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Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern

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2.6 Auftragserteilung<br />

Die Auftragserteilung regelt die Umsetzung der Aktion konkret. Je nachdem,<br />

an wen die Aufträge gerichtet sind, müssen die Lösungskonzepte,<br />

die aus der Lagebeurteilung hervorgegangen sind, vorgängig zu detaillierten<br />

Planungen verarbeitet werden (Einsatzplanung). In der Auftragserteilung<br />

werden sie in einer standardisierten Struktur kommuniziert.<br />

Ziel<br />

Alle Beteiligten wissen,<br />

• in welchem Kontext sie handeln;<br />

• was die Absicht der Führung ist;<br />

• welche Ziele sie bis wann zu erreichen haben;<br />

• welche besonderen Anordnungen zu beachten sind.<br />

Hinweise zum Vorgehen<br />

• mit einem einheitlichen Aufbau der Anordnungen (Befehle) das Verständnis<br />

bei den Empfängern erleichtern;<br />

• Einzelheiten nur so weit anordnen, als sie zur Koordination der Aktion<br />

unerlässlich sind;<br />

• nur so viel anordnen, wie auf Grund der Lage aus dem voraussichtlichen<br />

Ablauf der Aktion erforderlich ist;<br />

• bei der Auftragserteilung als Chef nach der Orientierung immer die<br />

Absicht bekannt geben und am Schluss die Standorte auflisten<br />

(lassen);<br />

• eine Kontrolle über die angeordneten Massnahmen führen.<br />

Anh. 12, Führungsplakate<br />

22 <strong>Führungsbehelf</strong> zivile Führungsorgane BABS/BSM 2011

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