Landtag Brandenburg P-ABJS 5/41 Protokoll - Land Brandenburg
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<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> P-<strong>ABJS</strong> 5/<strong>41</strong> - Entwurf S. 12<br />
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport 23.05.2013<br />
<strong>41</strong>. Sitzung bo-ma<br />
Jahr 2003 habe man eine Kürzung um 40 % der Mittel für die Grundversorgung hinnehmen<br />
müssen. Seinerzeit sei die zugrundeliegende Verordnung geändert worden.<br />
Von einst 2 400 Unterrichtsstunden pro 30 000 Einwohner sei der Berechnungsschlüssel<br />
auf 2 400 Stunden pro 40 000 Einwohner gesenkt worden. Seit dem Jahr<br />
2004 fördere das <strong>Land</strong> nur noch 2 400 Unterrichtsstunden pro 50 000 Einwohner,<br />
was einer Kürzung um ca. 40 Prozent entspreche. Dies habe dazu geführt, dass das<br />
Angebot verringert worden sei und damit auch die Teilnehmerzahlen sinken würden.<br />
Die Kommunen hätten hingegen die Finanzierung ihrer Einrichtungen nicht gekürzt,<br />
vielmehr stellten diese sogar mehr Mittel für die Absicherung der Infrastruktur der<br />
Volkshochschulen zur Verfügung. Allerdings sei es nicht gelungen, den Personalbestand<br />
konstant zu halten. In den vergangenen zehn Jahren habe man insgesamt<br />
20 Mitarbeiter verloren; die Stellen seien nach dem Ausscheiden einzelner Mitarbeiterinnen<br />
oder Mitarbeiter nicht neu besetzt worden. Hierdurch sei eine enorme zusätzliche<br />
Arbeitsbelastung für das verbliebene Personal entstanden und man müsse konstatieren,<br />
dass man an einem Punkt angelangt sei, an dem die Professionalität an<br />
den Volkshochschulen wegen der Kürzungen bei der Grundversorgung gefährdet sei.<br />
Zudem sei der je Unterrichtsstunde bereitgestellte Betrag seit 1994 mit 15,85 Euro<br />
auch in der aktualisierten Richtlinie konstant geblieben, obwohl es bereits im<br />
Jahr 2010 aufgrund der Forderungen des <strong>Land</strong>esverbandes eine politische Entscheidung<br />
für eine Erhöhung auf 18,83 Euro gegeben habe. Der entsprechende Titel im<br />
Haushaltsgesetz sei um 300 000 Euro erhöht worden. Tatsächlich fielen je Unterrichtsstunde<br />
jedoch durchschnittliche Kosten in Höhe von 75 Euro an, zudem betrage<br />
das durchschnittliche Honorar der Lehrkräfte 18,50 Euro. Daher werde der <strong>Land</strong>eszuschuss<br />
bereits durch das Honorar der Lehrkräfte aufgebraucht, den Rest der Kosten<br />
finanzierten die Kommunen und die Bürger aus eigener Tasche.<br />
Aus diesem Grund fordere man eine schrittweise Erhöhung der bereitgestellten Mittel<br />
für die Grundversorgung auf 25 Euro je Unterrichtsstunde. Hierdurch ergäbe sich<br />
nach ihrer Berechnung eine Gesamtbelastung des <strong>Land</strong>eshaushaltes von<br />
350 000 Euro im Jahr. Zudem fordere der Verband eine Überprüfung des Schlüssels<br />
für die Grundversorgung. Sie halte es für notwendig, bei der Verteilung der Mittel nicht<br />
nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren, sondern auch regionale Besonderheiten<br />
zu berücksichtigen.<br />
Ferner befürworte man einen Zusammenschluss von drei Einrichtungen - der evangelischen<br />
Erwachsenenbildung, dem Paritäten Bildungswerk sowie der Urania -, um<br />
diesen zu ermöglichen, in den Genuss einer Förderung zu kommen, weil die dafür<br />
notwendige Stundenanzahl einzeln nicht erreicht werde. Diese Regelung empfinde<br />
man als Volkshochschulverband als ungerecht, da das Leistungsprinzip nicht angemessen<br />
berücksichtigt werde. Hinzu komme, dass es im Jahr 2003 Mittelkürzungen<br />
um 54 000 Euro gegeben habe und die Förderung seit dem Jahr 2006 bei einer Höhe<br />
von 67 666 Euro stagniere.