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( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 20.03.2013

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Seite - 10 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 3 20. März 2013 Jahrgang 3<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />

und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung<br />

des Grundstücks o<strong>der</strong> des nach § 55 ZVG mithaftenden<br />

Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong><br />

einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das<br />

Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das<br />

Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Häßler<br />

Rechtspflegerin<br />

Neubauer<br />

Rechtspflegerin<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

__________________________________________________<br />

Ausfertigung<br />

Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 31.01.2013<br />

Geschäfts-Nr.:<br />

55 K 313/10-3<br />

Es wird gebeten, bei allen Eingaben die<br />

vorstehende Geschäftsnummer anzugeben<br />

Beschluss<br />

Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 07.05.2013, 11.00 Uhr,<br />

im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16,<br />

Halle<br />

das im Grundbuch von <strong>Wettin</strong> Blatt 970 eingetragene Grundstück<br />

Bestandsverzeichnis:<br />

fd. Nr. 3, Gemarkung <strong>Wettin</strong>, Flur 8, Flurstück 1/96, Löbnitzmark 1<br />

zu 127 m 2<br />

versteigert werden.<br />

Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Reihenmittelhaus<br />

mit ausgebautem Dachboden und kleinem Anbau (Bj.<br />

unbekannt, Wfl. ca. 105 m 2 , in Eigennutzung). Das Versteigerungsobjekt<br />

befindet sich innerhalb eines Sanierungsgebietes<br />

und in einem Denkmalbereich. Die Objektadresse lautet: Löbnitzmark<br />

1, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün OT <strong>Wettin</strong>.<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am 09.11.2010 in das Grundbuch<br />

eingetragen worden.<br />

Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />

25.000,00 Euro festgesetzt.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />

später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />

glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />

wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />

berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />

des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />

und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />

Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />

6. Sitzung des Verwaltungsrates des<br />

Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis -AöR -<br />

Die 6. Sitzung des Verwaltungsrates des Trinkwasserbetriebes<br />

Nördlicher Saalkreis-AöR- findet am Dienstag, dem 09.04.2013<br />

um 18:15 Uhr im Kundenbüro des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />

Saalkreis, Außenstelle <strong>Wettin</strong>-Löbejün, unter<br />

<strong>der</strong> Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün, OT Löbejün<br />

statt.<br />

Vorläufige Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung - Abstimmung<br />

4. Protokollkontrolle 5. Sitzung des Verwaltungsrates - Bestätigung<br />

öffentlicher Teil<br />

5. Informationen des Vorstandes<br />

6. Aussprache und Beschlussfassung Jahresabschluss<br />

2011 mit Entlastung des Vorstandes<br />

7. Aussprache und Beschlussfassung zur Verwendung Jahresverlust/Gewinn<br />

aus Jahresabschluss 2011<br />

8. Aufhebung Beschluss 25-5/12/AöR - Bewirtschaftung<br />

des Anlagevermögens<br />

9. Neufassung Beschluss zur Übertragung <strong>der</strong> Bewirtschaftung<br />

des Anlagevermögens<br />

10. Anfragen <strong>der</strong> Verwaltungsratsmitglie<strong>der</strong><br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

1. Protokollkontrolle 5. Sitzung des Verwaltungsrates - Bestätigung<br />

nichtöffentlicher Teil<br />

2. Unternehmensinterne Angelegenheiten<br />

3. Beschlussfassung zur Zuführung des Gewinnvortrages<br />

per 31.12.2011<br />

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Übertragung des<br />

Anlagevermögens<br />

gez. Antje Klecar<br />

Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />

Mitteilung des Wasser- und<br />

Abwasserzweckverbandes Saalkreis<br />

Hinweisbekanntmachung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 GKG LSA<br />

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die von <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

des Wasserzweckverbandes Saalkreis in ihrer Sitzung<br />

vom 14.12.2012 unter <strong>der</strong> Beschluss-Nummer 13/12/12<br />

beschlossene und durch das Landesverwaltungsamt, Referat<br />

Kommunalrecht, Kommunale Wirtschaft und Finanzen als<br />

zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit Verfügung vom

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