( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 20.03.2013
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Seite - 10 - <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Nr. 3 20. März 2013 Jahrgang 3<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung<br />
des Grundstücks o<strong>der</strong> des nach § 55 ZVG mithaftenden<br />
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong><br />
einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das<br />
Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das<br />
Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Häßler<br />
Rechtspflegerin<br />
Neubauer<br />
Rechtspflegerin<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
__________________________________________________<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 31.01.2013<br />
Geschäfts-Nr.:<br />
55 K 313/10-3<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die<br />
vorstehende Geschäftsnummer anzugeben<br />
Beschluss<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung soll am 07.05.2013, 11.00 Uhr,<br />
im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16,<br />
Halle<br />
das im Grundbuch von <strong>Wettin</strong> Blatt 970 eingetragene Grundstück<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
fd. Nr. 3, Gemarkung <strong>Wettin</strong>, Flur 8, Flurstück 1/96, Löbnitzmark 1<br />
zu 127 m 2<br />
versteigert werden.<br />
Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Reihenmittelhaus<br />
mit ausgebautem Dachboden und kleinem Anbau (Bj.<br />
unbekannt, Wfl. ca. 105 m 2 , in Eigennutzung). Das Versteigerungsobjekt<br />
befindet sich innerhalb eines Sanierungsgebietes<br />
und in einem Denkmalbereich. Die Objektadresse lautet: Löbnitzmark<br />
1, 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün OT <strong>Wettin</strong>.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.11.2010 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf<br />
25.000,00 Euro festgesetzt.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
6. Sitzung des Verwaltungsrates des<br />
Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis -AöR -<br />
Die 6. Sitzung des Verwaltungsrates des Trinkwasserbetriebes<br />
Nördlicher Saalkreis-AöR- findet am Dienstag, dem 09.04.2013<br />
um 18:15 Uhr im Kundenbüro des Wasser- und Abwasserzweckverbandes<br />
Saalkreis, Außenstelle <strong>Wettin</strong>-Löbejün, unter<br />
<strong>der</strong> Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün, OT Löbejün<br />
statt.<br />
Vorläufige Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung - Abstimmung<br />
4. Protokollkontrolle 5. Sitzung des Verwaltungsrates - Bestätigung<br />
öffentlicher Teil<br />
5. Informationen des Vorstandes<br />
6. Aussprache und Beschlussfassung Jahresabschluss<br />
2011 mit Entlastung des Vorstandes<br />
7. Aussprache und Beschlussfassung zur Verwendung Jahresverlust/Gewinn<br />
aus Jahresabschluss 2011<br />
8. Aufhebung Beschluss 25-5/12/AöR - Bewirtschaftung<br />
des Anlagevermögens<br />
9. Neufassung Beschluss zur Übertragung <strong>der</strong> Bewirtschaftung<br />
des Anlagevermögens<br />
10. Anfragen <strong>der</strong> Verwaltungsratsmitglie<strong>der</strong><br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
1. Protokollkontrolle 5. Sitzung des Verwaltungsrates - Bestätigung<br />
nichtöffentlicher Teil<br />
2. Unternehmensinterne Angelegenheiten<br />
3. Beschlussfassung zur Zuführung des Gewinnvortrages<br />
per 31.12.2011<br />
4. Aussprache und Beschlussfassung zur Übertragung des<br />
Anlagevermögens<br />
gez. Antje Klecar<br />
Vorsitzende des Verwaltungsrates<br />
Mitteilung des Wasser- und<br />
Abwasserzweckverbandes Saalkreis<br />
Hinweisbekanntmachung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 GKG LSA<br />
Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die von <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />
des Wasserzweckverbandes Saalkreis in ihrer Sitzung<br />
vom 14.12.2012 unter <strong>der</strong> Beschluss-Nummer 13/12/12<br />
beschlossene und durch das Landesverwaltungsamt, Referat<br />
Kommunalrecht, Kommunale Wirtschaft und Finanzen als<br />
zuständige Kommunalaufsichtsbehörde mit Verfügung vom