Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern
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• Einheitlichkeit<br />
− Werden Abschnittsgrenzen oder Aufgabenbereiche gebildet?<br />
− Sind klare Aufträge, Unterstellungen oder Zuweisungen festgelegt?<br />
− Sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt?<br />
− Werden die notwendigen Koordinationsmassnahmen zwischen Mitteln<br />
unterschiedlicher Zugehörigkeit angeordnet?<br />
• Flexibilität<br />
− Lässt das gewählte Vorgehen jederzeit eine Anpassung an geänderte<br />
Bedingungen zu?<br />
− Kann die Zuteilung der Mittel (evtl. Anpassung der Mittel) bei geänderten<br />
Bedingungen rechtzeitig erfolgen?<br />
• Handlungsfreiheit<br />
− Wird vorausschauend geplant und gehandelt?<br />
− Wird überörtliche Hilfe zeitgerecht und als konkrete Hilfeleistung<br />
beantragt?<br />
− Werden laufend Informationen beschafft?<br />
− Wird das Lagebild periodisch überprüft und das Handeln daran angepasst?<br />
− Sind die Mittel zweckmässig gegliedert?<br />
− Werden Reserven geschaffen (nur Reserven bilden, solange keine<br />
Menschen, Tiere und Sachwerte in unmittelbarer Gefahr sind)?<br />
• Rechtmässigkeit<br />
− Entspricht der Einsatz geltendem Recht?<br />
• Verhältnismässigkeit<br />
− Stehen die eingesetzten Mittel in einem vertretbaren Verhältnis zur<br />
vorgegebenen Zielsetzung?<br />
− Wird die Würde des Menschen angemessen beachtet?<br />
BABS/BSM 2011 <strong>Führungsbehelf</strong> zivile Führungsorgane 39