14.05.2014 Aufrufe

Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

Landtag Brandenburg P-ABJS 5/37 Protokoll - Brandenburg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Entwurf<br />

Vereinbarung nach § 72a SGB VIII<br />

Zwischen<br />

und<br />

2. <strong>de</strong>m Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, vertreten durch das Lan<strong>de</strong>sjugendamt (Alternativer überörtlicher Träger)<br />

<strong>de</strong>m Landkreis / <strong>de</strong>r kreisfreien Stadt vertreten durch das Jugendamt (Alternative<br />

örtlicher Träger)<br />

wird folgen<strong>de</strong> Vereinbarung zur Anwendung von § 72a SGB VIII im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> geschlossen:<br />

§1<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Vereinbarung<br />

Die Vereinbarung füllt die Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen gern. § 72a Abs. 2 und 4<br />

SGB VIII zwischen <strong>de</strong>m Land als überörtlichem Träger <strong>de</strong>r Jugendhilfe vertreten durch das Lan<strong>de</strong>sjugendamt<br />

und <strong>de</strong>n überregional tätigen Trägern <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> aus.<br />

§ 2 (für überörtliche Träger)<br />

Geltungsbereich<br />

Die Vereinbarung gilt für alle Einrichtungen, Angebote, Glie<strong>de</strong>rungen und Dienste <strong>de</strong>s Vereinbarungspartners<br />

zu 1. im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> auf überörtlicher Ebene sowie für seine Glie<strong>de</strong>rungen, Einrichtungen,<br />

Angebote und Dienste in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereichen <strong>de</strong>r örtlichen Träger <strong>de</strong>r öffentlichen Jugendhilfe<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, soweit diese Glie<strong>de</strong>rungen und ihre Einrichtungen, Angebote und<br />

Dienste nicht rechtlich selbständige Körperschaften sind.<br />

§ 2 (für örtliche Träger)<br />

Geltungsbereich<br />

Die Vereinbarung gilt für alle Einrichtungen, Angebote, Glie<strong>de</strong>rungen und Dienste <strong>de</strong>s Vereinbarungspartners<br />

zu 1. im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s Vertragspartners zu 2. sowie für seine Glie<strong>de</strong>rungen, Einrichtungen,<br />

Angebote und Dienste in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereichen an<strong>de</strong>rer örtlichen Träger <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Jugendhilfe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, soweit diese Glie<strong>de</strong>rungen und ihre Einrichtungen, Angebote<br />

und Dienste nicht rechtlich selbständige Körperschaften sind.<br />

§3<br />

Vorrang <strong>de</strong>r Prävention<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!