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M 3b Konfliktfall: Scharia und Menschenrechte<br />
UNTERRICHTSPRAXIS<br />
242<br />
Unterrichts-Mo<strong>de</strong>ll<br />
INFO V<br />
Die Kairoer Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam<br />
Artikel 1:<br />
a) Alle Menschen bil<strong>de</strong>n eine Familie, <strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>r durch<br />
die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam<br />
abstammen. Alle Menschen sind gleich an Wür<strong>de</strong>, Pflichten<br />
und Verantwortung, und das ohne Ansehen von Rasse,<br />
Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung,<br />
sozialem Status o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n. Der wahrhafte<br />
Glaube ist die Garantie für das Erlangen solcher Wür<strong>de</strong><br />
auf <strong>de</strong>m Pfad zur menschlichen Vollkommenheit.<br />
b) Alle Menschen sind Untertanen Gottes, und er liebt die<br />
am meisten, die <strong>de</strong>n übrigen Untertanen am meisten nützen,<br />
und niemand ist <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren überlegen, außer an<br />
Frömmigkeit o<strong>de</strong>r guten Taten.<br />
Die Kairoer Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam<br />
Artikel 2:<br />
a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben<br />
wird Menschen garantiert. Es ist die Pflicht <strong>de</strong>s einzelnen,<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r Staaten, dieses Recht vor<br />
Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem an<strong>de</strong>ren<br />
das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.<br />
b) Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung<br />
<strong>de</strong>r Menschheit führen.<br />
c) Solange Gott <strong>de</strong>m Menschen das Leben gewährt, muss es<br />
nach <strong>de</strong>r Scharia geschützt wer<strong>de</strong>n.<br />
d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert.<br />
Je<strong>de</strong>r Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und<br />
es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein<br />
von <strong>de</strong>r Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.<br />
Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />
1990 verabschie<strong>de</strong>te die „Organisation <strong>de</strong>r Islamischen Konferenz“, ein Zusammenschluss islamischer Staaten, die Kairoer<br />
„Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam. Die Einhaltung <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n Rechte und Freiheiten wird hier <strong>als</strong> ein Akt <strong>de</strong>r<br />
Verehrung Gottes gesehen, „<strong>de</strong>shalb ist je<strong>de</strong>r Mensch individuell dafür verantwortlich, sie einzuhalten – und die Umma trägt<br />
die Verantwortung für die Gemeinschaft“.<br />
(aus <strong>de</strong>m Vorwort)<br />
Allgemeine Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />
Art. 1: (Freiheit, Gleichheit, Brü<strong>de</strong>rlichkeit)<br />
Alle Menschen sind frei und gleich an Wür<strong>de</strong> und Rechten<br />
geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen<br />
einan<strong>de</strong>r im Geist <strong>de</strong>r Brü<strong>de</strong>rlichkeit begegnen.<br />
Allgemeine Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />
Art. 3: (Recht auf Leben und Freiheit)<br />
Je<strong>de</strong>r Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit<br />
<strong>de</strong>r Person.<br />
Art. 5: (Verbot <strong>de</strong>r Folter)<br />
Niemand darf <strong>de</strong>r Folter o<strong>de</strong>r grausamer, unmenschlicher<br />
o<strong>de</strong>r erniedrigen<strong>de</strong>r Behandlung o<strong>de</strong>r Strafe unterworfen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kairoer Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam<br />
Artikel 10:<br />
Der Islam ist die Religion <strong>de</strong>r reinen Wesensart. Es ist verboten,<br />
irgen<strong>de</strong>ine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben<br />
o<strong>de</strong>r seine Armut o<strong>de</strong>r Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu<br />
einer an<strong>de</strong>ren Religion o<strong>de</strong>r zum Atheismus zu bekehren.<br />
Allgemeine Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />
Art. 18: (Gewissens. u. Religionsfreiheit)<br />
Je<strong>de</strong>r Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und<br />
Religionsfreiheit ...<br />
INFO 33 · 4/2004