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RWI-Arbeitsbericht 2002 - Rheinisch-Westfälisches Institut für ...

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der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum sowie der<br />

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Dortmund. Aufgrund<br />

der positiven Erfahrungen aus dieser Zusammenarbeit (vgl. <strong>Arbeitsbericht</strong><br />

April 1999 bis Januar 2001) wurde ein zweiter Fortsetzungsantrag für die Zeit vom<br />

April <strong>2002</strong> bis zum März 2005 gestellt, der inzwischen genehmigt wurde.<br />

Die Kooperationsbeziehungen mit<br />

– der Universität GH Essen sowie<br />

– der Gerhard-Mercator-Universität GH Duisburg.<br />

konnten noch nicht vertraglich fixiert werden. Das <strong>RWI</strong> ist stark an einer engeren<br />

Zusammenarbeit mit den beiden Universitäten interessiert und hat bereits mehrfach<br />

seine Bereitschaft dazu geäußert.<br />

Mit der Ohio Wesleyan University, Delaware, Ohio, wird ein Wissenschaftleraustausch<br />

gepflegt. Die Beratung durch die Mitarbeiter des <strong>RWI</strong> wird von Studenten<br />

und Doktoranden in steigendem Maße in Anspruch genommen.<br />

Das <strong>RWI</strong> will mit seinen Arbeiten über wirtschaftliche Entwicklungen und deren<br />

Bestimmungsgründe informieren, der Wirtschaftspolitik sachgerechte Entscheidungen<br />

erleichtern und allgemein in der Öffentlichkeit das Verständnis für gesamtwirtschaftliche<br />

Zusammenhänge fördern. Die Ergebnisse werden in der Regel veröffentlicht.<br />

Das <strong>Institut</strong> dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Seine Aufgabe ist die<br />

wirtschaftswissenschaftliche Forschung, insbesondere die Erarbeitung von Grundlagen<br />

für wirtschaftspolitische Entscheidungen. Diesem Zwecke dienen u.a. der<br />

Auf- und Ausbau ökonometrischer Modelle, insbesondere in den Bereichen der<br />

Konjunktur-, Struktur- und Energieforschung, sowie die Pflege von Datenbanken.<br />

Mitglieder des Vereins können sowohl Firmen als auch Körperschaften des öffentlichen<br />

Rechts sowie soziale und wirtschaftliche Organisationen werden, die an den<br />

Zielen des <strong>Institut</strong>s interessiert sind. Die Mitglieder leisten einen Jahresbeitrag, dessen<br />

Höhe ihrer Einschätzung überlassen bleibt. Den Mindestbeitrag setzt die Mitgliederversammlung<br />

jährlich fest, er beträgt derzeit 1 300,– ¤. Mitgliedsbeiträge<br />

sind Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Wissenschaft.<br />

Die satzungsmäßigen Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der<br />

Verwaltungsrat und der Vorstand.<br />

Mitgliederversammlung<br />

Die Mitgliederversammlung hat vor allem folgende Aufgaben:<br />

– Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie über Änderungen der Satzung;<br />

Entlastung des Verwaltungsrats und des Vorstandes,<br />

– Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Forschungsbeirats sowie des<br />

Rechnungsprüfers.

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