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M 3b Konfliktfall: Scharia und Menschenrechte<br />

UNTERRICHTSPRAXIS<br />

242<br />

Unterrichts-Mo<strong>de</strong>ll<br />

INFO V<br />

Die Kairoer Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam<br />

Artikel 1:<br />

a) Alle Menschen bil<strong>de</strong>n eine Familie, <strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>r durch<br />

die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam<br />

abstammen. Alle Menschen sind gleich an Wür<strong>de</strong>, Pflichten<br />

und Verantwortung, und das ohne Ansehen von Rasse,<br />

Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung,<br />

sozialem Status o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n. Der wahrhafte<br />

Glaube ist die Garantie für das Erlangen solcher Wür<strong>de</strong><br />

auf <strong>de</strong>m Pfad zur menschlichen Vollkommenheit.<br />

b) Alle Menschen sind Untertanen Gottes, und er liebt die<br />

am meisten, die <strong>de</strong>n übrigen Untertanen am meisten nützen,<br />

und niemand ist <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren überlegen, außer an<br />

Frömmigkeit o<strong>de</strong>r guten Taten.<br />

Die Kairoer Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam<br />

Artikel 2:<br />

a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben<br />

wird Menschen garantiert. Es ist die Pflicht <strong>de</strong>s einzelnen,<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r Staaten, dieses Recht vor<br />

Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem an<strong>de</strong>ren<br />

das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.<br />

b) Es ist verboten, Mittel einzusetzen, die zur Vernichtung<br />

<strong>de</strong>r Menschheit führen.<br />

c) Solange Gott <strong>de</strong>m Menschen das Leben gewährt, muss es<br />

nach <strong>de</strong>r Scharia geschützt wer<strong>de</strong>n.<br />

d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert.<br />

Je<strong>de</strong>r Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und<br />

es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein<br />

von <strong>de</strong>r Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.<br />

Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />

1990 verabschie<strong>de</strong>te die „Organisation <strong>de</strong>r Islamischen Konferenz“, ein Zusammenschluss islamischer Staaten, die Kairoer<br />

„Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam. Die Einhaltung <strong>de</strong>r grundlegen<strong>de</strong>n Rechte und Freiheiten wird hier <strong>als</strong> ein Akt <strong>de</strong>r<br />

Verehrung Gottes gesehen, „<strong>de</strong>shalb ist je<strong>de</strong>r Mensch individuell dafür verantwortlich, sie einzuhalten – und die Umma trägt<br />

die Verantwortung für die Gemeinschaft“.<br />

(aus <strong>de</strong>m Vorwort)<br />

Allgemeine Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />

Art. 1: (Freiheit, Gleichheit, Brü<strong>de</strong>rlichkeit)<br />

Alle Menschen sind frei und gleich an Wür<strong>de</strong> und Rechten<br />

geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen<br />

einan<strong>de</strong>r im Geist <strong>de</strong>r Brü<strong>de</strong>rlichkeit begegnen.<br />

Allgemeine Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />

Art. 3: (Recht auf Leben und Freiheit)<br />

Je<strong>de</strong>r Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit<br />

<strong>de</strong>r Person.<br />

Art. 5: (Verbot <strong>de</strong>r Folter)<br />

Niemand darf <strong>de</strong>r Folter o<strong>de</strong>r grausamer, unmenschlicher<br />

o<strong>de</strong>r erniedrigen<strong>de</strong>r Behandlung o<strong>de</strong>r Strafe unterworfen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kairoer Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte im Islam<br />

Artikel 10:<br />

Der Islam ist die Religion <strong>de</strong>r reinen Wesensart. Es ist verboten,<br />

irgen<strong>de</strong>ine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben<br />

o<strong>de</strong>r seine Armut o<strong>de</strong>r Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu<br />

einer an<strong>de</strong>ren Religion o<strong>de</strong>r zum Atheismus zu bekehren.<br />

Allgemeine Erklärung <strong>de</strong>r Menschenrechte<br />

Art. 18: (Gewissens. u. Religionsfreiheit)<br />

Je<strong>de</strong>r Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und<br />

Religionsfreiheit ...<br />

INFO 33 · 4/2004

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