Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern
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2.2 Beginn Sofortmassnahmen<br />
Mit Sofortmassnahmen können Zeitverluste vermieden und Grundlagen<br />
für die Beurteilung der Lage beschafft werden. Die Handlungsfreiheit<br />
muss jedoch erhalten bleiben.<br />
Ziele<br />
• möglichst viel Zeit ist „gewonnen“;<br />
• die Beschaffung notwendiger Informationen ist veranlasst;<br />
• für die bevorstehenden Führungstätigkeiten sind günstige Voraussetzungen<br />
geschaffen;<br />
• die Handlungsfreiheit bleibt erhalten.<br />
Hinweise zum Vorgehen<br />
• Sofortmassnahmen bzw. Anträge zu Sofortmassnahmen auflisten;<br />
• über Sofortmassnahmen entscheiden;<br />
• Verantwortliche für den Vollzug bestimmen;<br />
• Sofortmassnahmen unverzüglich ausführen (lassen);<br />
• Vollzug kontrollieren;<br />
• das Anordnen von Sofortmassnahmen ist bei Bedarf eine immer wiederkehrende<br />
Tätigkeit.<br />
Produkte<br />
Eine Liste mit den Spalten:<br />
• Sofortmassnahmen;<br />
• Zuständigkeit (Fachbereich, keine Namen);<br />
• Kontrolle.<br />
Mögliche Sofortmassnahmen:<br />
• Information der übergeordneten Stellen;<br />
• besondere Nachrichtenbedürfnisse festlegen;<br />
• Informationen beschaffen (Erkundung, Aufklärung);<br />
• Bereitschaft erhöhen (z.B. Aufgebote);<br />
• Vorbereitungsmassnahmen treffen;<br />
• bereits geplante, vorbehaltene Entschlüsse auslösen;<br />
• notwendige Verbindungen aufbauen;<br />
• notwendige Informationen verbreiten (Handlungsfreiheit erhalten);<br />
• Entscheidungsträger kontaktieren;<br />
• Ressourcen klären.<br />
Die Liste ist permanent, mindestens bei jedem Rapport, zu aktualisieren.<br />
BABS/BSM 2011 <strong>Führungsbehelf</strong> zivile Führungsorgane 15