Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern
Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern
Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2.3 Beginn Zeitplanung<br />
In der Zeitplanung wird festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt die einzelnen<br />
Führungstätigkeiten abgeschlossen sein müssen (interner Zeitplan),<br />
damit die involvierten Führungsorgane genügend Zeit für ihre Führungstätigkeiten<br />
haben. Die Meilensteine der geplanten Tätigkeiten der<br />
Einsatzorganisationen werden in einem separaten Zeitplan festgehalten<br />
(externer Zeitplan).<br />
Ziel<br />
Planungen erstellen, um deren Umsetzung rechtzeitig auslösen zu können.<br />
Hinweise zum Vorgehen<br />
• die Zeit vom angestrebten Ziel aus rückwärts planen;<br />
• im internen und externen Zeitplan darstellen:<br />
− gegebene Zeitpunkte und Zeiträume (Auflagen und Rahmenbedingungen);<br />
− den Zeitpunkt, an dem die beteiligten Stellen spätestens involviert<br />
werden müssen;<br />
− die Zeit, die dem Führungsorgan zur Lagebeurteilung und Entschlussfassung<br />
bleibt (Faustregel: 25% der verbleibenden Zeit bis<br />
zur Umsetzung der Massnahmen);<br />
− die weiteren Führungstätigkeiten (Führungsrhythmus), insbesondere<br />
Rapporte.<br />
• allenfalls Zeitplanung je Teilproblem gemäss Problemerfassung<br />
(Kap. 2.1) erstellen;<br />
• den Zeitbedarf der Beteiligten beachten;<br />
• die Zeitplanung laufend aktualisieren.<br />
Produkte<br />
Darstellung des internen und externen Zeitplans<br />
• intern: Zeitplan für die Stabsarbeit (inkl. Meilensteine);<br />
• extern: Zeitplan für die Umsetzung der Massnahmen (Einsatzbeginn,<br />
Zeitfenster für Phasen und Teilschritte sowie Einsatzende).<br />
Anh. 9, Zeitplan<br />
16 <strong>Führungsbehelf</strong> zivile Führungsorgane BABS/BSM 2011