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Jugendbefragung zur Qualität der kommunalen Jugendzentren

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Allgemeine Verhaltensregeln während des Interviews:<br />

1) Der/die Interviewer/in tritt freundlich aber bestimmt<br />

auf.<br />

2) Der/die Interviewer/in befragt niemanden, zu dem<br />

eine nähere persönliche o<strong>der</strong> berufliche<br />

Bekanntschaft besteht.<br />

3) Nur <strong>der</strong>/die Interviewer/in macht die Einträge im<br />

Fragebogen.<br />

4) Die Sitzordnung ist so, dass die Zielperson während<br />

des gesamten Interviews auf dem Fragebogen<br />

mitlesen kann.<br />

5) Die Zielperson darf nie unter Zeitdruck gesetzt<br />

werden, eine Antwort zu geben. Die Zielperson wird<br />

nicht unterbrochen und ihr wird nicht das Wort<br />

abgeschnitten.<br />

6) Es wird nicht die eigene Meinung während des<br />

Interviews gezeigt. Man hört dem/<strong>der</strong> Befragten zu.<br />

7) Der Zielperson werden die Antwortmöglichkeiten<br />

mitgeteilt, bevor er/sie aufgefor<strong>der</strong>t wird, sich auf<br />

eine Antwort festzulegen.<br />

8) Der/die Interviewer/in schlägt nie von sich aus eine<br />

Antwort vor.<br />

9) Der/die Interviewer/in muss immer die Führung des<br />

Interviews behalten.<br />

10) Alle Fragen müssen in <strong>der</strong> vorgegebenen<br />

Reihenfolge gestellt werden.<br />

11) Alle Fragen müssen eindeutig beantwortet werden.<br />

12) Die Fragetexte müssen vollständig vorgelesen<br />

werden.<br />

13) Wird eine Frage von <strong>der</strong> Zielperson nicht verstanden,<br />

so darf sie keinesfalls inhaltlich interpretiert werden.<br />

Ausgenommen sind unbedingt notwendige<br />

Erklärungen, um Unklarheiten o<strong>der</strong><br />

Mehrdeutigkeiten zu beseitigen, bevor die Antwort<br />

im Fragebogen eingetragen wird. Die Frage ist in<br />

diesem Fall auch langsam und deutlich zu<br />

wie<strong>der</strong>holen.<br />

14) Auf keinen Fall darf <strong>der</strong>/die Interviewer/in die<br />

Antwort <strong>der</strong> Zielperson selbst interpretieren o<strong>der</strong><br />

suggerieren.<br />

15) Die Zielperson wird nicht bevormundet.<br />

16) Der Zielperson darf nie das Gefühl gegeben<br />

werden, dass sie etwas Falsches gesagt hat.<br />

Jugendamt; Regionalverband Saarbrücken: <strong>Jugendbefragung</strong> 2008/2009 Seite 23

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