Landtag Brandenburg P-ABJS 5/41 Protokoll - Land Brandenburg
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LANDTAG<br />
BRANDENBURG<br />
zu haben, sondern das zweisprachige Angebot bedürfe einer genaueren Ausgestaltung innerhalb des<br />
Gesetzes,<br />
Die CDU-Fraktion wies eingangs der abschließenden Beratungen darauf hin, dass der Meinungsbildungsprozess<br />
innerhalb der Fraktion noch nicht abgeschlossen sei und man gegebenenfalls festgestellten<br />
Änderungsbedarf in die abschließenden Beratungen im federführenden Hauptausschuss einbringen<br />
und sich in Bezug auf eine mitberatende Stellungnahme des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport<br />
daher enthalten werde.<br />
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen nahmen vollinhaltlich Bezug auf den vorliegenden Antrag vom 21.<br />
Mai 2013 mit dem Entwurf einer Stellungnahme und hoben insbesondere darauf ab, dass man es ausdrücklich<br />
begrüße, dass in dem Gesetzentwurf die Förderung der niedersorbischen Sprache und Kultur<br />
durch intensive bildungspolitische Maßnahmen in den Fokus gerückt und damit dem Auftrag aus der<br />
<strong>Land</strong>esverfassung entsprochen werde. Eine Reihe der intendierten Regelungen entsprächen diesem Ziel.<br />
Gleichwohl stelle sich die Frage, welche dieser im Grundsatz begrüßenswerten Ziele einer gesätzlichen<br />
Normierung bedürften.<br />
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Bedarfe und Voraussetzungen im Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden<br />
halte man Detailregelungen in Verordnungen für vorzugswürdig. Insbesondere halte man es<br />
nicht zuletzt aufgrund der komplexen Personalsituation - nicht für sinnvoll, eine konkrete Zeitvorgabe<br />
von drei Jahren für die Verinnerlichung der sorbischen Sprache und Kultur bei Lehrkräften gesetzlich zu<br />
normieren. Den Ansatz des Gesetzentwurfes in Bezug auf die Schaffung eines Ansprechpartners für die<br />
Sorben/Wenden bei der <strong>Land</strong>esregierung halte man für zielführend, indes solle die genaue Ausgestaltung<br />
dieser Stelle einer Entscheidung des Hauptausschusses überlassen bleiben.<br />
Der Vertreter der FDP-Fraktion nimmt Bezug auf seinen Änderungsantrag, in dem die Ansiedlung des<br />
Ansprechpartners für die Sorben/Wenden in der Staatskanzlei beantragt wird. Er halte es für legitim, dem<br />
Hauptausschuss eine Empfehlung abzugeben. Im Übrigen sehe er bei einer Umsetzung des Antrages<br />
der Koalitionsfraktionen insbesondere hinsichtlich der Ausstattung mit altersgerechten Lehr- und Lernmitteln<br />
für die niedersorbischsprachige Bildungsarbeit in Kindertagesstätten ein Konnexitätsproblem, weshalb<br />
er dem Antrag als nicht zustimmungsfähig bezeichnet.<br />
Die Vertreterin der Fraktion von GRÜNE/B90 kündigt an, sie werde sich enthalten, da der Koalitionsantrag<br />
neben im Grunde zustimmungsfähigen Punkten einige Aspekte enthalte, die. ihre Fraktion ausdrücklich<br />
nicht teile. Hierbei gehe es vor allem um die nicht für notwendig erachtete gesetzliche Regelung zur<br />
Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen. Grundsätzlich stimme sie dem Vertreter des Rates für sorbische/wendische<br />
Angelegenheiten zu, der eine gesetzliche Verankerung der wesentlichen Rechte und<br />
Pflichten fordere. In Bezug auf die erwähnte Dreijahresfrist äuße rt sie Unverständnis dahin gehend, dass<br />
den Lehrkräften ein derart langer Zeitraum für das Erlernen der serbischen Sprache eingeräumt werde.<br />
Hinsichtlich der Schaffung und Ansiedlung eines Ansprechpartners der Sorben/Wenden schließe sie sich<br />
dem Antrag der FDP-Fraktion an.<br />
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 22. Mai 2013 fand mit zwei Ja-Stimmen gegen sechs Nein-<br />
Stimmen bei zwei Enthaltungen keine Mehrheit. Der Ausschuss beschloss daraufhin mit fünf Ja-Stimmen<br />
bei fünf Enthaltungen einstimmig, die im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 21. Mai 2013 enthaltene<br />
<strong><strong>Land</strong>tag</strong> <strong>Brandenburg</strong> Seite 2 von 4<br />
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