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interview.puls<br />

Dürfen Airlines künftig noch bei der<br />

Buchung kassieren, Herr Pontius?<br />

Das Interview führte Christian Schmicke.<br />

Gerd Pontius, Chef der Prologis AG,<br />

leistet kaufmännische und technische<br />

Beratung für Fluggesellschaften.<br />

Von der Zentrale in Hamburg<br />

und einer Niederlassung in Abu Dhabi<br />

aus hat das Unternehmen bislang<br />

für rund 20 Airlines von Air Berlin<br />

über Ryanair bis Tuifly gearbeitet.<br />

Das Interview führte<br />

xxxxxxxxxxxxxx xxxxxx.<br />

Die Verbraucherzentrale<br />

Nordrhein-Westfalen klagt gegen<br />

die Vorauszahlungspraxis von<br />

sechs deutschen Fluggesellschaften.<br />

Welche Folgen hätte es für die<br />

Airlines, wenn die Klage<br />

erfolgreich ist?<br />

Pontius: Wenn die Rechtsprechung<br />

es den Fluggesellschaften untersagt,<br />

bei der Buchung den vollen<br />

Ticketpreis zu kassieren, trifft das<br />

vor allem Airlines mit schwachem<br />

Eigenkapital und starken saisonalen<br />

Nachfrageschwankungen hart.<br />

Gerade Fluggesellschaften mit einem<br />

hohen touristischen Anteil<br />

und starker Saisonalität können<br />

ihre Liquidität heute nur ganzjährig<br />

aufrechterhalten, weil sie in<br />

Phasen mit schwacher Auslastung,<br />

also etwa im Januar, Zahlungen für<br />

Sommerbuchungen erhalten. Ich<br />

gehe davon aus, dass ein erheblicher<br />

Teil der Fluggesellschaften in<br />

einen kritischen Liquiditätsengpass<br />

geraten. Fluggesellschaften wie beispielsweise<br />

Lufthansa, die eher ein<br />

Ergebnis-, aber kein Finanzierungsproblem<br />

haben und zudem weniger<br />

saisonabhängig sind, würde die<br />

Entwicklung dagegen nicht so hart<br />

treffen. Sie würden möglicherweise<br />

sogar vom Ausfall einiger Mitbewerber<br />

profitieren.<br />

Die Kunden würden es sicher<br />

begrüßen, wenn sie erst später<br />

den gesamten Flugpreis zahlen<br />

müssten. Wie bewerten Sie<br />

das Thema?<br />

Die Diskussion hat mehrere Dimensionen.<br />

Einerseits lässt sich<br />

argumentieren, dass eine Zahlung<br />

des vollen Preises mehrere Monate<br />

vor dem Abflug eine Art zinslosen<br />

Kredit des Kunden an die Fluggesellschaft<br />

darstellt. Andererseits<br />

erkauft sich die Airline diese Vorauszahlung<br />

durch einen geringeren<br />

Preis und die langfristige<br />

Zusicherung eines Sitzplatzes. Aus<br />

Marktsicht ist zudem zu bezweifeln,<br />

dass die Verbraucher davon profitieren,<br />

falls durch eine gesetzliche<br />

Änderung der Vorauskasse-Praxis<br />

zahlreiche Airlines aufgeben müssten<br />

und der Wettbewerb verringert<br />

würde. Kritisch ist, dass hier zu<br />

Lasten der Fluggesellschaften eine<br />

Stellvertreterdebatte begonnen<br />

wird. Denn die Vorauszahlungsthematik<br />

berührt viele Branchen, etwa<br />

die Bahn, Theater-, Konzert- oder<br />

Sportveranstalter und auch die Hotellerie.<br />

Die Entwicklung der Rechtsprechung<br />

im Flugsektor wird eine<br />

erhebliche Signalwirkung haben.<br />

Warum richtet sich die Klage der<br />

Verbraucherzentrale ausschließlich<br />

gegen deutsche Airlines?<br />

Zunächst ist wohl die Luftfahrt für<br />

diese Initiative ausgewählt, da diese<br />

Branche immer ein hohes Maß<br />

an öffentlicher Aufmerksamkeit<br />

bringt. Die Fokussierung auf die<br />

Carrier, die hier registriert sind, ist<br />

durch den Einflussbereich der Verbraucherschutzorganisationen<br />

und<br />

die Zuständigkeit der deutschen Gerichte<br />

begründet. Ob man zum Beispiel<br />

einer Ryanair, deren Sitz und<br />

Buchungszentrale in Irland liegt,<br />

entsprechende Vorschriften machen<br />

könnte, ist mehr als zweifelhaft.<br />

Das heißt, ausländische<br />

Fluggesellschaften träfe eine künftige<br />

Reglementierung gar nicht?<br />

Die Konsequenzen einer gerichtli-<br />

8<br />

14.6.2013 travel.one

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