong>de</strong>n Einsatz von Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen in <strong>de</strong>n Koordinierungsstellen,<br />
2. Qualifizierung und Fortbildung <strong>de</strong>r Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen,<br />
3. Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation <strong>de</strong>r Netzwerkprozesse,<br />
4. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r konkreten Arbeit von Netzwerkpartnern in Form von - im Schwerpunkt<br />
interdisziplinär ausgerichteten - Veranstaltungen o<strong>de</strong>r Qualifizierungsangeboten,<br />
5. Maßnahmen zur unterstützen<strong>de</strong>n Öffentlichkeitsarbeit.<br />
(4) För<strong>de</strong>rfähig sind <strong>de</strong>r Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus<br />
<strong>de</strong>m Gesundheitsbereich im Kontext Früher Hilfen. Sie sollen <strong>de</strong>m vom Nationalen Zentrum<br />
Frühe Hilfen (NZFH) erarbeiteten Kompetenzprofil entsprechen o<strong>de</strong>r in diesem Sinne qualifiziert<br />
und in ein für Frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Län<strong>de</strong>r haben<br />
die Möglichkeit, ein darüber hinausgehen<strong>de</strong>s Profil festzulegen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1. <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen und Familiengesundheitshebammen, sowie <strong>de</strong>n<br />
Einsatz von Hebammen, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegerinnen, Gesundheitsund<br />
Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegern, Familien-, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegerinnen,<br />
Familien-, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegern, Familiengesundheitspflegerinnen<br />
und Familiengesundheitspflegern, die <strong>de</strong>m Kompetenzprofil entsprechen.<br />
2. Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung und Supervision für die genannten Fachkräfte,<br />
3. Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme <strong>de</strong>r genannten Fachkräfte an <strong>de</strong>r<br />
Netzwerkarbeit,