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Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

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<strong>Landtag</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>37</strong> S. 8<br />

Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 10.01.2013<br />

<strong>37</strong>. Sitzung bo-ma<br />

mittels eines Immobilienmaklers, gegebenenfalls auch durch Veröffentlichung in <strong>de</strong>r<br />

Presse, weitere Kaufinteressenten gesucht wer<strong>de</strong>n, um sicherzustellen, dass ein realistischer<br />

Preis erzielt wer<strong>de</strong>. Zu diesem Zweck habe man ein Wertgutachten in Auftrag<br />

gegeben und <strong>de</strong>r dort ermittelte Preis habe die Wertuntergrenze für die Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Stiftungsaufsicht gebil<strong>de</strong>t.<br />

Zu seiner persönlichen Überraschung habe es sich erwiesen, dass es weitere Interessenten<br />

für das Grundstück gegeben habe. Als Vermögensverwalter sei er positiv<br />

überrascht gewesen, dass die gebotenen Preise über <strong>de</strong>m durch das Gutachten ermittelten<br />

Wert gelegen hätten.<br />

In <strong>de</strong>r Folge sei es zu Irritationen gekommen. Die NAJU habe an verschie<strong>de</strong>ne Stellen,<br />

unter an<strong>de</strong>rem auch an das Ministerium, geschrieben und von <strong>de</strong>m Eindruck berichtet,<br />

dass die Stiftung das Grundstück nicht verkaufen wolle. Daraufhin sei am<br />

28. August 2012 ein Gespräch geführt wor<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m stiftungsseitig klargestellt wur<strong>de</strong>,<br />

dass die NAJU als potenzieller Käufer in Betracht komme und ein Angebot abgeben<br />

solle, allerdings nicht davon ausgehen dürfe, dass eine Anrechnung <strong>de</strong>r Pacht<br />

erfolgen könne, da man gehalten sei, <strong>de</strong>n größtmöglichen Wert zu erzielen, um das<br />

Stiftungsvermögen zu bewahren. In diesem Gespräch sei die Min<strong>de</strong>stsumme kommuniziert<br />

und empfohlen wor<strong>de</strong>n, die Kommunikation nicht extern son<strong>de</strong>rn intern zu<br />

führen.<br />

Gleichzeitig habe man angekündigt, dass im Oktober 2012 eine Entscheidung bezüglich<br />

<strong>de</strong>s Käufers fallen solle. Hierbei sei letztlich eine Verzögerung eingetreten, weil in<br />

<strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>s Stiftungsrates im Oktober keine endgültige Entscheidung getroffen<br />

wor<strong>de</strong>n sei, son<strong>de</strong>rn vereinbart wur<strong>de</strong>, um November 2012 im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

zu entschei<strong>de</strong>n. Die Verkaufsentscheidung habe die Veräußerung an zwei<br />

an<strong>de</strong>re Personen bevorzugt, die ein <strong>de</strong>utlich höheres Angebot abgegeben hätten. Er<br />

bitte um Verständnis, dass er die genaue Summe nicht nennen dürfe, da diese <strong>de</strong>m<br />

Vertrauensschutz unterliege.<br />

Aus <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>r Stiftung sei nicht erkennbar gewesen, dass die NAJU über<br />

ihr Angebot hätte hinausgehen können, da in <strong>de</strong>m Gespräch am 28. August 2012<br />

sehr <strong>de</strong>utlich zum Ausdruck gekommen sei, dass es bereits große Mühen gekostet<br />

habe, <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten Min<strong>de</strong>stwert zu bieten. Heute bedauere er, dass man nicht<br />

noch einmal explizit bei <strong>de</strong>r NAJU angefragt habe, ob diese beabsichtige mitzubieten.<br />

Gleichwohl weise er darauf hin, dass man sich we<strong>de</strong>r in einer Versteigerung, noch in<br />

einem Bieterwettbewerb befun<strong>de</strong>n habe. Vielmehr sei nach <strong>de</strong>r Vorlage <strong>de</strong>r Angebote<br />

entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Am 6. Dezember 2012 habe man die NAJU über die Entscheidung<br />

informiert und die wesentlichen Grün<strong>de</strong> mitgeteilt.<br />

Zunächst habe die Vermögenssicherung und <strong>de</strong>n Vermögenserhalt im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />

gestan<strong>de</strong>n, weshalb ein <strong>de</strong>utlich höheres Angebot bevorzugt wor<strong>de</strong>n sei. Zweitens<br />

habe die Gemein<strong>de</strong> ein positives Votum zu <strong>de</strong>n Erwerbern abgegeben, das ebenfalls<br />

Grundlage <strong>de</strong>r Verkaufsentscheidung gewesen sei. Schlussendlich hätten die Käufer<br />

die Bereitschaft signalisiert, nicht nur <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Pachtvertrag unverän<strong>de</strong>rt zu

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