Ausgabe 12/10 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)
Ausgabe 12/10 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)
Ausgabe 12/10 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
lässliche Einstellungskorridor im Landesforstdienst<br />
ist auch für die Zukunft<br />
mehr denn je unabdingbar.<br />
Im Verlauf des Ministergespräches<br />
kamen wir dann allerdings auch auf<br />
Missstände in der Landesforstverwaltung<br />
zu sprechen. Als erstes wurde die<br />
noch immer ausstehende Neufassung<br />
der Dienstbekleidungsvorschrift angemahnt,<br />
deren Erscheinen Minister<br />
Backhaus gegenüber dem <strong>BDF</strong> schon<br />
für den Jahresbeginn 2009 (!) versprochen<br />
hatte. Seitdem ist die Entscheidung<br />
dazu immer wieder verschoben<br />
worden, und die <strong>Forstleute</strong> nicht nur in<br />
der Landesforstanstalt, sondern auch<br />
in den Nationalparken und im Ministerium<br />
selbst müssen damit leben. Nicht<br />
zuletzt der seit Jahren eingefrorene<br />
Entschädigungssatz von 7 Euro im Monat<br />
wurde damit bis heute fortgeschrieben.<br />
Hier blieb allerdings nicht mehr<br />
als die lapidare Feststellung, dass die<br />
Neufassung immer noch kurz vor der<br />
Unterschrift stehe.<br />
Ein weiteres Problem ist die Nachversteuerung<br />
von Dienstwohnungsverhältnissen<br />
rückwirkend bis 2004, bei<br />
der den betroffenen <strong>Forstleute</strong>n oft<br />
Nachzahlungen im vierstelligen, vereinzelt<br />
sogar fünfstelligen Bereich ins<br />
Haus stehen. Das Thema ist im Ministerium<br />
bekannt, allerdings ist Rat oder<br />
Hilfe von dort nicht zu erwarten. Staatssekretär<br />
Dr. Karl Otto Kreer, dem in sei-<br />
ner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrates<br />
das Thema vertraut ist,<br />
führte dazu aus, dass es keine Bevorzugung<br />
gegenüber den Mitarbeitern<br />
geben kann, die keine Dienstwohnung<br />
haben und zur Einkommensteuer veranlagt<br />
werden. Deshalb wird es keine<br />
Übernahme von Verpflichtungen durch<br />
das Land bzw. die Landesforst geben.<br />
Für den <strong>BDF</strong> ist diese Haltung unverständlich,<br />
denn im Unterschied zu normalen<br />
Mietverhältnissen hat ein Dienstwohnungsinhaber<br />
kein Wahlrecht, wo<br />
er wohnt. Und keiner der betroffenen<br />
Kollegen hat den Mietwert seiner Wohnung<br />
selbst festgelegt!<br />
Als dritter Problempunkt wurde angesprochen,<br />
dass es seit Gründung<br />
der Landesforstanstalt keine Verbeamtungen<br />
mehr gibt. Obwohl für die Landesforstanstalt<br />
die Dienstherrenfähigkeit<br />
gesetzlich verbrieft ist und die hoheitlichen<br />
Aufgaben der Forstverwaltung<br />
dort wahrgenommen werden,<br />
sind alle jungen Kollegen seitdem ausschließlich<br />
als TV-L-Beschäftigte angestellt<br />
worden. Der <strong>BDF</strong> sieht hier den<br />
Grundsatz verletzt, dass hoheitliche<br />
Aufgaben durch Beamte wahrgenommen<br />
werden. Zu diesem Punkt versprachen<br />
Minister Backhaus und Staatssekretär<br />
Kreer eine Prüfung durch das<br />
Landwirtschaftsministerium.<br />
Das Fazit dieses Gesprächs aus<br />
unserer Sicht: Bei den großen Themen<br />
Weiterer Stellenabbau in den Revieren<br />
Die in den Niedersächsischen<br />
Landesforsten geplante Weiterentwicklung<br />
der Revierorganisation steht<br />
offenbar weitgehend fest, letzte Abstimmungen<br />
sollten noch im November<br />
mit den Forstamtsleitern beim regelmäßigen<br />
Monatsmeeting vorgenommen<br />
werden. Auf dem bis dahin<br />
geltenden Diskussionsstand aufbauend<br />
führten Vertreter des <strong>BDF</strong> (Tido<br />
Bent, Karsten Lührs, Ernst-August<br />
Bergmann) am 9. November 20<strong>10</strong> ein<br />
Gespräch mit dem Präsidenten der<br />
NLF, Herrn Dr. Klaus Merker, und dem<br />
auch für Organisationsentwicklung zuständigen<br />
Personalchef Andreas Baderschneider.<br />
Ziel der Planung ist eine weitere Angleichung<br />
der Reviergrößen ausgerichtet<br />
am jährlichen Hiebssatz. Im Schnitt<br />
werden hier künftig <strong>10</strong> 000 Fm erwartet.<br />
Aus Sicht der Betriebsleitung spielt die<br />
Arbeitsbelastung durch die übrigen<br />
Aufgaben und individuelle Erschwernisse<br />
bei der Bemessung nur eine<br />
untergeordnete Rolle. Diese würden<br />
sich in der Regel durch unterschiedlichen<br />
Einzelumfang in der Summe wieder<br />
weitestgehend ausgleichen. Seitens<br />
des <strong>BDF</strong> wird hier die Forderung<br />
vertreten, wenigstens die sich hinter<br />
den Festmetern verbergende jährliche<br />
Hiebsfläche als zweite Größe einfließen<br />
zu lassen, ein aus Sicht der Betroffenen<br />
und der forstpolitischen Zielrichtung<br />
herrscht weitgehende Übereinstimmung<br />
mit dem Landwirtschaftsministerium.<br />
Minister und <strong>BDF</strong> sind nach<br />
zwölf(!) Jahren in vielen Positionen zusammen<br />
und haben eine beachtenswerte<br />
Zusammenarbeit – auch über kritische<br />
Zeiten hinweg gestaltet.<br />
Der <strong>BDF</strong> wird sich mit dafür einsetzen,<br />
dass auch in der neuen Abteilung<br />
für Nachhaltigkeit, Forsten und Naturschutz<br />
die Interessen der <strong>Forstleute</strong> gewahrt<br />
werden. Der Berufsstand und dem<br />
Wald muss die Bedeutung bemessen<br />
werden, die uns und dem Wald auf<br />
Grund der Wirkungen und Leistungen<br />
zukommt. Dabei setzen sowohl der Minister<br />
und seine Mitarbeiter als auch unser<br />
Berufsverband auf die Fortsetzung<br />
der Zusammenarbeit eines sachgerechten,<br />
konstruktiven Dialoges, der auch<br />
unbequeme Wahrheiten nicht scheut.<br />
Von den alltäglichen Sorgen der<br />
Forstbediensteten allerdings haben<br />
sich die Ministeriumsvertreter seit der<br />
Verselbstständigung der Landesforst<br />
M-V weiter entfernt. Hier blieben die Erwartungen<br />
des <strong>BDF</strong> M-V oft unerfüllt.<br />
Dies ist eine neuartige Situation aber<br />
dann eben auch neue Aufgabe – ganz<br />
sicher nicht nur für die Landesleitung<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
Telefon: (0 38 43) 85 53 32<br />
bdf-m/v@web.de<br />
NIEDERSACHSEN<br />
wichtiger Faktor für den Zeitbedarf der<br />
Maßnahmenvorbereitung und bei unterschiedlichen<br />
Wuchsleistungen und Altersklassen<br />
eher für die Schaffung vergleichbarer<br />
Arbeitsvolumen in den einzelnen<br />
Revieren geeignet.<br />
Aber diese will man vielleicht auch<br />
gar nicht erreichen. Deutlich erkennbar<br />
ist die Zielsetzung, bei einem von der<br />
Revierleitung nicht mehr allein zu bewältigenden<br />
Arbeitsumfang und zur<br />
Brechung von Arbeitsspitzen künftig<br />
externe Dienstleister einzusetzen, um<br />
damit mehr Arbeits- vor allem aber<br />
Kostenflexibilität zu erreichen.<br />
Ein Katalog delegierbarer Tätigkeiten<br />
und nicht delegierbarer Kernaufga-<br />
AUS DEN LÄNDERN<br />
<strong>BDF</strong>aktuell <strong>12</strong>•20<strong>10</strong> 25