Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6<br />
4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie <strong>de</strong>r Dokumentation <strong>de</strong>s Einsatzes in <strong>de</strong>n Familien.<br />
(5) För<strong>de</strong>rfähig sind Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebun<strong>de</strong>ne Ehrenamtliche<br />
im Kontext Früher Hilfen, die<br />
in ein für Frühe Hilfen zuständiges Netzwerk eingebun<strong>de</strong>n sind,<br />
- hauptamtliche Fachbegleitung erhalten,<br />
- Familien alltagspraktisch begleiten und entlasten und zur Erweiterung sozialer famili-<br />
ärer Netzwerke beitragen.<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Sach- und Personalkosten für:<br />
1, Maßnahmen zur Qualitätssicherung für <strong>de</strong>n Einsatz von Ehrenamtlichen,<br />
2. Koordination und Fachbegleitung <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte,<br />
3. Schulungen und Qualifizierungen von Koordinatoren und Koordinatorinnen und Ehrenamtlichen,<br />
4. Fahrtkosten, die beim Einsatz <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen entstehen.<br />
5. Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme <strong>de</strong>r Koordinatorinnen und Koordinatoren<br />
sowie <strong>de</strong>r Ehrenamtlichen an <strong>de</strong>r Netzwerkarbeit.<br />
(6) Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n nach bedarfsgerechter Zurverfügungstellung <strong>de</strong>r in Absatz 3 und 4 genannten<br />
Maßnahmen auch weitere zusätzliche Maßnahmen zur För<strong>de</strong>rung Früher Hilfen, die<br />
nicht bereits am 01.01.2012 bestan<strong>de</strong>n haben. Darüber hinaus sind erfolgreiche mo<strong>de</strong>llhafte<br />
Ansätze för<strong>de</strong>rfähig, die als Regelangebot ausgebaut wer<strong>de</strong>n sollen. Die genannten Voraussetzungen<br />
müssen <strong>de</strong>m Bund geson<strong>de</strong>rt dargelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
(7) För<strong>de</strong>rfähig ist die in Artikel 5 näher bezeichnete Koordination auf Lan<strong>de</strong>sebene.<br />
(8) För<strong>de</strong>rfähig ist die in Artikel 6 näher bezeichnete Koordination auf Bun<strong>de</strong>sebene.