KRAFT AUS DER NATUR SCHÖPFEN. - Energiedienst AG
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60 ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE<br />
KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE<br />
Konsolidierungskreis<br />
Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den Einzelabschlüssen<br />
aller konsolidierten Gesellschaften der <strong>Energiedienst</strong>-<br />
Gruppe per 31. Dezember. Konzerngesellschaften werden vom<br />
Erwerbszeit punkt an im Konsolidierungskreis berücksichtigt und<br />
ab Verkaufsdatum aus der konsolidierten Jahresrechnung ausgeschlossen.<br />
Der Erwerbszeitpunkt wird mit jenem Tag festgelegt,<br />
an dem die Beherrschung des Reinvermögens und der Geschäftstätigkeit<br />
des erworbenen Unternehmens tatsächlich an die <strong>Energiedienst</strong>-Gruppe<br />
übergeht.<br />
Der Konsolidierungskreis umfasst nebst der <strong>Energiedienst</strong> Holding<br />
<strong>AG</strong> alle Unternehmungen, an denen die <strong>Energiedienst</strong>-Gruppe<br />
direkt oder indirekt durch Tochtergesellschaften die Kontrolle ausübt<br />
und somit deren Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt.<br />
Die in die Konsolidierung einbezogenen wesentlichen Beteiligungen<br />
der <strong>Energiedienst</strong> Holding <strong>AG</strong> sind in der Beteiligungsübersicht<br />
dargestellt.<br />
Konsolidierungsmethoden<br />
Die Beteiligungen werden wie folgt in die Konzernrechnung einbezogen:<br />
Vollkonsolidiert werden Unternehmen, an denen – direkt oder<br />
indirekt – mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile gehalten oder auf<br />
andere Weise ein beherrschender Einfl uss ausgeübt wird.<br />
Nicht konsolidiert werden alle übrigen Beteiligungen, da kein<br />
massgebender Einfl uss auf diese Gesellschaften ausgeübt werden<br />
kann. Sie werden zum geschätzten Verkehrswert, und falls ein solcher<br />
nicht verlässlich ermittelt werden kann, zum Anschaffungswert<br />
abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.<br />
Kapitalkonsolidierung<br />
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der „purchase<br />
method“ (Neubewertungsmethode). Entsprechend werden zum<br />
Erwerbszeitpunkt Vermögen und Verbindlich keiten nach einheitlichen<br />
Grundsätzen zum Verkehrswert bewertet. Die Kapitalkonsolidierung<br />
zum Erwerbszeitpunkt erfolgt durch Verrechnung des<br />
Kaufpreises mit dem neu bewerteten anteiligen Nettovermögen der<br />
Tochtergesellschaft. Die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden<br />
der Tochtergesellschaft werden dabei unabhängig von<br />
der Höhe des Minderheitsanteils mit ihren aktuellen Zeitwerten<br />
bewertet. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als<br />
Goodwill aktiviert. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrages<br />
werden die aktuellen Zeitwerte überprüft und der noch verbleibende<br />
Überschuss sofort erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill wird<br />
mindestens jährlich, oder früher bei Vorliegen von Indikatoren für<br />
Wertminderungen, einem Impairment-Test unterzogen.<br />
Stichtag<br />
Die jährliche Berichtsperiode der einzelnen Gruppengesellschaften<br />
endet am 31. Dezember. Weicht das Abschlussdatum einer Gruppengesellschaft<br />
davon ab, wird ein Zwischenabschluss erstellt.<br />
Gruppeninterne Beziehungen<br />
Der von den Wasserkraftwerken produzierte Strom wird deren<br />
Aktionären aufgrund bestehender Partnerverträge, ungeachtet<br />
der Marktpreise, zu Gestehungskosten in Rechnung gestellt. Für<br />
die Verrechnung der übrigen Leistungen zwischen den vollkonsolidierten<br />
und nahe stehenden Gesellschaften gelten vertraglich<br />
vereinbarte Verrechnungs- oder Marktpreise.<br />
Gruppeninterne Verbindlichkeiten, Guthaben, Aufwendungen und<br />
Erträge werden gegeneinander verrechnet. Zwischengewinne aus<br />
internen Lieferungen sind unwesentlich.<br />
Währungsumrechnung<br />
Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Tageskurs zum<br />
Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Die zum 31. Dezember<br />
in Fremdwährung gehaltenen monetären Vermögenswerte und<br />
Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet.<br />
Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Tageskurs, geldwerte<br />
Aktiven und Passiven am Jahresende zum Stichtagskurs in<br />
die jeweilige lokale (funktionale) Währung umgerechnet. Daraus<br />
resultierende Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam erfasst<br />
mit Ausnahme von Kursdifferenzen auf konzerninterne Darlehen<br />
mit Beteiligungscharakter, welche dem Eigenkapital belastet<br />
bzw. gutgeschrieben werden.<br />
Die Bilanzen von Konzerngesellschaften, deren Berichtswährung<br />
nicht der € ist, werden am Jahresende zum Stichtagskurs und<br />
die Erfolgsrechnungen sowie Geldfl ussrechnungen zum Jahresdurchschnittskurs<br />
in € umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die<br />
aus Veränderungen von Fremdwährungskursen vom Jahresanfang<br />
bis zum Jahresende und aus der Umrechnung der Erfolgsrechnung<br />
zu Jahresdurchschnittskursen entstehen, werden direkt im<br />
Eigenkapital erfasst. Bei Veräusserung einer Tochtergesellschaft<br />
werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen<br />
erfolgswirksam ausgebucht.