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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

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3<br />

Die Bun<strong>de</strong>sinitiative soll die bereits bestehen<strong>de</strong>n Aktivitäten von Län<strong>de</strong>rn und Kommunen zur<br />

Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und zur Einbindung<br />

von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich in<br />

diese Netzwerke ergänzen, das heißt mit zusätzlichen Maßnahmen <strong>de</strong>ren Ausbau und die<br />

Weiterentwicklung beför<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Bereichen, wo es noch keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Strukturen und Angebote gibt, <strong>de</strong>n Auf- und Ausbau mo<strong>de</strong>llhaft anregen. Dazu greift sie auch<br />

auf die Erfahrungen im Aktionsprogramm <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s „Frühe Hilfen für Eltern und Kin<strong>de</strong>r und<br />

soziale Frühwarnsysteme" von 2006 bis 2010 und die in diesem Zusammenhang in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

erprobten Konzepte zurück. Die Maßnahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative sollen regionale Gegebenheiten<br />

berücksichtigen, um nicht bereits vorhan<strong>de</strong>ne Strukturen zu ersetzen o<strong>de</strong>r Parallelstrukturen<br />

aufzubauen.<br />

Artikel 1<br />

Ziel <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />

(1) Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kin<strong>de</strong>rschutz (KKG) ist Grundlage <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative.<br />

Ziel dieses Gesetzes ist es, das Wohl von Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen zu schützen<br />

und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu för<strong>de</strong>rn. Dazu dient die Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />

mit <strong>de</strong>n in § 3 KKG festgelegten Schwerpunkten.<br />

(2) Die Bun<strong>de</strong>sinitiative soll für Bund und Län<strong>de</strong>r übergreifen<strong>de</strong> Erkenntnisse erbringen hinsichtlich<br />

1. <strong>de</strong>r strukturellen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ausstattung von Netzwerken<br />

mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, und <strong>de</strong>s systematischen Einbezuges <strong>de</strong>s Gesundheitswesens,<br />

2. <strong>de</strong>r Einsatzmöglichkeiten, <strong>de</strong>r Anbindung und <strong>de</strong>r Funktion von Familienhebammen und<br />

vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich in Netzwerken mit Zuständigkeit<br />

für Frühe Hilfen,<br />

3. <strong>de</strong>r Möglichkeiten und Grenzen <strong>de</strong>s Einbezugs ehrenamtlichen Engagements im Kontext<br />

<strong>de</strong>r Frühen Hilfen zum Beispiel hinsichtlich <strong>de</strong>r Übergänge von ehrenamtlichem Engagement<br />

und professionellem Han<strong>de</strong>ln und <strong>de</strong>r Qualitätsstandards für <strong>de</strong>n Einsatz Ehrenamtlicher.

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