Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
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Die Bun<strong>de</strong>sinitiative soll die bereits bestehen<strong>de</strong>n Aktivitäten von Län<strong>de</strong>rn und Kommunen zur<br />
Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und zur Einbindung<br />
von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich in<br />
diese Netzwerke ergänzen, das heißt mit zusätzlichen Maßnahmen <strong>de</strong>ren Ausbau und die<br />
Weiterentwicklung beför<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Bereichen, wo es noch keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Strukturen und Angebote gibt, <strong>de</strong>n Auf- und Ausbau mo<strong>de</strong>llhaft anregen. Dazu greift sie auch<br />
auf die Erfahrungen im Aktionsprogramm <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s „Frühe Hilfen für Eltern und Kin<strong>de</strong>r und<br />
soziale Frühwarnsysteme" von 2006 bis 2010 und die in diesem Zusammenhang in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
erprobten Konzepte zurück. Die Maßnahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative sollen regionale Gegebenheiten<br />
berücksichtigen, um nicht bereits vorhan<strong>de</strong>ne Strukturen zu ersetzen o<strong>de</strong>r Parallelstrukturen<br />
aufzubauen.<br />
Artikel 1<br />
Ziel <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />
(1) Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kin<strong>de</strong>rschutz (KKG) ist Grundlage <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinitiative.<br />
Ziel dieses Gesetzes ist es, das Wohl von Kin<strong>de</strong>rn und Jugendlichen zu schützen<br />
und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu för<strong>de</strong>rn. Dazu dient die Bun<strong>de</strong>sinitiative<br />
mit <strong>de</strong>n in § 3 KKG festgelegten Schwerpunkten.<br />
(2) Die Bun<strong>de</strong>sinitiative soll für Bund und Län<strong>de</strong>r übergreifen<strong>de</strong> Erkenntnisse erbringen hinsichtlich<br />
1. <strong>de</strong>r strukturellen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Ausstattung von Netzwerken<br />
mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen, und <strong>de</strong>s systematischen Einbezuges <strong>de</strong>s Gesundheitswesens,<br />
2. <strong>de</strong>r Einsatzmöglichkeiten, <strong>de</strong>r Anbindung und <strong>de</strong>r Funktion von Familienhebammen und<br />
vergleichbaren Berufsgruppen aus <strong>de</strong>m Gesundheitsbereich in Netzwerken mit Zuständigkeit<br />
für Frühe Hilfen,<br />
3. <strong>de</strong>r Möglichkeiten und Grenzen <strong>de</strong>s Einbezugs ehrenamtlichen Engagements im Kontext<br />
<strong>de</strong>r Frühen Hilfen zum Beispiel hinsichtlich <strong>de</strong>r Übergänge von ehrenamtlichem Engagement<br />
und professionellem Han<strong>de</strong>ln und <strong>de</strong>r Qualitätsstandards für <strong>de</strong>n Einsatz Ehrenamtlicher.