( 3 MB / PDF )Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün 20.03.2013
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Jahrgang 3 20. März 2013 Nr. 3 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün Seite - 9 -<br />
Wohnungen in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />
zu vermieten<br />
im OT Plötz<br />
Kreisstr. 2 (1.OG) 2-Raum-Wohnung ca. 56 qm<br />
Kreisstr. 28 (EG) 3-Raum-Wohnung ca. 61 qm<br />
im OT Nauendorf<br />
An <strong>der</strong> Hauptstraße 13 DG-Wohnung ca. 57 qm<br />
Alte Dorfstraße 2/3 4-Raum-Wohnung ca. 172 qm<br />
im OT Dornitz<br />
Am Feldrain 3 (EG) 3-Raum-Wohnung ca. 56 qm<br />
im OT Rothenburg<br />
Pappelstr. 4 (EG) 2-Raum-Wohnung ca. 43 qm<br />
Pappelstr. 10 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 58 qm<br />
Pappelstr. 12 (1. OG) 3-Raum-Wohnung ca. 58 qm<br />
Am Kin<strong>der</strong>garten 5 (WEG) 3-Raum-Wohnung ca. 57 qm<br />
Nähere Informationen erhalten Sie unter:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wettin</strong>-Löbejün<br />
Ortsteil Rothenburg<br />
Gebäudemanagement<br />
Am Kin<strong>der</strong>garten 11<br />
Ansprechpartner:<br />
Frau Rössel<br />
Frau Sturzebecher<br />
Telefon: 03 46 91/2 10 38<br />
Fax: 03 46 91/2 10 39<br />
Sprechzeiten: dienstags 9.00 - 12.00 Uhr und<br />
13.00 - 18.00 Uhr<br />
Rössel<br />
Gebäudemanagement<br />
__________________________________________________<br />
Ausfertigung<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, 30.01.2013<br />
Geschäfts-Nr: 55 K 173/10-3<br />
Beschluss<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung zum Zwecke <strong>der</strong> Aufhebung<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaft sollen am 23.04.2013, 10.00 Uhr, im<br />
Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16,<br />
Halle<br />
1. die im Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 421 eingetragenen<br />
Grundstücke<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 1, Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 12, Flurstück 4/20<br />
zu 317 m 2<br />
lfd. Nr. 2, Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 12, Flurstück 4/22<br />
zu 188 m 2<br />
sowie<br />
2. das im Gebäude-Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 36<br />
eingetragene<br />
Gebäude auf den Grundstücken <strong>der</strong> Gemarkung Neutz-Lettewitz<br />
Flur 12. Flurstück 4/20 zu 317 m 2<br />
Flur 12, Flurstück 4/22 zu 188 m 2<br />
versteigert werden.<br />
Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Einfamilien-Wohnhaus<br />
(Baujahr ca. 1979, ca. 119 m 2 Wohnfläche, hoher<br />
Instandhaltungsstau) unter <strong>der</strong> Anschrift Görbitzer Weg 15<br />
in 06193 <strong>Wettin</strong>-Löbejün OT Neutz-Lettewitz. Gemäß § 78 Sachenrechtsbereinigungsgesetz<br />
ist nur ein Gesamtausgebot von<br />
Grundstück und Gebäude zulässig.<br />
Die Versteigerungsvermerke sind jeweils am 24.02.2011 in die<br />
Grundbücher eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist festgesetzt<br />
wie folgt: Flurstück 4/20 auf 4.700 €, Flurstück 4/22 auf<br />
2.800 € und Gebäude auf 12.500 €.<br />
Der Verkehrswert beträgt damit insgesamt auf 20.000 €.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />
Er muss es auch glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Antragsteller wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten<br />
Gebot nicht berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und<br />
den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung<br />
des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen<br />
und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das <strong>der</strong> Versteigerung des Grundstücks o<strong>der</strong><br />
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, die Aufhebung o<strong>der</strong> einstweilige Einstellung des<br />
Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, tritt für das Recht <strong>der</strong> Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Häßler Rechtspflegerin<br />
Ausgefertigt<br />
Halle, den 04.02.2013<br />
Lenart, Justizangestellte<br />
als Urkundsbeamtin <strong>der</strong> Geschäftsstelle des Amtsgerichts<br />
__________________________________________________<br />
Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den 09.01.2013<br />
- Zwangsversteigerung -<br />
Az: 55 K 250/11/-2<br />
Es wird gebeten, bei allen Eingaben die<br />
vorstehende Geschäftsnummer anzugeben<br />
Beschluss<br />
Im Wege <strong>der</strong> Zwangsversteigerung soll am<br />
Donnerstag, dem 04.04.2013, 11.00 Uhr, im Saal 2.047<br />
vor dem Amtsgericht Halle (Saale),<br />
Thüringer Straße 16, 06112 Halle<br />
<strong>der</strong> nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden.<br />
Grundbuch von <strong>Wettin</strong> Blatt 1016<br />
Bestandsverzeichnis:<br />
lfd. Nr. 2 - Gemarkung <strong>Wettin</strong>, Flur 8, Flurstück 964/0, Gebäudeund<br />
Freiflache, Ernst-Thälmann-Str. 15a zu 164 m 2<br />
Es handelt sich um ein mit einem Wohnhaus aus dem Jahre<br />
1880 bebautes Grundstück. Das Haus wurde 1999 saniert. Im<br />
Untergeschoss befinden sich 2 Garagen und Abstellräume, im<br />
Obergeschoss zum einen ein Wohnraum mit Kochnische, ein<br />
weiterer Wohnraum und ein Bad und zum an<strong>der</strong>en 2 Zimmer,<br />
Küche und Bad. Im Dachgeschoss befindet sich eine Terrasse.<br />
Die Wohnfläche beträgt ca. 95 m 2 . Das Haus ist eigen genutzt.<br />
Die postalische Anschrift lautet: Mühlgasse 15a, 06198 <strong>Wettin</strong>-<br />
Löbejün, OT <strong>Wettin</strong>.<br />
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.01.2012 in das Grundbuch<br />
eingetragen worden.<br />
Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf 94.000,00 €.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt o<strong>der</strong> wird ein Recht<br />
später als <strong>der</strong> Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss <strong>der</strong><br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch<br />
glaubhaft machen, wenn <strong>der</strong> Gläubiger o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller<br />
wi<strong>der</strong>spricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht<br />
berücksichtigt und bei <strong>der</strong> Verteilung des Versteigerungserlöses<br />
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.