Führungsbehelf - Polizei - Kanton Bern
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3.4 Führungsunterstützung<br />
Das Führungsorgan erfüllt seine Aufgaben mit Hilfe der Führungsunterstützung.<br />
Die Sachbereiche der Führungsunterstützung benötigen Informationen<br />
des Führungsorgans, um ihre Produkte bedarfsorientiert liefern<br />
zu können.<br />
3.4.1 Sachbereich Lage<br />
Der Sachbereich Lage benötigt vom Führungsorgan:<br />
• Vorgaben der Führung für den Sachbereich Lage (insbesondere thematische,<br />
räumliche und zeitliche Prioritäten, zudem Interessenräume<br />
und Interessenbereiche);<br />
• Bedürfnisse der Fachbereiche;<br />
• Bedürfnisse der Bevölkerung und die Situation zu den Lebensgrundlagen;<br />
• Informationen aus der Erfahrung und Dokumentationen / Datenbanken.<br />
Produkte des Sachbereichs Lage:<br />
• Warnung (an das Führungsorgan bei erkannter Gefährdung);<br />
• Lagebild;<br />
• Lagebeurteilung.<br />
3.4.2 Sachbereich Telematik<br />
Der Sachbereich Telematik benötigt vom Führungsorgan:<br />
• Vorgaben der Führung für den Sachbereich Telematik (insbesondere<br />
die räumlichen und zeitlichen Prioritäten);<br />
• Bedürfnisse der Partner;<br />
• Möglichkeiten zur Alarmierung der Bevölkerung;<br />
• Bedarf an Telematikmitteln und -verbindungen an den Führungsstandorten.<br />
Produkte des Sachbereichs Telematik:<br />
Anh. 20, Gebräuchlichste zivile Signaturen<br />
• Verbindungsdispositiv;<br />
• Alarmierungsdispositiv;<br />
• Draht- und Funknetze, die erstellt, betrieben und unterhalten werden;<br />
• EDV / Netzwerke (LAN).<br />
Anh. 6, Meldezettel<br />
BABS/BSM 2011 <strong>Führungsbehelf</strong> zivile Führungsorgane 33