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KRAFT AUS DER NATUR SCHÖPFEN. - Energiedienst AG

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60 ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE<br />

KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE<br />

Konsolidierungskreis<br />

Die konsolidierte Jahresrechnung basiert auf den Einzelabschlüssen<br />

aller konsolidierten Gesellschaften der <strong>Energiedienst</strong>-<br />

Gruppe per 31. Dezember. Konzerngesellschaften werden vom<br />

Erwerbszeit punkt an im Konsolidierungskreis berücksichtigt und<br />

ab Verkaufsdatum aus der konsolidierten Jahresrechnung ausgeschlossen.<br />

Der Erwerbszeitpunkt wird mit jenem Tag festgelegt,<br />

an dem die Beherrschung des Reinvermögens und der Geschäftstätigkeit<br />

des erworbenen Unternehmens tatsächlich an die <strong>Energiedienst</strong>-Gruppe<br />

übergeht.<br />

Der Konsolidierungskreis umfasst nebst der <strong>Energiedienst</strong> Holding<br />

<strong>AG</strong> alle Unternehmungen, an denen die <strong>Energiedienst</strong>-Gruppe<br />

direkt oder indirekt durch Tochtergesellschaften die Kontrolle ausübt<br />

und somit deren Finanz- und Geschäftspolitik bestimmt.<br />

Die in die Konsolidierung einbezogenen wesentlichen Beteiligungen<br />

der <strong>Energiedienst</strong> Holding <strong>AG</strong> sind in der Beteiligungsübersicht<br />

dargestellt.<br />

Konsolidierungsmethoden<br />

Die Beteiligungen werden wie folgt in die Konzernrechnung einbezogen:<br />

Vollkonsolidiert werden Unternehmen, an denen – direkt oder<br />

indirekt – mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile gehalten oder auf<br />

andere Weise ein beherrschender Einfl uss ausgeübt wird.<br />

Nicht konsolidiert werden alle übrigen Beteiligungen, da kein<br />

massgebender Einfl uss auf diese Gesellschaften ausgeübt werden<br />

kann. Sie werden zum geschätzten Verkehrswert, und falls ein solcher<br />

nicht verlässlich ermittelt werden kann, zum Anschaffungswert<br />

abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.<br />

Kapitalkonsolidierung<br />

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der „purchase<br />

method“ (Neubewertungsmethode). Entsprechend werden zum<br />

Erwerbszeitpunkt Vermögen und Verbindlich keiten nach einheitlichen<br />

Grundsätzen zum Verkehrswert bewertet. Die Kapitalkonsolidierung<br />

zum Erwerbszeitpunkt erfolgt durch Verrechnung des<br />

Kaufpreises mit dem neu bewerteten anteiligen Nettovermögen der<br />

Tochtergesellschaft. Die Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden<br />

der Tochtergesellschaft werden dabei unabhängig von<br />

der Höhe des Minderheitsanteils mit ihren aktuellen Zeitwerten<br />

bewertet. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als<br />

Goodwill aktiviert. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrages<br />

werden die aktuellen Zeitwerte überprüft und der noch verbleibende<br />

Überschuss sofort erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill wird<br />

mindestens jährlich, oder früher bei Vorliegen von Indikatoren für<br />

Wertminderungen, einem Impairment-Test unterzogen.<br />

Stichtag<br />

Die jährliche Berichtsperiode der einzelnen Gruppengesellschaften<br />

endet am 31. Dezember. Weicht das Abschlussdatum einer Gruppengesellschaft<br />

davon ab, wird ein Zwischenabschluss erstellt.<br />

Gruppeninterne Beziehungen<br />

Der von den Wasserkraftwerken produzierte Strom wird deren<br />

Aktionären aufgrund bestehender Partnerverträge, ungeachtet<br />

der Marktpreise, zu Gestehungskosten in Rechnung gestellt. Für<br />

die Verrechnung der übrigen Leistungen zwischen den vollkonsolidierten<br />

und nahe stehenden Gesellschaften gelten vertraglich<br />

vereinbarte Verrechnungs- oder Marktpreise.<br />

Gruppeninterne Verbindlichkeiten, Guthaben, Aufwendungen und<br />

Erträge werden gegeneinander verrechnet. Zwischengewinne aus<br />

internen Lieferungen sind unwesentlich.<br />

Währungsumrechnung<br />

Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Tageskurs zum<br />

Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Die zum 31. Dezember<br />

in Fremdwährung gehaltenen monetären Vermögenswerte und<br />

Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet.<br />

Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Tageskurs, geldwerte<br />

Aktiven und Passiven am Jahresende zum Stichtagskurs in<br />

die jeweilige lokale (funktionale) Währung umgerechnet. Daraus<br />

resultierende Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam erfasst<br />

mit Ausnahme von Kursdifferenzen auf konzerninterne Darlehen<br />

mit Beteiligungscharakter, welche dem Eigenkapital belastet<br />

bzw. gutgeschrieben werden.<br />

Die Bilanzen von Konzerngesellschaften, deren Berichtswährung<br />

nicht der € ist, werden am Jahresende zum Stichtagskurs und<br />

die Erfolgsrechnungen sowie Geldfl ussrechnungen zum Jahresdurchschnittskurs<br />

in € umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die<br />

aus Veränderungen von Fremdwährungskursen vom Jahresanfang<br />

bis zum Jahresende und aus der Umrechnung der Erfolgsrechnung<br />

zu Jahresdurchschnittskursen entstehen, werden direkt im<br />

Eigenkapital erfasst. Bei Veräusserung einer Tochtergesellschaft<br />

werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen<br />

erfolgswirksam ausgebucht.

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