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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

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bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r örtliche Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe (sofern Lan<strong>de</strong>srecht keine an<strong>de</strong>re Regelung<br />

trifft) eine Koordinierungsstelle mit fachlich qualifizierter Koordination vorhält,<br />

- die Qualitätsstandards - auch zum Umgang mit Einzelfällen - und Vereinbarungen für<br />

eine verbindliche Zusammenarbeit im Netzwerk vorsehen,<br />

- und die regelmäßig Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r<br />

Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII festlegen und die Zielerreichung überprüfen.<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />

1. <strong>de</strong>n Einsatz von Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen in <strong>de</strong>n Koordinierungsstellen,<br />

2. Qualifizierung und Fortbildung <strong>de</strong>r Netzwerkkoordinatoren und -koordinatorinnen,<br />

3. Maßnahmen zur Dokumentation und Evaluation <strong>de</strong>r Netzwerkprozesse,<br />

4. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r konkreten Arbeit von Netzwerkpartnern in Form von - im Schwerpunkt<br />

interdisziplinär ausgerichteten - Veranstaltungen o<strong>de</strong>r Qualifizierungsangeboten,<br />

5. Maßnahmen zur unterstützen<strong>de</strong>n Öffentlichkeitsarbeit.<br />

(4) För<strong>de</strong>rfähig sind <strong>de</strong>r Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus<br />

<strong>de</strong>m Gesundheitsbereich im Kontext Früher Hilfen. Sie sollen <strong>de</strong>m vom Nationalen Zentrum<br />

Frühe Hilfen (NZFH) erarbeiteten Kompetenzprofil entsprechen o<strong>de</strong>r in diesem Sinne qualifiziert<br />

und in ein für Frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Län<strong>de</strong>r haben<br />

die Möglichkeit, ein darüber hinausgehen<strong>de</strong>s Profil festzulegen.<br />

Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />

1. <strong>de</strong>n Einsatz von Familienhebammen und Familiengesundheitshebammen, sowie <strong>de</strong>n<br />

Einsatz von Hebammen, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegerinnen, Gesundheitsund<br />

Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegern, Familien-, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegerinnen,<br />

Familien-, Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegern, Familiengesundheitspflegerinnen<br />

und Familiengesundheitspflegern, die <strong>de</strong>m Kompetenzprofil entsprechen.<br />

2. Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung und Supervision für die genannten Fachkräfte,<br />

3. Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme <strong>de</strong>r genannten Fachkräfte an <strong>de</strong>r<br />

Netzwerkarbeit,

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