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Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern

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• Einheitlichkeit<br />

− Werden Abschnittsgrenzen oder Aufgabenbereiche gebildet?<br />

− Sind klare Aufträge, Unterstellungen oder Zuweisungen festgelegt?<br />

− Sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt?<br />

− Werden die notwendigen Koordinationsmassnahmen zwischen Mitteln<br />

unterschiedlicher Zugehörigkeit angeordnet?<br />

• Flexibilität<br />

− Lässt das gewählte Vorgehen jederzeit eine Anpassung an geänderte<br />

Bedingungen zu?<br />

− Kann die Zuteilung der Mittel (evtl. Anpassung der Mittel) bei geänderten<br />

Bedingungen rechtzeitig erfolgen?<br />

• Handlungsfreiheit<br />

− Wird vorausschauend geplant und gehandelt?<br />

− Wird überörtliche Hilfe zeitgerecht und als konkrete Hilfeleistung<br />

beantragt?<br />

− Werden laufend Informationen beschafft?<br />

− Wird das Lagebild periodisch überprüft und das Handeln daran angepasst?<br />

− Sind die Mittel zweckmässig gegliedert?<br />

− Werden Reserven geschaffen (nur Reserven bilden, solange keine<br />

Menschen, Tiere und Sachwerte in unmittelbarer Gefahr sind)?<br />

• Rechtmässigkeit<br />

− Entspricht der Einsatz geltendem Recht?<br />

• Verhältnismässigkeit<br />

− Stehen die eingesetzten Mittel in einem vertretbaren Verhältnis zur<br />

vorgegebenen Zielsetzung?<br />

− Wird die Würde des Menschen angemessen beachtet?<br />

BABS/BSM 2011 <strong>Führungsbehelf</strong> zivile Führungsorgane 39

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